Rz. 108

Mit Inkrafttreten des ZwVollStrÄndG zum 1.1.2013 wurde erstmals eine bundesweite Internetplattform eingerichtet, die dem Gläubiger es ermöglichen, schnell Informationen über einen Schuldner zu erlangen, z.B. ob dieser bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat.

 

Rz. 109

Das Schuldnerregister kann dabei unter www.vollstreckungsportal.de abgerufen werden.

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