Gefördert wird

  • Neubau,
  • Kauf oder
  • Modernisierung.

Die Immobilie muss im Land Schleswig-Holstein belegen sein.

Varianten

Es sind 2 Darlehensvarianten möglich:

  • Variante A: Die Tilgung erfolgt mittels gleichbleibender monatlicher Belastung für die Dauer der Zinsbindung.
  • Variante B: Die Tilgung erfolgt durch Zuteilung eines Bausparvertrags.

Der Darlehensbetrag muss mindestens 15.000 EUR betragen.

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