Rz. 846

Im Vollstreckungsverfahren kann der RA eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG verdienen s. Rdn 304 ff. Auf § 31b RVG und die Besonderheiten beim Gegenstandswert für eine Teilzahlungsvereinbarung bin ich unter Rdn 264 bereits eingegangen.

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