Mehrvertretungsgebühr bei Beschlussanfechtung
Hintergrund
Ein Wohnungseigentümer erhob gegen einen Beschluss aus einer Eigentümerversammlung Anfechtungsklage. Die Klage wurde dem Verwalter zugestellt. Dieser beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer. Später nahm der Kläger die Klage zurück. Das Gericht erlegte ihm die Kosten des Rechtsstreits auf.
Strittig ist nun, ob der Kläger den beklagten Eigentümern nur die Rechtsanwaltskosten erstatten muss, die für die Vertretung eines Auftraggebers entstehen, oder ob die Anwaltskosten auf der Basis mehrerer Auftraggeber zu errechnen sind (sog. Mehrvertretungsgebühr).
Entscheidung
Dem Rechtsanwalt, der die übrigen Wohnungseigentümer in einem Beschlussanfechtungsprozess vertritt, steht die Mehrvertretungsgebühr zu.
Die Beschlussanfechtung ist nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband, sondern gegen die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft zu richten. Es handelt sich also nicht um einen Verbandsprozess, sondern um einen Individualprozess, der allerdings einem Verbandsprozess gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft angenähert ist. Die Klage ist nicht jedem einzelnen Wohnungseigentümer, sondern dem Verwalter zuzustellen. Dieser ist berechtigt, die Wohnungseigentümer in dem Rechtsstreit zu vertreten oder anwaltlich vertreten zu lassen. Die Wohnungseigentümer können gemäß § 50 WEG in der Regel nur die Kosten eines Rechtsanwalts erstattet bekommen.
Daraus kann nicht gefolgert werden, dass diesem Rechtsanwalt die Erhöhungsgebühr für die Vertretung mehrerer Auftraggeber nicht zusteht. Auch dem Umstand, dass der Verwalter den Anwalt beauftragt hat, kommt keine Bedeutung zu. Die Mehrvertretungsgebühr fällt immer dann an, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber tätig geworden ist. Ob es einen oder mehrere Auftraggeber gibt, hängt nicht davon ab, wer dem Anwalt den Auftrag erteilt hat. Auch wenn bei einer Personenmehrheit nur eine Person den Auftrag erteilt hat, sind die mehreren Personen Auftraggeber des Rechtsanwalts.
Daran ändert nichts, dass das gerichtliche Verfahren über die Beschlussanfechtung einem Verbandsprozess ähnelt. Entscheidend ist, dass in dem Individualprozess gegen die übrigen Wohnungseigentümer mehrere Personen und nicht etwa der „Rest des Verbandes" als notwendige Streitgenossen auf der Beklagtenseite stehen, die sich anwaltlich vertreten lassen.
(BGH, Beschluss v. 15.9.2011, V ZB 39/11)
Praxis-Beispiel
Bei einem Streitwert von 5.000 Euro fällt in einem gerichtlichen Verfahren für den Rechtsanwalt folgende Verfahrensgebühr an (Gebührensatz 1,0 = 301 Euro):
| 1 Auftraggeber | |
| 1,3 Verfahrensgebühr | 391,30 Euro |
| 5 Auftraggeber (z. B. 5 beklagte Wohnungseigentümer) | |
| 1,3 Verfahrensgebühr | 391,30 Euro |
| + 0,3 Erhöhungsgebühr für jeden weiteren Auftraggeber (4 x 0,3 = 1,2) | 361,20 Euro |
| Summe | 752,50 Euro |
| 10 Auftraggeber (z. B. 10 beklagte Wohnungseigentümer) | |
| 1,3 Verfahrensgebühr | 391,30 Euro |
| + 0,3 Erhöhungsgebühr für jeden weiteren Auftraggeber (rechnerisch 9 x 0,3 = 2,7, aber beschränkt auf höchstens 2,0) | 602,00 Euro |
| Summe | 993,30 Euro |
(Dieses Beispiel stellt nur die Verfahrensgebühr dar. Hinzu kommen i. d. R. noch weitere Gebühren, z. B. Terminsgebühr, eine Auslagenpauschale sowie die MwSt.)
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
895
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
827
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
827
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
670
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
548
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
384
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
364
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
329
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
321
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
3201
-
Versäumte Auskunft an Vormieter schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261