Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.3 Gesellschafteraustritt

Zum Austritt eines Gesellschafters kann es gemäß § 723 Abs. 1 BGB kommen durch dessen Tod, seine Kündigung, eine Insolvenz des Gesellschafters, der Kündigung durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters oder den Ausschluss des Gesellschafters aus der GbR. Weitere Gründe für ein Ausscheiden können sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Zudem ist es möglich, wenn auch nicht e...mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.8 Sparkassen

Bei Sparkassen kann im Einzelfall auch keine Umlagepflicht bestehen. Das ist von der sog. Gewährleistungsträgerschaft abhängig. D. h., wenn in den Statuten der Kammer oder der Sparkasse vermerkt ist, dass im Fall der Insolvenz eine Gemeinde oder ein Land in die Verbindlichkeiten vollumfänglich eintritt, dann ist keine Umlagepflicht gegeben.mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abgaben

Steuern und Abgaben mangels Außergewöhnlichkeit: nein. Doppelt gezahlte Einkommensteuer (z. B. wegen Insolvenz des Steuerberaters) kann im Einzelfall als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.[1]mehr

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Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.1 Abgeordnete mit beschäftigten Arbeitnehmern

Beschäftigen Abgeordnete von Stadtparlamenten, Landtagen oder des Deutschen Bundestages Arbeitnehmer, treten sie als privater Arbeitgeber mit der Folge auf, dass sie nicht vor einer Insolvenz geschützt sind; Insolvenzgeldumlage ist also grundsätzlich zu zahlen. Keine Insolvenzgeldumlagepflicht besteht dagegen für die Mitarbeiter von Abgeordneten, bei denen die jeweilige Körp...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 4.3 Von der bilanz- zur solvenzorientierten Dividende

Auch hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Zahlungsbemessungsfunktion, also der Dividenden des Einzelabschlusses, bieten sich mehrere Lösungen an. Einerseits könnten unrealisierte Gewinne nach dem in § 268 Abs. 8 HGB enthaltenen System mit einer speziellen Ausschüttungssperre belegt werden. Andererseits könnte die Bindung des Ausschüttungsvolumens an das bilanziell erwirts...mehr

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Finanzvermögen / 8 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Unter welchen beiden Grundvoraussetzungen führt ein Forderungsverkauf zur vollständigen Ausbuchung der Forderung? A.2 Welcher bilanzielle Bewertungsmaßstab gilt nach IFRS 9 für Kundenforderungen (Debitoren) und für einfache, unterhalb der Beteiligungsschwelle liegende Anteile an anderen Gesellschaften? A.3 U erwirbt am 1.1.01 einen Zerobond, d. h. eine Anleihe ohne nom...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

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Konzernabschluss / 2.2.2 Kontrolle durch Stimmrechtsmehrheit oder ähnliche Rechte (voting interest entities)

Unternehmen mit einem breiten Spektrum von Aktivitäten können in der Regel nur über Stimmrechte oder ähnliche Rechte beherrscht werden. Folgende Grundfälle führen regelmäßig zur Beherrschung durch den Investor: Der Investor hält selbst oder über einen für ihn Handelnden (agent) die (für die relevanten Entscheidungen notwendige) Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterve...mehr

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Checkliste wesentlicher Abweichungen der IFRS vom HGB

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.2 Unzumutbarkeit der weiteren Beschäftigung bis Ende der Sperrfrist

Rz. 9 Hinzukommen muss, dass der Arbeitgeber bis zu dem in § 18 Abs. 1 und 2 KSchG bezeichneten Zeitpunkt, d. h. bis zum Ende der Sperrfrist, nicht in der Lage sein darf, einen Teil oder die gesamte Belegschaft voll zu beschäftigen. Nicht notwendig ist dementsprechend, dass dem Arbeitgeber eine Vollbeschäftigung aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer unmöglich ist. Ausr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Ermessensleitlinien

Rz. 24 Liegen die Voraussetzungen einer anzeigepflichtigen Massenentlassung nach § 17 KSchG vor, hat der Entscheidungsträger seine Entscheidung über eine Sperrfrist nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Nach § 20 Abs. 4 KSchG hat er dabei das Interesse des Arbeitgebers, das Interesse des Arbeitnehmers, das öffentliche Interesse und die Lage des gesamten Arbeitsmarkts unte...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.3 Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft

Rz. 11 Die Pflicht zur Anhörung besteht bei allen Kündigungen von Arbeitnehmern, soweit sie zur Belegschaft i.S.d. Gesetzes gehören, somit auch bei Betriebsangehörigen, auf deren Arbeitsvertrag ausländisches Recht anzuwenden ist.[1] Rz. 12 Nicht zu der vom Betriebsrat repräsentierten Belegschaft gehören die leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG. Eine Kündigung dieser ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Die Regelung findet gemäß § 93 Abs. 3 SGB III auch bei Ansprüchen auf einen Gründungszu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Überschuldete bzw. insolvente Angehörige

Rz. 130 Bei überschuldeten bzw. insolventen Angehörigen droht die Gefahr, dass die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter sich aus dem Erb- oder Pflichtteil befriedigen und dadurch die Vermögenssubstanz für die Angehörigen und ihre Nachkommen nicht mehr zur Verfügung steht.[166] Daher werden bei der Gestaltung von Testamenten zugunsten überschuldeter oder insolventer Angehöri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Muster

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Regelung zum Versorgungsausgleich bei Doppelverdiener-Ehe § _________________________ Versorgungsausgleich [22] (1) Der Versorgungsausgleich soll grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. (2) Da der Ehemann/die Ehefrau voraussichtlich einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / Literaturtipps

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / c) Rückforderungsrechte

Rz. 50 In der Praxis behält sich der Übergeber häufig neben einem (teilweisen) Nutzungsrecht ein Rückforderungsrecht vor. Insoweit besteht in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einvernehmen, dass im Wege einer Gesamtschau der vorbehaltenen Rechte darüber zu entscheiden ist, ob ein spürbares Vermögensopfer seitens des Übergebers und damit eine wirtschaftliche Ausgliederu...mehr

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Insolvenztourismus gestoppt? Erste deutsche Entscheidung zur Anerkennung eines englischen Part-26A-Verfahrens in Deutschland

Zusammenfassung Das Part-26A-Verfahren des Companies Act ermöglicht es kriselnden Unternehmen in England schuldnerfreundliche Restrukturierungen durchzuführen. Ein deutsches Gericht hat nun erstmals die Anerkennung einer solchen Restrukturierung in Deutschland abgelehnt. Gegenwärtig herrscht Unsicherheit darüber, ob Restrukturierungspläne nach Part 26A des UK Companies Act 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.7 Entscheidung des Integrationsamts (§§ 171, 172)

Rz. 22 Nach § 171 Abs. 1 SGB IX soll das Integrationsamt die Entscheidung innerhalb eines Monats vom Tag des Eingangs des Antrags treffen. Eine Überschreitung dieser Frist ohne sachlichen Grund kann zur Schadensersatzpflicht führen; unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Eine verspätete Entscheidung macht diese nicht rechtsfehlerhaft.[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1C Strategieanbindung der... / 1.2 Strategierelevanz für das eigene Unternehmen

Rz. 8 Aus der Perspektive eines Unternehmens lassen sich die genannten makroökonomischen Entwicklungen als sozio-ökologische Disruptionen interpretieren, die zu tiefgreifenden Veränderungen in den Märkten führen können. Angesichts der sozio-ökologischen Realitäten des 21. Jahrhunderts wird die bisherige Art und Weise zu wirtschaften zunehmend infrage gestellt und eine Richtu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Juli 2025 um 19,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.[1] Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8.1 Abtretung durch Mandant

Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte einbehält. Die Abtretung nutzt le...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Steuersa... / 5.2 Persönliche Billigkeitsgründe

Persönliche Härten Ein Erlass aus persönlichen (wirtschaftlichen) Gründen ist zwar auf dem Gebiet der GrESt nicht ausgeschlossen. Die GrESt ist jedoch nach der BFH-Rechtsprechung neben vielen anderen aus Anlass eines Grundstückserwerbs entstehenden Aufwendungen (Kaufpreis, übernommene Lasten, Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren, Erschließungskosten, Darlehenszinsen, Maklerpr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 1.1.5 Nachteile, Risiken

Dagegen stehen allerdings auch mögliche Nachteile und Risiken des Outsourcings, unter anderem: Abhängigkeit des Unternehmens von Zuliefererbetrieben oder Dienstleistern, Produktionsausfallrisiko im Falle der Insolvenz des/r externen Unternehmen(s), Eingeschränkte Möglichkeit des Dienstleisterwechsels durch langfristige vertragliche Bindung oder lange Kündigungsfristen, verminder...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3 Sanktionen nach § 335 HGB in der Insolvenz

9.3.1 Ordnungsgeldverfahren gegen den Insolvenzverwalter Rz. 64 Nach § 335 Abs. 1 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG oder auch die KapG selbst durchgeführt werden. Durch das Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter nicht zum Mitglied des vertretungsberechtigten Organs; er hat nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Sonderfall: Insolvenz

9.1 Grundlagen Rz. 62 Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO bleiben die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung in der Insolvenz unberührt. Für die Insolvenzmasse trifft die Rechnungslegungspflicht nach § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO den Insolvenzverwalter sowohl bei Fortführung wie auch bei Schließung des Betriebs. Damit ist der Inso...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 46 Zu rechtlichen Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, zählen insb. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Verfassung eines Auflösungsbeschlusses – i. d. R. zur Einleitung der Liquidation oder Einleitung bestimmter Umwandlungsmaßnahmen i. S. d. UmwG (bei der Auflösung vermögensloser Ges. erfolgt eine Löschung) – sowi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.2 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 63 Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen folgt aus der Systematik der Trennung von Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz 8 ff.) und dem Stichtag der Bilanzaufstellung (§ 243 Rz 33, § 264 Rz 43) i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sowie § 252 Nr. 4 Hs. 1 HGB. Wenngleich es bei kl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz 43 f.) oder rechtliche (Rz 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies gilt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 49 Der Abschlussprüfer hat in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter deren wesentliche Aussagen im Lagebericht zu würdigen. Im Vordergrund hierbei steht die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt, wie sie im Jahresabschluss und Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.[1] Gelangt der Abschlussprüfer bei se...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Prüfungsurteile

Rz. 30 Es existieren folgende Formen des Prüfungsurteils: uneingeschränktes Prüfungsurteil, eingeschränktes Prüfungsurteil, versagtes Prüfungsurteil, Nichtabgabe eines Prüfungsurteils. Rz. 31 Da bei einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk zwischen Einwendungen und Prüfungshemmnissen als Grund für die Einschränkung differenziert wird, ergibt sich folgendes Schaubild: Abb. 3: Art...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3.3 Ordnungsgeldverfahren gegen die Gesellschaft

Rz. 68 Nach § 335 Abs. 1 Satz 2 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren auch gegen die Gesellschaft selbst eingeleitet werden. In der Praxis hat das BfJ zunächst dem Insolvenzverwalter die Androhung und Festsetzung des Ordnungsgelds an die Ges. "c/o" zugesandt. Hierbei fehlt es an einer Zustellung am Geschäftssitz der KapG. Der Geschäftssitz der Ges. befindet sich nicht an der Ans...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3.2 Ordnungsgeldverfahren gegen die gesetzlichen Vertreter

Rz. 67 Nach h. M.[1] ändert die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts an der Rechtsnatur der Schuldnerin und an der Organstellung innerhalb der KapG. Da die Insolvenzgesellschaft nach § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO weiterhin zur handelsrechtlichen Rechnungslegung verpflichtet ist, haben ihre weiterhin im Amt befindlichen gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss für diese nach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Grundlagen

Rz. 62 Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO bleiben die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung in der Insolvenz unberührt. Für die Insolvenzmasse trifft die Rechnungslegungspflicht nach § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO den Insolvenzverwalter sowohl bei Fortführung wie auch bei Schließung des Betriebs. Damit ist der Insolvenzverwalter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.3.1 Ordnungsgeldverfahren gegen den Insolvenzverwalter

Rz. 64 Nach § 335 Abs. 1 HGB kann das Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG oder auch die KapG selbst durchgeführt werden. Durch das Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter nicht zum Mitglied des vertretungsberechtigten Organs; er hat nach § 80 Abs. 1 InsO lediglich die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis inne und nimmt ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.6 Sonstige Auswirkungen

Rz. 124 Durch die Saldierung reduziert sich die Bilanzsumme; was sich entsprechend auf bilanzorientierte Kennzahlen zum Jahresabschluss auswirkt. Dies betrifft auch die sich erhöhende Eigenkapitalquote. Rz. 125 Gem. § 285 Nr. 25 HGB und § 314 Nr. 17 HGB sind die AK und die beizulegenden Zeitwerte der verrechneten VG, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 70 Der antragsberechtigte Personenkreis umfasst die gesetzlichen Vertreter der Ges., den Aufsichtsrat oder einzelne Gesellschafter.[1] Andere Personen als die genannten sind nicht antragsberechtigt. Im Fall der Insolvenz der Ges. bestellt das Registergericht den Abschlussprüfer auf Antrag des Insolvenzverwalters. § 318 Abs. 4 Satz 3 HGB statuiert eine Antragspflicht nur ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einzelkaufmann

Rz. 3 Der Jahresabschluss ist vom Einzelkaufmann zu unterzeichnen. Es handelt sich dabei um eine höchstpersönliche Rechtshandlung, eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.[1] Die Unterzeichnungspflicht wird auch nicht durch eine fehlende kaufmännische Ausbildung oder mangelnde Kenntnisse in Buchführung und Bilanzierung des Kaufmanns eingeschränkt. Er muss si...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.4 Kapitalgesellschaft in Liquidation

Rz. 14 Bei der KapG in Liquidation sind die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der oder die Abwickler bzw. Liquidatoren (§§ 265 Abs. 1, 290 AktG, § 66 GmbHG).[1] Falls eine juristische Person als Liquidator bestellt ist, sind nach § 14 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. StGB die Mitglieder von deren vertretungsberechtigtem Organ Normadressat des § 331 HGB. In der Insolvenz kan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Rechtsfolgen bei Versäumen der Frist

Rz. 37 Die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses ist durch keine Sanktionen gesichert. Die Buchführung wird aber bei Überschreiten der Frist für die Abschlusserstellung nicht mehr als ordnungsgemäß angesehen und damit liegt eine Verletzung des § 243 Abs. 1 HGB vor. Diese Verletzung wiederum stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB dar. Rz. 38 Wird der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 246 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Publizitätsverpflichtung des Insolvenzverwalters

Rz. 63 Die Verpflichtung nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Offenlegung des Jahresabschlusses trifft originär die gesetzlichen Vertreter der KapG, nicht den Insolvenzverwalter, der nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners ist.[1] Nach § 155 Abs. 1 und 2 Satz 2 InsO wird dem Insolvenzverwalter die Verpflichtung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse jedoch zugewiesen, sowei...mehr