Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die

  • Eigentümer eines Baugrundstücks oder
  • Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück sind.

Bei einem Kauf reicht zur Antragstellung ein Nachweis darüber aus, dass der Kauf eines Grundstücks oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist.

Einkommensgrenzen

Je nach Maßnahme darf das Gesamteinkommen aller zu einem Haushalt gehörenden Personen folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

 
Maßnahme Einkommensgrenze gem. Vorschrift
Neubau/Erstbezug in Baugebieten der Mietenstufe 1 + 2 Modernisierung von Wohnraum § 3 Abs. 2 NWoFG
Neubau/Erstbezug in Baugebieten ab Mietenstufe 3 § 7 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG
Erwerb von Wohnraum § 7 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG
energetische Modernisierung § 7 Abs. 2 Nr. 2 DVO-NWoFG
Erwerb von Wohnraum in einem Fördergebiet § 7 Abs. 2 Nr. 4 DVO-NWoFG

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