Die Überschrift des veröffentlichten Erlasses des BMF („Übertragung von Gesellschaftsanteilen als Geschäftsveräußerung im Ganzen …“) ist verwirrend, da es nach dem BMF-Schreiben um eine einschränkende Auslegung einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen geht. (27.01.2012 | Steuern)
Das Working Capital-Management ist in vielen Unternehmen noch ausbaufähig. Fachleute sehen Optimierungsmöglichkeiten bei Forderungen, Verbindlichkeiten und Vorräten. (26.01.2012 | Bilanzierung)
Die Anzahlung für die Vermittlung einer Grundstücksleistung unterliegt im Inland der Umsatzsteuer, wenn nicht feststeht, ob die vermittelte Leistung im Inland oder Ausland erbracht wird. (26.01.2012 | Steuern)
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, wie Vorräte oder Forderungen, werden bei ihrem Zugang handelsrechtlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Verändert sich dieser Wert bis zum Abschlussstichtag, müssen bilanzierende Unternehmen zahlreiche, durch das BilMoG völlig neu gefasste Bewertungsgrundsätze beachten.
Je besser eine Inventur vorbereitet ist, desto weniger Arbeit kommt am Bilanzstichtag auf den Geschäftsmann und seine Mitarbeiter zu. Oft sind es nur Kleinigkeiten und fehlende Hilfsmittel, die am Inventurtag zu unnötigen Verzögerungen führen. Werden zudem noch wesentliche Formvorschriften übersehen, kommt zur Mehrarbeit auch noch der Ärger mit dem Finanzamt hinzu.
Viele Rechnungen werden erst lange nach Ablauf der Zahlungsfrist beglichen. Ein derartiger Zahlungsverzug wirkt sich negativ auf die Liquidität aus und erschwert die Finanzbuchhaltung von Unternehmen. Zur Stärkung der Zahlungsmoral hat die EU deshalb eine Richtlinie veröffentlicht, die für alle Teilnehmer am Geschäftsverkehr einheitliche Zahlungsfristen und Beitreibungsverfahren ohne vorherige Mahnung vorsieht.
Der Beitrag gibt einen Überblick, welche Änderungen die Mitarbeiter des Rechnungswesens im Jahr 2012 im Blick haben müssen. Themen sind unter anderem Umsatzsteuer, Steuererleichterungen, "Heimliches" Jahressteuergesetz, Internationale Änderungen sowie SV-Werte und Reisekosten.
Weihnachtsveranstaltungen, wie der Gaststättenbesuch mit Benutzung der Kegelbahn oder eine Schiffsfahrt, können Sie so gestalten, dass weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung anfällt. Die Weihnachtsfeier lässt sich auch mit einer Auswärtstätigkeit kombinieren.
Ein praktischer Fall zeigt, wie die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in den einzelnen Schritten bei der Bilanzierung nach BilMoG ermittelt wird. Dabei werden die Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz erläutert.
Es gibt kaum einen Betriebsinhaber, der nicht Angst vor der Betriebsprüfung hat. Richtig ist: In den meisten Prüfungen wird der eine oder andere Tatbestand aufgegriffen, der tatsächlich zu einer höheren Steuer führt. Wer sich optimal auf eine bevorstehende Betriebsprüfung vorbereitet, kann im Vorfeld unliebsame Überraschungen vermeiden und die richtigen Maßnahmen eingeleiten.
Das Ausstellen einer Rechnung samt Buchung des Geschäftsvorfalls auf dem passenden Konto heißt Fakturierung. Das Handels- und Steuerrecht stellt zahlreiche Mindestanforderungen an den Fakturierungsvorgang und die Rechnung, welche Unternehmer oder Mitarbeiter im Rechnungswesen kennen sollten.
Nach der Entscheidung des BFH vom 21.9.2009 (GrS 1/06) können gemischte Aufwendungen in einen betrieblichen und einen privaten Anteil aufgeteilt werden. Begründung: „§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG enthält kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot.“ Konsequenz ist, dass sich durch dieses BFH-Urteil die steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen grundlegend geändert hat.
Aus Geschäftsreisen sind auswärtige Tätigkeiten geworden, weil alle Tätigkeiten außerhalb von Wohnung und Betrieb einheitlich zu beurteilen sind. Zahlreiche BFH-Urteile haben zu dieser Vereinheitlichung beigetragen. Außerdem unterliegen Hotelübernachtungen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Das kann bei der Abgrenzung zu den übrigen Reisekosten Schwierigkeiten bereiten.
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