Veräußerungszustimmung überdauert Verwalterwechsel
Hintergrund
Mit notariellem Vertrag vom 6.12.2010 verkauften die Veräußerer ihre Eigentumswohnung an den Erwerber. In der Gemeinschaft ist vorgesehen, dass die Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf.
Anfang April 2011 beantragte der Notar die Umschreibung des Eigentums. Hierbei legte er u. a. eine beglaubigte Zustimmungserklärung der Verwalterin vom 15.12.2010 vor. Die Bestellungszeit der Verwalterin endete zum 31.12.2010.
Das Grundbuchamt verlangt nun einen Nachweis über die Verlängerung der Verwalterbestellung oder die Zustimmung des derzeitigen Verwalters.
Entscheidung
Des vom Grundbuchamt geforderten Nachweises bedarf es nicht. Eine einmal abgegebene Zustimmungserklärung reicht aus, so der BGH zu dieser in der Rechtsprechung heftig umstrittenen Frage.
Der Wirksamkeit der von der Verwalterin am 15.12.2010 erklärten Zustimmung steht nicht entgegen, dass deren Bestellung am 31.12.2010 endete und sie bei Eingang des Umschreibungsantrags im April 2011 nicht mehr zur Verwalterin bestellt war. Die Zustimmung des Verwalters wirkt jedenfalls deshalb fort, weil sie eine Entscheidung ersetzt, die - ohne die Übertragung der Zustimmungsbefugnis auf ihn - von den anderen Wohnungseigentümern (allen mit Ausnahme des Veräußerers) durch Beschluss zu treffen wäre.
Ob die Wohnungseigentümer oder ein neuer Verwalter die Zustimmung bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt noch hätten widerrufen können, konnte hier offen bleiben, weil für einen solchen Widerruf nichts ersichtlich ist.
(BGH, Beschluss v. 11.10.2012, V ZB 2/12)
Lesen Sie auch:
BGH: Für Verwalterzustimmung muss jetzt die GdWE verklagt werden
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
895
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
827
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
827
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
670
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
548
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
384
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
364
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
329
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
321
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3201
-
Versäumte Auskunft an Vormieter schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261