Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 8 Praktisch wichtige Anwendungsfälle der Einwilligung iSv I sind die Verkaufskommission (§§ 383 ff HGB) und der verlängerte Eigentumsvorbehalt (s § 449 Rn 20 ff). Auch ohne ausdrückliche Einwilligung ist der Vorbehaltskäufer idR stillschweigend zur Weiterveräußerung der Ware in eigenem Namen ermächtigt (BGHZ 68, 199, 202). Die Ermächtigung steht aber unter der Bedingung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist halbzwingend (§ 512 1). I 1 unterstellt Zahlungsaufschub u ›sonstige‹ Finanzierungshilfe durch eine Rechtsgrundverweisung auf §§ 358 bis 360, §§ 491a bis 502 sowie §§ 505a bis 505e dem Schutz des Verbraucherdarlehensrechts; § 492 IV ist davon ausgenommen. In Umsetzung von Art 18, 19 I, 20 I u 23 WoImmoKrRL wurde zum 21.3.16 I 2 betr Immobiliar-Verbrau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 614 BGB – Fälligkeit der Vergütung.

Gesetzestext 1Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. 2Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Rn 1 Gem § 614 gilt der Grundsatz ›ohne Arbeit kein Lohn‹ (BAG NZA 18, 1555 [BAG 19.09.2018 - 10 AZR 496/17]). Nach 1 ist der Dienstverpflichtete vorleistungspflichtig (BAG ZTR 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2214 BGB – Gläubiger des Erben.

Gesetzestext Gläubiger des Erben, die nicht zu den Nachlassgläubigern gehören, können sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten. Rn 1 Die Vorschrift schützt den Nachlass als Sondervermögen in Konsequenz des Prinzips, das schon in § 2211 niedergelegt ist, vor den Eigengläubigern der Erben. Dadurch kann der Erblasser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Das Anwartschaftsrecht und die Rechtsstellung des Käufers.

Rn 21 Beim Verkauf unter EV handelt es sich wegen der aufschiebenden Bedingung der dinglichen Einigung und der Stundung des Kaufpreises um einen gestreckten Rechtserwerb. In diesem Falle vollzieht sich der dingliche Erwerb in mehreren Etappen, so dass sich die Frage ergibt, wie die Rechtsstellung des Käufers in der Schwebelage zu beurteilen ist (der Verkäufer bleibt bis zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf des Beschaffungsvertrages, I, IV.

Rn 17 Nach I soll der Widerruf des Beschaffungsvertrages zB nach §§ 312g, 355, 356 auch den damit verbundenen Darlehensvertrag erfassen; das Darlehen ist gleichsam bestandsakzessorisch ggü dem Beschaffungsvertrag. Für die Rückabwicklung dieses widerrufenen Vertrages gelten § 355 III sowie, je nach Art des Vertrags, die §§ 357–357c direkt, für diejenige des Darlehens entspr, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtswirkungen der internen Teilung.

Rn 8 Die gerichtliche Entsch hat rechtsgestaltende Wirkung (BGH FamRZ 11, 547 Rz 23 f; 18, 894 Rz 39). Mit Rechtskraft der Entsch erwirbt die ausgleichsberechtigte Person bei dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des vom FamG bezeichneten Ausgleichswerts. Es wird daher kraft gerichtlicher Entsch ein Versorgungsverhältnis zwischen der ausg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kapitalmarkt.

Rn 22 Auch bei falschen Auskünften von Banken über die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Kunden kann eine Haftung aus § 826 in Betracht kommen (zB RG JW 1911, 584, 585; BGH NJW 70, 1737 [BGH 06.07.1970 - II ZR 85/68]; 84, 921, 922 [BGH 06.12.1983 - VI ZR 60/82]), ebenso bei Festsetzung überhöhter Verkehrswerte durch die finanzierende Bank (Celle OLGR 07, 216, 217f). Weiterhi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb § 251 BGB 16; § 781 BGB 7 Lampen § 1361a BGB 6 Landgut § 2048 BGB 23; § 2049 BGB 3 Landpachtvertrag Pachtsache § 585b BGB 1 Landtagsabgeordnete § 39 VersAusglG 12 ff. Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung § 1376 BGB 25 Landwirtschaft § 585 BGB 2 Produkte § 2 ProdHaftG 1; § 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück § 998 BGB 1 Lasten § 995 BGB 2 außerordentliche ~ § 995 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundfall der Gesellschafterbürgschaft.

Rn 18 Bürgschaften von Gesellschaftern kommt große praktische Bedeutung zu. Insb erwarten Geschäftspartner (zB Vermieter, Lieferanten, Banken) von Kapitalgesellschaften mit geringer Eigenkapitalausstattung häufig, dass ihre Gesellschafter-Geschäftsführer auch persönlich als Bürgen mit ihrem Vermögen für die Erfüllung der Hauptverbindlichkeit durch die Gesellschaft einstehen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Einschränkungen.

Rn 32 In Rspr und Lit besteht Einigkeit darüber, dass die uneingeschränkte Anwendung der Saldotheorie in Einzelfällen zu nicht hinnehmbaren Ergebnissen führen kann. Hier spielt der Umstand eine wichtige Rolle, dass die für die Vertragsabwicklung maßgeblichen gesetzlichen Wertungsentscheidungen ganz überwiegend keinen Anklang in den Regeln des Bereicherungsausgleichs finden u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lückenfüllung.

Rn 27 Bei der Schließung einer vertraglichen Lücke ist darauf abzustellen, was von den Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart worden wäre, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten. Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen (BGH GRUR 20, 57 [BGH 17.10.2019 - I ZR 34/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 756 BGB – Berichtigung einer Teilhaberschuld.

Gesetzestext 1Hat ein Teilhaber gegen einen anderen Teilhaber eine Forderung, die sich auf die Gemeinschaft gründet, so kann er bei der Aufhebung der Gemeinschaft die Berichtigung seiner Forderung aus dem auf den Schuldner entfallenden Teil des gemeinschaftlichen Gegenstands verlangen. 2Die Vorschriften des § 755 Abs. 2, 3 finden Anwendung. Rn 1 § 756 berechtigt einen Teilha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsstreit als persönliche Angelegenheit.

Rn 18 Rechtsstreit ist jedes gerichtliche Verfahren (BSG NJW 70, 352: sozialgerichtliches Verfahren; LAG Berlin MDR 82, 436: arbeitsrechtliche Streitigkeit; OVG Lüneburg FamRZ 73, 145: verwaltungsrechtliche Streitigkeit) in jeder Verfahrensart, sowohl auf Aktiv- wie auf Passivseite. Das Verfahren muss eine persönliche Angelegenheit betreffen, damit eine genügend enge Verbind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang der Haftung.

Rn 2 Die Haftung beginnt mit der Eintragung der Hypothek (Köln ZIP 96, 828) und umfasst auch rückständige Beträge aus der Zeit vor der Eintragung und auch Forderungen aus Mietverträgen, die nach der Eintragung abgeschlossen wurden (Karlsr NJW-RR 98, 1569 [OLG Karlsruhe 03.09.1997 - 1 U 126/97]); diese Haftung besteht auch ohne Beschlagnahme (BGH Rpfleger 07, 219 [BGH 09.11.2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Übersicht und begrenzte praktische Bedeutung.

Rn 1 Die Einrede der Vorausklage aus § 771 ist – wie auch § 770 II – Ausdruck der Subsidiarität der Bürgschaftsverbindlichkeit (Vor § 765 Rn 12). Die ergänzenden Regelungen in §§ 772 und 773 beschränken die Anforderungen an die vorrangige Inanspruchnahme des Hauptschuldners. Rn 2 Der Begriff der ›Einrede der Vorausklage‹ ist irreführend, da die Klage gg den Hauptschuldner wed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wegnahmerecht.

Rn 3 Das Wegnahmerecht besteht unabhängig davon, ob der Berechtigte noch Eigentümer der Einrichtung ist. Ist der Berechtigte Eigentümer, bedeutet Wegnahme die Trennung der Einrichtung von der Hauptsache (Staud/Bittner/Kolbe § 258 Rz 1). Ist der Berechtigte nicht mehr Eigentümer (§§ 93, 946), steht dem Berechtigten neben dem Trennungsrecht auch ein dingliches Aneignungsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2227 BGB – Entlassung des Testamentsvollstreckers.

Gesetzestext Das Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Rn 1 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (nur beispielhaft grobe Pflichtverletzung und Unfähigkeit zur ordnungsgemäße...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsversteigerung.

Rn 5 Der Antrag muss bezeichnen, in welcher ›Rangklasse‹ des § 10 ZVG die geltend gemachten Forderungen verfolgt werden (BGH ZMR 08, 724). Ein besonderes Vorrecht gibt § 10 I Nr 2 ZVG. Dieser ermöglicht eine effektive Rechtsdurchsetzung, weil die Hausgeldansprüche den Rechten der nachfolgenden Rangklassen vorgehen (BGH ZMR 19, 423 Rz 13; NJW 18, 1613 Rz 10). Betreibt die GdW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Lastschrift und Überlassung eines unterzeichneten Überweisungsträgers.

Rn 13 Bei Zahlung per Lastschrift wird dem Gläubiger die Befugnis eingeräumt, über die Buchposition des Kontoinhabers zu verfügen. Er muss versuchen, aus dieser Berechtigung heraus Befriedigung zu erlangen. Insofern weist die Einräumung einer Einzugsermächtigung oder Abbuchungsbefugnis Züge einer Leistung erfüllungshalber auf. Als ›rückläufige Überweisung‹ zielt sie aber unm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Einordnung in die Vergleichbarkeitsanalyse nach Tz. 3.1 ff. OECD-Leitlinien

Rz. 682 [Autor/Stand] Analyse potenzieller Vergleichsgeschäftsvorfälle als Bestandteil der Vergleichbarkeitsanalyse. § 1 Abs. 3 Satz 3 verweist zwar auf die Vergleichbarkeitsanalyse nach Tz. 3.1 ff. OECD-Leitlinien, fasst diese begrifflich allerdings enger (vgl. Rz. 558). Die Ermittlung interner und externer Vergleichswerte betrifft – bezogen auf das "Good-practise"-Verfahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit.

Rn 7 Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit ist zwar unter Berücksichtigung der im Handelsrecht entwickelten Grundsätze zu definieren – ist jedoch weiter als dieser (vgl HP/Schmidt-Räntsch § 13 Rz 5). Ein Gewerbe liegt danach vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und sich diese nach außen hin manifes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuldners.

Rn 32 Für sein finanzielles Leistungsvermögen hat der Schuldner grds immer einzustehen (BGHZ 107, 92, 102; BGHZ 150, 187, 194; BGHZ 204, 134 Rz 17 f; Medicus AcP 188 [1988] 490–510; Lorenz/Riehm Rz 177). Dies ergibt sich aus dem Prinzip der unbeschränkten Vermögenshaftung (Grüneberg/Grüneberg § 276 Rz 28). Auch der gesetzlich zu einer Geldzahlung Verpflichtete, etwa der Scha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entsch noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 iVm den...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Maßgebender Eigentumsbegriff

Rz. 2607 [Autor/Stand] Rechtliches Eigentum. Für die Klärung der Frage einer Übertragung oder Überlassung kommt es also darauf an, welcher Gesellschaft das Eigentum an den Wirtschaftsgütern zuzuordnen ist. Nach deutschem Steuerrecht sind Wirtschaftsgüter nur im ersten Prüfungsschritt dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzuordnen.[2] Insofern bietet sich zunächst die Art des Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 1 Während § 366 das Verhältnis mehrerer Hauptforderungen untereinander bestimmt, regelt § 367 das Verhältnis von Hauptforderung, Zinsen und Kosten im Falle der nicht zureichenden Tilgung. Ansprüche auf Nutzungsherausgabe sind demgegenüber eigene Hauptforderungen, so dass § 366, nicht § 367 anzuwenden ist (Karlsr NJW-RR 17, 1445 [OLG Karlsruhe 24.07.2017 - 12 U 75/17]; tei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit bei Abnahme (Abs 1 S 1).

Rn 4 Der Vergütungsanspruch des Unternehmers wird fällig mit der Abnahme seiner Werkleistungen (Begriff und Rechtsnatur der Abnahme s § 640 Rn 2). Das gilt grds auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch Kündigung für den Vergütungsanspruch aus § 649 (BGH BauR 06, 1294; dagegen: Peters BauR 12, 11, 15). Die Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (s iE § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Erwerb durch Alleinerben

Rz. 405 [Autor/Stand] Tatbestandsverwirklichung. Der Erwerb der Anteile durch einen Alleinerben aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Gesamtrechtsnachfolge qualifiziert als "Erwerb von Todes wegen" (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB) und ist nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 steuerpflichtig, wenn der Erbe nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtliche Behandlung.

Rn 13 Der Strohmann hat grds die Stellung eines mittelbaren Stellvertreters und fremdnützigen Treuhänders. Da er in eigenem Namen auftritt, wird er durch das Rechtsgeschäft selbst berechtigt und verpflichtet, auch wenn der Vertragspartner von der Strohmanneigenschaft Kenntnis hatte (BGH NJW 95, 727 [BGH 06.12.1994 - XI ZR 19/94]). Die von dem Strohmann vorgenommen Rechtsgesc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Änderung einer einmal erfolgten, zutreffenden Zuordnung (Abs. 4)

(4) Die sachgerechte Zuordnung eines Vermögenswerts darf nur geändert werden, wenn 1. die Änderung dazu führt, dass der Vermögenswert der Bankbetriebsstätte zugeordnet wird, zu der die betreffende Kundenbeziehung besteht, und in der Bankbetriebsstätte, der der Vermögenswert zugeordnet war, keine Personalfunktionen im Hinblick auf den Vermögenswert mehr ausgeübt werden oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 672 BGB – Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers.

Gesetzestext 1Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. 2Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann; der Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entreicherung und Bereicherung.

Rn 6 Die Zuwendung führt zur Entreicherung des Schenkers und Bereicherung des Beschenkten. Rn 7 Entreicherung bedeutet Minderung, Bereicherung Vermehrung der Vermögenssubstanz (BGHZ 101, 229). Deshalb sind die Überlassung des Gebrauchs einer Sache (BGHZ 82, 354: Wohnung), selbst auf Lebenszeit (zuletzt BGH NJW 16, 2652 Rz 17f), sowie Arbeits- und Dienstleistungen (BGHZ 101, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860; Hamm FamRZ 23, 586). Werden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug —, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 12 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis — Auszugmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung § 823 BGB 186 Tabakrauch § 618 BGB 2 Tagesmutter § 832 BGB 5 Tagespreisklauseln AGB § 309 BGB 8 Tantieme § 611 BGB 73 Tarifliche Unkündbarkeit § 622 BGB 1 Tariflohn § 612 BGB 5 Tarifvertrag § 611 BGB 41, 45; § 613a BGB 21, 50; § 622 BGB 5 Schutzgesetz § 823 BGB 229 Tarifvorbehalt § 611 BGB 41 Tarifwechselklausel § 611 BGB 40 Tatbestandselemente § 1576 BGB 2 Tatbestan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz Vor §§ 1204 ff BGB 10 Pachtsache Beschreibung § 585b BGB 1 Beschreibung durch Sachverständigen § 585b BGB 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall § 2135 BGB 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung § 397 BGB 7 Paketverträge § 327a BGB 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck § 2 ProdHaftG 2 Parkpla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt eine umfassende öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit (Abs. 1) und dem Insolvenzverwalter (Abs. 2). Sie verfolgt den Zweck, das Insolvenzgeldverfahren zu unterstützen, indem die für das Insolvenzgeldverfahren notwendigen Informationen beschafft werden können. Grundsätzlich werden alle Personen zur Auskunft verpf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Einzelfälle

Rz. 29 Veräußert ein Bauunternehmer seine Werklohnforderung aus einem Bauvertrag an einen Dritten aufgrund eines gesonderten Forderungskauf- und Gewährleistungsübernahmevertrags, so sind dies keine Zahlungen des Dritten für die an den Bauherren erbrachten Bauleistungen. Es liegt eine Zahlung aufgrund einer eigenen Verpflichtung vor, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da auch während des Insolvenzverfahrens die Regelungen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) – in Übererfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben[1] – im Grundsatz anwendbar bleiben[2] und damit auch der umfassende Kündigungsschutz des § 613a BGB gelten würde, wären unternehmerische Maßnahmen in der Insolvenz stark eingeschränkt. Insbesondere schränkt dieser Kündigungsschutz ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.3 Sonstige Arten des Auflösungsvertrags

Rz. 35 Ein Vorvertrag, in dem sich die Arbeitsvertragsparteien zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags verpflichten (z. B. im Rahmen eines Programms zum freiwilligen Ausscheiden von Arbeitnehmern), bedarf ebenso wie der Aufhebungsvertrag selbst zu seiner Wirksamkeit der Schriftform nach § 623 BGB.[1] Ein unter das Schriftformerfordernis fallender Aufhebungsvertrag liegt auch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Verkürzung der Sperrfrist

Rz. 10 Die zuständige Agentur für Arbeit kann auf ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers [1] die Sperrfrist verkürzen, indem sie nach § 18 Abs. 1 KSchG ihre Zustimmung erteilt, dass die Entlassung vor Ablauf der regelmäßigen Sperrfrist von einem Monat wirksam wird. Die Zustimmung kann auch rückwirkend bis zum Tage der Antragstellung erteilt werden (§ 18 Abs. 1 Halbsatz 2 KSch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 4. Negative Anschaffungskosten bei steuerlich rückwirkenden Einbringungen nach § 20 UmwStG

Werden Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile unter dem gemeinen Wert mit steuerlicher Rückwirkung nach § 20 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, entsprechen die steuerlichen Anschaffungskosten (AK) für die als Gegenleistung gewährten Anteile dem Wert, mit dem die Sacheinlage in der Steuerbilanz der übernehmenden Kapitalgesellschaft zu aktivieren ist (v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unternehmensziele / 5 Selbsterhaltungsziele als Unternehmensziele

Als oberstes Unternehmensziel zumindest der gewinnorientierten Unternehmen kann die Selbsterhaltung genannt werden. Jedes gewinnorientierte Unternehmen ist in erster Linie daran interessiert, am Markt zu bestehen. Gewinnerzielung bzw. Rentabilität ist ein Teil davon. Um die Existenz eines Unternehmens zu sichern, müssen im Wesentlichen drei Unternehmensziele erreicht werden:...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht / 3.2 Risikobericht

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