Die Finanzverwaltung prüft und verprobt die eingereichten Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschussrechnungen auf ihre Plausibilität und Richtigkeit. Etwaige Fehler führen häufig zu einer höheren Steuerschuld. Dabei bedient sich die Finanzverwaltung verschiedener Methoden, die Sie als Unternehmer kennen sollten. Darüber hinaus können Sie vorbeugend auch selbst Verprobungen vornehmen und so auch Ihr Rating bei der Bank verbessern.
Um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden, müssen Unternehmer die Ausübung von Zuordnungswahlrechten bis zum 31.5. des Folgejahres gegenüber dem Finanzamt dokumentieren – auch wenn die Umsatzsteuererklärung erst später übermittelt wird. (18.05.2012 | Steuern)
Leitet eine Kapitalgesellschaft an sie erstattete Rentenversicherungsbeiträge an eine Arbeitnehmerin, die zugleich Ehefrau des Alleingesellschafters ist, weiter, ist darin keine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter zu sehen. (16.05.2012 | Bilanzierung)
Hat der Verkäufer eine technische Anlage zu übereignen, die vom Erwerber nach einem Probebetrieb abgenommen werden soll, gilt: Der wirtschaftlichen Eigentum geht erst mit dem Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs über. (15.05.2012 | Bilanzierung)
Das BMF hat Ende 2011 den neuen Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung "Anlage EÜR" bekannt gegeben. Diesen müssen Einnahmenüberschussrechner mit Jahreseinnahmen über 17.500 EUR zwingend für die Gewinnermittlung 2011 nutzen und zusammen mit der Einkommenssteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übersenden. Entsprechend muss die Buchführung angepasst und eingerichtet werden.
Das Forderungsmanagement ist gut, wenn die Kunden Rechnungen schnell begleichen und Forderungsausfälle ausbleiben. So sichern Sie Ihre Liquidität und Ihren Erfolg. Das Topthema gibt Ihnen praktische Hinweise, wie Sie Fehler rund ums Forderungsmanagement vermeiden und welche Schritte vorzunehmen sind, wenn eine Forderung nicht bezahlt wird.
Unternehmer sind daran interessiert, ihre Investitionen möglichst schnell abzuschreiben. Durch Sonderabschreibungen wird das Betriebsergebnis frühzeitig gesenkt und die Steuerlast reduziert. Stellt sich Jahre später heraus, dass eine Sonderabschreibung gar nicht hätte geltend gemacht werden dürfen, kann dies den Unternehmer teuer zu stehen kommen, weil Steuernachzahlungen zu verzinsen sind. In der Handelsbilanz sind Sonderabschreibungen unzulässig, sodass hier latente Steuern auszuweisen sind.
Das BilMoG-Spezial beleuchtet die Brennpunkte des 2. Jahresabschlusses nach BilMoG und bietet den Mitarbeitern des Rechnungswesens zahlreiche Arbeitshilfen und Praxiserfahrungen.
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Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, wie Vorräte oder Forderungen, werden bei ihrem Zugang handelsrechtlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Verändert sich dieser Wert bis zum Abschlussstichtag, müssen bilanzierende Unternehmen zahlreiche, durch das BilMoG völlig neu gefasste Bewertungsgrundsätze beachten.
Der Beitrag gibt einen Überblick, welche Änderungen die Mitarbeiter des Rechnungswesens im Jahr 2012 im Blick haben müssen. Themen sind unter anderem Umsatzsteuer, Steuererleichterungen, "Heimliches" Jahressteuergesetz, Internationale Änderungen sowie SV-Werte und Reisekosten.
Ein praktischer Fall zeigt, wie die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in den einzelnen Schritten bei der Bilanzierung nach BilMoG ermittelt wird. Dabei werden die Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz erläutert.
Nach der Entscheidung des BFH vom 21.9.2009 (GrS 1/06) können gemischte Aufwendungen in einen betrieblichen und einen privaten Anteil aufgeteilt werden. Begründung: „§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG enthält kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot.“ Konsequenz ist, dass sich durch dieses BFH-Urteil die steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen grundlegend geändert hat.
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