Prof. Dr. Wilfried Dimpfel
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Inke Hohmann
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Franz Zeno Mönig
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Am 5. März 2010 hat der Bundestag das "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" in 2./3. Lesung verabschiedet. Es sieht insbesondere Anpassungen an die aktuelle EuGH-Rechtsprechung sowie die Mehrwertsteuer-Richtlinie vor. Das Gesetz enthält tendenziell positive Konsequenzen für Steuerzahler, im Bereich des UStG hingegen neue Formalien.
In die anstehende Einkommensteuererklärung 2009 gehören private Kapitalerträge i. d. R. nicht mehr, da die Kreditinstitute hierauf bereits die Steuer mit abgeltender Wirkung erhoben haben. Doch die Anlage KAP kann nicht generell entfallen. In einigen Fällen sind die Angaben verpflichtend und bei anderen Konstellationen lohnt der freiwillige Weg über die Veranlagung.
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Durch das neue Bilanzrecht hat sich das Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanz deutlich geändert. Infolge der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit sind die bilanzpolitischen Maßnahmen im Handels- und Steuerrecht weitgehend unabhängig voneinander durchführbar. Die Zielsetzungen von Handelsbilanzpolitik und Steuerbilanzpolitik können eigenständig verfolgt werden, da die wechselseitige bilanzpolitische Einflussnahme nicht mehr in dem Maße wie zuvor gegeben ist.
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Die steuerliche Förderung der Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist durch den Gesetzgeber ab dem Veranlagungszeitraum 2009 deutlich verbessert worden. Wir geben einen Überblick über das aktualisierte Anwendungsschreiben des BMF, das Hinweise und Erläuterungen für die praktische Anwendung enthält.
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