Neben der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen ist die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen ein wichtiger Baustein der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Wie können diese Maßnahmen aber abgeleitet werden? Mit welcher Priorität müssen sie umgesetzt werden? Und wie kann am Ende ihre Wirksamkeit gemessen werden?
Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie der Schutz der Umwelt gewährleistet werden. Am Arbeitsplatz dürfen nur Mengen für den Fortgang der Tätigkeiten bereitgehalten werden. Die Anforderungen an Gefahrstofflager hängen von Art, Einstufung und Menge der zu lagernden Stoffe und Gemische ab.
Der plötzliche Herztod gilt in allen Industrieländern als Todesursache Nummer eins. In Deutschland sterben jährlich über 60.000 Menschen daran, in vielen Fällen an ihrem Arbeitsplatz. Durch den sofortigen Einsatz von „Automatisierten externen Defibrillatoren“ (AED) im Rahmen der Ersten Hilfe steigen die Überlebenschancen deutlich. Unternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, diese Geräte anzuschaffen, sollten aber trotzdem ein paar Punkte beachten.
Datenbrillen bringen neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz. Aktuell gibt es keine spezifischen Arbeitsschutzvorschriften, die neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ enthält jedoch wichtige Richtlinien. Aspekte wie Passform, Gewicht, Tragedauer und Sichtfeld sind entscheidend. Schutzmaßnahmen umfassen unter anderem passende Lichtverhältnisse, Hygieneanforderungen und den Schutz vor Stürzen.
Wie steht es um die Work-Life-Balance von Mitarbeitenden, wie wichtig sind flexible Arbeitszeiten und wie gut gelingt die Trennung von Beruflichem und Privatem? Eine aktuelle Studie zeigt deutliche Mängel, die sich je nach Alter und Geschlecht teilweise deutlich unterscheiden.
Seit der Corona-Pandemie wünschen sich Beschäftigte vermehrt, ihre Tätigkeiten (zumindest zum Teil) auch in ihren privaten Räumlichkeiten ausführen zu können. Da es sich dabei in der Regel um Tätigkeiten an Bildschirmgeräten handelt, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Beschäftigten auch für ihre Tätigkeiten im Homeoffice eine Bildschirmbrille bereitstellen muss.
Sanitärräume gehören zur Arbeitsstätte. Sie müssen regelmäßig gereinigt und wirksam gelüftet werden. Die Mindestanzahl von Einrichtungen, wie Toiletten, Handwaschbecken und Duschen, ist festgelegt und abhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen. Grundsätzlich sind für Frauen und Männer getrennte Sanitärräume notwendig.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer verpflichtet, Art, Umfang und Fristen für die Prüfung aller Arbeitsmittel zu ermitteln. Das muss er eigentlich sogar bei „Kleinstarbeitsmitteln“ wie Bleistiften und Radiergummis tun. Ist dies in der Praxis aber tatsächlich notwendig? Und wenn doch: Gibt es für den Arbeitgeber Möglichkeiten, diese Arbeitsmittel aus der Prüfpflicht der BetrSichV auszuklammern?
Selbst unter Arbeitsschützern ist die Bradley-Kurve oft nicht bekannt. Dabei hat sie einen hohen Nutzen für Unternehmen, weil sie veranschaulicht, wie sich die Unternehmenskultur über vier Phasen entwickelt und eine starke Sicherheitskultur die Unfallrate senken kann. Mit gezielten Maßnahmen können Unternehmen ihre Sicherheitskultur verbessern und somit die Arbeitssicherheit nachhaltig steigern.
Ob Smartwatch, Apple Watch oder Fitnesstracker – Wearables werden zunehmend zur persönlichen Gesundheitsüberwachung eingesetzt. Rund um die Uhr können ihre Träger mit ihnen Gesundheit und Fitness messen. Einige kleinere Gefährdungen gibt es bei ihnen allerdings auch zu beachten. Insgesamt aber überwiegen die Vorteile deutlich und deshalb werden sie auch zunehmend im betrieblichen Gesundheitsschutz eingesetzt.
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Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten, besonders in Branchen wie Bau und Metallverarbeitung. Ototoxische Stoffe können das Gehör zusätzlich schädigen, wobei eine Kombination mit Lärmbelastung das Risiko erhöht. Präventive Maßnahmen, wie Lärmschutz und die Reduzierung der Exposition gegenüber schädlichen Stoffen, sind entscheidend, um irreversible Hörschäden zu vermeiden.
Was ein Patient einem Arzt erzählt, unterliegt der Schweigepflicht. Denn für eine sinnvolle ärztliche Beratung ist ein entsprechendes Vertrauensverhältnis unverzichtbar. Doch gilt das auch für den Betriebsarzt?
Mykotoxine gehören zu den besonders gesundheitsgefährdenden Stoffwechselprodukten von Bioaerosolen. Während sie bei Nahrungs- bzw. Futtermitteln schon recht gut erforscht sind, ist ihr Nachweis an Arbeitsplätzen schwierig und ihre gesundheitliche Wirkung auf die Beschäftigten noch teilweise unbekannt. Ein aktuelles Projekt der DGUV will dies ändern und dabei unter anderem „arbeitsplatzrelevante“ Mykotoxine identifizieren.
Tablets oder iPads sind nicht mehr nur ein „Gadget“, mit dem man Videos sehen und ein paar Informationen abrufen kann. Längst haben sie auch Einzug ins Büro gehalten. Doch die Belastungen für Körper und Augen durch die Arbeit mit dem Tablet sind so groß, dass die Arbeitsstättenverordnung sie nur für kurzzeitige Einsätze empfiehlt. Was also sollte man beim Umgang mit Tablets beachten – von der Technik bis hin zum eigenen Verhalten?
Für eine effektive Umsetzung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sind die Etablierung von Schnittstellen, die Auswahl geeigneter Akteure und eine effiziente interne und externe Zusammenarbeit entscheidend.
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Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in Deutschland die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundlegend, die seit mehreren Jahren novelliert werden soll. Dabei geht es vor allem um neue Verpflichtungen für den Umgang mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen (CMR-Stoffe) der Kategorien 1A oder 1B. Aktuell liegt der fünfte Referentenentwurf zur Novelle vor.
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) „soll“ die arbeitsmedizinische Vorsorge während der Arbeitszeit stattfinden. „Soll“-Vorschriften geben in der Praxis immer wieder Anlass zum Streit: Heißt „sollen“ auch „müssen“ – und wenn nicht, was sind die Folgen?
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