Gefördert wird
- Neubau,
- Kauf oder
- Modernisierung.
Die Immobilie muss im Land Schleswig-Holstein belegen sein.
Varianten
Es sind 2 Darlehensvarianten möglich:
- Variante A: Die Tilgung erfolgt mittels gleichbleibender monatlicher Belastung für die Dauer der Zinsbindung.
- Variante B: Die Tilgung erfolgt durch Zuteilung eines Bausparvertrags.
Der Darlehensbetrag muss mindestens 15.000 EUR betragen.
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