Das Land fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB). Diese Programme sind besonders interessant:

 

2.6.1 Geringinvestive Maßnahmen – Zuschuss

Eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung des Energieverbrauchs ist ein Heizungscheck. Durch dieses Programm erhält man einen entsprechenden Zuschuss.

[1] Förderrichtlinie Geringinvestive Maßnahmen, Stand 22.11.2022.

2.6.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer,
  • Eigentümergemeinschaften,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften oder
  • sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte).

Das Wohngebäude muss in Hamburg belegen sein.

2.6.1.2 Das wird bezuschusst

Einen Zuschuss erhält man für eine Investition in die Heizungsoptimierung. Die Heizungsanlage muss mindestens 2 Jahre alt sein und befindet sich in einem Wohngebäude.

Diese Heizungsanlagen werden bezuschusst:

 
Energieträger Wohneinheiten Maßnahmen
Heizungscheck Hydraulischer Abgleich Umfeldmaßnahmen
Gas bis 5 förderfähig förderfähig
Gas ab 6 förderfähig
Sonstige ab 1 förderfähig förderfähig förderfähig
 
Maßnahmengruppe Einzelmaßnahmen
Die Analyse des Ist-Zustands (z. B. Heizungs-Check DIN EN 15378) nebst nebenstehenden Einstellungen
  • Absenkung Vorlauftemperatur und Optimierung der Heizkurve
  • Aktivierung der Nachtabsenkung
  • Optimierung des Zirkulationsbetriebs
  • Absenkung der Warmwassertemperatur
  • Absenkung der Heizgrenztemperatur
Umfeldmaßnahmen
  • Austausch von Umwälz- und Zirkulationspumpen
  • Voreinstellbare Thermostatventile/smarte Thermostate
  • Dämmung von Wärmeverteilleitungen
  • Niedertemperaturheizkörper und Flächenheizsysteme
  • Einbau von Smart Metering-Systemen
  • Fachplanung und Baubegleitung
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B  

Nicht gefördert werden:

  • Analyse des IST-Zustands inkl. der möglichen Einstellungen bei Gebäuden, deren Anlagen zur Wärmeerzeugung Erdgas nutzen,
  • der hydraulische Abgleich nach Verfahren A,
  • der hydraulische Abgleich nach Verfahren B bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeugungsanlagen mit Erdgas betrieben werden,
  • Einbau bzw. Austausch von Wärmeerzeugern oder Durchlauferhitzern,
  • Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.

2.6.1.3 Zuschusshöhe

Es werden folgende Zuschüsse gewährt:

  • bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften beträgt der Zuschuss 60 %, max. 6.000 EUR/Wohneinheit,
  • bei Mietwohngebäuden beträgt der Zuschuss 30 % der Kosten, max. 3.000 EUR/Wohneinheit,
  • die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 10.000 EUR je Wohneinheit.

2.6.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.

2.6.2 Wärmeschutz im Gebäudebestand – Zuschuss

Dieses Programm fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, z. B. die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden. Die Baugenehmigung des geförderten Objekts muss älter als 20 Jahre sein.

[1] Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand, Stand 3.4.2023.

2.6.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

  • Grundeigentümer,
  • sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten und
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

2.6.2.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kann ein zusätzlicher Modernisierungsbonus gewährt werden. Unterstützt wird auch eine begleitende qualitätssichernde Maßnahme wie Baubegleitung, der verpflichtende hydraulische Abgleich und die Luftdichtheitsmessung.

Die entsprechenden technischen Mindestvoraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand, die auch auf der Webseite der IFB im Downloadbereich heruntergeladen werden kann.

2.6.2.3 Zuschusshöhe

Folgende Förderzuschüsse sind möglich:

 
Außendämmung Außenwände 36,50 EUR/m2
Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern, sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze (Überbauung) 45,90 EUR/m2
Kerndämmung zweischaliger Außenwände 5,40 EUR/m2
Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Innenwände gegen unbeheizte Räume oder Außenwände gegen Erdreich 11 EUR/m2
Dämmung der obersten Geschossdecke 22 EUR/m2
Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung 9 EUR/m2
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern 37,70 EUR/m2
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern mit Einblasdämmung 9 EUR/m2
Dämmung von Flachdächern 50,50 EUR/m2
Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren 141,50 EUR/m2
Austausch Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren 200 EUR/Stck
 

Baubegleitung

Übersteigt die Förderhöhe 5.000 EUR, ist eine Baubegleitung verpflich...

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