Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 283 Gem. § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG darf die GmbH das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen[1104] an die Gesellschafter nicht auszahlen (Auszahlungsverbot). Verboten ist die die Auskehr von Vermögen an Gesellschafter, wenn und soweit dadurch das Stammkapital nicht mehr durch Vermögen gedeckt bzw. eine Unterdeckung vertieft wird.[1105] Die bilanzielle Betracht...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / Literaturtipps

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§ 21 Insolvenzrecht / (2) Sonstige Haftungsansprüche

Rz. 41 Eine Haftung der Vorstandsmitglieder kann sich insbesondere aus den in § 93 Abs. 3 AktG genannten Gründen ergeben. Im Falle einer Verhaltenspflichtverletzung liegt der Schaden grundsätzlich bereits in dem Vermögensabfluss aus der Gesellschaft selbst. Hinsichtlich der Schadensentstehung kann sich das ersatzpflichtige Vorstandsmitglied nach allgemeinen Schadensersatzreg...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Grundbuchstandmehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Gläubigerversammlung

Rz. 84 Die Gläubigerversammlung ist nach der Insolvenzordnung das oberste Organ im Rahmen der insolvenzrechtlichen Gläubigerselbstverwaltung.[73] Die Einberufung der Gläubigerversammlung erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die Leitung der Versammlung obliegt dem Gericht. Die Mitwirkung der Gläubigerversammlung beschränkt sich auf die gesetzlich im Einzelnen definierten Befug...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 20 Handelsvertreterrecht / Literaturtipps

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Besonderer Kündigungsschutz... / 1 Mutterschutz

Nach § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist[1], mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Fehlgeburt. Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / A. Allgemeines zum Personengesellschaftsrecht

Rz. 1 Es dürfte kaum ein weiteres Rechtsgebiet geben, in dem sich die Vertragspraxis (sog. Kautelarjurisprudenz) mit ihren Regelungswerken so weit vom Gesetz entfernt hatte wie im Personengesellschaftsrecht. Der Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts hatte die Regelungswerke des BGB und HGB zum Gesellschaftsrecht auf die rein personalistische Gesellschaft (enges Vertrauensverhältn...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Aussetzung der Vollziehung

Rz. 4 Die Einlegung des Einspruchs hemmt die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes nicht. Es bedarf der Aussetzung der Vollziehung, § 361 AO. Nach dieser Vorschrift kann die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, die Vollziehung von Amts wegen ganz oder teilweise aussetzen. Es empfiehlt sich aber, einen ausdrücklichen Antrag auf Aussetzu...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Dem Arbeitnehmer steht vor Insolvenzeröffnung nur bei erheblichen Lohnrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu. Erheblich ist der Rückstand i.d.R. bei Lohnverzug mit mehr als zwei Monatsgehältern. Verweigert der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Leistung, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Erhält der Arbeitnehmer in der kritischen Zeit (...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Außerordentliche Kündigung

Rz. 39 Wegen der analogen Anwendung des § 89a HGB ist die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund generell zulässig,[106] wenn aufgrund objektiver Tatsachen dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Es sind alle Umstände bei der Bewertung zu berücksichtigen, wobei ein Verschulden nicht erforderl...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 8. Vermögensverzeichnis

Rz. 87 Das Vermögensverzeichnis muss vom Gläubiger dahin ausgewertet werden, ob es Eine Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung) kann von einem Gläubiger bei dem Gerichtsvollzieher, der die Vermögensau...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Ausschlussgründe

Rz. 50 Der Ausgleichsanspruch kann weder formularmäßig[150] noch durch Individualvertrag[151] ausgeschlossen werden. Für die Geltendmachung und die Form gilt § 89b HGB wie beim Handelsvertreter. Abreden, die diesen Anspruch einschränken, können lediglich nach Beendigung des Vertrages oder in einer Aufhebungsvereinbarung getroffen werden.[152] Der Ausgleichsanspruch ist nicht ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Persönliche Voraussetzungen für Geschäftsführer, Notgeschäftsführer

Rz. 100 Geschäftsführer kann gem. § 6 Abs. 3 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG grundsätzlich jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Er braucht kein Gesellschafter zu sein, es gibt anders als (nach h.M. in der Personengesellschaft) keine verpflichtende Selbstorganschaft. Diese ist aber möglich. Man spricht dann von Gesellschafter-Geschäftsführern, sonst von Dritt- b...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Pflichtverletzung

Rz. 22 Die fünf häufigsten Anwaltshaftungsfälle sind Fristversäumnis, Verstoß gegen materiell-rechtliche Ausschlussfristen, Vergleichsreue des Mandanten, Unkenntnis des materiellen Rechts, Führen aussichtsloser Prozesse und Streit um den Mandatsumfang.[80] Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der folgenden vier Grund...mehr

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§ 28 Leasing / ee) Rückabwicklung des Leasingvertrags

Rz. 63 Hiernach stehen sich folgende Ansprüche der Parteien gegenüber: Rz. 64 Der Leasingnehmer hat Anspruch auf Rückzahlung der Leasingraten sowie einer ggf. bei Vertragsbeginn geleisteten Sonderzahlung einschließlich der darin jeweils enthaltenen Umsatzsteuer.[103] Dies gilt unabhängig davon, ob der Leasingnehmer Verbraucher oder Unternehmer ist.[104] Der Anspruch wegen der ...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / X. Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 50 Gemäß § 51 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufspflicht ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich auf die "klassische" Tätigkeit des Rechtsanwalts, wie sie auch in § 3 B...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.3 Anspruchsverpflichteter Personenkreis

Zur Zeugniserteilung verpflichtet ist der Arbeitgeber, also der gesetzliche Vertreter des Unternehmens. Dieser kann sich allerdings vertreten lassen. Jedenfalls muss derjenige, der das Zeugnis ausstellt und erteilt, ranghöher sein als der zu beurteilende Arbeitnehmer.[1] Dies muss auch aus dem Zeugnis erkennbar sein.[2] Ist das Unternehmen insolvent geworden, ist zu untersch...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.4 Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses.[1] Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses beim Arbeitgeber beansprucht. Dabei darf man keine zu hohen Anforderungen an die Wortwahl des Zeugnisantrags stellen. Wünscht der Arbeitne...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Behandlung verschiedener Formen des Factorings

Leitsatz (Kosmiro). Sachverhalt Bei dem finnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die umsatzsteuerliche Behandlung des Factoring und in diesem Zusammenhang um Fragen der Einheitlichkeit der Leistung. Die Klägerin, eine finnische Gesellschaft (K), beantragte bei der Finanzbehörde einen Vorbescheid über die mehrwertsteuerliche Behandlung der Gebühren, die sie ihren Kunden für Factoring in Rechnung stellt. K hatte den Vorbescheid insoweit angefochten, als die Finanzbehörde der Ansicht war, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Nachschusspflicht / 1 Beschränkte und unbeschränkte Nachschusspflicht

Im Gesellschaftsvertrag kann vereinbart werden, dass die Gesellschafter lediglich eine zusätzliche Einlage bis zu einer bestimmten Höhe zu leisten haben (sog. beschränkte Nachschusspflicht). Die Nachschusspflicht kann aber auch in unbestimmter Höhe bestehen (sog. unbeschränkte Nachschusspflicht). Diese Mittel werden der Gesellschaft als Eigenkapital zugeführt und als Kapital...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.1.1 Finanzamt und persönliche Angaben

In den Zeilen 1–13 sind die allgemeinen Angaben enthalten, soweit sie sich auf das zuständige Finanzamt und die persönlichen Daten beziehen. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsdatenpflege / 2.1 Meldepflicht des Arbeitgebers

Änderungen der Betriebsdaten sind unverzüglich zu melden. Die Änderungsmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber mittels elektronischer Datenübertragung mit dem Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD). Manuelle Meldungen an den Betriebsnummern-Service (BNS) sind nicht vorgesehen. Können die Daten nicht mit einem Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden, ist die systemgeprüfte ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.2 Annahme der Arbeitnehmereigenschaft

Aber auch der umgekehrte Fall ist möglich. Der Arbeitgeber meldet den Ehegatten und seine Kinder als Arbeitnehmer in der Sozialversicherung an, vergisst aber das Statuskennzeichen zu setzen. Es werden somit für alle Familienmitglieder treu und redlich Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Wenn nun das Unternehmen von der Insolvenz bedroht ist, kann es sein, dass die Agentur f...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.2 Rechtssicherheit und Leistungsbindung

Mit Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens entscheidet die Clearingstelle über das Vorliegen einer Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung), oder ob die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird. Die Clearingstelle ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
SV-Meldeportal / 3 Anwendungsfälle

In der Praxis gibt es verschiedene Anwendungsfälle, bei denen das SV-Meldeportal zur Erstellung und Entgegennahme von Meldungen genutzt werden kann. Entgeltabrechnung ohne Meldemodul Das SV-Meldeportal kann von Arbeitgebern genutzt werden, die ein Entgeltabrechnungsprogramm ohne Meldemodul einsetzen. Die Berechnungen zur Ermittlung der Arbeitsentgelte sowie der Sozialversicher...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen und (Lohn-)Steuer in der Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 121 Der Eintritt der materiellen Insolvenzreife versetzt den Geschäftsführer in eine prekäre Lage: Nach § 266a StGB ist er zur rechtzeitigen Beitragsabführung verpflichtet, während § 15b InsO Zahlungen verbietet. Mit diesem Dilemma hatte sich die Rechtsprechung bereits unter Geltung der Vorgängernorm § 64 a.F. auseinandergesetzt. Nach der 2005 entwickelten sog. "Vorgänge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einleitung

Rz. 1 In der 9. Aufl. waren folgende Änderungen zu berücksichtigen: Änderung des GmbHG in der veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51). DiRUG – Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie – DiRUG v. 5. Juli 2021 (BGBl. Teil I vom 13.8.2021, 3338 (Art. 20 – Änderungen: Anlage 1, § 2 Abs. 1a (Videokommunik...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Nr. 4)

Rz. 9 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Gesellschaft zwingend aufgelöst. Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO). Die Stunde der Insolvenzeröffnung ist der Auflösungszeitpunkt (s. dazu insgesamt: Passarge/Torwegge/Passarge Rz. 86 ff.).mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung für Arbeitnehmeranteile

aa) Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rz. 103 Der Geschäftsführer macht sich nach § 266a StGB strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. § 266a StGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 3546; NJW 2002, 1122; NJW 2000, 2993; VersR 1989, 922; GmbHR 1997, 25; BGH GmbHR 1998, 280; h.M. auch im Schrifttum: Alt...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen (Nr. 2)

Rz. 29 Zur Eintragung der GmbH bzw. der Kapitalerhöhung ( § 57 Abs. 2 S. 1) ist lediglich der Nachweis der Einzahlung von mindestens einem Viertel (25 %) der Stammeinlagen (Bareinlage) erforderlich (vgl. § 7 Abs. 2 S. 1). Die Bestimmung bezieht sich nicht nur auf Stammeinlagen, sondern auch auf darüberhinausgehende Aufgelder, es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um in der...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Sittenwidrige Schädigung

Rz. 82 Eine sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) liegt insb. vor bei unterlassener Offenbarung der Vermögenslage der Gesellschaft. Eine Verpflichtung zur Offenbarung der Vermögenslage bei Verhandlungen über den Abschluss oder die Fortführung von Verträgen besteht dann, wenn dem Vertragspartner unbekannte Umstände vorliegen, die ihm nach Treu und Glauben bekannt sein müssen, ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Verpfändung und Nießbrauch

Rz. 41 Die Verpfändung ist zulässig (zur Pfändung und Überweisung eines Geschäftsanteils LG Berlin GmbHR 1988, 70; Wicke § 15 Rz. 28; i.Ü. Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 97 f.; Noack § 15 Rz. 48 f.; Scholz/Seibt § 15 Rz. 172 ff. m.w.N.). Auch der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil ist zugelassen (Teichmann ZGR 172, 1; Wicke § 15 Rz. 30; ferner Noack § 15 Rz. 52 f.; Scholz/Seibt §...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Altmeppen Ungültige Vereinbarungen zur Haftung von GmbH-Pflichten. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 15.11.1999 (GmbHR 2000, 187), DB 2000, 261; ders. Zur Disponibilität der Geschäftsführerhaftung in der GmbH. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 31.1.2000, DB 2000, 657; ders. Organhaftung wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen der Kapitalgesells...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Nebenleistungs- und Sonderpflichten

Rz. 69 Im Gegensatz zu der AG (vgl. § 55 AktG) sieht das GmbHG keine Einschränkung der Neben- oder Sonderpflichten einzelner oder aller Gesellschafter vor, soweit sich nicht aus gesetzlichen Bestimmungen Entgegenstehendes ergibt. Mithin ist hier für die an sich "kapitalistisch" gedachte Gesellschaftsform der GmbH Raum geschaffen, der durch personalistisch orientierte Abreden...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Veräußerlichkeit und Vererblichkeit

Rz. 2 Übertragbarkeit: Der Geschäftsanteil ist verkehrsfähig. Anders als die Aktie ist er jedoch kein für den öffentlichen Kapitalmarkt vorgesehenes Finanzierungsmittel. Die Übertragbarkeit kann nach § 15 Abs. 5 (s.u. Rz. 4) beschränkt oder ausgeschlossen werden (vgl. Lange GmbHR 2012, 986). Rz. 3 Vererblichkeit und Schranken: Die Vererblichkeit kann nicht kraft Gesellschafts...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Firma

Rz. 7 Zulässige Firmenbildung verlangt Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft (§ 18 Abs. 1 HGB), Unterscheidbarkeit von anderen Firmen im selben Registerbezirk (§ 30 Abs. 1 HGB) und keine Irreführung des Rechtsverkehrs (§ 18 Abs. 2 HGB) – vgl. Lutter/Hommelhoff § 4 Rz. 6 ff. m. zahlr. Einzelfällen; vgl. auch hier § 4 Rz. 8 ff. Neuere Rechtsprechung: OLG München v. 12.9.2022 ...mehr