Zusammenfassung

 
Überblick

Das Land Niedersachsen fördert neben der KfW-Bank mit eigenen Programmen die Herstellung und Anschaffung von Wohnungseigentum. Die Förderung beschränkt sich aber nicht nur auf die Herstellung oder Anschaffung, sondern auch auf die energetische Sanierung oder den alters- und behindertengerechten Umbau bestehender Wohnungen.

Die Programme werden über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) angeboten. Die Förderungen können dabei in der Gewährung zinsgünstiger Darlehen oder in der Übernahme von Bürgschaften bestehen. Wer weitere Informationen über Programme oder Kontaktdaten erhalten möchte, der kann auf der Webseite der NBank diese Informationen einsehen. Die Webanschrift lautet: www.nbank.de.

1 Kurzübersicht Förderprogramme

 
Förderprogramm Antragsteller Förderart
Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum Hauseigentümer Darlehen
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen Investoren Darlehen
Landesbürgschaften für den Wohnungsbau Investoren Bürgschaft
Mietwohnungen und Ersatzbaumaßnahmen Investoren Darlehen
Eigentum für Haushalte mit Kindern Haushalte Darlehen und Bürgschaft
Energetische Modernisierung von Wohneigentum Hauseigentümer Darlehen
Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen einschließlich des generationsübergreifenden Wohnens Investoren Darlehen
Modernisierung, Aus- und Umbau sowie Erweiterung von Mietwohnungen in Fördergebieten Investoren Darlehen
Eigentum für Menschen mit Behinderung Haushalte Darlehen
Landesbürgschaften für Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften Wohnungseigentümergemeinschaften Bürgschaft
Mietwohnungen für gemeinschaftliche Wohnformen einschließlich des generationsübergreifenden Wohnens Investoren Darlehen
CO2-Landesprogramm – energetische Modernisierung im Mietwohnungsbestand Investoren Darlehen

Das Förderprogramm "Mietwohnungen und Ersatzbaumaßnahmen" enthält auch eine Regelung für Flüchtlinge.

2 Altersgerechte Modernisierung von Wohneigentum

Anreiz zur Umgestaltung

Dieses Förderprogramm soll einen Anreiz schaffen, bestehenden Wohnraum so umzugestalten, dass in diesem alte Menschen altersgerecht barrierereduziert wohnen können.

2.1 Für wen ist die Förderung gedacht?

Das Förderprogramm ist für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen gedacht.

2.2 Was wird gefördert?

Abbau von Barrieren

Wie der Programmname schon zum Ausdruck bringt, werden über dieses Förderprogramm Modernisierungsmaßnahmen gefördert, die es nach der Beendigung ermöglichen, dass der Hauseigentümer die Wohnung auch im hohen Alter nutzen kann. Das bedeutet, dass innerhalb und außerhalb der Wohnung Barrieren abgebaut oder beseitigt und durch altersgerechte Einrichtungen ersetzt werden.

Als altersgerechte Modernisierungen werden insbesondere folgende Maßnahmen angesehen:

  • Änderungen des Wohnungszuschnittes bzw. Wohnraumanpassungen
  • Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen, Küche, Bad oder Flur
  • Anpassungen von Bedienelementen und Sanitärobjekten
  • Abbau von Schwellen im Innen- und Außenbereich (Türen, Aufgängen und Übergängen)
  • Verbreiterung von Türen
  • Versetzen von Schaltern und Steckdosen

Entstehen im Zusammenhang mit der Modernisierungsmaßnahme auch Instandsetzungskosten, fallen diese auch unter diese Förderung.

 
Achtung

Mit der Modernisierung darf noch nicht begonnen worden sein

Eine Förderung ist nur möglich, wenn mit der Modernisierung vor Erteilung der Förderzusage noch nicht begonnen worden ist. Planungs- und Beratungsleistungen gehören dabei in der Regel nicht zum Beginn einer Maßnahme.

2.3 Konditionen

Aufwendungen zwischen 10.000 und 75.000 EUR

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens. Ein Darlehen wird allerdings nur gewährt, wenn dem Antragsteller mindestens 10.000 EUR an Modernisierungsaufwendungen entstehen. Die Höchstbemessungsgrundlage für ein Darlehen in diesem Förderprogramm liegt bei 75.000 EUR.

Grundsätzlich werden bis zu 40 % der Gesamtkosten über das Programmdarlehen gefördert.

Bei Darlehen bis zu 25.000 EUR ist sogar ein Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten möglich. Dieses Darlehen wird dann mit 2 % verzinst und kann mit maximal 5 % Tilgungsanteil rückgeführt werden.

Für Darlehen über 25.000 EUR gelten folgende Konditionen:

Zinsen

Marktzins gedeckelt

In den ersten 10 Jahren der Darlehenslaufzeit beträgt der Zins 0 % bis 2 %. Ab dem 11. Jahr wird das Darlehen mit dem marktüblichen Zinssatz verzinst. Allerdings werden nicht mehr als 6 % Zins erhoben, wenn der Marktzins über die 6-%-Grenze hinausgeht.

Tilgung

Der Tilgungsanteil wird in der Regel mit 2 % festgelegt. Allerdings kann die NBank auch einen höheren Tilgungsanteil verlangen, wenn die Restnutzungsdauer der Wohnung geringer ist als die Darlehenslaufzeit. Die Länge der Darlehenslaufzeit wird dann der Restnutzungsdauer angepasst.

Verwaltungskostenbeitrag

Die NBank erhebt für das gewährte Darlehen einen jährlichen Verwaltungskostenbeitrag i. H. v. 0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag. Ist das Darlehen zur Hälfte getilgt, so vermindert sich der jährliche Verwaltungskostenbeitrag auf 0,25 %.

Bearbeitungsentgelt

Neben dem Verwaltungskostenbeitrag wird noch ein Bearbeitungsentgelt verlangt. Dieses beträgt 1 % des Darlehensbetrags...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt WohnungsWirtschafts Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen