Rz. 108
Mit Inkrafttreten des ZwVollStrÄndG zum 1.1.2013 wurde erstmals eine bundesweite Internetplattform eingerichtet, die dem Gläubiger es ermöglichen, schnell Informationen über einen Schuldner zu erlangen, z.B. ob dieser bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat.
Rz. 109
Das Schuldnerregister kann dabei unter www.vollstreckungsportal.de abgerufen werden.
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