Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 6 Haftung / g) Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 148 Mit der Dürftigkeitseinrede kann die Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem Eigenvermögen der Erben verweigert werden. Die Durchführung von Nachlassinsolvenz oder -verwaltung ist in diesem Fall mangels kostendeckender Masse unzweckmäßig, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Nachlass muss den Gläubigern im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung herausgegebe...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / F. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 18 Zentraler Punkt bei der Regelung der Erbengemeinschaft war die Wahl zwischen der deutschrechtlichen Gesamthandschaft und der römisch-gemeinrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft. Beide Systeme mussten nicht nur in der Theorie gegeneinander abgewogen werden. Es lagen auch Erfahrungen aus dem künftigen Geltungsbereich des BGB vor: Im preußischen Allgemeinen Landrecht[70] un...mehr

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§ 6 Haftung / aa) § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 74 Nach § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB hat jeder Erbe die Möglichkeit, die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten aus seinem Eigenvermögen zu verweigern, soweit es sich nicht um seinen Anteil an der Erbengemeinschaft handelt. Eine endgültige Haftungsbeschränkung kann hierdurch nicht erzielt werden.[137] Da die Berufung auf § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB nur bis zum Zeitpunkt der Teil...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender ­Steuerforderungen

Leitsatz Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten. Normenkette § 191 Abs. 1, § 1...mehr

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Duldungsbescheid wegen auf Vorauszahlungsbescheid beruhender Steuerforderung

Leitsatz 1. Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, die aus einem rechtsbeständigen Vorauszahlungsbescheid resultiert, ist mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen. 2. Fehlt diese Bedingung, ist der Duldungsbescheid rechtswid...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist hinsichtlich der Vollstreckung gegen Erben auf eine Reihe von Bestimmungen des BGB und der ZPO. Wegen der Einzelheiten s. Abschn. 29 bis 31 VollstrA. § 1958 BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist bezüglich der Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner auf einschlägige Vorschriften der ZPO. S. Abschn. 27 VollstrA. § 739 ZPO Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner (1) Wird zugunsten der Gläubiger eines Ehemannes oder der Gläubiger einer Ehefrau gem. § 1362 des Bürge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO enthält keine eigenständige Regelung der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Vielmehr verweist § 322 Abs. 1 AO auf sämtliche für die gerichtliche Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften, namentlich auf §§ 864 bis 871 ZPO , das ZVG (§ 322 Abs. 1 Satz 2 AO) und auf das LuftFzgG (s. § 306 AO Rz. 1). Wegen der Vollstreckung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1958 BGB: Gegen den Erben kann vor Annahme der Erbschaft ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, gerichtlich nicht geltend gemacht werden. In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift darf gegen den Erben vor Annahme der Erbschaft kein Verwaltungsakt erlassen werden. Dies betrifft nicht nur das Vollstreckungsverfahren, sond...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 1362 BGB – auf den § 739 ZPO Bezug nimmt – wird zugunsten der Gläubiger des Ehemannes oder der Ehefrau vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Gegenstände dem Schuldner gehören. Diese – widerlegliche – Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Die Veräußerung hindernde Rechte (§ 771 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit § 262 Abs. 1 Satz 1 AO auf die dem Dritten zustehenden "die Veräußerung hindernden Rechte" Bezug nimmt, stimmt die Vorschrift inhaltlich mit § 771 ZPO überein. § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widers...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahrensrechtliche Anbringung der Einwendungen

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den unter Rz. 3 bis 13 genannten Fällen steht dem Dritten zur Wahrung seiner Rechte die Drittwiderspruchsklage offen (§§ 262 Abs. 1 Satz 1, 771 ZPO). Mit der Klage verfolgt der Dritte das Ziel, die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung feststellen zu lassen oder die Einstellung der Verwertung oder Vollstreckung. Die Klage ist beim o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 737 ZPO Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch (1) Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauchs entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch zulässig, wenn der Bestell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einwendungen nach §§ 772 bis 774 ZPO

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Vollstreckung können auch die Einwendungen nach §§ 772 bis 774 ZPO geltend gemacht werden (§ 262 Abs. 1 Satz 1 AO). § 772 ZPO Drittwiderspruchsklage bei Veräußerungsverbot Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht, weg...mehr

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FoVo 10/2018, Keine Aufhebung des Haftbefehls zur Erzwingung der Vermögensauskunft nach Teilleistung

Der BGH hat sich aktuell mit der Frage befasst, wann ein zur Erzwingung der Vermögensauskunft erlassener Haftbefehl wieder aufzuheben ist, wenn es zu Teilleistungen, nicht aber zum vollständigen Ausgleich der titulierten Forderung kommt (Beschl. v. 17.7.2018 – I ZB 54/17). Die Ausgangslage Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Amtsgericht nach § 802g ZPO gegen den Schuldner zu...mehr

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AGS 10/2018, Anwaltsgebühre... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die befristete Erinnerung ist statthaft, weil gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des OLG kein Rechtsmittel gegeben ist (§§ 11 Abs. 2 S. 4 RPflG i.V.m. § 568 S. 1 ZPO). 2. Die Erinnerung ist auch form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 11 Abs. 2 RPflG, § 569 Abs. 1 und 2 ZPO). 3. Die Erinnerung ist jedoch unbegründet. Die v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 1 LuftFzgG kann ein in der Luftfahrzeugrolle eingetragenes Luftfahrzeug zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, wegen einer bestimmten Geldsumme Befriedigung aus dem Luftfahrzeug zu suchen (Registerpfandrecht). § 68 Abs. 1 LuftFzgG bestimmt, dass das Registerpfandrecht auf die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Mahnung ist eine Erinnerung an den Vollstreckungsschuldner, dass eine Steuerforderung trotz Fälligkeit noch nicht erfüllt worden ist. Sie ist systematisch der Zwangsvollstreckung vorgelagert und noch kein Teil der Zwangsvollstreckung selbst.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lemaire, Rechte Dritter in der Zwangsvollstreckung, AO-StB 2005, 183.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 295 AO werden alle existenten Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote durch Verweis auf spezielle Vorschriften der ZPO sowie auf alle anderen gesetzlichen Vorschriften innerhalb und außerhalb der ZPO übernommen (= Verbot der Kahlpfändung). Andere gesetzliche Vorschriften sind z. B. § 863 ZPO (Pfändungsbeschränkungen bei Erbscha...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 77 Duldungspflicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Duldung der Zwangsvollstreckung in bewegliches bzw. unbewegliches Vermögen. Die hiernach bestehende Duldungspflicht wird durch die in § 191 Abs. 1 AO vorgesehenen Duldungsbescheide realisiert. Zwar betrifft § 77 AO nur zwei besondere Fälle der Duldungspflicht, doch bedeutet dies keine abschließende Reg...mehr

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FoVo 10/2018, Antrag auf Fr... / 3 Der Praxistipp

Herausgabeanspruch ist kein Kindergeldanspruch Die Entscheidung klingt zunächst hart. Im ersten Moment wird jeder den Reflex haben, dass Kindergeld doch geschützt sein muss. Das vernachlässigt allerdings materiell-rechtlich, dass die Gutschrift auf einem Konto die Herkunftsquelle erledigt und nun ausschließlich ein Herausgabeanspruch gegen das Kreditinstitut besteht, §§ 675, ...mehr

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FoVo 10/2018, Antrag des Sc... / 2 II. Die Entscheidung

AG lehnt Erhöhung des Pfändungsfreibetrages ab Der Antrag ist zulässig, jedoch nicht begründet. Eine Erhöhung des Sockelbetrages nach § 850k ZPO kommt nicht in Betracht, da der Geldeingang insbesondere nicht der Deckung des regelmäßigen Lebensunterhalts des Schuldners dient. Vielmehr wurde eine ursprünglich an Frau … geleistete Nachzahlung der Bundesagentur von ihr selbst auf...mehr

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AGS 10/2018, Anwaltsgebühre... / 1 Sachverhalt

Das OLG hatte einen Schiedsspruch des Schiedsgerichts des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse für vollstreckbar erklärt. Die Erinnerungsgegnerin hat hiernach einen Kostenantrag gestellt und eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV geltend gemacht. Die Erinnerungsführerin hat geltend gemacht, der Antrag auf Vollstreckbarerklärung sei eine Vorbereitung zur Zwangs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schwarzer, Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 258 AO, DStZ 1994, 366; Weinreuter, Stundung, Erlass und Vollstreckungsaufschub nach der Abgabenordnung, DStZ 1999, 853; Balmes, Rettungsanker Vollstreckungsaufschub – Praxishinweise und Mustertext zur "Schonungspflicht", AO-StB 2002, 65; Bartone, Einstweilige Einstellung der Vollstreckung nach § 258 AO, AO-...mehr

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FoVo 10/2018, Keine Ausweis... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässige weitere Beschwerde nach § 5 GvKostG Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin hat keinen Erfolg. Sie ist zwar zulässig, aber unbegründet. Die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des LG ist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig, weil das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeut...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 857 ZPO. S. Abschn. 42 Abs. 3 VollstrA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betroffen ist die Vollstreckung in Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 322 AO) sind, ausgenommen bewegliche Sachen (§§ 286ff. AO), Geldforderungen (§§ 309 bis 317 AO) und ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Holdorf-Habetha, Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, DStR 1996, 1845; Kempe, Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Finanzverwaltung, DStZ 2000, 253; Rolletschke, Die Ermessensfehlerhaftigkeit einer Kontenpfändung, DStZ 2000, 287; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot, AO-StB 2002, 397; Fritzsche, Die Pfändbarkeit offener Kreditlinie...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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AGS 10/2018, Entfallen der ... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel gegen den die Kosten des erstinstanzlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens betreffenden Kostenfestsetzungsbeschluss des LG vom 27.10.2017 ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) statthaft und auch i.Ü. zulässig. Soweit die Kostenerstattungspflicht des Antragstellers zu 1 betroffen ist, kann eine Sachentscheidung nicht ergehen. gem. § 10...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Sicherungsanordnung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung soll einen bestehenden Zustand sichern. Ob ein Anordnungsanspruch besteht, richtet sich dementsprechend danach, ob der Antragsteller einen Anspruch darauf hat, den in Frage gestellten Zustand aufrecht zu erhalten. Da für Anfechtungsklagen der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 FGO vorrangig ist (s. Rz. 2), kom...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wesen der Vollstreckung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckung ist Verwirklichung von Steueransprüchen oder einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen durch Verwaltungszwang. Der Verwaltungszwang ist Ausfluss der hoheitlichen Staatsgewalt und bedarf zu seiner Rechtfertigung in jedem Fall einer besonderen gesetzlichen Verankerung. Die Arten und die Durchführung der Vollstreckungshan...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 2 II. Die Entscheidung

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Streitfrage: Feststellung des Annahmeverzuges ohne Rechtskraft? Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, den Beweis, dass der Schuldner im Verzug der Annahme sei, habe die Gläubigerin durch das Urteil d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift hat den Schutz Dritter zum Ziel, deren Rechte durch die Zwangsvollstreckung gegen den Vollstreckungsschuldner betroffen sind. Sie regelt, in welchen Fällen und in welcher Form der Dritte Einwendungen gegen die Vollstreckung erheben kann. S. Abschn. 13 VollstrA.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Carlé, Die Vermögensauskunft kritisch betrachtet, AO-StB 2013, 347; Vollkommer, Die Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung – Ein Überblick, NJW 2013, 3681; Baldauf, Anm. zu FG Köln v. 15.07.2014, 15 V 778/14, EFG 2014, 1849.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungsgebot ist die an den Schuldner gerichtete Aufforderung zur Leistung, Duldung oder Unterlassung (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Regelungsinhalt des diese Aufforderung enthaltenden Verwaltungsakts erschöpft sich in dem "Befehl", eine bestimmte Leistung zu erbringen, zu der der Schuldner aufgrund eines anderen, die Leistungspflicht v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 01.01.2013 angeordnete Vermögensauskünfte gilt die vorstehende Fassung des § 284 AO. Die bis zum 31.12.2012 geltende Altfassung des § 284 AO (Eidesstattliche Versicherung) und die dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO finden auch nach dem 31.12.2012 weiter Anwendung, wenn die Auskunftserteilung vor dem 01.01.2013 ang...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 3 Der Praxistipp

Unterschiedliche Rechtsmittel beachten Im Rahmen der Forderungspfändung ist zu beachten, dass unterschiedliche Rechtsmittel einschlägig sein können. Wird der PfÜB-Antrag abgelehnt oder – ausnahmsweise und entgegen § 834 ZPO – der Schuldner angehört und der PfÜB erst nach Anhörung erlassen, liegt eine Vollstreckungsentscheidung vor. Einschlägig ist dann die sofortige Beschwerd...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vollstreckung gegen andere juristische Personen

Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im übrigen ist die Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Staatsaufsicht unterliegen, gemäß § 255 Abs. 1 Satz 2 AO nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig, der die juristische Person, gegen die vollstreckt werden soll, unterstellt ist. Erweist sich die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung eines Bußgeldbescheides erfolgt nach den Regelungen des Verwaltungszustellungsgesetzes und zwar auch dann, wenn eine Landesfinanzbehörde den Bescheid erlassen hat. Die Ersatzzustellung ist statthaft (BVerfG v. 21.01.1969, 2 BvR 724/67, NJW 1969, 1103). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollstreckung rechtskräftiger ...mehr

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FoVo 10/2018, Antrag des Sc... / 3 Der Praxistipp

Letztlich eine Frage der Rangverhältnisse Wer sich für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehrs eines Dritten bedient, muss sich des Risikos bewusst sein, dass er für diesen in die Haftung genommen wird. Nutzt der Dritte ein Konto des Schuldners, so hat er gegen diesen einen Herausgabeanspruch nach §§ 675, 667 BGB. Geht also das Gehalt des Dritten oder auch eine Versich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Kein Antragserfordernis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gewährung von Vollstreckungsschutz gem. § 258 AO bedarf keines hierauf gerichteten Antrags des Vollstreckungsschuldners. Gleichwohl wird im Regelfall der Vollstreckungsschuldner einschlägige Maßnahmen entweder ausdrücklich beantragen oder wenigstens durch entsprechende Gegenvorstellungen initiieren. Aus dem Untersuchungsgrundsatz (§...mehr

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FoVo 10/2018, Zweimal Steue... / I. Das Problem

Ehegatten mit Kind haben Steuerklasse IV Wir betreiben als anwaltliche Bevollmächtigte für den Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und haben dessen Lohn beim Arbeitgeber gepfändet. Wir haben nachfolgend vom Drittschuldner eine Lohnabrechnung des verheirateten Schuldners erhalten. Aus dieser ergab sich die Lohnsteuerklasse IV und dass der Schuldner ein Kind h...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aus der Gesamtschuldnerschaft resultierende Konsequenz, dass jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung schuldet (§ 44 Abs. 1 Satz 2 AO), kann in den Fällen der Zusammenveranlagung zu erheblichen Härten führen, weil sie schlechthin die Verpflichtung mit sich bringt, auch für solche Steuern mit dem eigenen Vermögen einstehen zu müssen...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 1 I. Der Fall

Verurteilung von Zahlung Zug um Zug gegen Aktienübergabe Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil vom 6.2.2012, mit dem der Schuldner zur Zahlung von 21.250.000 EUR nebst Zinsen an die Gläubigerin Zug um Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an 2.500.000 Stück Aktien der C. AG verurteilt worden ist. Am 12...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung (sog. Vollstreckungsaufschub) ist – wie der Erlass (§ 227 AO), die Stundung (§ 222 AO) und die abweichende Festsetzung der Steuer gem. § 163 AO – eine Billigkeitsmaßnahme, die in das pflichtgemäße Ermessen der zuständigen Vollstreckungsbehörde gestellt ist (§ 5 AO). Die Anw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vollstreckungsverbot gegen Bund oder Land

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 255 Abs. 1 Satz 1 AO verbietet die Vollstreckung gegen den Bund oder ein Land. Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Bund und die Länder ist auch die förmliche Androhung von Zwangsmitteln i. S. des § 332 AO nicht zulässig, weil es sich dabei um die Androhung einer unzulässigen Maßnahme handeln würde. Im übrigen stellt auch die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 151 FGO betrifft die Vollstreckung von Geldleistungen zugunsten des Klägers gegen die im Prozess unterlegene ertragsberechtigte Körperschaft, während § 150 FGO den umgekehrten Fall regelt (s. § 150 FGO Rz. 1). Diese kommt in Betracht, wenn die beklagte Finanzbehörde (§ 63 FGO), die verwaltungsorganisatorisch der Körperschaft zugehörig ...mehr