Der Beschluss über die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse beruht auf § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Hat es keinen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG und damit keine Vorschüsse gegeben oder wurde der Beschluss für unwirksam erklärt, kann der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ausnahmsweise Grundlage für sämtliche Ansprüche eines Wirtschaftsjahres werden. Denn da gegen Ende des Wirtschaftsjahres die Bestimmung neuer Vorschüsse grundsätzlich nicht mehr ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht[1], bleibt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eigentlich nur die Möglichkeit, die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Wege der Nachschüsse zu verteilen.[2]
Ansicht der Rechtsprechung
Nach Ansicht der Rechtsprechung soll es alternativ möglich sein, Vorschüsse rückwirkend zu bestimmen.[3]
1.4.1 Gegenstand
Gegenstand des Beschlusses ist die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Rechte und Pflichten sind dabei nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht personenbezogen, sondern an ein Wohnungseigentum geknüpft.[1] Wird daher ein Nachschuss für eine Wohnung von einem "falschen Namen" verlangt, ist die Forderung deswegen nicht unrichtig.[2]
1.4.2 Beschlussmuster: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse
Musterbeschluss: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse
TOP XX: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse
Es werden folgende Nachschüsse in Euro für das Jahr _____ beschlossen:
Wohnungseigentümer
Nr.Nachschuss zur Kostentragung Nachschuss zur Erhaltungsrücklage Nachschuss zur Rücklage Z Summe 1 400 50 8 458 2 380 40 6 426 3 410 60 10 480 4 (...) (...) (...) (...) Die Nachschüsse sind sofort fällig.[1]
- Liegt eine Lastschrifteinzugsermächtigung vor, soll der Verwalter zum Fälligkeitstermin von der Einzugsermächtigung Gebrauch machen. Guthaben sind vom Verwalter zum Fälligkeitstermin auf das bekannt gegebene Konto des jeweiligen Eigentümers zu überweisen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
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