Berlin verlängert Umwandlungsverbot um fünf Jahre
Ein Teil der Mietwohnungen in Berlin soll auch künftig nicht ohne weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Der Berliner Senat hat bei seiner Sitzung am 18. Februar die Umwandlungsverordnung 2025 beschlossen, wie Stadtentwicklungs- und Bausenator Christian Gaebler (SPD) danach mitteilte. Die bisherige Verordnung läuft Mitte März aus.
Die neue Verordnung tritt am 13.3.2025 in Kraft und gilt für weitere fünf Jahre in den 81 sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebiete). Dort lebt nach Angaben der Bauverwaltung rund ein Drittel der Berliner Bevölkerung.
Umwandlungsverordnung: Bezahlbaren Wohnraum sichern
Mit der Verlängerung der Verordnung solle bezahlbarer Wohnraum gesichert und die Bevölkerungsstruktur in den Quartieren geschützt werden, sagte Gaebler. Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum sei in den entsprechenden Gebieten einer der wichtigsten Gründe für den Verlust bezahlbarer Mietwohnungen und die Verdrängung der dortigen Wohnbevölkerung.
Berlin hatte erstmals 2015 mit der Umwandlungsverordnung eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in den sozialen Erhaltungsgebieten Berlins eingeführt. Sie wurde 2020 um fünf Jahre verlängert.
Die Senatskanzlei schreibt: "Da mit dem Auslaufen der stadtweit gültigen aktuellen Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB (Baugesetzbuch) Ende 2025 mit einem deutlichen Anstieg der Umwandlungsaktivitäten insbesondere in den sozialen Erhaltungsgebieten zu rechnen ist, sind die Voraussetzungen für den Neuerlass einer Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB gegeben."
Das könnte Sie auch interessieren:
Mietwohnungen: Umwandlungsverbot in Berlin wirkt
Hamburg erneuert Umwandlungsverbot bis Ende 2029
Baulandmobilisierungsgesetz: So setzen es die Länder um
§ 250 BauGB: Befristetes "Umwandlungsverbot" tritt in Kraft
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
949
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
944
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
912
-
E-Autos in Mehrfamilienhäusern: Förderung ab sofort
743
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
720
-
BGH kassiert "Drei-Angebote-Regel"
716
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
472
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
468
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
401
-
Stromvertrag bei Mieterwechsel: Neue Regeln ab 6. Juni
388
-
GdWE ist immer für Balkonsanierung zuständig
24.04.2026
-
AGB-Verstoß kippt Wertsicherungsklausel von Anfang an
22.04.2026
-
WEG- und Mietverwaltung: Preise und Vergütung
22.04.2026
-
Die häufigsten Fehler bei der Nebenkostenabrechnung
21.04.2026
-
E-Autos in Mehrfamilienhäusern: Förderung ab sofort
15.04.2026
-
Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters
15.04.2026
-
Urteile zum Themenbereich Balkon und Terrasse
14.04.2026
-
GdWE haftet Sondereigentümern für Pflichtverletzung
08.04.2026
-
Wirtschaftliche Vorteile und Fördermöglichkeiten
07.04.2026
-
Technologien und Systeme im Energiemanagement
07.04.2026