Berliner Kleingartenanlagen sollen Wohnungsbau weichen
877 Kleingartenanlagen mit 70.953 Parzellen auf rund 2.900 Hektar hat Berlin derzeit im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Sie bilden laut einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource und sollen weitgehend gesichert werden.
Am 25.8.2020 hat der Senat den überarbeiteten Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 2030 beschlossen. Mit dem Senatsbeschluss bindet der KEP als behördenverbindliches Planwerk die Verwaltungen des Landes und der Bezirke in den Planungen.
Von der Gesamtfläche sollen insgesamt 82 Prozent dauerhaft erhalten bleiben. Für weitere 9,4 Prozent (6.934 Parzellen in 149 Kleingartenanlagen) wird der bislang nur bis Ende 2020 geltende Bestandsschutz – trotz wachsenden Flächenbedarfs für den Wohnungsbau – um ein Jahrzehnt bis 2030 verlängert.
Kleingärten im Fokus von Investoren
Ein Kleingartenentwicklungsplan (KEP) wurde erstmals im Jahr 2004 beschlossen und hinsichtlich der Schutzfristen 2010 und 2014 fortgeschrieben. 2016 begann die grundlegende Überarbeitung. Dabei geht es laut Behörde immer um die Frage, wie das Berliner Kleingartenwesen unter den Bedingungen des demografischen Wandels, der städtebaulichen Umbauprozesse und sich ändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernissen weiterentwickelt werden kann und wie sich Nachfrage und Bedarf entwickeln. Der KEP befasst sich daneben auch mit der Inanspruchnahme von Kleingärten für Bauvorhaben und deren Ersatz.
Waren Kleingartenkolonien in früheren Zeiten weitgehend unantastbar, rücken sie in Zeiten von Flächenknappheit und Wohnungsnot zunehmend in den Fokus von Stadtplanern und Investoren.
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