Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die
- Eigentümer eines Baugrundstücks oder
- Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück sind.
Bei einem Kauf reicht zur Antragstellung ein Nachweis darüber aus, dass der Kauf eines Grundstücks oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist.
Einkommensgrenzen
Je nach Maßnahme darf das Gesamteinkommen aller zu einem Haushalt gehörenden Personen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
Maßnahme | Einkommensgrenze gem. Vorschrift |
---|---|
Neubau/Erstbezug in Baugebieten der Mietenstufe 1 + 2 Modernisierung von Wohnraum | § 3 Abs. 2 NWoFG |
Neubau/Erstbezug in Baugebieten ab Mietenstufe 3 | § 7 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG |
Erwerb von Wohnraum | § 7 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG |
energetische Modernisierung | § 7 Abs. 2 Nr. 2 DVO-NWoFG |
Erwerb von Wohnraum in einem Fördergebiet | § 7 Abs. 2 Nr. 4 DVO-NWoFG |
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