Veräußerungszustimmung überdauert Verwalterwechsel
Hintergrund
Mit notariellem Vertrag vom 6.12.2010 verkauften die Veräußerer ihre Eigentumswohnung an den Erwerber. In der Gemeinschaft ist vorgesehen, dass die Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf.
Anfang April 2011 beantragte der Notar die Umschreibung des Eigentums. Hierbei legte er u. a. eine beglaubigte Zustimmungserklärung der Verwalterin vom 15.12.2010 vor. Die Bestellungszeit der Verwalterin endete zum 31.12.2010.
Das Grundbuchamt verlangt nun einen Nachweis über die Verlängerung der Verwalterbestellung oder die Zustimmung des derzeitigen Verwalters.
Entscheidung
Des vom Grundbuchamt geforderten Nachweises bedarf es nicht. Eine einmal abgegebene Zustimmungserklärung reicht aus, so der BGH zu dieser in der Rechtsprechung heftig umstrittenen Frage.
Der Wirksamkeit der von der Verwalterin am 15.12.2010 erklärten Zustimmung steht nicht entgegen, dass deren Bestellung am 31.12.2010 endete und sie bei Eingang des Umschreibungsantrags im April 2011 nicht mehr zur Verwalterin bestellt war. Die Zustimmung des Verwalters wirkt jedenfalls deshalb fort, weil sie eine Entscheidung ersetzt, die - ohne die Übertragung der Zustimmungsbefugnis auf ihn - von den anderen Wohnungseigentümern (allen mit Ausnahme des Veräußerers) durch Beschluss zu treffen wäre.
Ob die Wohnungseigentümer oder ein neuer Verwalter die Zustimmung bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt noch hätten widerrufen können, konnte hier offen bleiben, weil für einen solchen Widerruf nichts ersichtlich ist.
(BGH, Beschluss v. 11.10.2012, V ZB 2/12)
Lesen Sie auch:
BGH: Für Verwalterzustimmung muss jetzt die GdWE verklagt werden
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
688
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
677
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
629
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
417
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
332
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
303
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
303
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
286
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
280
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
280
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261