Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Verantwortlichkeit vor Annahme der Erbschaft

Rz. 140 Für die erbschaftlichen Geschäfte vor Erbschaftsannahme gelten die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Erben sind vor der Annahme nur ausnahmsweise zum Tätigwerden für den Nachlass verpflichtet, wenn sie bereits zu einem vorangegangenen Zeitpunkt aktiv die Führung eines erbschaftlichen Geschäfts übernommen oder sie die Möglichkeit der Abwehr von ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 238 Hat der Nachlassgläubiger aufgrund des Vorbehalts bereits in einen Nachlassgegenstand vollstreckt (Pfändung), so wird diese Vollstreckungsmaßnahme nicht allein aufgrund des Urteils, das im Rechtsstreit über die Vollstreckungsgegenklage ergeht, von selbst unwirksam. Vielmehr muss das Vollstreckungsgericht die entsprechende Vollstreckungsmaßnahme nach §§ 775 Nr. 1, 776...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Inhalte der jeweiligen Entscheidung

Rz. 289 In den Fällen der Erstklage und der Vollstreckungsgegenklage sind die Verfahren nach § 780 ZPO – Verurteilung des Erben – und nach §§ 781, 785 ZPO – Entscheidung über die Haftungsbeschränkung – in einer Entscheidung zusammengefasst: Das Prozessgericht verurteilt den Erben ohne Vorbehalt, oder es verurteilt nur zur Leistung aus dem Nachlass bzw. zur Duldung der Zwangs...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Prozessführungsbefugnis

Rz. 118 Der Miterbe kann auf Leistung oder Feststellung klagen,[140] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[141] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[142] Der Miterbe ist gesetzlicher Prozessstandschafter und handelt deshalb in eigenem Namen (für sich und die anderen Miterben, was im Rubrum selbstverständlich zum Ausdru...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 266 Wird der Erbe verklagt, so muss er sich in den Urteilstenor einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine entsprechende Aufklärungspflicht. Dazu der BGH[236] im Falle der Geltendmachung der Dürftigkeit d...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / VII. Formulierungsbeispiel: Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO

Rz. 136 Formulierungsbeispiel: Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO An das Amtsgericht (…) Az. (…) Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache (…) beantragen wir, zur Erzwingung der gemäß Teilurteil des Landgerichts (…), Geschäftszeichen (…), vom (…) zu erteilenden Auskunft über den Nachlass des am (…) in (…) verstorbene...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Die Haftungsbeschränkung des Miterben im Prozess

Rz. 357 Auch bei der Gesamthandsklage sollte die Aufnahme eines Vorbehalts nach § 780 ZPO in den Urteilstenor beantragt werden. Rz. 358 In Zweifelsfällen wird der Erbe die Aufnahme eines entsprechenden Vorbehalts nach § 780 ZPO in das Urteil beantragen. Gegenüber der Gesamthandsklage kann der einzelne Miterbe die Dreimonatseinrede und die Aufgebotseinrede (§§ 2014–2017 BGB) er...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / g) Prozessführung

Rz. 67 Nicht genehmigungspflichtig ist die Prozessführung als solche einschließlich des Betreibens der Zwangsvollstreckung. Das Grundbuchamt kann deshalb die Umschreibung eines Grundstücks aufgrund eines rechtskräftigen Urteils, das den Nachlasspfleger zur Auflassung eines Grundstücks verpflichtet, bspw. bei einem Grundstücksvermächtnis, nicht vom Nachweis der nachlassgerich...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Unterschied zwischen Gesamthandsklage und Gesamtschuldklage

Rz. 366 Dem Gläubiger steht es frei, welche der beiden Klagen er erheben will. Er kann auch von der Gesamtschuldklage zur Gesamthandsklage übergehen und umgekehrt. Möglich ist auch, parallel Gesamtschuldklage und Gesamthandsklage zu erheben, weil mit der Gesamthandsklage lediglich in den Nachlass vollstreckt werden kann, mit der Gesamtschuldklage aber auch in das Eigenvermög...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Sonstiges

Rz. 174 Die Zwangsvollstreckung der zur Auskunft verpflichtenden Entscheidung erfolgt nach § 888 ZPO (Zwangsgeld, Zwangshaft). Rz. 175 Liegen die Voraussetzungen im Übrigen vor, muss der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung mit dem Inhalt abgeben, dass er den "Bestand und Verbleib von Nachlassgegenständen so vollständig angegeben habe, wie er dazu imstande gewesen sei"....mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / IV. Klage gegen den Erben nach § 2325 BGB

Rz. 22 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB ist ein Zahlungsanspruch und richtet sich gegen den Erben. Es ist ein Zahlungsantrag zu stellen. Macht der Erbe im Prozess zu Recht die Einrede der Unzulänglichkeit des Nachlasses geltend, dann ist, wenn der Erbe zugleich der Beschenkte ist, der Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 2329 BGB umzustellen. D...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Verfahrensgrundsätze

Rz. 270 Um eine Zwangsvollstreckung handelt es sich nicht; dies wird durch § 181 Abs. 1 ZVG klargestellt: "Ein vollstreckbarer Titel ist nicht erforderlich." Weil aber die Vorschriften über die Vollstreckungsversteigerung entsprechend gelten, hat der Antragsteller im Verfahren auf die Teilungsversteigerung dieselbe Stellung wie der Gläubiger in der Vollstreckungsversteigerun...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Verantwortlichkeit vor Annahme der Erbschaft

Rz. 408 Für die erbschaftlichen Geschäfte vor Erbschaftsannahme gelten die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Erben sind vor der Annahme nur ausnahmsweise zum Tätigwerden für den Nachlass verpflichtet, wenn sie bereits zu einem vorangegangenen Zeitpunkt aktiv die Führung eines erbschaftlichen Geschäfts übernommen oder sie die Möglichkeit der Abwehr von ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / IV. Wiederholter Zwangsmittelantrag

Rz. 131 Dem Auskunftsgläubiger steht es frei, seinen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels zu wiederholen, wenn er meint, der titulierte Auskunftsanspruch sei noch nicht erfüllt und er könne weitergehende Auskunftserteilung fordern. Rz. 132 Eine neuerliche Festsetzung von Zwangsmitteln kommt in Betracht, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung überhaupt noch nicht nachge...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 8. Haftungsbeschränkungsmaßnahmen

Rz. 70 Ist der Erbfall bereits eingetreten, muss im Rahmen der ersten Besprechung mit dem Mandanten der geschilderte Sachverhalt stets auch auf die Notwendigkeit der Ergreifung von Haftungsbeschränkungsmaßnahmen hin überprüft werden. Das Gesetz ist hier leider wenig übersichtlich, so dass es für den mit dem Mandat betrauten Rechtsanwalt mitunter nicht unproblematisch ist, de...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / bb) Geltendmachung von Gegenrechten

Rz. 155 Der Nichtberechtigte kann auch geltend machen, er sei für den Fall, dass der Grundbuchberichtigungsanspruch doch bestehe, schuldrechtlich nicht verpflichtet, zum jetzigen Zeitpunkt der Grundbuchberichtigung zuzustimmen, weil ihm ein Zurückbehaltungsrecht wegen erheblicher Verwendungen auf das Grundstück zustehe. Der BGH wendet die Vorschriften der §§ 987 ff. BGB auf ...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 2. Das vorläufig vollstreckbare Urteil

Rz. 115 Mit dem auf Eigentumsübertragung (Zustimmung zur Auflassung) gerichteten vorläufig vollstreckbaren Urteil kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Auflassungserklärung ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Unzulänglichkeitseinreden

Rz. 394 Erhebt der Miterbe die Dürftigkeitseinrede bzw. die Überschwerungseinrede (§§ 1990, 1992 BGB), so hat dies zur Folge, dass der Miterbe die Zwangsvollstreckung in diejenigen Nachlassgegenstände zu dulden hat, die er bei der Teilung aus dem Nachlass erhalten hat, nicht aber in Gegenstände seines Eigenvermögens. Zur Geltendmachung dieser Rechtsfolge ist wiederum die Auf...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Das der Verwaltung unterliegende Vermögen

Rz. 142 Die Verwaltung erstreckt sich auf den gesamten Nachlass, soweit er der Zwangsvollstreckung unterliegt (entsprechend § 811 ZPO, §§ 35, 36 InsO). Höchstpersönliche Rechte des Erben sind ausgenommen. Im Grundbuch ist die Nachlassverwaltung als Verfügungsbeschränkung in Abteilung II einzutragen. Die vererbte Beteiligung des Erblassers an einer Personenhandelsgesellschaft...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / dd) Grundbuchmäßige Absicherung mittels Reallast

Rz. 228 Die Rentenzahlungspflicht kann durch eine im Grundbuch einzutragende Reallast gesichert werden. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Wenn der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Absicherung durch Bestellung einer Reallast gewähren will, so muss sie zusätzlich zu dem Rentenversprechen vermächtnisweise gewährt werden. Mit der Reallast erhält der Vermächtnis...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / II. Die Durchführung des schiedsgerichtlichen Teilungsplans

Rz. 66 Der den Teilungsplan enthaltende Schiedsspruch ist für die Erben verbindlich. Die Miterben führen den Teilungsplan selbst durch. Verweigert ein Miterbe die Mitwirkung, so ist der Schiedsspruch vor dem Oberlandesgericht für vollstreckbar erklären zu lassen, §§ 1060 Abs. 1, 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Die Zwangsvollstreckung hieraus erfolgt dann wie aus einem rechtskräftigen...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / II. Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung im Vergleich

Rz. 109 Nach Ansicht des BGH[121] trifft den Anwalt grundsätzlich eine Belehrungspflicht gegenüber seinem Mandanten, der zufolge beim Abschluss eines Prozessvergleichs, in dem sich der Erbe zu einer Leistung verpflichtet, auf die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO hinzuweisen ist. Diese Belehrungspflicht besteht nach Ansicht des BGH a...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Gesamthandsschuld

Rz. 330 Obwohl das Gesetz expressis nicht von Gesamthandsschuld spricht, wird neben der gesamtschuldnerischen Haftung der Miterben von der weitaus h.M. eine Haftung als Gesamthandsschuldner angenommen, gestützt auf § 2059 Abs. 2 BGB, der auf die Haftung mit dem Nachlass – einer Gesamthand – hinweist. Letztlich kann diese Ansicht aber auch auf das Zwangsvollstreckungsrecht ge...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / IX. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei fünf Miterben

Rz. 478 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei fünf Miterben (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind die vier Geschwister A, B, C und D. Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag: I. Vorwort 1. Erbfolge Am (...) ist unser Vater, Herr (...), geboren am (...), deutscher Staatsangehöriger, zuletzt woh...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / X. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung mit DDR-Grundstück und Entschädigung nach VermG

Rz. 479 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung mit DDR-Grundstück und Entschädigung nach VermG (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind: 1. Herr A 2. Herr B Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag I. Vorwort Herr A – der Beteiligte Ziff. 1 – ist Miterbe zu einem Fünftel am Nachlass der am (....mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Beleganspruch

Rz. 50 Ein Anspruch auf Vorlage von Belegen oder sonstigen Unterlagen kennt das Erbrecht im Allgemeinen nicht. Dies gilt ebenfalls für aus § 242 BGB folgende Auskunftsansprüche.[61] Ausnahmen ergeben sich aber, soweit der Auskunftsanspruch auf Rechtsgrundlagen aus anderen Rechtsgebieten beruht. Dies sind vor allem Rz. 51 Werden Belegan...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Regelfall: Stufenklage

Rz. 77 Bei der Auskunfts- und ggf. Rechnungslegungsklage handelt es sich um eine Leistungsklage. Isoliert werden diese Verfahren in der Praxis eher selten geführt. Oftmals werden die Klagen als Teil einer Stufenklage erhoben, § 254 ZPO. Gelegentlich kann eine isolierte Informationsklage aber vorzugswürdig sein. Sind wesentliche Informationen zum Nachlass ohnehin bereits beka...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Voraussetzungen für eine Vollstreckbarerklärung

Rz. 70 Aus Schiedssprüchen selbst kann keine Zwangsvollstreckung erfolgen, sondern nur aus den Entscheidungen, die Schiedssprüche – auch vereinbarte – für vollstreckbar erklären, § 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO.[97] In einem Rechtsgestaltungsakt wird dem Schiedsspruch durch das staatliche Gericht die Vollstreckbarkeit verliehen, § 1060 ZPO. Einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung is...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Zustimmungserfordernis nach § 1365 BGB bzw. nach § 6 S. 2 LPartG/§ 1365 BGB

Rz. 282 Stellt der Anteil des Antragstellers sein ganzes oder wesentliches Vermögen i.S.v. § 1365 BGB dar, so ist die Zustimmung seines Ehegatten erforderlich, wenn er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, weil der Antrag auf Teilungsversteigerung auf die Veräußerung des Grundstücks gerichtet ist.[300] Die Zustimmung ist dem Antrag beizufügen.[301] Allerdings prüft da...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VIII. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei zwei Miterben

Rz. 477 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei zwei Miterben (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind 1. Herr (...) 2. Frau (...) Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag I. Vorwort 1. Unsere Mutter, Frau (...), zuletzt wohnhaft in (...), ist am (...) in (...) gestorben. Sie war verwitwet und besaß...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung

Rz. 294 Zum Schutz der Beteiligten und insbesondere als Korrektiv der streng gehandhabten Vorschriften der §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB zum Auseinandersetzungsverlangen sieht des ZVG verschiedene Möglichkeiten der zeitweiligen Verfahrenseinstellung vor. Rz. 295 & Einstweilige Einstellung auf Bewilligung des Antragstellers Nach § 30 ZVG ist das Verfahren einstweilen einzustellen, we...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / V. Überleitung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen auf den Sozialhilfeträger nach § 93 SGB XII

Rz. 735 Typisch für eine Beratungssituation ist, dass der Erblasser wissen will, ob er einen Abkömmling enterben soll, damit Gläubiger bzw. auch der Sozialhilfeträger später nicht auf das ererbte Vermögen zugreifen können. Diese Frage stellt sich dann, wenn der Abkömmling verschuldet ist oder es sich bspw. um ein behindertes Kind handelt, das Leistungen des Sozialhilfeträger...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung

Rz. 221 Direkt aus dem grundgesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG) leitet das BVerfG einen Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seine Mutter auf Benennung seines Vaters ab. Die Grundrechte des Kindes können hierbei das einer Auskunftspflicht auf Seiten der Mutter entgegenstehende allgemeine Persönlichkeitsr...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 12. Beschaffung eines Erbscheins durch Nachlassgläubiger

Rz. 94 Ist der Erbschein bereits einer anderen Person erteilt worden, kann der Gläubiger nach § 357 Abs. 2 FamFG unter Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels die Ausfertigung des erteilten Erbscheins beim Nachlassgericht beantragen. Rz. 95 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger, wenn er bereits im Besitz eines Titels ist, das Erbscheinsverfahr...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 10. Prozesskosten

Rz. 52 Bezüglich eines Rechtsstreits, den der Erblasser bereits begonnen hatte, sind die Prozesskosten Nachlassverbindlichkeiten. Damit kann er auch für die Kosten des Rechtsstreits eine Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass herbeiführen, sofern er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt gem. § 780 ZPO bzw. gem. § 305 ZPO (oder gemäß beider Vorschriften) in das Urteil (i...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / B. Die Kontrollrechte

Rz. 6 So hat der Nacherbe beispielsweise das Recht, dass der Vorerbe ihm ein Verzeichnis über die vorhandenen Nachlassgegenstände erstellt (§ 2121 BGB), dessen Erfüllung erforderlichenfalls vor dem Prozessgericht zu erzwingen ist. Kontroll- und Feststellungsmöglichkeiten für den Nacherben bietet dabei § 2121 Abs. 2 BGB, wonach dieser verlangen kann, bei der Aufnahme hinzugez...mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher und Lehrbücher

Beck’sches Notar-Handbuch, 6. Auflage 2015 Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 11. Auflage 2016 Beck’sches Richter-Handbuch, 3. Auflage 2011 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 20. Auflage 2017 Bonefeld/Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 2. Auflage 2012 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (7) Das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO

Rz. 413 & Möglichkeit der Selbstkorrektur nicht berufungsfähiger Urteile Ist eine Berufung gegen ein Urteil nicht zulässig, weil entweder die Berufungssumme nicht erreicht ist oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat und wurde im erstinstanzlichen Verfahren das rechtliche Gehör verletzt, so kann auf Antrag ("Gehörsrüge") eine Selbstkorrektur des Urt...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Grundsatz

Rz. 349 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[377] Eine Zwangsvollstreckung i.S.d. § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemeinscha...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die Einschaltung eines Prozessfinanzierers

Rz. 18 Typischerweise läuft das Verfahren bei der Einschaltung eines Prozessfinanzierers wie folgt ab: In den meisten Fällen ist der Mandant bereits anwaltlich vertreten. Der Anwalt hat auch bereits aufgrund seiner eigenen Einschätzung die Erfolgsaussichten des Falles als positiv beurteilt und seinem Mandanten daher zur Prozessführung geraten. Finanziert werden können grunds...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 4. Kosten der Zahlungsvereinbarung (Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV RVG) in der Zwangsvollstreckung

Rz. 44 Die Kosten einer in der Zwangsvollstreckung geschlossenen Zahlungsvereinbarung muss der Schuldner nur dann erstatten, wenn es vereinbart ist; andernfalls gilt § 98 Abs. 1 ZPO. Da diese Kosten in der zitierten Entscheidung des BGH als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vergleichs- bzw. Einigungsgebühr bezeichnet werden, ist es besonders wicht...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / IV. Gebühren in der Vollstreckung/Zwangsvollstreckung

Rz. 52 Das FamGKG unterscheidet in § 1 die Vollstreckung durch das Familiengericht, für die das FamGKG anwendbar ist, und die anderweitige Vollstreckung, für die es nicht gilt. Ersteres sind die Maßnahmen nach §§ 88 ff. FamFG, letzteres diejenigen, die durch das Vollstreckungsgericht entsprechend den Regeln der ZPO durchgeführt werden (§§ 120, 95, 96 FamFG). Rz. 53 Für die An...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / h) Zwangsvollstreckung – Erzwingungsverfahren, § 888 ZPO

Rz. 63 Liegt ein Beschluss auf Rechnungslegung vor, der vollstreckt werden soll, ist der Wert anzusetzen, den die zu erwirkende Handlung für den Gläubiger hat, also regelmäßig der Wert der Hauptsache.[96]mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 9. Zwangsvollstreckung des Auskunftstitels

Rz. 162 Der Wert bestimmt sich nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG. Diesem Wert entspricht i.d.R. in den Verfahren gem. §§ 887, 888 ZPO der Wert der Hauptsache. Ist die gem. § 888 ZPO zu vollstreckende Hauptsache der Auskunftsanspruch, soll 1/10 bis ¼ des Wertes des Anspruchs maßgebend sein, dessen Geltendmachung vorbereitet wird.[244]mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 4. Stundung und Ratenzahlungsvereinbarung bei titulierten und unstreitigen Forderungen: Zahlungsvereinbarung Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV RVG

Rz. 75 In Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG ist die Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen bei Vorliegen eines unstreitigen oder titulierten Anspruchs gegeben. Der Wert dieser Zahlungsvereinbarungen steht in § 31b RVG: 20 % des Anspruchs stellt den Gegenstandswert dar. Es kommt dabei nicht darauf an, ob überhaupt Raten vereinbart werden. Es genügt auch eine Stundung a...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Vollstreckung und Beiordnung

Rz. 67 Bewilligung und Beiordnung müssen für die Vollstreckung (Zwangsvollstreckung) gesondert beantragt werden. Das gilt für die Vollstreckung aus Hauptsachetiteln; für die Vollziehung von Arresten und einstweiligen Anordnungen wird, wenn für die Erwirkung des Titels eine Beiordnung erfolgt war, auch für deren Vollziehung oder Vollstreckung die Anwaltsvergütung aus der Staa...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 3101 i.V.m. Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / II. Mehrere Gegenstände

Rz. 50 In einer Vereinbarung können mehrere Gegenstände stecken, auf die sich die Vereinbarung erstreckt. Diese werden dann zusammengerechnet. Beispiel 1 Zur Abgeltung von Unterhaltsrückständen (25.000,00 EUR) und Zugewinnausgleich (60.000,00 EUR) werden 50.000,00 EUR bezahlt. Der Wert der Einigung ist die Summe der Forderungen auf Unterhaltsrückstände und Zugewinnausgleich (...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / VI. Einstellung der Vollstreckung durch einstweilige Anordnung, § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG

Rz. 34 Zu den hier besprochenen einstweiligen Anordnungen gehören nicht gerichtliche Entscheidungen, durch die die Zwangsvollstreckung eingestellt wird, auch dann nicht, wenn sie im Einzelfall als einstweilige Anordnung bezeichnet werden. Rz. 35 Soweit es sich um Vollstreckung nach dem FamFG handelt (§§ 88 ff. FamFG) gilt § 93 FamFG, soweit es sich um die sonstige Vollstrecku...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / V. Der Anwalt und der Prozessgegner, § 126 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG

Rz. 134 Gegen die unterlegene Gegenpartei kann der Anwalt, der die bedürftige Partei vertreten hat, seine Gebühren und Auslagen im eigenen Namen festsetzen lassen und beitreiben (statt sie im Namen des Mandanten gem. §§ 103 ff. ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 85 FamFG festsetzen zu lassen und beizutreiben). Es handelt sich um den Kostenerstattungsanspruch der eigenen Partei gegen ...mehr