Wohneigentum aufwerten

Hitzeschutz: Diese Maßnahmen werden gefördert


Hitzeschutz: Diese Maßnahmen werden gefördert

Extreme Sommertemperaturen bringen das Thema Hitzeschutz auf den Plan: Von neuen Fenstern bis Dachbegrünung – einige Maßnahmen sind förderfähig. Was Eigentümer von Wohnimmobilien und WEG-Verwalter wissen müssen.

Helle Fassadenfarben, moderne Sonnenschutzverglasungen, Jalousien, Markisen, Raffstores oder Dachbegrünungen können die Aufheizung von Wohngebäuden in heißen Sommern verringern, die Lebensdauer der Bausubstanz erhöhen und langfristig den Immobilienwert steigern. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland (IVD) hin.

Für zahlreiche Maßnahmen stehen staatliche Förderprogramme zur Verfügung.

Förderfähige Maßnahmen zum Hitzeschutz

Außenliegende Sonnenschutzsysteme – inklusive intelligenter Steuerung – sind über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig.

Hitzeschutz: BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen

Im Rahmen der Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) werden vom BAFA 15 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit) bezuschusst. Bei Einbindung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann sich der Zuschuss auf bis zu 20 Prozent erhöhen (maximal 12.000 Euro).

Sommerlicher Wärmeschutz: Was wird gefördert?

Gefördert werden Ersatz oder erstmaliger Einbau von außenliegenden Sonnenschutzsystemen mit optimierter Tageslichtversorgung über eine automatische Steuerung.

Beispiele:

  • Fensterläden und Rollläden
  • Jalousien und Raffstores
  • Markisen zur Verbesserung der thermischen Gebäudehülle parallel zur Verglasungsfläche

Förderfähig sind neben Sonnenschutzmaßnahmen auch Maßnahmen zur Dachbegrünung, Dämmung, zum Austausch von Fenstern, zur Installation energieeffizienter Lüftungsanlagen sowie Leistungen der Energieberatung und Baubegleitung.

Die BEG-Programme werden noch unter Beachtung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung 2025 fortgeführt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) lässt die BEG derzeit evaluieren.

Die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz muss vor dem Start der Einzelmaßnahmen direkt beim BAFA beantragt werden:

Alle Informationen zur Antragstellung

Hinweis:

  • Für die Antragsstellung muss seit Anfang 2024 ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vorhanden sein.
  • Energieberater werden beim iSFP seit dem 7.8.2024 nur noch mit 50 Prozent (davor: 80 Prozent) gefördert. 

Energieberater: Expertensuche für Wohngebäude

Ergänzungskredit für sommerlichen Wärmeschutz

Darüber hinaus bietet die KfW mit den Programmen 358 und 359 zinsvergünstigte Ergänzungskredite bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit; insbesondere für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit dem BAFA-Zuschuss für den Hitzeschutz beantragt werden.

BEG EM: Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359 mit Vorab-Check

Wer umfassender inklusive Hitzeschutz saniert und ein KfW-Effizienzhaus-Niveau erreicht, kann über das Programm 261 Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit und Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent (je nach Effizienzhausniveau) erhalten. 

BEG: Wohngebäude – Kredit 261 mit Vorab-Check

Steuerliche Förderung im Eigenheim

Alternativ (eine Kombination ist nicht möglich) zu den Förderprogrammen kann auch der steuerliche Sanierungsbonus in Anspruch genommen werden, etwa für den Austausch von Fenstern und Außentüren und zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes – mit bis zu 20 Prozent Absetzbarkeit der Sanierungskosten von der Einkommenssteuer verteilt auf drei Jahre.

Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Im Jahr des Sanierungsabschlusses und im Folgejahr sind jeweils sieben Prozent (jeweils maximal 14.000 Euro) und im zweiten Folgejahr sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) der Aufwendungen abzugsfähig.

Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

Voraussetzungen:

  • Das Haus oder das Gebäude, in dem sich Ihre Eigentumswohnung befindet, muss mindestens zehn Jahre alt sein.
  • Das gilt für Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, die Immobilien müssen selbst bewohnt werden.
  • Die energetische Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt worden sein und bestimmte technische Anforderungen gemäß Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) einhalten.
  • Dem Finanzamt muss eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen vorgelegt werden.

Die entstandenen Kosten müssen als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Für die nötigen Bescheinigungen stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Muster bereit. Eine Antragstellung wie bei der direkten Förderung durch die KfW und das BAFA ist nicht erforderlich.

Einen  Überblick zur steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierung im Eigenheim stellt das BMWE bereit.

Hitzeschutz: Wertsteigerung von Immobilien?

Hitzeschutz kann dem IVD zufolge auch ein Faktor für die langfristige Wertentwicklung eines Wohngebäudes sein. "Immobilien, die auch bei 35 Grad im Schatten komfortabel bewohnbar sind, werden künftig stärker nachgefragt – das wird sich auch im Preis widerspiegeln", meint Verbandssprecher Stephen Paul.


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