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30.09.2025
Bundessozialgericht
Der seit dem "Wetten, dass..?"-Unfall querschnittsgelähmte Schauspieler Samuel Koch konnte vor dem BSG einen Zwischenerfolg erzielen. Der Unfall sei zwar kein Arbeitsunfall eines herkömmlich Beschäftigten gewesen, Koch könnte aber als Unternehmer unfallversichert sein, urteilte das Gericht. Ob dies der Fall ist, muss nun das LSG Baden-Württemberg klären.
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