Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 1. Die Merkmale der Einigung i.S.d. Nrn. 1000 ff. VV RVG

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / II. Streit nur um die Art der Teilung, insbesondere unechte Drittwiderspruchsklage

Rz. 86 Es wird immer wieder erwähnt, dass dann, wenn der Streit nur um die Art der Teilung geht, nicht der Verkehrswert des klägerischen Anteils, sondern das Interesse an der Art der Auseinandersetzung zu schätzen ist (§ 42 Abs. 1, 3 FamGKG).[130] Ein Beispielsfall ist die sog. unechte Drittwiderspruchsklage.[131] Andere Beispiele sind kaum zu finden. Diese Klage des Miteige...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / e) Der Vollstreckungsgegenantrag, § 767 ZPO

Rz. 60 Der Vollstreckungsgegenantrag ist Familiensache, wenn der Anspruch des § 767 Abs. 1 ZPO als Familiensache vom Familiengericht entschieden wurde.[87] Verfahrenswert ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs, wenn sich nicht aus dem Antrag ergibt, dass die Vollstreckung nur wegen eines Teilbetrages für unzulässig erklärt werden soll.[88] Es kommt auf den Unterhal...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 5. Die Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 25 Die Einigungsgebühr kann i.H.v. 1,5 (Nr. 1000 VV RVG), von 1,0 (Nr. 1003 VV RVG) und von 1,3 (Nr. 1004 VV RVG) anfallen. Nr. 1003 VV RVG gilt, wenn ein gerichtliches Verfahren (ausgenommen das selbstständige Beweisverfahren) anhängig (nicht unbedingt rechtshängig) ist. Ein solches gerichtliches Verfahren kann auch die einstweilige Anordnung, der Arrest, die einstweili...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / A. Anwendungsbereich

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zerb 9/2018, Durchgriffshaf... / Sachverhalt

Die Klägerin verfolgt gegen den Beklagten Ziffer 1) einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung nach § 2329 BGB sowie gegen die Beklagte Ziffer 2) und 3) Pflichtteilsansprüche gem. § 2303 BGB. Die Klägerin ist die Schwester des Beklagten Ziffer 1), die Beklagten Ziffern 2) und 3) sind die Kinder des Beklagten Ziffer 1). Der Erbstreitigkeit findet ihren Ursprung im Erbfall des V...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3 Begriff des unbeweglichen Gegenstandes

Rn 12 Der Begriff des "unbeweglichen Gegenstandes" ergibt sich aus der Legaldefinition in § 49,[18] so dass der Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen muss. Nach § 864 ZPO unterliegen der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen Grundstücke mitsamt den in den Haftungsverbund nach den §§ 1120 ff. BGB fallenden Gegenständen, grundst...mehr

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FoVo 9/2018, Vorsicht bei d... / II. Die Lösung

Der elektronische Antrag nach § 829a ZPO Ein PfÜB kann auf elektronischem Wege und damit günstiger und schneller (beachte § 804 Abs. 3 ZPO) aus einem Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der ohne Rechtsnachfolgeklausel vorliegt, wenn die sich aus dem Vollstreckungsbescheid ergebende fällige Geldforderung einschließlich titulierter Nebenforderungen und Kosten nicht mehr als...mehr

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FoVo 9/2018, Zahlungsauffor... / 1 I. Der Fall

Verbraucherzentrale mahnt IKU ab Die Klägerin ist die Verbraucherzentrale Bayern. Die Beklagte betreibt ein Inkassounternehmen. Sie verwendet zur Eintreibung von Forderungen gegenüber Verbrauchern Schreiben, in denen sie die Verbraucher unter Androhung gerichtlicher Schritte und von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung auffordert und ihnen verschiedene Zahlungsvarianten ...mehr

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zerb 9/2018, Durchgriffshaf... / Aus den Gründen

I. Hauptentscheidung Die Klage ist zum Teil bereits wegen entgegenstehender Rechtskraft unzulässig. Sie hat überdies in der Sache keinen Erfolg, denn die Ansprüche gegen die Beklagten Ziffern 2) und 3) gemäß §§ 2303 Abs. 1, 2325 Abs. 1 BGB sind verjährt und ein Anspruch gegen den Beklagten Ziffer 1) gemäß § 2329 Abs. 1 BGB besteht nicht. 1. Pflichtteilsanspruch gegen die Bekla...mehr

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FoVo 9/2018, Zahlungsauffor... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung (§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG) und Erstattung von Abmahnkosten (§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG) nicht zu. Die beanstandeten Schreiben stellen keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1 UWG a.F. und § 3 Abs. 1, § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG...mehr

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zerb 8/2018, Schadensersatz... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten führt in der Sache nicht zum Erfolg. Zu Recht hat der Erstrichter Schadensersatzansprüche der Erbengemeinschaft gegen die Beklagte dem Grunde nach bejaht. Insoweit ist zunächst zwischen den Parteien nicht im Streit, dass die Beklagte eingetragene Grundschuldgläubigerin von insgesamt sechs Grundschulden über einen Betrag von nominal insgesa...mehr

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zfs 8/2018, Gerichtskosten ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 2 und 3 GKG zulässig, hat in der Sache selbst jedoch keinen Erfolg. (…)" 1. Der – in der Sache selbst durchaus nachvollziehbaren – Anweisung des Bezirksrevisors auf Abänderung des Kostenansatzes zum Nachteil der Verfügungsbeklagten mangelt es an einer Rechtsgrundlage im GKG. Gem. der dort getroffenen klaren Regelungen haftet gem. § 29 ...mehr

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zerb 8/2018, Schadensersatz... / Anmerkung

Der Fall, entschieden 2015, ist lehrreich, da so gut wie alles schiefgegangen ist, was nur schiefgehen konnte, und eines der aufgeworfenen Probleme gerät erst in neuester Zeit verstärkt in den Blick: Erblasser wird testamentarisch beerbt von A, B, C und D zu je 1/4. Im Nachlass ein Grundstück, belastet mit 57.000 DM Grundschuld nebst dinglichem Zins für die Sparkasse, die Dar...mehr

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zerb 8/2018, Schadensersatz... / Sachverhalt

Der Kläger ist Mitglied der Erbengemeinschaft nach der am ... verstorbenen ..., geborene .... Die Erblasserin wurde aufgrund eines Testaments von ihren Kindern, nämlich dem Kläger, ... sowie ihrer Enkelin ... zu je 1/4 beerbt. Die Erbengemeinschaft blieb bislang ungeteilt. In den Nachlass fiel auch das Grundstück ..., eingetragen im Grundbuch von .... Das Grundstück war in Ab...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Gebühren für Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung

1. Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG Rz. 836 Im Unterabschnitt 3 des Teils 3 VV RVG (Nrn. 3309 ff.) werden die Gebühren geregelt, die der RA für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhält. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der RA den Gläubiger oder den Schuldner vertritt, es entstehen die gleichen Gebühren. Rz. 837 Ist der RA i.R.d. Zwangsvollstreckung tät...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 848 Die Verfahrensgebühr der Nr. 3309 VV RVG entsteht mit dem ersten Tätigwerden nach Erteilung des Vollstreckungsauftrages. Die Gebühr kann auch bereits für die sog. Zwangsvollstreckungsandrohung entstehen. 1. Vergütung bei der Vollstreckungsandrohung Rz. 849 In vielen Fällen "beginnt" die Zwangsvollstreckung nicht in der Weise, dass sofort Zwangsmaßnahmen gegen den Schul...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Terminsgebühr in der Zwangsvollstreckung für die Wahrnehmung eines Termins

Rz. 841 Die Terminsgebühr kann daher entstehen, wenn z.B. in den Verfahren vor dem Prozessgericht erster Instanz (Zwangsgeld gem. § 888 ZPO, Ersatzvornahme gem. § 887 ZPO, Duldung/Unterlassung gem. § 890 ZPO) ein Termin anberaumt wird. Nimmt der RA diesen Termin wahr, entsteht die 0,3 Terminsgebühr gem. Nr. 3310 VV RVG.mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 6. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer Handlung, Duldung oder Unterlassen

Rz. 56 Für einige Vollstreckungsverfahren ist das Prozessgericht erster Instanz auch für die Zwangsvollstreckung zuständig (§§ 897 bis 890 ZPO). Dies liegt darin, dass bestimmte Urteilssprüche schwer vollstreckbar sind. Rz. 57 Für den Fall, dass der Schuldner bestimmte Handlungen (oder Äußerungen) unterlassen muss, können Sie sich ja schlecht hinter den Schuldner stellen und ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 703 Die erfolgte PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des geführten gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung erneut PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 4 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen ode...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / J. Vergütung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 824 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3: Zwangsvollstreckung und Vollziehung einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung Vorbemerkung 3.3.3: Dieser Unterabschnitt gilt auch für Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO), Verfahren nach § 33 FGG und für gerichtliche Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung (des ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / IX. Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 44 § 25 RVG Gegenstandswert in der Vollstreckung und bei der Vollziehung (1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 808 Für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3307 VV RVG nicht anwendbar. Legt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners in dessen Auftrag Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, entsteht sogleich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Rz. 809 Praxistipp: Wenn Sie den Antragsgegner vertreten und für diesen Einspru...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIII. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 901 Immer wieder (und zunehmend häufiger) führt die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg. Der Schuldner hat kein zu verwertendes Einkommen oder Vermögen, er hat die Offenbarungsversicherung abgegeben, oder noch schlimmer, das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Ist der Schuldner insolvent, so werden die Zwangsvollstreckungsunterlagen (Titel und sonstige Belege) i.d.R. zur A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Zustellung des Titels

Rz. 852 Es ist umstritten, ob die Zustellung des Titels an den Schuldner erforderlich ist und bereits erfolgt sein muss. Der BGH hat dies verneint (BGH, 18.7.2003 – IX a ZB 146/03), wenn es sich bei dem Titel um einen Vergleich handelt. Viele Gerichte stellen daher auch zu Recht nicht auf die Zustellung, sondern auf die Kenntnis des Schuldners von der Entscheidung ab. Rz. 85...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorüberlegungen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 826 Wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt, haben Sie sehr oft für den Auftraggeber bereits das gerichtliche Verfahren (Mahnverfahren oder Erkenntnisverfahren) geführt, damit überhaupt erst einmal ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel geschaffen wird. Der Auftraggeber hat daher meistens bereits erhebliche Vergütungsforderungen beglichen. Auch wenn die Zwangsvollstr...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG

Rz. 836 Im Unterabschnitt 3 des Teils 3 VV RVG (Nrn. 3309 ff.) werden die Gebühren geregelt, die der RA für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhält. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der RA den Gläubiger oder den Schuldner vertritt, es entstehen die gleichen Gebühren. Rz. 837 Ist der RA i.R.d. Zwangsvollstreckung tätig, erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgeb...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Sofortige Beschwerde bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Rz. 226 Über die Kostentragungsverpflichtung des Verfahrens entscheidet das Gericht von Amts wegen, § 308 Abs. 2 ZPO. Damit steht noch nicht fest, in welcher Höhe der zur Kostentragung Verpflichtete die Kosten nun erstatten muss. Um die Höhe der Zahlungsverpflichtung festzustellen, ist ein Kostenfestsetzungsantrag (§ 104 ZPO) erforderlich. Bei einer Verteilung der Kostentrag...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 3. Pfändung eines bestimmten Gegenstandes/Forderungspfändung

Rz. 50 Wird der Gerichtsvollzieher durch den RA mit der Pfändung eines bestimmten Gegenstandes (Sache, Forderung, sonstiges Recht) beauftragt, so bestimmt der Wert dieses Gegenstandes den Gegenstandswert. Problematisch ist in vielen Fällen die Bestimmung des Wertes des Gegenstandes. Generell (h.M.) wird hierbei der Wert angenommen, der sich nach der Durchführung der Zwangsvo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Nachweis der Sicherheitsleistung

Rz. 863 Ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers möglich ("Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. … EUR vorläufig vollstreckbar"), muss die erfolgte Sicherheitsleistung nachgewiesen sein, bevor die Kosten für eine Vollstreckungsandrohung erstattungsfähig sind und vom Schuldner zu leisten sind. Dies gilt selbst dann, wenn der...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 842 Die Terminsgebühr entsteht im Vollstreckungsverfahren auch, wenn der RA an einem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Diese Terminsgebühr wird in der Praxis sehr selten sein. Dies liegt daran, dass der Gegenstandswert in diesem Verfahren auf 2.000,00 EUR gem. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG beschränkt is...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 830 Für das Verfahrensrecht, also z.B. den Zivilprozess, gehört die Zwangsvollstreckung noch zum Rechtszug. Gem. § 81 ZPO erfolgt daher die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Für das Vergütungsrecht gehört die Zwangsvollstreckung nicht zum Rechtszug, mit der Folge, dass ein neuer Vergütungsanspruch entsteht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Vorliegen der Vollstreckungsklausel

Rz. 862 In der Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es für die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Vollstreckungsandrohung erforderlich ist, dass die Vollstreckungsklausel bereits erteilt ist (BGH, 10.10.2003 – IX a ZB 183/03). Diese Auffassung wird im Wesentlichen darauf gestützt, dass eine Zwangsvollstreckung i.d.R. nicht möglich ist (Ausnahm...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. Allgemeines

Rz. 45 § 25 RVG regelt abweichend von den sonstigen Vorschriften im GKG und der ZPO den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren des RA, wenn er im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätig ist.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Ausreichend Zeit, die Forderung freiwillig zu erfüllen

Rz. 867 Die zutreffende Abgrenzung dieses Zeitpunktes ist schwierig. Es ist nachvollziehbar, dass dem Schuldner eine Zeitspanne eingeräumt werden muss, freiwillig zu leisten. Auf der anderen Seite führt der Gläubiger das Verfahren bereits seit einiger Zeit, so ist es auch nachvollziehbar, dass der Gläubiger nicht mehr warten möchte. Für Gläubiger stellt sich das Rechtssystem...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Eintragung einer Sicherungshypothek

Rz. 885 Auch die Eintragung einer Sicherungshypothek ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, die hier kurz erwähnt werden soll. Unter § 5 Rdn 327 finden Sie einen entsprechenden Musterantrag. Gem. § 867 ZPO wird die Sicherungshypothek auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Es handelt sich bei einem Antrag zur Eintragung einer Sicherungshypothek gem. § 18 ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Vergütung bei der Vollstreckungsandrohung

Rz. 849 In vielen Fällen "beginnt" die Zwangsvollstreckung nicht in der Weise, dass sofort Zwangsmaßnahmen gegen den Schuldner eingeleitet werden. Insbes. wenn der Schuldner anwaltlich vertreten war, ist es üblich, vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen dem Schuldner eine letzte Frist zur Zahlung einzuräumen, bevor die Mittel der Zwangsvollstreckung ausgeschöpft werden. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels?

Rz. 858 Bei Erstellen einer Vollstreckungsandrohung ist es nicht erforderlich, dass bereits eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils zugestellt worden ist. Rz. 859 Praxistipp: Sie sind als Gläubigervertreter nicht verpflichtet, abzuwarten, bis die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung von Amts wegen erfolgt ist. Sie können die vollstreckbare Ausfertigung des Titels ...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Selbsthilfe ist in Deutschland weitgehend ausgeschlossen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind nur mit Hilfe staatlicher Gewalt möglich. Aus diesem Grunde ist der einstweilige Rechtsschutz geschaffen worden, um zu vermeiden, dass ein Gläubiger seine Ansprüche nur auf dem "regulären" Rechtsweg geltend machen kann und die Inanspruchnahme der Zivilgerichte in einem norm...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung bei Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 847 Vollstreckt der RA auftragsgemäß gegen mehrere Schuldner, ist jede Vollstreckungsmaßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene Angelegenheit. Es entsteht pro Schuldner (unabhängig von der Frage, gegen wie viele Schuldner sich die Zwangsvollstreckung richtet) ein eigener Vergütungsanspruch (BGH, 10.10.2003 – IX a ZB 183/03, www.bundesgerichtshof.de). Hierbei kommt es nic...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Keine Anwendbarkeit der Nr. 3309 VV RVG – Rückgabe einer Sicherheit

Rz. 878 Hat der Gläubiger zur Herstellung der Vollstreckungsvoraussetzungen Sicherheit geleistet (s. das entsprechende Formular unter Rdn 865), so gehört das Rückgabeverfahren gem. §§ 109, 715 ZPO zum Hauptsacheverfahren. Die Vergütung für die entsprechende Tätigkeit ist gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 RVG von der Gebühr für das Hauptsacheverfahren abgegolten (umstrittene Auff...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Keine Anwendbarkeit der Nr. 3309 VV RVG

Rz. 872 Nur für eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung kann der RA Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG fordern. Keine Vollstreckungsmaßnahme ist gegeben, wenn der RA für seinen Auftraggeber einen Titel "vollstreckt" (der bessere Begriff wäre hier "vollzieht), in dem der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung rechtskräftig verurteilt worden ist (z.B. ein Antrag auf ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Vollstreckung zur Herausgabe einer Sache

Rz. 54 In vielen Fällen, hat der Gläubiger nicht nur das Interesse an der Zahlung einer Geldsumme. So wird der Vermieter nach einem Räumungsrechtsstreit regelmäßig nicht nur die titulierten Miete vom Mieter verlangen, sondern auch die Räumung der gemieteten Räumlichkeiten (Wohn- und/oder Gewerbemieträume). Dieses Räumungsbegehren ist nichts anderes als ein Herausgabegehren. ...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 1. Erfordernis des Antrags auf Vergütungsfestsetzung vor Erhebung der Gebührenklage

Rz. 46 War der RA im gerichtlichen Verfahren tätig, muss grds. zunächst die Vergütungsfestsetzung erfolgen. Wenn die Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG zulässig ist, fehlt ­einer Klage das sog. Rechtsschutzbedürfnis, denn mit der Vergütungsfestsetzung gibt es einen billigeren und einfacheren Weg, wie der RA einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel erlangen kann (der V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Antrag auf PKH

Rz. 45 PKH und in vielen Bundesländern auch Beratungshilfe sind für viele Auftraggeber oft die einzige Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Im familienrechtlichen Mandat ist die Häufigkeit der erfolgten Prozesskostenhilfebewilligungen am höchsten. Aber auch im arbeitsrechtlichen Mandat und den sonstigen möglichen Arten von Auseinandersetzungen ist die...mehr

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Vorwort 2018

Was Sie in den Händen halten, ist die bereits vierte aktualisierte Auflage des "Allrounders". Ein Fachbuch – Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Büroabläufen und alltäglichen Problemen der anwaltlichen Praxis sind beabsichtigt und insbesondere wünschenswert. Wir Autoren nennen dieses Fachbuch nur "Der Allrounder", denn das ist es, was wir geschrieben haben: Ein Fachbuch für Auszu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr gem. Nr. 3310 VV RVG

Rz. 839 Nr. 3310 Rz. 840 In seltenen Fällen kann im Vollstreckungsverfahren eine Terminsgebühr entstehen. Die Terminsgebühr entst...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 2. Vollstreckung einer Geldforderung

Rz. 46 Hat der RA den Auftrag, wegen einer Geldforderungen zu vollstrecken, bestimmt sich der Wert für die Anwaltsgebühren nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich Nebenforderungen (§ 25 Abs. 1 Nr. 1, 1. Halbs. RVG). Der RA muss nicht wegen der gesamten titulierten Forderung beauftragt sein, er kann auch nur wegen einer Teilforderung gegen den Schu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorbemerkung

Rz. 748 Wenn Sie beabsichtigen, das gerichtliche Mahnverfahren (ausführlich zum Mahnverfahren s. § 4) durchzuführen, dann steht fest, dass Ihr Auftraggeber eine Geldforderung gegen einen Dritten hat, der diese Forderung (mit oder ohne Begründung) nicht erfüllt. Das Mahnverfahren dient in erster Linie dazu, kostengünstig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu schaf...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Einigungsgebühr

Rz. 846 Im Vollstreckungsverfahren kann der RA eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG verdienen s. Rdn 304 ff. Auf § 31b RVG und die Besonderheiten beim Gegenstandswert für eine Teilzahlungsvereinbarung bin ich unter Rdn 264 bereits eingegangen.mehr