Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Haftung für Arbeitnehmeranteile

aa) Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers Rz. 103 Der Geschäftsführer macht sich nach § 266a StGB strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile nicht abführt. § 266a StGB ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (st. Rspr.; BGH NJW 2005, 3546; NJW 2002, 1122; NJW 2000, 2993; VersR 1989, 922; GmbHR 1997, 25; BGH GmbHR 1998, 280; h.M. auch im Schrifttum: Alt...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen (Nr. 2)

Rz. 29 Zur Eintragung der GmbH bzw. der Kapitalerhöhung ( § 57 Abs. 2 S. 1) ist lediglich der Nachweis der Einzahlung von mindestens einem Viertel (25 %) der Stammeinlagen (Bareinlage) erforderlich (vgl. § 7 Abs. 2 S. 1). Die Bestimmung bezieht sich nicht nur auf Stammeinlagen, sondern auch auf darüberhinausgehende Aufgelder, es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um in der...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / b) Sittenwidrige Schädigung

Rz. 82 Eine sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) liegt insb. vor bei unterlassener Offenbarung der Vermögenslage der Gesellschaft. Eine Verpflichtung zur Offenbarung der Vermögenslage bei Verhandlungen über den Abschluss oder die Fortführung von Verträgen besteht dann, wenn dem Vertragspartner unbekannte Umstände vorliegen, die ihm nach Treu und Glauben bekannt sein müssen, ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Verpfändung und Nießbrauch

Rz. 41 Die Verpfändung ist zulässig (zur Pfändung und Überweisung eines Geschäftsanteils LG Berlin GmbHR 1988, 70; Wicke § 15 Rz. 28; i.Ü. Lutter/Hommelhoff § 15 Rz. 97 f.; Noack § 15 Rz. 48 f.; Scholz/Seibt § 15 Rz. 172 ff. m.w.N.). Auch der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil ist zugelassen (Teichmann ZGR 172, 1; Wicke § 15 Rz. 30; ferner Noack § 15 Rz. 52 f.; Scholz/Seibt §...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. Aufl. 2024, GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer

Kommentierung Literatur: Altmeppen Ungültige Vereinbarungen zur Haftung von GmbH-Pflichten. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 15.11.1999 (GmbHR 2000, 187), DB 2000, 261; ders. Zur Disponibilität der Geschäftsführerhaftung in der GmbH. Zugleich Besprechung von BGH-Urt. v. 31.1.2000, DB 2000, 657; ders. Organhaftung wegen des Verjährenlassens von Ansprüchen der Kapitalgesells...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Nebenleistungs- und Sonderpflichten

Rz. 69 Im Gegensatz zu der AG (vgl. § 55 AktG) sieht das GmbHG keine Einschränkung der Neben- oder Sonderpflichten einzelner oder aller Gesellschafter vor, soweit sich nicht aus gesetzlichen Bestimmungen Entgegenstehendes ergibt. Mithin ist hier für die an sich "kapitalistisch" gedachte Gesellschaftsform der GmbH Raum geschaffen, der durch personalistisch orientierte Abreden...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / II. Veräußerlichkeit und Vererblichkeit

Rz. 2 Übertragbarkeit: Der Geschäftsanteil ist verkehrsfähig. Anders als die Aktie ist er jedoch kein für den öffentlichen Kapitalmarkt vorgesehenes Finanzierungsmittel. Die Übertragbarkeit kann nach § 15 Abs. 5 (s.u. Rz. 4) beschränkt oder ausgeschlossen werden (vgl. Lange GmbHR 2012, 986). Rz. 3 Vererblichkeit und Schranken: Die Vererblichkeit kann nicht kraft Gesellschafts...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Firma

Rz. 7 Zulässige Firmenbildung verlangt Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft (§ 18 Abs. 1 HGB), Unterscheidbarkeit von anderen Firmen im selben Registerbezirk (§ 30 Abs. 1 HGB) und keine Irreführung des Rechtsverkehrs (§ 18 Abs. 2 HGB) – vgl. Lutter/Hommelhoff § 4 Rz. 6 ff. m. zahlr. Einzelfällen; vgl. auch hier § 4 Rz. 8 ff. Neuere Rechtsprechung: OLG München v. 12.9.2022 ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Anwendungsbereich – Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung

Rz. 83 Die Bestimmung erfasst Ersatzansprüche, welche der Gesellschaft aus der Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen. Die Bestimmung ist auf Aufsichtsratsmitglieder oder Mitglieder anderer Gesellschaftsorgane entspr. anwendbar (Noack § 46 Rz. 58, 59; Scholz/ K. Schmidt/Bochmann § 46 Rz. 146; Hachenburg/Hüffer § 46 Rz. 90; s. auch BGH v. 30.11.20...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Zahlungen an Gesellschafter entgegen § 30 Abs. 1

Rz. 40 Dem Geschäftsführer ist es untersagt, Zahlungen an Gesellschafter aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft (§ 30 Abs. 1) zu leisten (Abs. 3 S. 1). Das gilt auch für Darlehen und zwar auch dann, wenn der Rückzahlungsanspruch vollwertig ist (BGH GmbHR 2004, 303) und der Darlehensanspruch ordnungsgemäß verzinst wird (vgl. Altmeppen...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Austrittsrecht

Rz. 48 Das GmbHG sieht als Trennungsweg nur den Fall der Veräußerung vor, sofern man von den § 27 Abs. 1 sowie § 61 absieht. Vgl. insofern auch u. § 34 und die dort anzutr. Ausführungen. Vgl. insofern Born WM 2023 Heft 10, Sonderbeilage 2 sowie zuvor bereits WM 2017, Heft 42 Sonderbeilage 3, II. zum Austritt, III. zur Abfindung, jeweils m.w.N. Die Satzung kann entspr. Regeln ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Weisungsrecht der Gesellschafter

Rz. 11 Der Geschäftsführer der GmbH leitet die Gesellschaft – anders als der Vorstand der AG, vgl. § 76 Abs. 1 AktG – nicht eigenverantwortlich (vgl. Noack § 37 Rz. 35; Konzen NJW 1989, 2979). Die Gesellschafter können daher den Geschäftsführern Weisungen erteilen (Abs. 1). Die Erteilung von Weisungen steht im Ermessen der Gesellschafter. Sie sind hierzu einerseits nicht ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / VI. Insolvenzfälle

Teil-Direktanspruch des Belasteten: Wäre – bei bestehender Rückzahlungsverpflichtung ("Nettopreisabrede") – eine Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten und abgeführten Steuer vom Steuerzahler an den Belasteten (s. oben III.2.a.) nur zum Teil möglich (z.B. wenn nach der Zahlung des MwSt-Betrags vom Belasteten an den Steuerzahler über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.2 Regelungen für den Fall der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 1a)

Rz. 17 Abs. 1a eröffnet für den Versicherten im Falle der Schließung oder Insolvenz seiner Krankenkasse einen gewissen Vertrauensschutz in Bezug auf Entscheidungen, die die bisherige Krankenkasse getroffen hat. Eine Krankenkasse wird durch Verfügung der zuständigen Aufsichtsbehörde geschlossen, wenn ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer nicht gesichert ist (§§ 153, 159, 160). Mi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2004 um den Satz 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zu der Frage, welche Auswirkungen das Ende der Mitgliedschaft auf die Leistungsansprüche der Versicherten hat. Sie stellt den Grundsatz auf, dass die Leistungsansprüche mit dem Ende der Mitgliedschaft enden. Rz. 3 Mit Einführung des § 19 wollte der Gesetzgeber die Ansprüche nach dem Ende der Mitgliedschaft auf ein vertretbares Maß zurück...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 5.2 Ausgestaltung

Gegenstand des Überlassungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können alle Leistungen sein, die auch Bestandteil des Leasingvertrags sein können sowie fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör. Dazu gehören insbesondere das Fahrrad/E-Bike/Lastenrad selbst, mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör, Versicherungen, Service und Wartungsleistungen. Höchstwert Die Entgeltumw...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / 1.1 Die Insolvenz vermeiden

Muss der Verein Insolvenz anmelden, ist die Sanierung häufig Sache des Insolvenzverwalters, wenn sie möglich ist. Hierfür gelten sehr genaue rechtliche Vorgaben. Der Verein bzw. die (ehemalige) Vereinsführung hat dann so gut wie keinen Einfluss mehr. In unserem Wirtschaftssystem ist auch für Nonprofit-Organisationen wie Vereine letztendlich die wirtschaftliche Überlebensfähig...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / 1.2 Sanierungsmanagement ist mehr als normales Vereinsmanagement

Im Sanierungsfall ist der Verein mit dem "normalen" Vereinsmanagement nicht mehr am Leben zu erhalten. Der "normale" Vereinsbetrieb mit seinen Einnahmen und Ausgaben ist dann nachhaltig aus dem Gleichgewicht geraten. Eine Besserung ist ohne tiefgreifende Maßnahmen nicht mehr zu erwarten. Das Gespenst der Zahlungsunfähigkeit erscheint am Horizont. Praxis-Tipp Wenn sich finanzi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / Zusammenfassung

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hört oder liest man oft von der Sanierung einzelner Unternehmen. Sanierung bedeutet dabei nichts anderes als die Rettung der Organisation, die sich in großer wirtschaftlich Gefahr befindet. Wirtschaftliche Probleme gibt es aber nicht nur für Unternehmen in der "freien" Wirtschaft. Genauso können Vereine in eine finanzielle Schieflag...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 5 Professionalisierung der Geschäftsführung erforderlich

Diese Argumentation impliziert zunächst, dass der ehrenamtliche Vorstand nach § 26 BGB nicht mehr in der Lage ist, die Geschäfte des e. V. ordnungsgemäß zu führen und sich deswegen der persönlichen Haftung wegen Verletzung der Geschäftsführungspflichten ausgesetzt sieht (§§ 27 Abs. 3 i. V. m. 622 ff., 280, 276 BGB). In dieser Situation muss aber zunächst an eine Optimierung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 5 Fazit

Der Rangrücktritt dient der Vermeidung der Insolvenz bzw. der Beseitigung einer Überschuldung. Damit straf- und schadensersatzrechtliche Konsequenzen verhindert werden, sind die steuerlichen und insolvenzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Vor der Eröffnung der Insolvenz darf eine Zahlung auf die Verbindlichkeit nicht erfolgen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder üb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 2 Insolvenzrechtliche Betrachtung

Der BGH hat in seiner Rechtsprechung[1] grundsätzlich dargelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Verbindlichkeit nicht in der Überschuldungsbilanz auszuweisen ist. Die jeweilige Vereinbarung ist im Einzelfall zu prüfen. In seinem aktuellen Urteil vom 20.3.2025 fasst der BGH die Anforderungen an einen Rangrücktritt – insbesondere bezogen auf eine Kontrolle nach den Regelun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 1 Hintergründe

Ist eine juristische Person (z. B. GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen – Corona-bedingt kam es in der Vergangenheit vorübergehend zu einer Verlängerung – nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1]: der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / Zusammenfassung

Überblick Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis. Er hat das Ziel, den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu vermeiden oder – falls diese schon eingetreten ist – sie zu beseitigen. Bei dem Rangrücktritt handelt es sich um einen Vertrag, in dem der Gläubiger – i. d. R. ein Gesellschafter – gegenüber dem Schuldner (der Gesellschaft) ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenz des Arbeitgebers

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Bürgschaft, > Beschäftigungsgesellschaft, > Insolvenzgeld, > Insolvenzsicherung, > Insolvenzverfahren, > Insolvenzverwalter Rz 3, > Outplacement-Beratung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenz des Arbeitnehmers

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ein überschuldeter > Arbeitnehmer kann Verbraucherinsolvenz beantragen und hat dann die Möglichkeit der Restschuldbefreiung (vgl § 286ff InsO). Die Eröffnung des > Insolvenzverfahren nach Maßgabe der §§ 304ff InsO hat keine Auswirkung auf den LSt-Anspruch des FA. Der > Arbeitgeber bleibt verpflichtet, den LSt-Abzug vorzunehmen und die einbehaltene ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzverwalter

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsVerw erzielt idR Einkünfte aus (sonstiger) selbständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 3 EStG. Seine vermögensverwaltende Tätigkeit ist ein eigenständiger Beruf; sie gehört weder zu den sog Katalogberufen noch übt er einen ähnlichen Beruf aus (BFH 157, 148 = BStBl 1989 II, 729; BFH 197, 442 = BStBl 2002 II, 202). Dies gilt auch dann, wenn ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise zum Insolvenzverfahren

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Ziel des darin vorgeschriebenen Verfahrens ist es, die Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses zu befriedigen (§§ 159 ff, §§ 187ff InsO). Stattdessen können sich die Beteiligten frei auf einen Insolvenzplan (§§ 217ff InsO) zur Sanierung des Unternehmens eini...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.3 Entschädigung

Rz. 14 § 198 GVG eröffnet die Möglichkeit, materielle Nachteile [1] oder immaterielle Nachteile [2] zu entschädigen oder anstelle des Ersatzes immaterieller Nachteile Wiedergutmachung auf andere Weise zu erlangen.[3] Rz. 15 Der Ersatz materieller Nachteile gem. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG ist auf eine angemessene Entschädigung beschränkt. Der Umfang bemisst sich nach den Umständen de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bei der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3]...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 2 Durchführung der Restrukturierung

Nachdem die Restrukturierung umfassend vorbereitet ist, beginnt ihre Durchführung. Die Wahl der Instrumente zur Durchführung einer Restrukturierung richtet sich individuell nach dem jeweiligen Unternehmen, den spezifischen Gegebenheiten und den angestrebten unternehmerischen Zielen. Zu den gängigen Instrumenten zählen unter anderem Freiwilligenprogramme sowie der Interessena...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter / 1.5 Ende der Gesellschafterstellung

Die Stellung des Gesellschafters endet mit dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft, aber auch mit der Auflösung der Gesellschaft insgesamt (§§ 729 – 739 BGB). Das Ausscheiden kann im Allgemeinen durch Kündigung, durch die Insolvenz des Gesellschafters, durch dessen Tod oder evtl. auch durch eine Veräußerung des Anteils an der Gesellschaft erfolgen. Die Möglichkeiten, wann die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 2.7.1 Inhalt des Insolvenzplans

Der Insolvenzplan besteht aus 2 Teilen – dem darstellenden und dem gestaltenden Teil. Der darstellende Teil beschreibt die bereits durchgeführten oder noch geplanten Maßnahmen zur Sanierung. Dazu zählen zum Beispiel arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Entgeltverzichte, Personalabbau oder die Veräußerung nicht überlebenswichtiger Unternehmensteile. Auch im Rahmen eines Insolvenzpl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 2.8 Betriebliche Altersversorgung in der Restrukturierung

Bei Restrukturierungen stellt häufig die betriebliche Altersversorgung einen entscheidenden wirtschaftlichen Aspekt dar. Dies gilt insbesondere aufgrund der bilanzierten Pensionsrückstellungen und der Tatsache, dass es sich bei Betriebsrentenzusagen um sehr langfristige Verpflichtungen handelt. Die Unternehmensliquidation oder Insolvenz des Arbeitgebers, Veränderungen auf Un...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.3 Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten

Rz. 80 Im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten bleibt die Jahressteuer grundsätzlich ohne Änderung bestehen. Dies gebietet die Gleichbehandlung mit den Steuerpflichtigen, die die Sofortbesteuerung gewählt haben. Bei diesen wirkt sich ein späterer Wegfall der Rente oder der Nutzung aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Verpflichteten ebenfalls nicht auf die bereits ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Besondere Anforderungen an die Feststellung der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in der Insolvenz

Leitsatz Hat der Schuldner keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, besteht auch kein Anspruch auf die Feststellung einer Forderung (auch) aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung. AG München, Beschl. v. 23.10.2024, 23.1. und 24.2.2025 – 1507 IN 3109/21 1 Der Fall Privilegierte Anmeldung im Verfahren ohne RSB-Antrag Die Krankenkasse verlangt die Eintragung eines For...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Sanierungsbedürftigkeit bei strategischer Insolvenz

Rn. 24 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Auch bei einer strategischen Insolvenz können die Voraussetzungen der Sanierungsbedürftigkeit vorliegen. Die strategische Insolvenz ermöglicht bestandsgefährdeten Unternehmen, freiwillig ein Insolvenzplanverfahren einzuleiten, um eine Sanierung des Unternehmens zu bewirken, vgl § 270b Abs 1 InsO. Die im Kreise einer Sanierung angefertigten s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Sanierungsbedürftigkeit einer Körperschaft

Rn. 21 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Bezugspunkt zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit einer Körperschaft ist nur die Körperschaft selbst. Objektive Umstände müssen darauf hindeuten, dass ohne Sanierungsmaßnahme die Körperschaft nicht rentabel und ertragsfähig fortzuführen ist. Umstritten ist weiterhin, ob bereits eine Kreditunwürdigkeit ausreicht (ergo bspw im Vorfeld einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erscheinungsformen

Rz. 1572 [Autor/Stand] Da nur Tathandlungen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO strafbar sind, reicht nicht jedes heimliche "steuerunehrliche" Verhalten i.S.d. älteren Rspr. aus. Aufgrund dessen sind bereits eine Vielzahl denkbarer Verhaltensweisen auszuscheiden. Rz. 1572.1 [Autor/Stand] Nicht tatbestandsmäßig ist das Verzögern der Beitreibung durch bloßes Nichtzahlen [3], die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Sanierungsbedürftigkeit

Rn. 19 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Sanierung muss darauf gerichtet sein, ein Unternehmen oder einen Unternehmensträger (natürliche Person, PersGes, juristische Person) vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (= unternehmensbezogene Sanierung). Dies erfordert zunächst die Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens. Sie bemisst sich na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Sanierungsfähigkeit

Rn. 25 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Sanierungsfähigkeit ist für die Sanierungseignung logische Voraussetzung (Krumm in Brandis/Heuermann, § 3a EStG Rz 25 (04/2025) 25), da Letztere an den Fortbestand des Unternehmens anknüpft. Die Sanierungseignung inkludiert insofern die Sanierungsfähigkeit. Während sich die Sanierungsfähigkeit auf das betroffene Unternehmen bezieht und d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.3 Zuwendungen im Dreiecksverhältnis

Rz. 66 Auch bei Zuwendungen im Dreiecksverhältnis kann die Person des Zuwendenden sowie des Zuwendungsempfängers fraglich sein. So ist bei einer freiwilligen Leistung auf eine fremde Schuld eine Schenkung an den Schuldner im Valutaverhältnis zu sehen. Zu den Begrifflichkeiten s. Rn. 489. Dies gilt nach der Rechtsprechung des RFH (vom 29.10.1937, RStBl 1937 1303) i. d. R. sel...mehr