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Was der Digital Omnibus an den Hochrisiko-Pflichten für Finanz-KI verschiebt, und was trotzdem stehen muss

Der Digital Omnibus verschiebt die strengsten KI-Fristen. Welche neuen Daten gelten, was unverändert bleibt und warum mehr Zeit kein Freibrief ist. 

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Der EU AI Act erreicht 2026 seine entscheidende Phase. Mit dem Digital Omnibus on AI haben sich Rat und Parlament am 7.5.2026 darauf verständigt, die Pflichten für Hochrisiko-KI deutlich nach hinten zu verschieben, für eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2.12.2027. Für Finanzentscheider entsteht daraus eine gefährliche Unschärfe. Drei Ebenen sind zu trennen: was schon heute gilt, was verschoben wurde und was rechtlich überhaupt verbindlich ist. Denn die Einigung ist eine politische Verständigung, kein geltendes Recht. Diese News ordnet ein, welche Finanz-KI als Hochrisiko zählt, welche Pflichten unabhängig vom Omnibus seit Februar 2025 greifen und welche Governance-Strukturen Sie dennoch zeitnah aufsetzen sollten. 

Was sofort gilt, unabhängig vom Omnibus

Der EU AI Act, die Verordnung (EU) 2024/1689, ist seit dem 1.8.2024 in Kraft und wird stufenweise scharf geschaltet. Drei Bausteine sind bereits anwendbar und vom Omnibus nicht betroffen:

  • Verbotene Praktiken nach Artikel 5: Dazu zählen etwa unterschwellige Manipulation oder bestimmte Formen des Social Scoring. Artikel 5 ist seit Februar 2025 anwendbar.
  • KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4: Jedes Unternehmen, das KI betreibt, muss seit Februar 2025 sicherstellen, dass die Mitarbeitenden über ein ausreichendes, dem Einsatz angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Pflicht wurde nicht verschoben und greift bereits, wenn eine Mitarbeiterin ein Sprachmodell für eine Recherche nutzt.
  • Pflichten für GPAI-Modelle: Die Vorgaben für General-Purpose-AI-Modelle gelten seit August 2025, die nationale Durchsetzung läuft ab August 2026 an.

Wer also annimmt, vor 2027 sei nichts zu tun, irrt. Vor allem die Kompetenzpflicht trifft jede Finanzabteilung unmittelbar. Sie ist zudem nachweispflichtig. Ein dokumentiertes Schulungskonzept gehört damit zur Mindestausstattung, nicht erst ab 2027.

Was der Digital Omnibus verschiebt, und was noch offen ist

Der Digital Omnibus on AI geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom 19.11.2025 zurück. Die Begründung ist nüchtern: Die harmonisierten technischen Normen, ohne die eine Konformitätsbewertung praktisch nicht durchführbar ist, sind nicht fertig, und die Benennung der notifizierten Stellen hinkt hinterher. Der politische Hintergrund ist der Befund, dass die Dichte der EU-Digitalregulierung als Innovationshemmnis wahrgenommen wird. Ohne fertige Normen ist eine Konformitätsbewertung nach Artikel 43 in der Praxis kaum möglich, was den Aufschub fachlich plausibel macht.

Die Kernänderung betrifft die Fristen. Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollen nicht mehr am 2.8.2026, sondern am 2.12.2027 greifen. Für in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I ist der 2.8.2028 vorgesehen. Für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte nach Artikel 50 ist ein Termin am 2.12.2026 im Gespräch, hier ist die Quellenlage allerdings uneinheitlich.

Der entscheidende Punkt, der in vielen Schnelleinschätzungen untergeht: Die Einigung vom 7.5.2026 ist eine politische Einigung, kein geltendes Recht. Die formale Annahme durch Parlament und Rat soll vor dem 2.8.2026 abgeschlossen sein, erst dann wird der Text im Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Bis dahin gilt formell der ursprüngliche AI Act. Sollte das Verfahren scheitern oder sich verzögern, greifen die alten Fristen zum 2.8.2026. Genau hier liegt das Risiko, sich auf eine Verschiebung zu verlassen, die formal noch nicht steht. Stand dieser Einschätzung ist Anfang Juni 2026.

Begleitend hat der Europäische Datenschutzausschuss gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten am 20.1.2026 die Stellungnahme 1/2026 vorgelegt. Die Linie: Vereinfachung ja, aber nicht auf Kosten des Grundrechtsschutzes. Wer auf eine vollständige Entwarnung hofft, sollte das im Blick behalten.

Welche Finanz-KI überhaupt als Hochrisiko gilt

Bevor Sie Ihre Systeme einsortieren, lohnt der Blick in den Gesetzestext. Nicht jede KI im Finanzbereich ist Hochrisiko. Der weitaus größte Teil der typischen Buchhaltungs- und Controlling-KI fällt nicht unter Anhang III. Anhang III Nummer 5 benennt im Finanzkontext zwei einschlägige Fälle:

  • Hochrisiko: KI-Systeme für die Kreditwürdigkeitsprüfung und Bonitätsbewertung natürlicher Personen sowie für die Risikobewertung und Preisbildung bei Lebens- und Krankenversicherungen.
  • Ausdrücklich ausgenommen: KI-Systeme, die der Aufdeckung von Finanzbetrug dienen. Eine Anomalie-Erkennung, die Doppelzahlungen oder CEO-Fraud aufspürt, fällt damit nicht automatisch in die Hochrisiko-Klasse.

Für den Alltag der Zielgruppe heißt das: Eine KI, die Eingangsrechnungen kontiert, Belege extrahiert, einen Rolling Forecast erstellt oder den Monatsabschluss vorbereitet, ist in der Regel kein Hochrisiko-System. Heikel wird es dort, wo über natürliche Personen entschieden wird, etwa bei der Kundenbonität im Forderungsmanagement oder bei Kreditentscheidungen.

Eine Regel sollten Sie dabei kennen: Ein System aus Anhang III gilt immer als hochriskant, wenn es ein Profiling natürlicher Personen durchführt, unabhängig davon, ob die Auswirkung als gering eingestuft wird. Für regulierte Finanzdienstleister kommt hinzu, dass neben dem AI Act die Anforderungen aus DORA, MaRisk und den BaFin-Vorgaben weiter gelten. Der AI Act ersetzt diese nicht, er kommt obendrauf.

Ein Beispiel aus dem Alltag macht die Grenze deutlich: Eine automatische Zuordnung von Zahlungseingängen zu offenen Posten ist unkritisch. Ein Modell hingegen, das Kunden nach Ausfallwahrscheinlichkeit bewertet und daraus Mahnstufen, Zahlungsziele oder Kreditlimits ableitet, bewegt sich im Bereich der Bonitätsbewertung natürlicher Personen und damit potenziell im Hochrisiko. Entscheidend ist nicht das Etikett der Software, sondern der konkrete Verwendungszweck.

Deutschland: das KI-MIG und die Durchsetzung

Parallel zum europäischen Verfahren schafft Deutschland den nationalen Rahmen. Das Bundeskabinett hat im Februar 2026 das KI-MIG, das KI-Maßnahmen- und Innovationsgesetz, als deutsches Durchführungsgesetz beschlossen. Es regelt unter anderem die nationale Marktüberwachung und konkretisiert die Sanktionen. Als durchsetzende Behörde ist nach derzeitigem Stand das BSI vorgesehen, das ab August 2026 aktiv prüfen will. Diese Zuständigkeit sollten Sie am aktuellen Stand verifizieren, da die nationale Ausgestaltung noch in Bewegung ist.

Der Bußgeldrahmen bleibt empfindlich. Verstöße gegen verbotene Praktiken können mit bis zu 35 Millionen EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, Verstöße gegen Hochrisiko-Pflichten mit bis zu 15 Millionen EUR oder 3 %. Für kleine und mittlere Unternehmen gelten die jeweils niedrigeren Beträge.

Handlungsempfehlungen: Was bis Sommer 2026 stehen sollte

Die Fristverschiebung ist kein Grund zu warten. Sie ist ein Zeitfenster, um die Grundlagen sauber zu legen.

  1. KI-Inventur erstellen: Erfassen Sie alle KI-Systeme, die im Finanzbereich im Einsatz sind oder geplant werden, inklusive der in Standardsoftware eingebetteten Funktionen. Ordnen Sie für jedes System Ihre Rolle zu. Sind Sie Anbieter oder Betreiber? Die Pflichten unterscheiden sich erheblich.
  2. Risiko klassifizieren: Prüfen Sie für jedes System, ob es unter Anhang III fällt. Für die meisten Buchhaltungs- und Reporting-Anwendungen lautet das Ergebnis: kein Hochrisiko, aber gegebenenfalls Transparenzpflichten. Für Bonitäts- und Scoring-Systeme gegenüber natürlichen Personen lautet es: Hochrisiko mit vollem Pflichtenkatalog.
  3. Governance aufsetzen: Risikomanagementsystem, Verantwortlichkeiten und Dokumentationsrahmen sollten für Anhang-III-Systeme bereits stehen, auch wenn die vollständigen Pflichten erst später greifen. Eine Konformitätsbewertung dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate. Wer erst Mitte 2027 beginnt, gerät unter Druck.
  4. Kompetenz nachweisen: Da Artikel 4 unverändert gilt, dokumentieren Sie ein risikoadäquates Schulungskonzept: wer wurde wann zu welchen Inhalten geschult. Ein einfaches Schulungsregister genügt als Einstieg, eine Einheitszertifizierung ist nicht erforderlich.

Fazit und Ausblick

Der Digital Omnibus verschafft Unternehmen mit Bonitäts- oder Scoring-KI voraussichtlich 16 zusätzliche Monate. Für die typische Buchhaltungs- und Controlling-KI ändert sich an der Einstufung wenig, weil sie ohnehin selten Hochrisiko ist. Was bleibt, ist die Kompetenzpflicht, die schon heute greift, und die Notwendigkeit, die eigene KI-Landschaft sauber zu kennen.

Den größten Fehler macht, wer die politische Einigung mit geltendem Recht verwechselt. Bis der Text im Amtsblatt steht, gilt formal der ursprüngliche Fahrplan. Wer die Monate bis dahin für Inventur, Klassifizierung und Governance nutzt, ist auf beide Szenarien vorbereitet. Wer wartet, verlässt sich auf eine Frist, die noch nicht existiert. Unabhängig davon beginnt ab August 2026 die nationale Aufsicht zu arbeiten, zunächst bei den bereits geltenden Pflichten. Spätestens damit wird KI-Compliance im Finanzbereich von der Kür zur dokumentierten Routine.

Checkliste: KI-Governance bis Sommer 2026

  • KI-Inventur erstellt, inklusive der in Standardsoftware eingebetteten Funktionen.
  • Rolle je System geklärt: Anbieter oder Betreiber.
  • Risikoklassifizierung durchgeführt, Anhang-III-Systeme identifiziert.
  • Bonitäts- und Scoring-Anwendungen gegenüber natürlichen Personen gesondert geprüft.
  • Governance-Rahmen aufgesetzt: Risikomanagement, Verantwortlichkeiten, Dokumentation.
  • Schulungsnachweis nach Artikel 4 dokumentiert.
  • Bestehende Pflichten aus DORA, MaRisk und BaFin mitgedacht.
  • Formalen Inkrafttretens-Status des Omnibus vor wichtigen Entscheidungen geprüft.

Quellen

  • Europäische Kommission, AI Act Service Desk: Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689, abgerufen Juni 2026.
  • Europäische Kommission: Digital Omnibus on AI, Vorschlag vom 19. November 2025.
  • TÜV Consulting: Digital Omnibus und EU AI Act Zwischenstand, April 2026.
  • ScaleWise und mrak.at: Einordnung der Trilog-Einigung vom 7. Mai 2026, Mai 2026.
  • secjur: EU AI Act, Anwendbarkeit Art. 4, Art. 5 und GPAI, Mai 2026.
  • EDPB und EDPS: Gemeinsame Stellungnahme 1/2026, 20. Januar 2026.
  • advisori: EU AI Act Hochrisiko-Pflichten und KI-MIG, April 2026.
  • Pexon Consulting und wz-it: Hochrisiko-Kategorien Anhang III und Profiling-Regel Art. 6 Abs. 3, Februar bis April 2026.

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