Rz. 703

Die erfolgte PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des geführten gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung erneut PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 4 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vorläufigen Anordnung betroffen ist, umfasst die bisherige Bewilligung der PKH auch die Zwangsvollstreckung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. RVG). Ist die Bewilligung für die Zwangsvollstreckung erfolgt, dann erstreckt sich diese Bewilligung gem. § 119 Abs. 2 ZPO auf bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen.

 

Rz. 704

Es ist von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich, wie und ob dem Auftraggeber noch PKH für die Zwangsvollstreckung bewilligt wird und die Beiordnung eines Rechtsanwaltes erfolgt. In vielen Gerichtsbezirken wird verlangt, dass der Rechtsuchende die Rechtsantragstelle des Gerichts aufsucht, bei der er seinen allgemeinen Wohnsitz hat und diese für ihn die Zwangsvollstreckung durchführt.

 

Rz. 705

 

Praxistipp:

Es ist wesentlich sinnvoller, dem Auftraggeber die vollstreckbare, zugestellte, im Zweifel rechtskräftige Ausfertigung des Titels auszuhändigen und ihn aufzufordern, die Rechtsantragstelle aufsuchen, um PKH zu beantragen. Für den Fall, dass ihm vor Ort nicht PKH bewilligt wird, soll der Auftraggeber vor Ort dann gleich um die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bitten. Entweder durch die Rechtsantragstelle wird dann PKH bewilligt, oder aber das Gericht leitet die erforderlichen Vollstreckungsmaßnahmen ein und führt diese auch bis zum Ende durch.

 

Rz. 706

Muster 8.58: Aushändigung der Vollstreckungsurkunde an Auftraggeber – PKH für Zwangsvollstreckung

 

Muster 8.58: Aushändigung der Vollstreckungsurkunde an Auftraggeber – PKH für Zwangsvollstreckung

Anrede,

in Ihrer Angelegenheit ist Ihnen durch das Gericht für das bisherige gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden, sodass Sie entsprechend dem Umfang der Bewilligung für die Anwaltsvergütung nicht oder nur zum Teil aufkommen mussten.

Es liegt ein vollstreckbarer, zugestellter, rechtskräftiger Titel gegen den Verfahrensgegner vor. Da dieser bisher nicht freiwillig geleistet hat, muss Ihr Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Im Zwangsvollstreckungsverfahren entsteht erneut eine Anwaltsvergütung, hinzu kommen je nach Vollstreckungsmaßnahme Gerichtskosten und eventuell Gerichtsvollzieherkosten.

Für die Durchführung der Zwangsvollstreckung ist erneut ein Prozesskostenhilfeantrag erforderlich, da die bisherige Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht auch die Zwangsvollstreckung umfasst.

Hier ist es erforderlich, dass Sie persönlich die Rechtsantragstelle des Gerichts aufsuchen, bei der Sie Ihren allgemeinen Wohnsitz haben. Die Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle erfragen Sie bitte direkt beim Gericht _________________________ (Anschrift und Telefonnummer einfügen). Sollte das Gericht Prozesskostenhilfe nicht bewilligen, beantragen Sie bitte gleich vor Ort die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner. Das Gericht wird Ihnen entweder Prozesskostenhilfe bewilligen oder die Vollstreckung einleiten.

Damit die Rechtsantragstelle die Zwangsvollstreckung einleiten kann, fügen wir diesem Schreiben die vollstreckbare, zugestellte, rechtskräftige Ausfertigung des _________________________ des _________________________ Gerichts zum Aktenzeichen _________________________ bei. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf. Nur mit dieser Ausfertigung kann die Vollstreckung betrieben werden. Im Verlustfall kann zwar eine weitere vollstreckbare Ausfertigung beantragt werden. Dafür entstehen jedoch Gerichtskosten und eine gesonderte Anwaltsvergütung, was vermieden werden kann.

Bitte informieren Sie uns über das Ergebnis Ihrer Bemühungen vor der Rechtsantragstelle.

Grußformel

 

Rz. 707

 

Hinweis:

Da Sie diesem Schreiben die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils versenden, sollten Sie dieses Schreiben nicht mit einfacher Post versenden. Entweder Sie stellen dieses Schreiben durch Boten zu oder schalten den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung ein (dazu ist ein besonderes Anschreiben erforderlich, damit das Urteil nicht mit der Zustellurkunde des Gerichtsvollziehers verbunden wird). Die Übersendung mit Einschreiben-Rückschein eignet sich regelmäßig nicht. Sie können, wenn der Versand per Einschreiben-Rückschein erfolgt, nur nachweisen, dass Sie etwas an den Auftraggeber gesandt haben, aber nicht, welchen Inhalt das Schreiben hatte.

Selbstverständlich können Sie den Auftraggeber auch auffordern, das Original während der Bürozeiten persönlich gegen Quittung in Empfang zu nehmen.

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