Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Insolvenzsicherungspflichtige Durchführungswege

Rz. 262 Insolvenzsicherungspflichtig sind nicht alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Ausgehend von dem je nach Durchführungsweg unterschiedlichen Insolvenzrisiko hat der Gesetzgeber nur dort eine gesetzliche Insolvenzsicherung vorgesehen, wo eine Gefährdung der Deckungsmittel (vgl. Berenz, in: Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm, § 7 Rn 24) zur...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Betriebsstilllegung

Rz. 1276 Die Betriebsstilllegung – sie gilt als Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Arbeitgebers voraus, die mit den Arbeitnehmern bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben (BAG v. 26.4.2007 – 8 AZR 695/05; B...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / c) Erhaltung der tatsächlichen bzw. Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur (Altersgruppenbildung)

Rz. 95 Mit § 125 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Hs. 2 InsO steht dem Insolvenzverwalter ein weiteres Instrument zur Sanierung des insolventen Unternehmens zur Verfügung. Die im Rahmen eines zur Sanierung und Fortführung des Unternehmens erforderlichen Personalabbaus vorzunehmende Sozialauswahl wird erleichtert, indem sowohl der Erhalt als auch die Schaffung einer ausgewogenen Personalstr...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Ersatz von Auslagen

Rz. 316 Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet, soweit dies arbeitsvertraglich oder für das Arbeitsverhältnis bindend tarifvertraglich festgelegt ist. Rz. 317 Darüber hinaus ist der Arbeitgeber ganz allgemein gem. § 670 BGB (analog) zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet, d.h. zum Ersatz von zweckbestimmten Vermögensopfern, die freiwil...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ii) Änderungen der Betriebsorganisation

Rz. 1295 Eine Änderung der Betriebsorganisation i.S.v. § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG liegt vor, wenn der Betriebsaufbau, insb. hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortung, umgewandelt wird. Sie betrifft die Art und Weise, wie Menschen und Betriebsanlagen koordiniert werden, damit der gewünschte arbeitstechnische Erfolg eintritt. Rz. 1296 Nicht jede Änderung der Betriebsorganisat...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / II. Inhalt der Altersteilzeitvereinbarung

Rz. 13 Ferner muss der neu abgeschlossene Altersteilzeitarbeitsvertrag nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG eine Reduktion der Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vorsehen (zur Berechnung: BAG v. 15.12.2009 – 9 AZR 46/09, NZA 2010, 452). Die bisherige Arbeitszeit ist die wöchentliche Arbeitszeit, die mit dem Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Übergang i...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 743 Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber-Ehegatte kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten inklusive der Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Kapitalkonto des Kommanditisten nach HGB

Rn. 6 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Das Regelstatut des HGB Das HGB unterstellt in § 120 Abs 2 HGB für OHG-Gesellschafter und Komplementäre einer KG das Bestehen nur eines"variablen"Kapitalanteils je Gesellschafter (Einlagen, Entnahmen, Zu- und Abschreibung von Gewinn- und Verlustanteilen), auch beim Kommanditisten. Es sagt nicht, was ein Kapitalanteil ist. Nach hM bringt der Ka...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Unzureichender Interessenausgleichsversuch

Rz. 1336 § 113 Abs. 3 BetrVG sieht vor, dass der Arbeitgeber als Sanktion für einen unterlassenen oder verspäteten Interessenausgleich den Arbeitnehmern, die entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden, individualrechtlich einen Nachteilsausgleich schuldet. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat nach § 111 Abs. 1 BetrVG von der geplanten Betriebsänderung zu ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Aufstellen des Sozialplans

Rz. 1348 Die Höhe des Sozialplanvolumens wird zwischen den Betriebspartnern vereinbart; diese sind in der Insolvenz an die Obergrenze des § 123 Abs. 1 InsO gebunden. Wird der Sozialplan durch Spruch der Einigungsstelle festgelegt, hat diese bei der Bildung des Sozialplanvolumens den in § 112 Abs. 5 Nr. 3 BetrVG niedergelegten Ermessensgrundsatz zu beachten. Die Einigungsstel...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Kündigung

Rz. 1534 Der wichtigste Fall der Beendigung der Betriebsvereinbarung ist – neben dem Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung, die die vorherige Betriebsvereinbarung unabhängig von Günstigkeit oder Ungünstigkeit als spätere Regelung ohne Weiteres ablöst (Einzelheiten vgl. bei GK/Kreutz, § 77 Rn 401 f.) – die Kündigung. Nach § 77 Abs. 5 BetrVG kann die Betriebsvereinbarung,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Anteil wird von einzelnen Gesellschaftern oder Dritten unentgeltlich übernommen (Gesellschafterwechsel)

Rn. 57 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Ist der Anteil des ausscheidenden Kommanditisten an den stillen Reserven in Einzel-WG und dem Firmenwert geringer als sein negatives Kapitalkonto, so wird der neu Eintretende an den Ausscheidenden idR kein Entgelt zahlen (bzw es handelt sich um eine Fehlmaßnahme, dann Sonder-BA: BFH BStBl II 1995, 246). Erfolgt die Anteilsübertragung zu einem...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Eigenbeiträge (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG)

Rz. 96 § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG definiert zudem, dass eine betriebliche Altersversorgung auch dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung (= Eigenbeiträge) leistet und der Arbeitgeber mit seiner Versorgungszusa...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Gesetzlicher Insolvenzschutz

Rz. 710 Betriebliche Versorgungsmaßnahmen sind nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen (Mindestalter 25 Jahre, Zusagedauer fünf Jahre) für den Fall der Insolvenz des Unternehmens gesichert (und zwar i.H.d. unverfallbaren Anwartschaften). Grundlage für die Einbeziehung bzw. den Ausschluss der Altersversorgung eines GGF in die Insolvenzsicherung ist wiederum § 17 BetrAVG . ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unwahrscheinlichkeit einer Vermögensminderung wegen der Art und Weise des Geschäftsbetriebs

Rn. 32 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 15a Abs 1 S 3 EStG schließt eine Erweiterung der Verlustausgleichs- und -abzugsfähigkeit auch dann aus, wenn "eine Vermögensminderung aufgrund der Haftung... nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich ist". Dem Aspekt der "Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme" kommt um so größere Bedeutung zu, je mehr die im HR eingetrag...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 952 Der besondere Kündigungsschutz der §§ 15 KSchG, 103 BetrVG erstreckt sich im Ausgangspunkt auf die Mitglieder des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrates. Geschützt werden hierdurch auch die Mitglieder des Gesamt- oder Konzernbetriebsrates. Dies ergibt sich schon daraus, dass in solche Gremien nur Mitg...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 5. Arbeitsentgelt

Rz. 20 Insolvenzgeld wird gem. § 165 Abs. 2 S. 1 SGB III für alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt, die der Arbeitnehmer während des Insolvenzgeldzeitraums verdient hat und die vom Arbeitgeber noch nicht erfüllt worden sind. Rz. 21 Darüber hinaus müssen die Ansprüche der Arbeitnehmer durchsetzbar sein (BSG v. 27.9.1994 – 10 RAr 1/93, ZIP 1994, 1965). Ein...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Darlegungs- und Beweislast für die Sozialauswahl

Rz. 105 Grobe Fehlerhaftigkeit ist bei einer Sozialauswahl in einem Interessenausgleich mit Namensliste anzunehmen, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und die Gewichtung der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten jede Ausgewogenheit vermissen lässt. Grobe Fehlerhaftigkeit ist demnach bspw. anzunehmen, wenn die Betriebspa...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Regelungsmöglichkeiten der Betriebspartner

Rz. 79 Beim Zustandekommen eines Interessenausgleiches mit Namensliste kann die getroffene Sozialauswahl von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf grobe Fehlerhaftigkeit hin überprüft werden (§ 1 Abs. 5 S. 2 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO). Die Beschränkung des Prüfungsmaßstabes auf grobe Fehlerhaftigkeit tritt nur ein, wenn der Interessenausgleich wirksam zustand...mehr

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§ 16 Vertragstypen / N. Verträge mit Familienangehörigen

Rz. 1736 Arbeitsverhältnisse zwischen Familienangehörigen (insb. mit Ehegatten und Kindern) sind wegen ihrer steuerlichen Vorteile insb. in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen ein weitverbreitetes und beliebtes Gestaltungsmittel. Der Arbeitgeber kann die Gehaltszahlungen an seinen mitarbeitenden Ehegatten oder seine mitarbeitenden Kinder inklusive der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Schuldrechtlich vermittelte Beherrschung

... oder unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses dieser Gesellschaft zusteht. Rz. 216 [Autor/Stand] (Auch) Schuldrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (s. Rz. 181...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zufluss (Abfluss)

Literatur: Briese, DB 2014, 1334 Auf der Ebene der Körperschaft ist die verdeckte Gewinnausschüttung verwirklicht, wenn ihr Einkommen gemindert ist. Dazu ist der Abfluss bei der Körperschaft und der Zufluss bei dem Empfänger (Gesellschafter) nicht erforderlich.[1] Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann daher auch vorliegen, wenn die Körperschaft ihr Einkommen durch eine Rücks...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Berücksichtigung des Rückhalts im Konzern

Umstritten ist, ob bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Tatsache zu berücksichtigen ist, dass der Darlehensnehmer einem Konzern angehört und daher zu vermuten sei, dass die Konzernmutter die Gesellschaft erforderlichenfalls mit den notwendigen Finanzmitteln ausstatten würde, ein Insolvenzrisiko also nicht bestehe. M.E. ist ein solcher "Rückhalt im Konzern" nicht zu b...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung hinsichtlich der Darlehenssumme

Führt die fehlende Besicherung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, liegt diese dem Grunde nach bereits in der Darlehensvereinbarung, nicht erst in dem Ausfall des Darlehens oder seiner Teilwertabschreibung. Die Handlung, die als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert wird, muss kausal für die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung sein (vgl. Rz. 45). Unm...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verzicht auf die Pensionsansprüche

Ein Verzicht auf die Pensionszusage liegt vor, wenn sie ohne Abfindungszahlung aufgehoben wird. Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Ansprüche aus der Pensionszusage, hängt die steuerliche Beurteilung davon ab, ob dieser Verzicht die auf die geleisteten Dienste (past service) entfallenden Pensionsansprüche oder die auf die zukünftigen Dienste (future service...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1.2 Gewerbesteuermessbeträge

Rz. 5 Für die Festsetzung und Zerlegung des einheitlichen GewSt-Messbetrags[1] ist das Betriebs-FA[2] zuständig. Das ist das FA, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet, bei gewerblichen Betrieben ohne Geschäftsleitung im Inland das FA, in dessen Bezirk eine Betriebsstätte[3] – bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste – unterhalten wird. Bei O...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nur-Tantieme

Die Rspr.[1] sieht die Vereinbarung einer Nur-Tantieme[2] grundsätzlich als ungewöhnlich an. Dies sei ein Indiz für die gesellschaftsrechtliche Veranlassung; die Nur-Tantieme sei regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung. Dies wird damit begründet, dass ein fremder Geschäftsführer eine solche Vereinbarung, die ihm ein untragbares Risiko auferlegt, nicht abgeschlossen hätt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Abfindung der Pensionszusage

Da eine Pensionszusage sich häufig als Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens erweist, stellt sich die Frage, ob die Pensionszusage "entsorgt" werden kann. Diese Notwendigkeit kann sich ergeben, wenn durch die Belastung durch die Pensionszusage die Finanzierung der Geschäftstätigkeit erschwert wird, wenn die Gesellschaft veräußert oder liquidiert werd...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalersatz

Die Regeln über den Kapitalersatz wurden durch das MoMiG v. 23.10.2008[1] geändert. Das hatte Folgen für die steuerliche Behandlung des Kapitalersatzes. Aufgrund des MoMiG wurden die §§ 32a, 32b GmbHG gestrichen und eine "insolvenzrechtliche" Lösung eingeführt. Nach § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4, 5 InsO sind Darlehen, die ein Gesellschafter der Kapitalgesellschaft gewährt, und F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Betriebsfinanzamt (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 Bei gewerblichen Betrieben mit Geschäftsleitung im Inland ist dasjenige FA zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Unter Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung zu verstehen. Dieser befindet sich dort, wo der für die Geschäftsleitung maßgebende Wille gebildet wird, d. h. die für die laufende Geschäftsführu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Veränderung der zuständigkeitsbegründenden Umstände

Rz. 4 Der Übergang der örtlichen Zuständigkeit setzt die Veränderung der sie begründenden Umstände voraus. Umstände i. d. S. sind zumindest in erster Linie tatsächliche Verhältnisse, z. B. die Verlegung des Wohnsitzes[1], der Geschäftsleitung[2], der Verwaltung[3], der (vorwiegenden) Tätigkeitsausübung[4] oder des (vorwiegenden) Betreibens des Unternehmens.[5] Ob auch Veränd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 26 AO regelt in S. 1 den Zeitpunkt, zu dem sich der Wechsel der örtlichen Zuständigkeit der Finanzbehörden bei einer Veränderung der sie begründenden Umstände vollzieht. S. 2 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Fortsetzung eines begonnenen Verwaltungsverfahrens durch die bisher zuständige Finanzbehörde. Der durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] angefügte S. 3...mehr

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Gesundheitsimmobilien: Investoren agieren selektiv

Im 1. Halbjahr 2023 entfiel nach Zahlen des Immobiliendienstleisters CBRE auf den deutschen Investmentmarkt für Gesundheitsimmobilien ein Transaktionsvolumen von 603 Mio. EUR – damit liegt das Ergebnis 57 % unter dem Niveau des 1. Halbjahrs 2022. Ein Anteil von 50 % (301 Mio. EUR) entfiel demnach auf Pflegeheime, 240 Mio. EUR auf betreutes Wohnen (40 %) und die restlichen 10...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1 Insolvenz (Konkurs)

Rz. 158 Eine umfangreiche Rechtsprechung und vielfältige Meinungsäußerungen sind zu den Fragen der Uneinbringlichkeit in Insolvenz- und Konkursfällen zu finden. Nachdem lange Zeit wegen des Fehlens von Entscheidungen zur Insolvenz auf Entscheidungen zu Konkursfällen zurückgegriffen werden musste, da Insolvenzverfahren erst bei Anträgen nach dem 31.12.1998 in Betracht kamen, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1.1 Konkurs

Rz. 162 Ging der Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Gesamtvollstreckungsverfahrens eine Sequestration voraus, so bestand bereits bei ihrer Anordnung die Uneinbringlichkeit.[1] Rz. 163 Eine Uneinbringlichkeit kann auch noch weiter vor der Eröffnung des Konkursverfahrens zurückliegen als die Einsetzung eines Sequesters. Erfolglose Vollstreckungsversuche, die Abgabe einer ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.2 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 185 Eine Sanierung setzt Sanierungsbedürftigkeit voraus. Dies definiert das Gesetz, indem die Maßnahme auf die Beseitigung oder Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gerichtet sein muss. Es muss also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen oder bevorstehen. Andere wirtschaftliche Sachverhalte, etwa der "wirtschaftliche Krisenbeginn" oder "Kredit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1 Uneinbringlichkeit in der Praxis

Rz. 148 Uneinbringlichkeit liegt in der Praxis vor, wenn der Schuldner die Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen kann oder wegen Zahlungsunwilligkeit nicht erfüllen will. Beides kann sich aus den Gesamtumständen ergeben und muss nicht in jedem Fall durch entsprechende Vollstreckungsversuche untermauert werden. Im Fall einer längerfristig konkretisierten Zahlungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1.2 Insolvenzverfahren

Rz. 167 Für das Insolvenzverfahren ist an die Stelle der Sequestration (Rz. 162) die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters getreten.[1] Bereits zu diesem Zeitpunkt, also vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Uneinbringlichkeit gegeben. Vgl. zustimmend auch FG München[2], wonach bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Uneinbringlichkeit i. S. v. § 17...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.3 Systematische Zusammenhänge

Rz. 173 Der Beteiligungserwerb nach Abs. 1a muss zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft erfolgen. Diese Bestimmung enthält drei auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe, nämlich den Begriff "Sanierung", die Frage, wann ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung erfolgt, und wann eine Sanierung des Geschäftsbetriebs vorliegt. Rz. 174 Der Begriff der Sani...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 157 Die sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG bedeutet auch die Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 8. Die Berichtigung ist danach für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Hierfür wird die Ermittlung des genauen Zeitpunkts der Uneinbringlichkeit erforderlich. Der Zahlungsunfähigkeit und der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.8 Besonderheiten bei mittelbarem Anteilserwerb

Rz. 245 Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung zur Behandlung des mittelbaren Anteilserwerbs. Ausgangspunkt ist, dass sich Abs. 1a auf den gesamten Abs. 1 der Vorschrift bezieht und daher auch bei einem mittelbaren Anteilserwerb eine begünstigte Sanierung vorliegen kann. Zweifelhaft ist jedoch, auf welche Gesellschaft die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der beg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.2 Teiluneinbringlichkeit

Rz. 155 Ist ein Teil des Entgelts bereits erbracht worden, wenn Zahlungsunfähigkeit eintritt, so könnte von Teiluneinbringlichkeit gesprochen werden. Solche Situationen sind vor allem auch im Insolvenzverfahren und waren früher auch im Konkurs- oder Vergleichsverfahren anzutreffen, wenn vor ihrer Eröffnung bzw. anderen für die Uneinbringlichkeit wichtigen Vorgängen Abschlags...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.2 Änderung

Rz. 54 Eine Änderung liegt vor, wenn sich der Wert der Gegenleistung, die der Leistende für seine Leistung erhält oder erhalten soll, mindert oder erhöht. Diese Gegenleistung muss sich erhöht oder gemindert haben. Auf die Gründe, die für die Ermäßigung oder Erhöhung der Gegenleistung maßgebend waren, kommt es nicht an.[1] Dies kann sich durch Vereinbarung oder durch Rechtsfo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.3 Sanierungsfähigkeit

Rz. 191 Maßnahmen können nur dann der Sanierung dienen, wenn das Unternehmen sanierungsfähig ist ("Sanierungsfähigkeit"). Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Vornahme der Maßnahmen zu beurteilen. Abs. 1a ist anwendbar, wenn aus der Sicht dieses Zeitpunkts objektiv betrachtet die Möglichkeit besteht, die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.2 Freiheitsstrafe

Rz. 24 Die Finanzbehörde kann mit dem Strafbefehl die Verhängung einer Freiheitsstrafe beantragen, sofern diese nicht mehr als ein Jahr beträgt und der Angeschuldigte einen Verteidiger hat.[1] Hat er im Laufe des Ermittlungsverfahrens auf einen Verteidiger verzichtet, so stellt dies für die Finanzbehörde keinen Hinderungsgrund für einen Strafbefehlsantrag dar. Allerdings mus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.1 Allgemeines

Rz. 182 Die Sanierung ist in S. 2 definiert als eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen. Der Begriff "Sanierung" in Abs. 1a stimmt nur teilweise mit dem sonst vom BMF vertretenen Sanierungsbegriff[1] überein.[2] Rz. 183 Nach Abs. 1a ist der Begriff der Sanierung von mehreren unbestimmten Rechtsbegriffen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.4 Sanierungseignung

Rz. 192 Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, ob diese Maßnahmen zu einem Sanierungserfolg führen müssen ("Sanierungseignung"). Aus S. 2 ist jedenfalls abzuleiten, dass Maßnahmen, die bei vorheriger Einschätzung objektiv nicht geeignet sind, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu beseitigen bzw. zu vermeiden, nicht auf dieses Ziel gerichtet sein können. Die Maßnahmen mü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 9 Die Änderung der Bemessungsgrundlage hatte in der 6. EG-Richtlinie und hat in der MwStSystRL jeweils eine zweigeteilte Grundlage. Zum einen wurde bzw. wird in beiden Richtlinien die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags und zum anderen die Berichtigung des Vorsteuerabzugs geregelt. Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL (ebenso zuvor Art. 11 C Abs. 1 6. EG-Richtlinie) behande...mehr