Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Räumungsschutzantrag gem. § 765a ZPO

Rz. 480 Beispiel: § 765a ZPO Aufgrund eines ordnungsgemäßen Räumungsurteils soll die Wohnung der 80-jährigen Mandantin M in 2,5 Wochen geräumt werden. Die Mandantin ist jedoch unglücklich gestürzt und erlitt einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch. Da sie Sozialhilfeempfängerin ist und auch sonst keine Freunde und Verwandten mehr hat, bittet sie Sie um Hilfe, einen Räumung...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Klarstellender Vermerk

Rz. 37 Von der Rechtsnachfolgeklausel zu unterscheiden, ist ein sogenannter klarstellender Vermerk. In den Fällen, wo zwar eine Namensänderung jedoch keine Rechtsnachfolge vorliegt, wird der Name durch einen klarstellenden Vermerk auf den Titel geändert (z.B. wenn sich der Name des Schuldners durch Heirat geändert hat).mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Antrag

Rz. 167 Der Antrag auf eine erneute Vermögensauskunft ist beim Gerichtsvollzieher zu stellen, da dieser für alle Arten der Abnahme der Vermögensauskunft zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers wird durch den Wohnsitz des Schuldners zum Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt. Rz. 168 Ein entsprechender Antrag kann im unverbindlichen Musterformular (vgl...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Schuldnerverzeichnis

Rz. 108 Mit Inkrafttreten des ZwVollStrÄndG zum 1.1.2013 wurde erstmals eine bundesweite Internetplattform eingerichtet, die dem Gläubiger es ermöglichen, schnell Informationen über einen Schuldner zu erlangen, z.B. ob dieser bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Rz. 109 Das Schuldnerregister kann dabei unter www.vollstreckungsportal.de abgerufen werden.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Zentrale Vollstreckungsgerichte nach§ 802k ZPO

Rz. 147 Es wurden landesweit Zentrale Vollstreckungsgerichte nach § 802k ZPO eingerichtet, wobei die Landesregierung ein beliebiges Amtsgericht zum Zentralen Vollstreckungsgericht ernennen kann. Die Zentralen Vollstreckungsgerichte haben dabei zwei Aufgaben: a) Verwa...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Vollstreckungsklausel

Rz. 20 Grds. ist für die Vollstreckung eine Vollstreckungsklausel erforderlich. Bei diesem Erfordernis gibt es drei Varianten: 1. Einfache Vollstreckungsklausel Rz. 21 In den meisten Fällen ist lediglich eine einfache Vollstreckungsklausel gem. §§ 724, 725 ZPO für die Zwangsvollstreckung erforderlich. Dabei ist der Stempel bzw. Aufdruck "vollstreckbare Ausfertigung" am Anfang d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Kombi-Auftrag

Rz. 169 Auch der alte "Kombi-Auftrag", bestehend aus einem Sachpfändungsauftrag und bei Fruchtlosigkeit einem weiteren Antrag zur Abnahme einer Vermögensauskunft ist gem. § 807 ZPO möglich und wird unter Rdn 312 ff. näher erläutert. Rz. 170 Im Musterformular von Rdn 131 kann dies unter dem Buchstaben G2 beantragt werdenmehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. freiwillige Vornahme durch den Schuldner

Rz. 372 Der Schuldner ist auch nach Erlass eines Ermächtigungsbeschlusses nach § 887 ZPO nicht daran gehindert, die von ihm geschuldete Leistung noch freiwillig zu erbringen, um so ggf. Kosten einzusparen. Eine bloße Ankündigung reicht jedoch nicht aus. Die geschuldete Leistung muss tatsächlich erbracht worden sein.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / VI. Fälligkeit

Rz. 84 Ist ein Anspruch von einer Fälligkeit abhängig, die nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar ist, so hat das jeweilige Vollstreckungsorgan gem. § 751 Abs. 1 ZPO zu überprüfen, ob der Kalendertag bereits abgelaufen ist. Nur bei Fälligkeit darf die Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden, anderenfalls ist der Antrag abzulehnen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / V. Zwangssicherungshypothek

Rz. 319 Liegen Ihnen Informationen über ein Grundstück des Schuldners vor, so sollten Sie die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gem. § 866 Abs. 1 ZPO erwägen. 1. Allgemeines Rz. 320 In erster Linie dient die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch der Absicherung der einzutragenden Forderung gegenüber möglichen weiteren Gläubigern. Es findet durch die Ein...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / IV. Kombi-Auftrag (Sachpfändungsauftrag mit Vermögensauskunft)

Rz. 312 Bis zum 31.12.2012 diente der sog. Kombi-Auftrag der Schaffung einer Voraussetzung für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Eine fruchtlose Sachpfändung ist für eine Vermögensauskunft zwar nicht mehr möglich, ein Kombiauftrag ist jedoch weiterhin möglich und ist insbesondere in den Fällen ratsam, wo mit Vermögenswerte in der Wohnung zu rechnen ist. 1. Auftrag...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Teilungsversteigerung

Rz. 543 Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§ 180 ZVG). Rz. 544 Die Zwangsversteigerung führt – im Unterschied zur Zwangsverwaltung, die auf den Ertrag eines Grundstücks zielt – zu einer Verwertung der Substanz. Bei Erbauseinandersetzungen und in Anschluss an Ehescheidungen ist eine Teilungsversteigerung of...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Vorpfändung

Rz. 210 Die Pfändung wird – wie bereits oben dargestellt – erst mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner wirksam. Im Einzelfall kann bis zur Zustellung wertvolle Zeit verloren gehen, während der der Schuldner über sein Vermögen verfügt und so den Zugriff durch den Gläubiger verhindert. a) Allgemeines Rz. 211 § 845 ZPO räumt daher dem ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Gewerberegister

Rz. 110 Bei den Gemeinden wird ein Gewerberegister geführt, bei dem Gewerbetreibende ihr Gewerbe anmelden und bei Umzug in eine andere Gemeinde oder bei Aufgabe das Gewerbe abmelden müssen. Aktuelle Anschriften müssen dem Gewerbeamt nicht mitgeteilt werden. Die Auskünfte sind daher für die Vollstreckung meist nicht hilfreich. Immer mehr Gemeinden bieten den Abruf mittlerweile...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Zustellung

Rz. 217 Die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes ist immer durch den Gerichtsvollzieher durchzuführen, eine Zustellung durch einen Boten oder durch die Post ist unwirksam. Mit der Zustellung können Sie jeden in Deutschland geschäftsansässigen Gerichtsvollzieher beauftragen, eine örtliche Zuständigkeitsbegrenzung wie z.B. bei der Abnahme der eidesstattlichen Versicherun...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Auszahlungssperrfrist

Rz. 270 Gem. § 835 Abs. 3 ZPO darf ein gepfändetes Kontoguthaben einer natürlichen Person erst nach Ablauf von 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger ausgezahlt werden. Dem Schuldner soll damit Gelegenheit gegeben werden, ggf. Kontoschutz durch Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto zu erlangen und somit seinen Lebensunterhalt...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung

Rz. 583 Das eigentliche Ziel des Schuldners ist dabei die Restschuldbefreiung. Hierfür muss jedoch der Schuldner zunächst das Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen. Dieses ist in drei unterschiedlichen Phasen eingeteilt: 1. Außergerichtlicher Einigungsversuch Rz. 584 In dieser Phase wird versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Ein solcher V...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 366 Das Gericht entscheidet über den Antrag im Beschlussweg (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Ersatzvornahme der Handlung, zu der der Gläubiger ermächtigt wird, konkret bezeichnen. Ggf. ist ein Vorschuss für die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme festzusetzen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Erneute Vermögensauskunft nach § 802d ZPO

Rz. 159 Die erneute Vermögensauskunft ist in § 802d ZPO geregelt und an dem alten § 903 ZPO a.F. (bis 31.12.2012) angelehnt, wobei die alte 3-Jahresfrist auf zwei Jahre reduziert wurde. a) Allgemeines Rz. 160 § 802d ZPO beinhaltet einen Schuldnerschutz dahin gehend, dass der Schuldner innerhalb von zwei Jahren ab Abgabe der Vermögensauskunft (VA) nicht erneut eine VA abgeben m...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / IV. Sicherheitsleistung

Rz. 57 Wurde ein Urteil gegen Sicherheitsleistung gem. § 709 ZPO vorläufig vollstreckbar erklärt, so muss der Gläubiger die im Urteil festgelegte Sicherheitsleistung erbringen oder er kann lediglich eine Sicherheitsvollstreckung gem. § 720a ZPO (also ohne Verwertung) betreiben, es sei denn, das Urteil wurde zwischenzeitlich rechtskräftig. Rz. 58 In der Praxis ist es insbesond...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Gläubigerstrategien beim P-Konto

Rz. 271 Die Kontopfändung gehört neben der Lohnpfändung zu den effektivsten Forderungspfändungen des Gläubigers. Meist hat dies auch mit der Psychologie der Schuldner zu tun, die diese Formen der Pfändung als besonders "lästig" ansehen, da so der Arbeitgeber bzw. die Hausbank von den Schulden Kenntnis erlangt. Vielfach wurden in der Vergangenheit erst nach einer Kontopfändun...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Durchführung einer normalen Räumungsvollstreckung

Rz. 389 Bei der Räumungsvollstreckung wird der Schuldner aus dem Besitz gesetzt und der Gläubiger wird durch den Gerichtsvollzieher in den Besitz eingewiesen. Rz. 390 Der Gerichtsvollzieher hat die Räumung rechtzeitig dem Schuldner anzukündigen, damit dieser ggf. die 2-Wochenfrist des § 765a Abs. 3 ZPO für einen Räumungsschutzantrag (vgl. Rdn 480) nutzen kann. Gleichzeitig for...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Verbindliche Formulare/Fall

Rz. 187 Parallel zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung trat damals auch die Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) am 1.9.2012 in Kraft, durch die erstmalig Formulare für die Beantragung von zunächst wahlweise...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / XII. Strafanzeige gegen den Schuldner

Rz. 431 Sollte der Schuldner bereits bei der Entstehung der Forderung des Gläubigers zahlungsunfähig gewesen sein, bietet es sich an, gegen den Schuldner Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug gem. § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zu stellen. Rz. 432 Gem. § 263 Abs. 1 StGB müssen folgende Tatbestände vom Schuldner erfüllt sein:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Zwangsverwaltung

Rz. 566 Auch die Zwangsverwaltung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsverwaltung unterliegt daher in vielen Teilen (vorrangige Sondervorschriften im ZVG ausgenommen) den Regelungen des Vollstreckungsverfahrens entsprechend der ZPO. Durch die Zwangsverwaltung wird dem Schuldner nicht das Eigentum am Grundstück genommen. Lediglich die Nutzungen und Früchte ste...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Weitere Anträge

Rz. 251 Das Vollstreckungsrecht sieht aber auch für den Normalgläubiger eine Reihe von ­Möglichkeiten vor, unter bestimmten Vorsetzungen den Vollstreckungszugriff zu erweitern. Rz. 252 Insbesondere soll auf die nachstehenden Möglichkeiten hingewiesen werden:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Verwertung der gepfändeten Sache

Rz. 298 Die Verwertung der gepfändeten Sachen erfolgt in Form einer Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Die Versteigerung ist dabei in den §§ 814 – 825 ZPO geregelt. Nähere Einzelheiten zum Ablauf enthält auch noch die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Bei der Versteigerung handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Rz. 299 Der Gerichtsvollzieher kann d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / G. Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle

Rz. 520 Nicht immer ist die Zwangsvollstreckung erfolgreich. Der schlimmste Fall für den Gläubiger ist jedoch, wenn das Insolvenzverfahren über das Verfahren des Schuldners eröffnet wird. Er hat dann nur noch die Möglichkeit, seine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden mit der Ungewissheit, ob seine ursprüngliche Forderung wenigstens teilweise befriedigt wird. Vollstrecku...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 344 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 345 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Muster

Rz. 369 Nachfolgend ist ein Mustertext für einen Antrag gem. § 887 ZPO mit Vorschuss für das Fallbeispiel aus Rdn 355 abgebildet. Der Gläubiger ist im Übrigen nicht verpflichtet, sofern ihm ein Vollstreckungstitel vorliegt, den Schuldner vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnamen (unter Fristsetzung) "anzumahnen" (es sei denn, dass ggf. eine dahin gehende Regelung in ei...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Unpfändbare Sachen und Möglichkeiten einer Austauschpfändung

Rz. 290 Doch nicht alle im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen können gepfändet werden. Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Schuldners in § 811 ZPO unpfändbare Sachen vorgesehen. Insbesondere sind diesemehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Beitreibung des Zwangsgeldes

Rz. 351 Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1983, 1859) wird das Zwangsgeld auf Antrag des Gläubigers und nicht von Amts wegen beigetrieben. Im Vollstreckungsantrag ist jedoch darauf hinzuweisen, dass vom entsprechenden Vollstreckungserlös das Zwangsgeld an die Staatskasse abgeführt wird, die bisherigen mit vollstreckten Kosten stehen dem...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Nachweismöglichkeiten

Rz. 80 Gem. § 765 Nr. 2 ZPO reicht aber das Gerichtsvollzieherprotokoll aus, wenn der Gerichtsvollzieher ein wörtliches Angebot an den Schuldner abgegeben und dieser das Angebot ausdrücklich abgelehnt hat. Rz. 81 Hat der Gläubiger seine Gegenleistung bereits erbracht und ist der Schuldner somit befriedigt, muss der Nachweis mit öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkund...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Prozessparteien

Rz. 500 Kläger einer Drittwiderspruchsklage kann nur ein Dritter sein. Das Gesetz definiert einen Dritten, als den Inhaber eines die Veräußerung hindernden Rechtes (z.B. Eigentümer), der weder Schuldner ist noch gegen den aus dem Titel sonst noch vollstreckt werden kann. Rz. 501 Kein Dritter im Sinne des Gesetzes ist z.B. der Leasingnehmer eines Fahrzeuges. Wird gegen die Lea...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 73 Meist liegt kein geeigneter Nachweis über die Befriedigung des Schuldners vor, sodass der Gerichtsvollzieher erst einmal den Schuldner in Annahmeverzug setzen soll. Dies geschieht in der Form, dass die Leistung dem Schuldner zunächst angeboten werden muss und dieser die Abnahme verweigert. Rz. 74 Der Annahmeverzug richtet sich nach dem BGB und unterscheidet in ein tats...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Antrag

Rz. 181 Wie jede Vollstreckungsmaßnahme bedarf auch der Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eines entsprechenden Antrags. Der entsprechende Beschluss wird bereits von der Rechtsanwaltskanzlei vorbereitet und an das zuständige Vollstreckungsgericht mit der Bitte um Erlass und Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher übermittelt. Es handelt sich bei der Zustel...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Einstweilige Einstellung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 554 Der Zwangsversteigerungsantrag hat auf viele Schuldner eine Signalwirkung. Spätestens jetzt merkt der Schuldner, dass es dem Gläubiger mit seiner Vollstreckung Ernst ist. Viele Schuldner wenden sich nach Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens an den Gläubiger und versuchen, Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Gläubiger muss, wenn er diese Ratenzahlung akzeptiert, ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Allgemeines

Rz. 211 § 845 ZPO räumt daher dem Gläubiger die Möglichkeit einer Vorpfändung – auch vorläufiges Zahlungsverbot genannt – ein. Bei dem vorläufigen Zahlungsverbot handelt es sich um eine private schriftliche Benachrichtigung an den Schuldner und Drittschuldner, dass eine Pfändung alsbald bevorsteht und enthält insbes. die folgenden Aufforderungen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Versteigerungstermin

Rz. 558 Der Ablauf des eigentlichen Versteigerungstermins wird hier nicht näher dargestellt, da dies für die Sachbearbeitung nicht erforderlich ist. Will ein Mandant (also der Gläubiger) am Versteigerungstermin teilnehmen, so kann er sich jederzeit im Internet auf der entsprechenden Seite von diversen Gerichten über den Ablauf von Versteigerungsterminen informieren. Rz. 559 D...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Schuldnerschutz

Rz. 552 Der Schuldner kann gem. § 30a ZVG die Einstellung der Zwangsversteigerung für höchstens sechs Monate beantragen. Der Antrag muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen (§ 30b Abs. 1 ZVG) ab Zustellung des Anordnungs- bzw. Beitrittsbeschlusses durch den Schuldner gestellt werden. Der Antrag muss begründet werden. Der Schuldner muss mit seinem Antrag nach § 30a ZVG n...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Auftrag

Rz. 313 Wie jede Vollstreckungsmaßnahme setzt der Kombiauftrag einen Antrag des Gläubigers voraus. Unter Beifügung des Titels und ggf. sonstiger Vollstreckungsunterlagen wird der Antrag i.d.R. an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim AG am Wohnort des Schuldners übermittelt mit der Bitte um Weiterleitung an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher. Rz. 31...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Antrag des Gläubigers

Rz. 335 Um seinen Anspruch durchzusetzen, muss der Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellen. Ist das Prozessgericht in erster Instanz das LG, so besteht in diesem Fall Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO). Der Gläubiger muss in diesem Fall einen RA mit der Antragstellung beauftragen, ansonsten würde der Antrag als unzulässig abgewiesen werden. Das Zwangsmittel oder die Zwangsh...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 320 In erster Linie dient die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch der Absicherung der einzutragenden Forderung gegenüber möglichen weiteren Gläubigern. Es findet durch die Eintragung lediglich eine Absicherung statt, eine Verwertung und damit Befriedigung des Gläubigers findet zunächst nicht statt. Erst wenn eine Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltun...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Gebühren

Rz. 318 Obwohl der Kombi-Auftrag nur aus einem Schreiben besteht, liegen hier zwei gesonderte Vollstreckungsmaßnahmen vor, für die zwei Verfahrensgebühren nach Nr. 3309 VV RVG zuzüglich der jeweiligen Post- und Telekommunikationspauschale und ggf. Umsatzsteuer abzurechnen sind. Im Kombi-Auftrag werden zunächst beide Gebühren vorsorglich berechnet. Zu beachten ist hierbei jedo...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Verfahren

Rz. 546 Hat der Gläubiger Kenntnis von Immobiliarvermögen des Schuldners, erfolgt die Zwangsversteigerung nur auf Antrag. Jeder Gläubiger des Schuldners kann bei einer titulierten Geldforderung die Zwangsversteigerung beantragen. Rz. 547 Voraussetzung für das Zwangsversteigerungsverfahren ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. Sämtliche Vollstreckungsvoraussetzungen mü...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Zuständigkeit

Rz. 337 Ausschließlich zuständig für die Entscheidung den Antrag gem. § 888 ZPO ist das Prozessgericht erster Instanz – somit das Gericht, das z.B. das Urteil, den Beschluss erlassen hat oder das Gericht, vor dem die Parteien einen Prozessvergleich geschlossen haben, bei notariellen Urkunden das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Das Prozessgericht fung...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Vor dem Versteigerungstermin

Rz. 556 Vor jedem Versteigerungstermin muss das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert des Versteigerungsobjekts feststellen, damit das geringste Gebot (50 % des gewöhnlichen Verkehrswertes) ermittelt werden kann. I.d.R. wird damit ein Sachverständiger beauftragt, der erst tätig wird, wenn der Gläubiger einen entsprechenden Kostenvorschuss an das Gericht geleistet hat. Liegt e...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Gebühren und Minderungspflicht

Rz. 206 Für die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erhält der RA eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,3 nach Nr. 3309 VV RVG nebst Postentgelte und Umsatzsteuer. Rz. 207 Die Gerichtskosten für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses betragen nach Nr. 2111 KV GKG stets 20,00 EUR, unabhängig vom Gegenstandswert. Rz. 208 In einem Beschluss können d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Postanfrage

Rz. 98 Kostengünstig und effektiv ist die Überprüfung der Postanschrift durch die Deutsche Post AG durch eine sogenannte Postanfrage. Die Post hält hierfür eine gesonderte Auskunftskarte bereit. Die Gebühr für diese Dienstleistung beträgt derzeit 1,00 EUR für die Prüfkarte zzgl. Beförderungsentgelt von 0,45 EUR. Die Überprüfung der Anschrift dauert meist nur wenige Tage. Lie...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Vermeidung von Missbräuchen beim P-Konto

Rz. 474 Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen. Zur Vermeidung von Missbrauchsfällen werden daher die Kreditinstitute ermächtigt, die Einrichtung eines P-Kontos Auskunftsdateien (z.B. der SCHUFA oder einem anderen Institut) zu melden und vor Einrichtung eines P-Kontos eine entsprechende Auskunft abzufragen. Die Auskunftsdatei darf das entsprechende Merkmal "P-Kon...mehr