Dieses Programm fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, z. B. die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden. Die Baugenehmigung des geförderten Objekts muss älter als 20 Jahre sein.

[1] Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand, Stand 3.4.2023.

2.6.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind

  • Grundeigentümer,
  • sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten und
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

2.6.2.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kann ein zusätzlicher Modernisierungsbonus gewährt werden. Unterstützt wird auch eine begleitende qualitätssichernde Maßnahme wie Baubegleitung, der verpflichtende hydraulische Abgleich und die Luftdichtheitsmessung.

Die entsprechenden technischen Mindestvoraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand, die auch auf der Webseite der IFB im Downloadbereich heruntergeladen werden kann.

2.6.2.3 Zuschusshöhe

Folgende Förderzuschüsse sind möglich:

 
Außendämmung Außenwände 36,50 EUR/m2
Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern, sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze (Überbauung) 45,90 EUR/m2
Kerndämmung zweischaliger Außenwände 5,40 EUR/m2
Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Innenwände gegen unbeheizte Räume oder Außenwände gegen Erdreich 11 EUR/m2
Dämmung der obersten Geschossdecke 22 EUR/m2
Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung 9 EUR/m2
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern 37,70 EUR/m2
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern mit Einblasdämmung 9 EUR/m2
Dämmung von Flachdächern 50,50 EUR/m2
Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren 141,50 EUR/m2
Austausch Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren 200 EUR/Stck
 

Baubegleitung

Übersteigt die Förderhöhe 5.000 EUR, ist eine Baubegleitung verpflichtend.

Modernisierungsbonus

Werden umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen, werden diese zusätzlich mit einem Bonus gefördert, wenn zeitgleich mehrere Maßnahmen an Bauteilen aus unterschiedlichen Bauteilgruppen umgesetzt werden. Bedingung ist, dass jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils modernisiert wird.

Die Förderung erhöht sich um:

  • 20 % bei 3 Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis) und
  • 30 % bei mindestens 4 Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus).

Die verschiedenen Bauteile und Bauteilgruppen sowie die weiteren Anforderungen sind in der Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand aufgeführt.

Zuschüsse für qualitätssichernde Maßnahmen und nachhaltige Dämmstoffe

Folgende Zuschüsse werden außerdem gewährt:

  • 50 % des Honorars für eine Baubegleitung,
  • 40 % des Honorars für eine Luftdichtheitsmessung,
  • 75 %, höchstens jedoch 7.500 EUR je Wohneinheit für den hydraulischen Abgleich Verfahren B,
  • die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird zusätzlich mit 15 EUR/m2 gefördert und
  • Backsteinfassaden mit bis zu 65 EUR/m2.

2.6.2.4 Antragstellung

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.

Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Antragstellerin, ist sie nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten/Verwalter zu unterzeichnen.

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