Eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung des Energieverbrauchs ist ein Heizungscheck. Durch dieses Programm erhält man einen entsprechenden Zuschuss.
2.6.1.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind
- Eigentümer,
- Eigentümergemeinschaften,
- Wohnungseigentümergemeinschaften oder
- sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte).
Das Wohngebäude muss in Hamburg belegen sein.
2.6.1.2 Das wird bezuschusst
Einen Zuschuss erhält man für eine Investition in die Heizungsoptimierung. Die Heizungsanlage muss mindestens 2 Jahre alt sein und befindet sich in einem Wohngebäude.
Diese Heizungsanlagen werden bezuschusst:
Energieträger | Wohneinheiten | Maßnahmen | ||
---|---|---|---|---|
Heizungscheck | Hydraulischer Abgleich | Umfeldmaßnahmen | ||
Gas | bis 5 | – | förderfähig | förderfähig |
Gas | ab 6 | – | – | förderfähig |
Sonstige | ab 1 | förderfähig | förderfähig | förderfähig |
Maßnahmengruppe | Einzelmaßnahmen |
---|---|
Die Analyse des Ist-Zustands (z. B. Heizungs-Check DIN EN 15378) nebst nebenstehenden Einstellungen |
|
Umfeldmaßnahmen |
|
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B |
Nicht gefördert werden:
- Analyse des IST-Zustands inkl. der möglichen Einstellungen bei Gebäuden, deren Anlagen zur Wärmeerzeugung Erdgas nutzen,
- der hydraulische Abgleich nach Verfahren A,
- der hydraulische Abgleich nach Verfahren B bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeugungsanlagen mit Erdgas betrieben werden,
- Einbau bzw. Austausch von Wärmeerzeugern oder Durchlauferhitzern,
- Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.
2.6.1.3 Zuschusshöhe
Es werden folgende Zuschüsse gewährt:
- bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften beträgt der Zuschuss 60 %, max. 6.000 EUR/Wohneinheit,
- bei Mietwohngebäuden beträgt der Zuschuss 30 % der Kosten, max. 3.000 EUR/Wohneinheit,
- die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 10.000 EUR je Wohneinheit.
2.6.1.4 Antragstellung
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.
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