Immobilienverwaltung: VDIV-Positionen zur Bundestagswahl 2021

Am 26. September wird der neue Bundestag gewählt. Zeit, der künftigen Regierung schon mal Dampf zu machen. Der Spitzenverband VDIV hat 20 Forderungen zu allen relevanten Themen rund um die Immobilienverwaltung vorgelegt. Was will die Branche?

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hat anlässlich der Bundestagswahl am 26.9.2021 ein Positionspapier mit 20 konkreten Forderungen an die künftige Regierung veröffentlicht. Grob eingeteilt ist das Papier in vier große Themenbereiche: Baupolitik, Verbraucherschutzpolitik, Digitalisierung sowie Energie- und Klimapolitik.

Eine Kernforderung des VDIV Deutschland lautet, "endlich reine Online-Eigentümerversammlungen rechtlich zu ermöglichen", damit Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) zeitnah wieder energetische Sanierungsmaßnahmen für die Klimawende im Gebäudebereich beschließen können.

"Verwalter sind es, die in Eigentümerversammlungen als Multiplikatoren wirken, Sanierungen anschieben und den oft langwierigen Entscheidungsprozess moderieren. Daher ist es wichtig, dass Verwalter verstärkt in politische Lösungen eingebunden und spezifische finanzielle Anreize in bestehende Förderwege eingebaut werden", erklärte VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

VDIV-Positionspapier zur Bundestagswahl: 20 Forderungen im Überblick

Verbraucherschutzpolitik

Forderung 1: Während für Verwalter im Zuge der WEG-Reform eine Zertifizierungspflicht eingeführt wurde, gilt für die Mietverwalter bisher kein grundlegender Qualifikationsstandard. Das soll sich ändern.

Forderung 2: Zusätzlich fordert der VDIV eine spezifische, staatlich anerkannte Ausbildung zum "Kaufmann/Kauffrau für Wohnimmobilienverwaltung". Bestehende Berufsbildungsabschlüsse müssten modernisiert und den aktuellen Anforderungen angepasst werden.

Digitalisierung

Forderung 3: Für notwendige Sanierungsschritte (Klima- und Mobilitätswende im Gebäudebereich) sollen reine Online-Eigentümerversammlungen so schnell wie möglich rechtssicher werden.

Forderung 4: Die Beschlussfassung im Rahmen von Umlaufverfahren soll ohne Versammlung gültig sein, wenn die Mehrheit der Eigentümer die Zustimmung in Textform erklärt hat.

Baupolitik

Forderung 5: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen passgenau entwickeln.

Forderung 6: Erwerbsnebenkosten sollen gesenkt, Finanzierungs- und Förderwege für Wohneigentum ausgebaut werden.

Forderung 7: Keine weiteren mietpreisrechtlichen Eingriffe auf Bundesebene. Die bundesrechtlich geregelte Mietpreisbremse ist hinreichend geeignet und angemessen.

Forderung 8: Baugenehmigungsverfahren durch Implementierung digitaler Antragsverfahren im gesamten Bundesgebiet beschleunigen.

Forderung 9: Normungswesen auf den Prüfstand stellen, um das Bauen zu vereinfachen und Kosten zu sparen.

Energie- und Klimapolitik

Forderung 10: WEG sollen künftig unter die Stromeigenversorgung gemäß § 3 Nr. 19 EEG 2021 fallen.

Forderung 11: Der individuelle Sanierungsfahrplan für WEG (iSFP) soll weiterentwickelt und verpflichtend für alle Wohngebäude im Bestand eingeführt werden. Die Erstellung eines iSFP für Wohngebäude soll zu 100 Prozent gefördert werden.

Forderung 12: Energieeffizienzmaßnahmen, die den Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genügen, sollen finanziell gefördert werden.

Forderung 13: Planungssicherheit für Investitionen in die Energieeffizienz im Wohngebäudebestand, indem Eigentümern Informationen zur mittel- bis langfristigen Ausrichtung der Kommunen transparent gemacht werden.

Forderung 14: Spezifische Anreizstrukturen für Immobilienverwaltungen in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) integrieren.

Forderung 15: Digitale Wohngebäudeakten einschließlich einer dazugehörigen Beratung sowie der Umsetzung durch Wohnimmobilienverwalter fördern.

Forderung 16: Ausreichung von Krediten der KfW-Förderbank im Bereich der WEG wieder attraktiv machen.

Forderung 17: Bei der Umlage der CO2-Kosten berücksichtigen, ob ein Eigentümer bereits investiert hat – dann Mehrkosten voll auf die Mieter umlegen. Mittel aus der CO2-Steuer in weitere Förderanreize im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften stecken.

Elektromobilität

Forderung 18: Einbau von E-Ladesäulen in WEG durch separates Förderprogramm ermöglichen.

Forderung 19: Antragstellung und Zusage zur Förderung zum Einbau von E-Ladesäulen auch ohne vorzeigbaren Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ermöglichen.

Forderung 20: Die Fördervoraussetzung für WEG im Rahmen des KfW-Förderprogramms 440 beim Betrieb von Solaranlagen – 100 Prozent des Ladestroms aus erneuerbaren Energien zu beziehen – sollte entfallen.


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Schlagworte zum Thema:  Bundestagswahl, Verwaltung, WEG-Verwalter