Elektromobilität

E-Auto- Förderung: So unterstützt der Staat Unternehmen und Private Haushalte

Die Bundesregierung fördert den Kauf von E-Autos auf verschiedenen Wegen. Neben Steuervorteilen kommen für Private einkommensabhängige Prämien hinzu.

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Bereits mehrfach und teils drastisch hat sich die Förderung von Elektroautos geändert. So wurde der großzügige Umweltbonus gestrichen. Auch Plug-in-Hybride mussten zeitweise ohne staatliche Anreize ihren Weg zu den Käufern finden. Während Unternehmen weiterhin ausschließlich von steuerlichen Effekten profitieren, gibt es nun aber seit 2026 für Privathaushalte ein neues Förderprogramm. Dabei hängt der Anspruch auf die Zuschüsse allerdings vom Einkommen ab.

Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Entscheiden Unternehmen sich für die Anschaffung eines E-Autos als Firmenwagen kommen sie in den Genuss des sogenannten Investitionsboosters. Dahinter verbirgt sich eine erhöhte Abschreibung von 75 % im Jahr des Kaufs. In den Folgejahren lassen sich dann 10 %, zweimal 5 %, 3 % und 2 % absetzen. Der Abschreibungszeitraum beträgt insgesamt sechs Jahre. Den Innovationsbooster können alle Unternehmen nutzen, die sich ein reines Elektroauto oder ein Brennstoffzellenfahrzeug in der Zeit seit dem 30.6.2025 zugelegt haben. Bisher ist die Förderung für Anschaffungen bis zum 1.1.2028 vorgesehen. 

Außerdem bleibt ein E-Fahrzeug auch als Dienstwagen steuerlich attraktiv. Denn der geldwerte Vorteil für die private Nutzung wird monatlich mit lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises ermittelt. Steuervorteile bietet ebenso ein Plug-in-Hybrid. Hier bilden allerdings monatlich 0,5 % des Bruttolistenpreises die Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung. Diese Vergünstigungen gelten für elektrische Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis bis zu 100.000 EUR, die nach dem 30.6.2025 angeschafft wurden.

Fördermöglichkeiten für Privatpersonen

Private Käufer können seit Mai 2026 unter bestimmten Voraussetzungen eine neue staatliche E-Auto-Prämie beantragen. Dies gilt für Neuzulassungen rückwirkend ab dem 1.1.2026. Damit fördert der Gesetzgeber die Anschaffung von reinen Batterie-E-Autos, von Plug-in-Hybriden sowie von Fahrzeugen mit Range Extender. In den Genuss der Förderung kommen Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 80.000 EUR. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um 5.000 EUR und beläuft sich dann somit auf höchstens 90.000 EUR. Gewährt wird die Förderung einmal pro Person, wobei maximal zwei Anträge aus einem Haushalt stammen dürfen.

Die Basisförderung ist abhängig von der Art des Fahrzeugs. Für reine Elektroautos beträgt sie 3.000 EUR. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender werden mit 1.500 EUR gefördert. Hinzu kommen für bis zu zwei Kinder 500 EUR Kinderzuschlag. Haushalte mit einem Einkommen von unter 60.000 EUR erhalten einen weiteren Zuschlag von 1.000 Euro. Wer über weniger als 45.000 EUR zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen verfügt, bekommt nochmals 1.000 EUR dazu. Damit ist eine Förderung von bis zu 6.000 EUR für reine E-Autos und 4.500 EUR für Plug-in-Hybride möglich.

Wichtig ist allerdings zu wissen, dass die Zuschüsse nur bei der Anschaffung eines Neuwagens gezahlt werden. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch ein mögliches Leasing. Gebrauchtwagen sind nach diesem Programm jedoch nicht förderfähig. Für viele Haushalte wird deshalb entscheidend sein, den Kaufpreis, Herstellerrabatte, Finanzierungskosten und Stromkosten gegenzurechnen.

Beantragung der Förderung

Zu beantragen ist die Förderung für das E-Auto über die Förderzentrale Deutschland beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dafür ist die bereits erfolgte Zulassung auf den Antragsteller maßgeblich. Ab diesem Termin bleibt ein Jahr Zeit, den Antrag über das elektronische Antragformular zu stellen. Dabei müssen die erforderlichen Dokumente unbedingt vollständig übermittelt werden. Anderenfalls bearbeitet die Behörde den Antrag nicht. 

Neben der Fahrzeugidentifikationsnummer brauchen Antragsteller die letzten beiden Steuerbescheide. Diese dürfen höchstens drei Jahre alt sein. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war, kann diese freiwillig nachträglich einreichen, um dadurch an die nötigen Steuerbescheide zu kommen. Familien, die den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen wollen, müssen außerdem einen Kindergeld-Nachweis der Familienkasse beifügen. Käufer von Plug-in-Hybriden benötigen zusätzlich eine EU-Konformitätsbescheinigung für den Nachweis einer elektrischen Reichweite von mindestens 80 Kilometern.

Wer den Förderantrag stellt, muss sich mit der BundID authentifizieren. Daher sind der Personalausweis mit Online-Funktion, die zugehörige PIN und die Ausweis-App erforderlich. Als Alternative können Antragsteller jedoch ihr ELSTER-Zertifikat nutzen.

Befreiung von der Kfz-Steuer

Sowohl Unternehmer als auch private Haushalte kommen außerdem in den Genuss eines weiteren Steuervorteils. Denn bis zum 31.12.2035 sind neu zugelassene Elektroautos zudem für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Dies betrifft alle E-Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden. Autos, die bis zu diesem Termin auf Elektroantrieb umgerüstet werden, profitieren ebenso.


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