Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Nachweis des gemeinen Wertes (§ 13 Abs. 3 BewG)

Rz. 21 Ist der gemeine Wert des Rechts nachweislich geringer (z. B. bei Zahlungsunfähigkeit des Rentenverpflichteten) oder höher als der Kapitalwert, ist der gemeine Wert zugrunde zu legen ( § 13 Abs. 3 Satz 1 BewG); die Abweichung vom Kapitalwert gilt nur dann als nachgewiesen, wenn sie bei dem im Einzelfall festgestellten Sachverhalt aufgrund von Erfahrungssätzen oder nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Taterfolg

Rz. 1567 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob eine Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren nur in Form der Steuervorteilserlangung oder auch als Steuerverkürzung begangen werden kann (zur Abgrenzung s. Rz. 371 ff.). Regelmäßig wird die Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren in Form der ungerechtfertigten Erlangung von Steuervorteilen i.S.d. § 370 Abs. 1 AO begangen. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Die Strafanze... / 2 Checkliste: Klassische Straftatbestände mit Bezug zum Forderungsmanagement

Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen unterschiedliche Straftatbestände, je nach der konkreten tatsächlichen Situation, in Betracht. Nachfolgend sollen nur beispielhaft einige klassische Situationen aufgearbeitet werden. Eingehungsbetrug nach § 263 StGBmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB schützen das Interesse der Versichertengemeinschaft (Solidargemeinschaft) an der Gewährlei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der Verkürzung

Rz. 391 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 370 AO sind die bereits im Rahmen der Vorläuferbestimmung des § 392 RAO zum Begriff der "Verkürzung der Steuereinnahmen" bestehenden Schwierigkeiten nicht vollständig beseitigt worden.[2] Die Legaldefinition in § 370 Abs. 4 Satz 1 AO stellt aber jedenfalls klar, dass der Verkürzungserfolg nicht auf die tatsächliche Vereinnahmu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2 Ableitung aus Verkäufen

Rz. 17 Der gemeine Wert von nicht notierten Anteilen an KapG ist nach § 11 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. BewG vorrangig aus tatsächlichen Verkäufen unter fremden Dritten – derselben KapG, deren Anteil übergeht (BFH vom 14.10.1966, BStBl III 1967, 82) –, die zum Bewertungsstichtag weniger als ein Jahr zurückliegen, abzuleiten. Die Anzahl der Verkäufe spielt dabei keine Rolle. Es kann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erlass und Niederschlagung

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Gemeinden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden, § 227 AO. Rz. 62 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält eine eigene, von speziellen Voraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die dadurch entsteht, dass die betriebliche Schuld durch die jeweiligen Gläubiger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Rechtswidrigkeit

Rz. 630 [Autor/Stand] Hat der Täter durch sein Verhalten eine der Tatbestandsalternativen des § 370 Abs. 1 AO vorsätzlich erfüllt, hängt seine Strafbarkeit davon ab, dass die Tat auch rechtswidrig ist. Das ist dann zu verneinen, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund zugunsten des Täters eingreift, der ausnahmsweise die Verwirklichung des tatbestandlichen Unrechts zu einem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster/Hechtner, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gem §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; Kahlert/Schmidt, Die neue Steuerfreiheit des Sanierungsertrags – Fragen und Antworten, DStR 2017, 1897; Kanzler, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen, NWB 2017, 2260; Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.5. Irrelevanz des Auslösers der Nachversteuerung

Rz. 132 Aus welchen Gründen die Nachversteuerung ausgelöst wird, ist unerheblich (BFH vom 26.02.2014, BStBl II 2014, 581; BFH vom 22.07.2015, BStBl II 2016, 230); Ausnahmen scheiden somit aus, auch auf dem Billigkeitswege (R E 13a.12 Abs. 1 Satz 1 ErbStR; BFH vom 04.02.2010, BStBl II 2010, 663). Folglich kommt es u. a. im Falle der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen oder V...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3 Behaltefristbedingung

Rz. 93 Für die Einhaltung der Behaltefristregelung gelten dieselben Voraussetzungen wie in § 13a Abs. 6 ErbStG. Insofern wird an dieser Stelle vollumfänglich auf die Ausführungen zu § 13a Abs. 6 ErbStG verwiesen (s. § 13a Rn. 110 ff.). Nach § 13a Abs. 6 ErbStG beträgt die Behaltefrist allerdings fünf Jahre, bei der Optionsverschonung sieben Jahre. In § 28a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.9 Folgen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Rz. 237 Nur wenn eine Körperschaft steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, gelten die §§ 51ff. der AO (§ 51 Satz 1 AO). Wird die Gemeinnützigkeit nicht beantragt bzw. aberkannt, sind die Steuerbefreiungsvorschriften der jeweiligen Einzelsteuergesetze und der §§ 51ff. AO nicht bzw. nicht mehr anzuwenden. Die KSt-Befreiung einer Körperschaft, die nach ihrer Satzung steuerbegünstigt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2 Berechnung

Rz. 272 Der Pflichtteilsanspruch umfasst die Hälfte des – um die Schulden bereinigten – gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Er ist ein Geldanspruch. Danach sind bei der Berechnung des Pflichtteils die Erblasserschulden wie z. B. die Grundstückslasten (inkl. der Realsteuern) abzusetzen. Auch die beim Erbfall bereits dem Rechtsgrund nach entstandenen Verbindlichk...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Nichterfüllung der Anzeigepflicht

Rz. 77 § 30 ErbStG selbst droht keine Konsequenzen bei Nichterfüllung der Anzeigepflicht an. Somit stellt das Unterlassen auch keine Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 377 AO dar. Erst in der weiteren Folge kann bei fehlender, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine Steuerverkürzung zu ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9.2 Wirtschaftlich nicht belastende Schulden

Rz. 265 Grundsätzlich kann das Verwaltungsvermögen (mit Ausnahme des jungen Verwaltungsvermögens) durch alle Schulden gemindert werden. Jedoch ordnet § 13b Abs. 8 Satz 2 ErbStG ein Verrechnungsverbot für wirtschaftlich nicht belastende Schulden an, diese können nicht mit Verwaltungsvermögen saldiert werden. Rz. 266 Was unter dem Begriff der wirtschaftlich nicht belastenden Sc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Beendigung der Stundung

Rz. 31 Die Stundung kann auf verschiedene Art und Weise beendet werden. Zum einen kann der Steuerpflichtige jederzeit die gewährte Stundung durch Zahlung des restlichen noch ausstehenden Steuerbetrages beenden. Zum anderen sieht das Gesetz diverse Verstöße vor, die zu einer zwangsweisen Beendigung der gewährten Stundung und zu einer sofortigen Fälligkeit des ausstehenden Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nachweispflicht

Rn. 28 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 3a Abs 2 EStG stellt klar, dass dem Gläubiger die Pflicht zum Nachweis der Tatbestandsvoraussetzungen im Zeitpunkt des Schuldenerlasses trifft. In förmlicher Hinsicht bestehen keine gesetzlichen Anforderungen, sodass hierzu auf die Rspr und die Verwaltungsauffassung zu § 3 Nr 66 EStG aF zurückgegriffen werden kann. Nach der zum Sanierungse...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Unternehmenskreis

Tz. 52 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie unterliegen Unternehmen dem Enforcement, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren iSv. § 2 Abs. 1 WpHG die Bundesrepublik Deutschland als Herkunftsstaat haben (sog. Herkunftsstaatsprinzip). Aktienemittenten und Emittenten von Schuldtiteln m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eingestellt werden müssen?, DStR 1...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9.3 Berücksichtigung des durchschnittlichen Schuldenstands

Rz. 268 Schließlich ist gemäß § 13b Abs. 8 Satz 2 2. HS ErbStG eine Verrechnung von Schulden mit Verwaltungsvermögen ausgeschlossen, soweit die Summe der Schulden den durchschnittlichen Schuldenstand der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9) übersteigt. Dies gilt nicht, soweit die Erhöhung des Schuldenstands durch die Betriebstätigkeit veranlas...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Gesetzliche Rückforderungsrechte

Rz. 10 Gesetzliche Rückforderungsrechte ergeben sich insb. aus den schenkungsteuerlichen Vorschriften des BGB, aus allgemeinem Vertragsrecht, aber auch aus dem Insolvenzrecht. Rz. 11 Als gesetzliche Rückforderungsrechte sind insb. die folgenden zu nennen: Nach § 527 BGB kann der Schenker die Herausgabe des Geschenks vom Beschenkten verlangen, wenn das Geschenk zur Vollziehung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.6. Berücksichtigung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 65 In die Lohnsummenregelung werden gem. § 13a Abs. 3 Satz 11, 12 ErbStG auch Beteiligungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften einbezogen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im EU-/EWR-Raum haben (R E 13a.7 Abs. 2 ErbStG 2019, H E 13a.7 Abs. 2 ErbStH); Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.3 Genuine Steuerpositionen im Erbfall am Beispiel des Verlustausgleichs bzw. Verlustabzugs

Rz. 52 Eine gänzlich andere Situation liegt, ohne dass dies in der Diskussion immer verdeutlicht wird, bei der Frage des Übergangs von Steuermerkmalen ohne Bezug zu einem (zivilrechtlichen) Kompetenzobjekt vor. Von herausragender, wenngleich nicht ausschließlicher Bedeutung ist hier der vom Erblasser nicht verbrauchte Verlustabzug bzw. Verlustausgleich. Rz. 53 a) Entwicklung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.8 Forderungen aus stiller Beteiligung und partiarischen Darlehen (§ 121 Nr. 8)

Rz. 69 Das steuerpflichtige Inlandsvermögen umfasst über § 121 Nr. 7 BewG hinaus auch Forderungen eines beschränkt Steuerpflichtigen aus einer Beteiligung/Einlage als (typisch) stiller Gesellschafter sowie Forderungen eines beschränkt Steuerpflichtigen aus partiarischen Darlehen, sofern der Schuldner bzw. der Geschäftsinhaber seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, die Ges...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 20 Steuerschuldner

Ausgewählte Literaturhinweise: Bruschke, Erbschaft- und Schenkungsteuer: Haftungs- und Steuerschuld bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, StB 2016, 342; Crezelius, Aktuelle Steuerrechtsfragen in Krise und Insolvenz, NZI 2016, 440; Eisele, Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes, NWB 2007, 4701; Halaczinsky, Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2.1 Die Einziehung

Rz. 384 Die GmbH-Satzung kann (und muss) gem. § 34 Abs. 1 GmbHG bestimmen, dass ein GmbH-Geschäftsanteil von der Gesellschaft eingezogen wird (sog. Amortisation). Der Geschäftsanteil ist damit erloschen. Zur Vermeidung dieser misslichen Rechtsfolge kann aber die Satzung vorsehen, dass die Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte etc.) den anderen Gesellschaftern analog § 738 Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Konkurs

Ein Bauherr kann Vorauszahlungen auf Herstellungskosten, für die er infolge Konkurses des Bauunternehmers keine Bauleistungen erhalten hat und die er auch nicht zurückerlangen kann, als Werbungskosten abziehen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Darlehensverlust

Hat der Vermieter den Mietern, um den Mietvertrag zustande zu bringen, ein Darlehen gewährt, und geht die Darlehensforderung infolge Konkurses der Mieter verloren, sind i. H. d. Darlehensverlusts Werbungskosten gegeben.[1] Kein Werbungskostenabzug ist dagegen bei bloßen Kursverlusten von Fremdwährungsdarlehen gegeben.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werbungskosten Vermietung u... / 2.1.3 Eigennutzung nach vorangegangener Vermietung

Die Einkunftserzielungsabsicht endet, indem der Steuerpflichtige eine vormals vermietete Wohnung nun zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Steuerpflichtige die Wohnung für die Zeit des Leerstands "behelfsmäßig" selbst nutzt und diese Eigennutzung jederzeit im Hinblick auf eine Vermietung kurzfristig beendet werden kann.[1] Problematisch ist der A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Credit Linked Notes

Hierbei handelt es sich um verzinsliche Anleihen, deren Rückzahlungshöhe von bestimmten vertraglich vereinbarten Kreditereignissen abhängt. Als solche gelten i. d. R.: Insolvenz, Nichtzahlung oder Restrukturierung von Verbindlichkeiten. Bei Credit Linked Notes sind – je nach den Wertpapierausgabebedingungen – regelmäßig Kreditereignisse mehrerer Unternehmen einbezogen. Tritt b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungs- und Herstellu... / 2.2.2 Herstellungskosten eines Gebäudes: ABC

Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Die Herstellungskosten eines Gebäudes umfassen folgende 4 Bereiche:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Hybridanleihen

Hybridanleihen sind nachrangige Anleihen, die eine unendliche oder extrem lange Laufzeit haben. Das bedeutet, dass die Gläubiger im Fall einer Insolvenz erst nach den anderen Gläubigern bedient werden. Nach einer Festzinsphase (i. d. R. 10 Jahre) hat das emittierende Unternehmen ein Kündigungsrecht. Wird dieses nicht ausgeübt, wird die Anleihe variabel verzinst (z. B. EURIBO...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werbungskosten Vermietung u... / 1.4 Einzelfälle

Nachfolgend sind einzelne praxisrelevante Fälle unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung dargestellt. Inserate, Informationsbeschaffung, Besichtigungen usw. Derartige Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften ist bereits gegeben, wenn der Steuerpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / VI. Insolvenz eines Ehegatten

Veranlagungswahlrecht geht als Verwaltungsrecht auf den Insolvenzverwalter über: Der BGH geht davon aus, dass in der Insolvenz eines Ehegatten das Wahlrecht hinsichtlich der Einzel- oder Zusammenveranlagung vom Insolvenzverwalter ausgeübt wird, denn es handelt sich nicht um ein höchstpersönliches Recht, sondern um ein Verwaltungsrecht[71]. Beachten Sie: Dieser darf die Zustimmu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 3 Literatur

Rz. 209 Berchtold, Illegale Ausländerbeschäftigung nach der Neufassung von § § 7 SGB IV, NZS 2012, 481. Boemke, Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitszeitkonten bei geringfügig Beschäftigten, BB 2008, 722. Barkow von Creytz, Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, NZS 2025, 30. Frank, Reg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 2.1 Antrag auf Zustimmung zur Kündigung

Rz. 2 Der Antrag auf Zustimmung der Kündigung ist von dem Arbeitgeber an das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt zu stellen. Maßgebend ist also nicht das für den Sitz des Arbeitgebers, sondern das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle dieses Arbeitgebers zuständige Integrationsamt. Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 verweist zum Begriff des Betriebes ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.1 Überblick

Rz. 137 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen am 1.1.1998 (BGBl. I S. 688) wurden die Abs. 1a und 1b in § 7 eingefügt. Ziel war es, die Zeiten der bezahlten Freistellung im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen als Beschäftigungszeiten zu definieren, um so die Grundvoraussetzung für eine lückenlose sozialversich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der Ehegattenveranl... / V. Unbeachtlichkeit des Antrags auf Einzelveranlagung

Nach dem Grundsatz des Schikaneverbots (§ 226 BGB) bzw. von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist von der Finanzverwaltung ein Antrag auf Einzelveranlagung als unbeachtlich zu behandeln, wenn der diesen Antrag stellende Ehegatte keine eigenen Einkünfte im entsprechenden VZ hat und der andere Ehegatte Zusammenveranlagung begehrt[65]. Beraterhinweis Wird dies von der Finanzverwaltun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Rz. 12 Grundsätzlich ist die Grunderwerbsteuerforderung bei Insolvenz des Grunderwerbsteuerschuldners als Insolvenzforderung nach § 38 InsO zur Insolvenztabelle anzumelden.[1] Wenn die Grunderwerbsteuer noch nicht nach § 14 GrEStG im Zeitpunkt der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden ist, kann sie gleichwohl als Insolvenzforderung begründet sein. Voraussetzung dafü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.1.5 Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen

Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG konnten seit dem VZ 2020 nur mit Einkünften aus Kapita...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.2 Aufzeichnungspflichten

Lohnsteuerhilfevereine sind steuerlich als Gewerbebetriebe einzustufen.[1] Liegen die Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 AO vor, sind sie zur Buchführung verpflichtet. Die Vorschriften über die Buchführungspflicht gehen den für Lohnsteuerhilfevereine geltenden Aufzeichnungspflichten vor.[2] Liegen die Voraussetzungen für die Buchführungspflicht nicht vor, hat ein Lohnsteuerhilf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.4.1 Allgemeines

Bereits im Jahr 2022 hatte das BMF die Konkretisierung der Mitwirkungs- und Erklärungspflichten im Zusammenhang mit Kryptowerten angekündigt. Mit dem BMF-Schreiben v. 6.3.2025 greift das BMF die damaligen Entwurfsinhalte weitgehend auf und konkretisiert erstmals, welche steuerlichen Nachweis- und Dokumentationsanforderungen die Steuerpflichtigen zu erfüllen haben.[1] Wichtig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung:... / 8 Betriebsbedingte Gründe

Betriebliche Gründe berechtigen grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung. Auch die Betriebsschließung stellt regelmäßig keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, weil der Arbeitgeber sein Betriebsrisiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf. Ebenso berechtigt die Eröffnung des Konkurses nicht zur außerordentlichen Kündigung.[1] Sonderfall: Außerordent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Insolvenz/Konkurs

Aufwendungen zur Schuldentilgung während oder nach Abschluss eines Insolvenz-/Konkursverfahrens: nein [1], denn der Zahlung steht als Gegenwert die Befreiung von Gläubigerforderungen gegenüber.[2] Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner keine außergewöhnliche Belastung.[3]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Darlehen

Verzicht auf eine Darlehensforderung: ja, wenn zwangsläufig; jedoch nicht, wenn Verzicht lediglich "menschlich verständlich" oder aus "anständiger Gesinnung"; auch nicht der Verlust von Darlehensforderungen wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Uneinbringlichkeit einer Darlehensforderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ist keine bewusste und gewollte Handlun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 8.2 Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil ihre Entstehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Überhang des Gesetzes).[1] Diese Voraussetzung ist z. B. in folgenden Fällen gegeben[2]: Die Säumniszuschläge entfallen au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.5 Fraktionen oder Parteien

Fraktionen zählen nicht zu den öffentlichen Arbeitgebern und stehen nicht dem Bund, den Ländern, den Gemeinden sowie den Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts i. S. v. § 358 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB III gleich. Sie sind daher als Arbeitgeber grundsätzlich insolvenzgeldumlagepflichtig. Fraktionen können dann von der Insolvenzgeldumlagepflicht aus...mehr