Berliner Kleingartenanlagen sollen Wohnungsbau weichen
877 Kleingartenanlagen mit 70.953 Parzellen auf rund 2.900 Hektar hat Berlin derzeit im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Sie bilden laut einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource und sollen weitgehend gesichert werden.
Am 25.8.2020 hat der Senat den überarbeiteten Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 2030 beschlossen. Mit dem Senatsbeschluss bindet der KEP als behördenverbindliches Planwerk die Verwaltungen des Landes und der Bezirke in den Planungen.
Von der Gesamtfläche sollen insgesamt 82 Prozent dauerhaft erhalten bleiben. Für weitere 9,4 Prozent (6.934 Parzellen in 149 Kleingartenanlagen) wird der bislang nur bis Ende 2020 geltende Bestandsschutz – trotz wachsenden Flächenbedarfs für den Wohnungsbau – um ein Jahrzehnt bis 2030 verlängert.
Kleingärten im Fokus von Investoren
Ein Kleingartenentwicklungsplan (KEP) wurde erstmals im Jahr 2004 beschlossen und hinsichtlich der Schutzfristen 2010 und 2014 fortgeschrieben. 2016 begann die grundlegende Überarbeitung. Dabei geht es laut Behörde immer um die Frage, wie das Berliner Kleingartenwesen unter den Bedingungen des demografischen Wandels, der städtebaulichen Umbauprozesse und sich ändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernissen weiterentwickelt werden kann und wie sich Nachfrage und Bedarf entwickeln. Der KEP befasst sich daneben auch mit der Inanspruchnahme von Kleingärten für Bauvorhaben und deren Ersatz.
Waren Kleingartenkolonien in früheren Zeiten weitgehend unantastbar, rücken sie in Zeiten von Flächenknappheit und Wohnungsnot zunehmend in den Fokus von Stadtplanern und Investoren.
Das könnte Sie auch interessieren:
Berliner Projektentwickler: Wohnungsbau statt "Kleingartenirrsinn"
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
8426
-
Neue Pflichten für Energieausweise ab Mai
709
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
6612
-
Gewerbe zu Wohnen wird ab Juli gefördert: die Konditionen
650
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
627
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
515
-
Mindesttemperatur in Wohnungen: Die Rechtslage
3971
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
2681
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
264
-
Streit um Balkonkraftwerke vor Gericht
190
-
Vergabebeschleunigungsgesetz: Ziel verfehlt?
23.04.20261
-
Mietrechtliche Fragen bremsen Gebäudemodernisierungsgesetz
23.04.2026
-
Kurzzeitvermietung über Airbnb & Co.: Neue Daten-Regeln
23.04.2026
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
22.04.20266
-
CO2-Kostenaufteilung – Stufenmodell in der Kritik
21.04.20267
-
Neuigkeiten bei der Expo Real 2026
21.04.2026
-
Streit um Mietkaution: Bald online klagen?
20.04.2026
-
Vermieter bleiben auf Galeria-Mieten sitzen
20.04.2026
-
Neue Lobby für serielles Sanieren am Start
17.04.2026
-
Hubertz liebäugelt mit Bundesbaugesellschaft
16.04.20261