Berlin verlängert Kündigungsschutz bei Umwandlung
Der Kündigungsschutz für Mieter in Berlin bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bleibt bis zum Jahr 2033 auf zehn Jahre ausgedehnt. Bereits seit 2013 gilt in Berlin eine Kündigungsschutzklausel-Verordnung, die die in § 577a Abs. 1 BGB verankerte gesetzliche Sperrfrist von drei Jahren nach einer Umwandlung auf das zulässige Maximum von zehn Jahren verlängert. Die Verordnung läuft Ende September aus. Der Berliner Senat hat nun eine Verlängerung der Verordnung, die das ganze Stadtgebiet umfasst, bis September 2033 erlassen.
Die Kündigung nach einer Wohnungsumwandlung ist in Berlin bereits seit knapp 20 Jahren eingeschränkt. Die vormaligen Kündigungsschutzklausel-Verordnungen aus den Jahren 2004 und 2011 umfassten allerdings nur einen siebenjährigen Schutz und galten in vier beziehungsweise sechs Bezirken Berlins.
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