Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises

Rn. 259 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Tatbestand der Veräußerung des § 17 EStG wird mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verwirklicht. Dieser Zeitpunkt muss aber nicht mit dem Zeitpunkt der Bezahlung übereinstimmen, woraus sich nachträgliche Veränderungen ergeben können. So kann die Kaufpreisforderung durch Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers, beispielsweise aufgrund e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zivilrechtlicher Auflösungstatbestand

Rn. 348 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Entstehung eines Auflösungsverlustes oder eines Auflösungsgewinns iSd § 17 Abs 4 EStG setzt eine zivilrechtliche Auflösung als wesentliches Tatbestandsmerkmal voraus. Von der zivilrechtlichen Auflösung ist die Beendigung der Gesellschaft bzw die Liquidation zu unterscheiden, was für das Entstehen des Auflösungsverlustes/-gewinns jedoch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 35. BMF, Schr. v. 6.12.2018 – IV B 5 - S 1341/11/10004-09 – DOK 2018/0985275, BStBl. I 2018, 1305 (Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht "fremdüblichen Bedingungen" rechtfertigen – EuGH-Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG Folgendes: Der EuGH hat mit Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16 "Hornbach-Baumarkt" entschieden, dass eine Regelung wie die des § 1 AStG dem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Nachweises einräumen müsse, dass Be...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vollstreckung in Grundstücke

Rz. 11 Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke Muster 2.4: Vollstreckung in Grundstücke _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Sie verfügen über einen Titel, der auf eine Geldforderung gerichtet ist. Ihnen ist bekannt, dass der Schuldner kein sonstiges Vermögen – außer einem Grundstück – besitzt, das vielleicht sog...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid

Rz. 25 Muster 2.8: Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid Muster 2.8: Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Grundsätzliches Wenn der Schuldner auch nach wiederholter – ggf. anwaltlicher – Mahnung eine Geldforderung nicht erfüllt, steht dem Gläubiger neben dem Klageverfahren auch das einfachere ...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 26 & Zu 4. Aus Gründen der Verständlichkeit verwenden wir das Begriffspaar "Gläubiger" und "Schuldner" anstelle der gesetzlichen Bezeichnungen "Antragsteller" bzw. "Antragsgegner". Als Rechtsanwalt ist man an das automatisierte Mahnverfahren gebunden. Zur Vereinfachung kann aber eine Kennziffer für sich und seinen Mandanten jeweils unabhängig voneinander beantragt werden. ...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Muster 2.1: Vollstreckungsvoraussetzungen Muster 2.1: Vollstreckungsvoraussetzungen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Grundsätzliches Durch die Zwangsvollstreckung wird Ihnen ein gesetzliches Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an die Hand gegeben. Während im gerichtlichen Verfahren (Klageverfahren, Mahnbesche...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Pfändungsmöglichkeiten

Rz. 8 Muster 2.3: Pfändungsmöglichkeiten Muster 2.3: Pfändungsmöglichkeiten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Vor Erteilung eines Vollstreckungsauftrags ist zunächst zu klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können und sollen. Bei Zahlungstiteln hängt dies davon ab, welche Informationen über das Vermögen des...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 9 & 1. Allgemeines Zuständig ist der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts, der für den Wohnsitz des Schuldners zuständig ist. Der Antrag ist daher an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen AG zu richten. Die Formulare können bspw. auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz heruntergeladen werden. Die Vollstreckung aus dem Titel kann mit der Zuste...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 12 & 1. Allgemeines Bei Vollstreckungsmaßnahmen in Grundstücke ist zuvor eine Sicherungshypothek rangwahrend ins Grundbuch eintragen zu lassen. Leistet der Gläubiger regelmäßig seinen Kapitaldienst, ist es nicht unrealistisch, dass bei einer Veräußerung des Grundstücks, auch wenn die Veräußerung erst viele Jahre später erfolgt, die Forderung noch realisiert werden kann. R...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Inkasso

Rz. 33 Muster 2.9: Inkasso Muster 2.9: Inkasso _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, bei der Geltendmachung einer Geldforderung gegen einen Schuldner ist Folgendes zu beachten: 1. Der Gläubiger kann und sollte seine fälligen Forderungen zunächst selber anmahnen. Zum einen beeinträchtigt es die Beziehung zum Schuldner, wenn sehr fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Schutz gegen Zugriff der Gläubiger des Treugebers

Rn. 19 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Gläubiger des Treugebers können bei der uneigennützigen Verwaltungstreuhandschaft in bewegliche Sachen, die sich im Gewahrsam des Treuhänders befinden, nicht vollstrecken. Ist das Treugut – ausnahmsweise – jedoch im Besitz des Treugebers belassen worden, so ist die Pfändung durch Gläubiger des Treugebers zulässig, da diesem ohnehin das wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 30. BMF, Schr. v. 30.3.2016 – IV B 5 - S 1341/11/10004 - 7, BStBl. I 2016, 455 (Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14; Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13 (BStBl II 2016 S. 261), und vom 24. Juni 2015, I R 29/14 (BStBl II 2016 S. 258), über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Artikel 9 Absatz 1 OECD-M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kenntnis über die (wesentliche) Höhe der nachträglichen AK

Rn. 362 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben der zivilrechtlichen Auflösung erfordert die Realisation des § 17 Abs 4 EStG, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs 4 S 2 EStG nicht zu rechnen ist. Ferner muss Gewissheit darüber bestehen, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter nachträgliche AK oder sonstige iRd § 17 Abs 4 S 2 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort. Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist grds kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen s Tz 31). Dies ergibt sich unmittelbar aus § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, nach dem der Veräußerer von einbringungsgeborenen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt

Rz. 46.2 [Autor/Stand] Urteilssachverhalt. Dass die Finanzverwaltung mit o.g. Sichtweise falsch lag, zeigt das EuGH-Urteil v. 31.5.2018 in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt.[2] Der Entscheidung liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte die in Deutschland ansässige Hornbach-Baumarkt AG. Diese war im Streitjahr 2003 über die Hornbach International GmbH und deren n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kapitalersetzende Maßnahmen

Rn. 78 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der alten Rspr des BFH vor Einführung des MoMiG sind kapitalersetzende Maßnahmen – wie insbesondere EK-ersetzende Gesellschafterdarlehen – keine ähnlichen Beteiligungen, da sie keine Beteiligung an Gesellschaftsrechten zum Inhalt haben (BFH vom 19.05.1992, VII R 16/88, BStBl II 1992, 902; BFH vom 24.04.1997, VIII R 23/93, BFH/NF 1998, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behandeln, wenn das Insolvenzverfahren bei einer GmbH vor dem 01.11....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Rn. 138 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist bei der Einziehung von Anteilen zwischen den Rechtsformen der AG und der GmbH zu unterscheiden. Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden, wobei die Voraussetzungen über die ordentliche Kapitalherabsetzung zu beachten sind (§ 237 Abs 2 S 1 AktG). Daneben besteh...mehr

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AGS 09/2023, Aberkennung de... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Anordnung einer Nachtragsverteilung kommt in der Praxis sehr häufig vor. "Klassiker" bilden dabei die Vorbehalte wegen einer zu erwartenden Steuererstattung. Auch die hier entschiedenen "Nebenkostenabrechnungen" kommen häufig vor – in Zeiten gestiegener Energiekosten aber zumeist nicht mit Erstattungen. Nach § 35 InsO erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Schutz gegen Zugriff der Gläubiger des Treuhänders

Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei der uneigennützigen Verwaltungstreuhand gehört das Treugut wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers. Folglich hat der Treugeber bei Insolvenz des Treuhänders ein Aussonderungsrecht des Treuhandvermögens (vgl. § 47 InsO). Im Fall der Zwangsvollstreckung in das Treugut durch Gläubiger des Treuhänders kann der Treugeber der Pfändung von Tr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Nachträgliche Anschaffungserhöhungen oder -minderungen

Tz. 79 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die bei der Ermittlung des Gewinns gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG anzusetzenden AK umfassen alle zusätzlichen AK, die vom AE – oder im Fall der unentgeltlichen Übertragung von dessen Rechtsnachfolger(n) – aufgewendet worden sind und alle AK-Minderungen seit Erwerb der Anteile. Die Bezugnahme auf § 20 Abs 4 UmwStG in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG bedeutet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Antragserfordernis für die Rückbeziehung (§ 24 Abs 4 Hs 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 und Abs 6 UmwStG)

Tz. 164a Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Rückbeziehung der Einbringung erfolgt nur auf Antrag und einheitlich für alle betroffenen (Ertrag-)St (s §§ 24 Abs 4 Hs 2 iVm 20 Abs 5 S 1 UmwStG; s § 20 UmwStG Tz 306). Neben der Tatbestandsmäßigkeit des § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG (nämlich "Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge", s Tz 162–164) müssen auch die Tatbestandsmerkmale d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 2309 [Autor/Stand] Überblick. Verbundene Unternehmen (z.B. ausländische Tochter- oder Enkelgesellschaften) erhalten oft nur dann Zugang zu Fremdkapital, wenn die (inländische) Konzernmuttergesellschaft oder eine Konzernfinanzierungsgesellschaft eine Sicherheit, z.B. in Form einer Garantie, Bürgschaft oder Patronatserklärung, gewährt. Ist dies der Fall, stellt sich die Fr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.4 Änderung einer einmal erfolgten, zutreffenden Zuordnung (§ 19 Absatz 4 BsGaV)

221 Die Änderung einer ursprünglich sachgerechten Zuordnung eines finanziellen Vermögenswerts nach § 19 Absatz 4 BsGaV ist nur in Ausnahmefällen möglich. Kommt es in den Ausnahmefällen des § 19 Absatz 4 BsGaV zu einer Zuordnungsänderung eines finanziellen Vermögenswerts, ist diese nach § 16 Absatz 2 BsGaV entsprechend dem Fremdvergleichsgrundsatz zu vergüten. 222 § 19 Absat...mehr

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FoVo 09/2023, BGH klärt die... / 2 II. Aus der Entscheidung

Die Corona-Sonderzahlung des Landes Niedersachsen ist nicht als Erschwerniszulage i.S.d. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen. Pfändungsschutz in der Insolvenz ist identisch mit Pfändungsschutz in der Einzelvollstreckung Nach § 287 Abs. 2 InsO in der hier gemäß Art. 103k Abs. 1 EGInsO maßgeblichen Fassung vom 15.7.2013 (BGBl I, S. 2379) hat der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.2 Auflösung und Abwicklung

Tz. 169 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Ein Besteuerungstatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG wird nur dann ausgelöst, wenn die Kap-Ges aufgelöst und abgewickelt wird. Eine Auflösung ohne Abwicklung (Liquidation) bewirkt keine Entstrickung nach dieser Vorschrift (vergleichbar s § 11 KStG; anders s § 17 Abs 4 EStG – nur Auflösung –). Die Abwicklung folgt regelmäßig der Auflösu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung und Grundkonzeption des § 17 EStG

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung ist die Veräußerung von PV grds nicht stpfl. Nach der Systematik des § 2 Abs 2 EStG ist zwischen den Gewinneinkünften und Überschusseinkünften zu unterscheiden. Der Gewinnbegriff nach § 4 Abs 1 S 1 EStG umfasst das Gesamtergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit einschließlich der Gewinne und Verlust...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Änderung einer einmal erfolgten, zutreffenden Zuordnung (Abs. 4)

(4) Die sachgerechte Zuordnung eines Vermögenswerts darf nur geändert werden, wennmehr

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§ 15 Versicherungsrecht / I. Muster: Vollmachtserteilung

Rz. 3 Muster 15.2: Vollmachtserteilung Muster 15.2: Vollmachtserteilung Rechtsanwalt _________________________ erteile ich in Sachen _________________________ wegen _________________________ Vollmacht zu den unten bezeichneten Mandatsbedingungen. Die Vollmacht umfasst insbesondere folgende Befugnisse:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung "Eigenkapital/Fremdkapital"

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gesellschafter können ihrer PersG EK und FK überlassen. EK ist lediglich dann gegeben, wenn die bereitgestellten Mittel als Verlustdeckungspotenzial zur Verfügung stehen (vgl. IDW RS HFA 7 (2017), Rn. 13ff.; von Kanitz, WPg 2003, S. 324 (329)). Dies ist dann der Fall, wenn künftige Verluste mit diesen Mitteln bis zur vollen Höhe – auch mit Wirk...mehr

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zfs 09/2023, Europäische Verkehrsrechtstage

Bereits zum 22. Mal werden dieses Jahr die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Nachdem diese letztes Jahr erstmal wieder in Präsenz in Berlin stattgefunden haben, geht es dieses Jahr nach Prag. Das Spektrum deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, die derzeit in der europäischen Verkehrspolitik diskutiert werden. Eines der zentralen Themen ist das Internationale Forde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Behandlung von Forderungsverzichten

Rz. 2304 [Autor/Stand] Verdeckte Einlage auf Ebene der Gesellschaft. Bei einem Forderungsverzicht erlischt das Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner mit der Folge, dass die Verbindlichkeit beim Schuldner nicht mehr auszuweisen ist.[2] Verzichtet ein Gesellschafter (z.B. Muttergesellschaft) auf seine Forderung gegenüber der Gesellschaft (z.B. Tochtergesellschaft) ...mehr

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AGS 09/2023, Anfall der Aus... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeines Immer wieder kommt es in der Praxis zu Debatten über die Auslagenpauschale. Wegen ihres pauschalisierten Ansatzes fällt diese ab dem ersten Tag des Tätigwerdens – jährlich gerechnet – an. Hat der Verwalter daher im zweiten Tätigkeitsjahr auch nur 1 Tag für die Insolvenz gearbeitet, fällt sie in derselben Höhe an, wie wenn das gesamte Jahr über eine Befassung mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2008

Rz. 2255 [Autor/Stand] Grundlagen des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG. Mit dem JStG 2008[2] wurde § 8b Abs. 3 KStG neu gefasst und um eine Regelung betreffend Wertverluste von Gesellschafterdarlehen ergänzt. So unterliegen nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG n.F. Gewinnminderungen aus sämtlichen – und nicht nur eigenkapitalersetzenden – Darlehensforderungen sowie aus der Inanspruchnahm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Übertragung oder Überlassung zur Nutzung Die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung ... aa) Vorbemerkungen Rz. 2606 [Autor/Stand] Abgrenzung der Übertragung von der Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter. Die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also die endgültige Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, ist von der zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Cash- und Devisenmanagement

Rz. 2338 [Autor/Stand] Zentralisierung der Finanzierungsfunktion. Auf Grund der zunehmenden Globalisierung, Deregulierung und Institutionalisierung der internationalen Finanzmärkte umfassen Finanzierungsleistungen zwischen international verbundenen Unternehmen mittlerweile weitaus mehr als die konzerninterne Darlehensgewährung (Anm. 2201), die Einräumung von Lieferantenkredi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfremdfinanzier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 4.4 Verlustvortrag

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in die folgenden VZ vorgetragen.[1] Es handelt sich um die Beträge, die im Jahr ihrer Entstehung nicht durch Verrechnung mit positiven Einkünften ausgeglichen und auch die nicht durch Rücktrag in de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer

Leitsatz 1. Die Entnahme von Bier aus einem Steuerlager mit der Folge der Entstehung der Biersteuer nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Biersteuergesetzes stellt für sich betrachtet noch keine objektive Pflichtverletzung dar, auf die eine Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH nach § 69 Satz 1 der Abgabenordnung gestützt werden kann. 2. Der Geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.3 Widerrufsvorbehalte

Wurde für Sonderzahlungen ein Widerrufsvorbehalt vereinbart, ist im ersten Schritt die Wirksamkeit dieses Vorbehalts zu überprüfen: Besteht die Vergütung aus verschiedenen Entgeltbestandteilen, können einzelne Bestandteile – nicht jedoch das Fixgehalt – einem Widerrufsvorbehalt unterstellt werden. Die widerrufliche Leistung muss nach Art und Höhe angegeben sein. Der widerrufl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.3 Anspruchsverpflichteter Personenkreis

Zur Zeugniserteilung verpflichtet ist der Arbeitgeber, also der gesetzliche Vertreter des Unternehmens. Dieser kann sich allerdings vertreten lassen. Jedenfalls muss derjenige, der das Zeugnis ausstellt und erteilt, ranghöher sein als der zu beurteilende Arbeitnehmer.[1] Dies muss auch aus dem Zeugnis erkennbar sein.[2] Ist das Unternehmen insolvent geworden, ist zu untersche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.4 Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses.[1] Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses beim Arbeitgeber beansprucht. Dabei darf man keine zu hohen Anforderungen an die Wortwahl des Zeugnisantrags stellen. Wünscht der Arbeitne...mehr