Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Abnahme im Mietrecht / 6.2 Räumungsanspruch

Die mietvertragliche Räumungspflicht hat zum Inhalt, dass der Mieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben hat. Notfalls ist der Mieter verpflichtet, diesen Zustand herzustellen. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Inhalt der Räumungspflicht zwar nicht verändert. Gleichwohl sind die hierfür erforderlichen Kosten keine Masseverbindlichk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.3 Versteigerungsbeschluss

Rz. 52 Die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgt durch gerichtlichen Versteigerungsbeschluss. Voraussetzung ist hierfür neben der Ordnungsmäßigkeit des Antrags die Voreintragung des Vollstreckungsschuldners im Grundbuch sowie das Vorliegen einer Vollstreckungsbestätigung.[1] Die Vollstreckungsvoraussetzungen hat das Gericht nicht zu prüfen. Das Gericht prüft nur die form...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.1 Verstrickung und Pfandrecht

Rz. 28 Die Forderungspfändung bewirkt die Verstrickung des Pfandgegenstands und führt zu einem Pfändungspfandrecht.[1] Die Wirkungen sind die Gleichen wie bei einer Pfändung einer beweglichen Sache. Zur Verstrickung s. Kommentierung zu §§ 281–285 AO. Zu beachten ist hierbei insbesondere, dass das Pfändungspfandrecht nicht akzessorisch, also nicht abhängig von der zu sichernd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.2 Vorzugsstellung im Insolvenzverfahren

Rz. 14 Unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung geht das Pfändungspfandrecht nach § 282 Abs. 2 Hs. 2 AO anderen Pfandrechten oder sonstigen Vorzugsrechten vor, die in der Insolvenz dem vertraglich bestellten Pfandrecht[1] nicht gleichgestellt sind.[2] Hierzu treffen indes §§ 50, 51 InsO die Regelungen, dass die wesentlichen Pfand- und Vorzugsrechte des Zivilrechts dem Pfändungs...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.5 Teilzeitvereinbarung

Rz. 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 soll den Entschluss vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer fördern, im Sinne von Umverteilung vorhandener Arbeit auf Dauer nur noch eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Diese Zielsetzung bleibt ungeachtet des teilweise bestehenden Fachkräftemangels erhalten, solange sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechnerisch mehrere Arbeitslose eine gemeldete o...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.3 Unbillige Härte

Rz. 38 Eine Erweiterung des Bemessungsrahmens nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf 2 Jahre kommt hauptsächlich in Betracht, wenn der Arbeitslose dies verlangt. Dies ist schon anzunehmen, wenn er darauf hinweist, dass sein Verdienst zuletzt niedriger gewesen sei als zuvor, z. B. in der vorletzten Beschäftigung, oder der bescheinigte Verdienst (Arbeitsbescheinigung, § 312) seinen tats...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

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Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 2.2 Bemessung der Umlage

Rz. 6 Die umlagepflichtigen Betriebe haben die Umlagebeträge nach den lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitsentgelten einschließlich der nicht pauschal nach § 40 EStG versteuerten Sachbezüge der Arbeitnehmer unabhängig davon abzuführen, ob und in welchem Umfang die Förderung tatsächlich von dem einzelnen Winterbau-Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird bzw. in Anspruch genommen...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. In allen anderen Fällen, in denen der Arbeitslose nach einer Unterbrechungszeit auf seinen früher entstandenen Anspruch in Bezug auf die verbliebene und noch nicht erloschene Restanspruchs...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 5 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.2 Die außerordentliche Gesellschafterversammlung

Will die Gesellschaft einen Beschluss außerhalb der ordentlichen Gesellschafterversammlung fassen, spricht man von einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung findet nach Bedarf statt. Tagesordnungspunkte dieser Gesellschafterversammlung können alle Angelegenheiten sein, bei denen laut Gesetz oder darüber hinaus laut Gese...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.8.2 Mitwirkungspflichten

Allgemein sind die Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige in § 90 Abs. 1 AO beschrieben. Sie verpflichten die Steuerpflichtigen die erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen sowie die bekannten Beweismittel anzugeben.[1] Bei Auslandssachverhalten trifft die Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[2] Bei der Ausdifferenzierung der Mitwirku...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.8 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Sind die im Laufe der Zeit angefallenen Verluste höher als das Eigenkapital, sodass die Summe der Passivposten in der Bilanz die Summe der Aktivposten übersteigen, ist in der Bilanz ein "nicht durch das Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen. Diese Bilanzposition drückt eine nur buchmäßige Überschuldung aus. Ob auch eine Überschuldung im Sinn des Insolvenz- und Gesel...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einheitliches Vertragswerk in der GrESt (III)

Eine Herabsetzung der Gegenleistung i.S.d. § 16 Abs. 3 GrEStG tritt nicht dadurch ein, dass die Erwerber den Werkvertrag mit dem ursprünglichen Generalunternehmer aufgrund dessen drohender Insolvenz gekündigt haben, aber im Ergebnis an dem ursprünglich vereinbarten einheitlichen Vertragswerk unverändert festgehalten und entsprechend der ursprünglichen Vereinbarung das Grunds...mehr

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Rechtliche Grundlagen der R... / 2 Wann ist ein Unternehmen saniert? Zur Bedeutung der unterschiedlichen Begriffe

Rechtsfragen drehen sich zum großen Teil um die richtige Auslegung von Begrifflichkeiten. Der Begriff der Restrukturierung etwa meint etwas anderes, je nachdem, ob damit eine "leistungswirtschaftliche Restrukturierung" gemeint ist, oder aber eine "Restrukturierung der Passivseite der Bilanz". Die leistungswirtschaftliche Restrukturierung ist dabei weitgehend deckungsgleich m...mehr

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Krisenphasen und Konzepte d... / 1 Definition, Phasen und Ursachen von Krisen

Quelle: eigene Darstellung Abb. 1: Krisenvermeidung durch rechtzeitiges Erkennen und Handeln Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf die methodischen Aspekte der Krisenfrüherkennung und Frühaufklärung. Definition Der Begriff "Krise" stammt aus dem Griechischen ("krinein") und bedeutet "prüfen" oder eine "Entscheidung herbeiführen". Der Begriff war damit ursprünglich nicht ...mehr

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Rechtliche Grundlagen der R... / 3.4 StaRUG und Eigenverwaltung

Durch das in den letzten vier Jahren populär gewordene StaRUG hat der Gesetzgeber die im Restrukturierungsbereich stets virulente "Trittbrettfahrerproblematik" für viele Konstellationen entschärft, da die konzessionsbereite Mehrheit nun den Trittbrettfahrer (oder auch "Akkordstörer") zu bestimmten Beiträgen zwingen kann, sofern auch dieser bessergestellt wird als in der Inso...mehr

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Rechtliche Grundlagen der R... / 1 Die Rolle des Rechts bei einer Sanierung

Im Rahmen einer Restrukturierung soll ein Unternehmen, das sich entweder bereits in einer Krise befindet oder aber bei ungehindertem Fortgang der Dinge in eine Krise zu geraten droht, durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zukunftsfest gemacht werden. Um es in der Sprache des IDW S 6 zu sagen: Es soll wieder in die Lage versetzt werden, ein branchenübliches EBITDA zu erwir...mehr

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Rechtliche Grundlagen der R... / 3 Mittel der Transformation

Damit ein Krisenunternehmen wieder ein branchenübliches EBITDA erwirtschaften kann, helfen Liquiditätsmaßnahmen allein nicht. Vielmehr muss eine leistungswirtschaftliche Restrukturierung stattfinden, sodass unter dem Strich der Gewinn- und Verlustrechnung zumindest eine schwarze Null, perspektivisch aber eben noch mehr als diese stehen kann. Um dies zu erreichen, gibt es sta...mehr

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Krisenphasen und Konzepte d... / 2 Konzepte der Frühwarnung, Früherkennung, Frühaufklärung

In der Literatur wird traditionell zwischen den Begriffen "Frühwarnung", "Früherkennung" und "Frühaufklärung" unterschieden, wobei die Frühaufklärung am umfassendsten definiert ist (Abbildung 4). Der Grundgedanke der Frühwarnung bzw. Früherkennung besteht darin, durch die systematische Sammlung und Analyse von Informationen frühzeitig Hinweise auf potenzielle Veränderungen z...mehr

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Krisenphasen und Konzepte d... / Zusammenfassung

Überblick Trotz des rasanten Fortschritts in der Künstlichen Intelligenz und der damit verbundenen Möglichkeiten empfinden wir die Zukunft heute unvorhersehbarer denn je. Das Krisenstakkato der vergangenen Jahre – Pandemie, Krieg, Energiekrise, Inflation und geopolitische Spannungen – hat viele Unternehmen überrascht und teilweise in existenzielle Krisen gestürzt. Infolge di...mehr

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Grundlagen des Transformati... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bauherrengemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Als Bauherrengemeinschaft bezeichnet man in erster Linie Modelle, bei denen ein Projektanbieter für ein oder mehr Gebäude, die zu errichten oder grundlegend zu renovieren sind, Geldanleger sucht, die im Wesentlichen die vorgefertigten Planungen und Verträge akzeptieren. Dem Anleger, der sich für eine Investition in Immobilien entschieden hat, bieten die Bauherrengemei...mehr

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Gehaltsverzicht: So können ... / 1 Anlässe für Gehaltsverzicht

Befindet sich die GmbH einem "wirtschaftlichen Ausnahmefall", so dürfen Sie zum Erhalt der GmbH auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten. Solche wirtschaftlichen Ausnahmefälle sind z. B.: Liquiditätsschwierigkeiten, bei denen eine Kreditaufnahme keine wirkliche Abhilfe schaffen würde Lohn-/Gehaltskürzungen auch bei den sonstigen Arbeitnehmern (deutlicher) Personalabbau Verluste de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEG) / 3 Verfallsregelung

Viele Eigentümergemeinschaften sind bestrebt, die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder dadurch zu stärken, indem Verfallsklauseln vorsehen, dass bei Verzug mit bestimmten Hausgeldzahlungen sofort das ganze auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird.[1] Regeln die Wohnungseigentümer etwa konkret für eine bestimmte Wirtschaftsperiode im Zusammen...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / m) Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG)

Rn 48 Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) führte in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens und entfaltete negative wirtschaftliche Auswirkungen auf viele Unternehmen, die Insolvenzen nach sich ziehen konnten. Als Reaktion hierauf gab es unter dem 24.03.2020 ei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / o) Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)

Rn 52 Am 20.06.2019 wurde die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) verabschiedet, und unter dem 26.06.2019 im...mehr

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Einmalzahlungen: Fälligkeit... / 3 Fälligkeit bei Insolvenz

Wenn der Arbeitgeber eine Einmalzahlung wegen Insolvenz nicht auszahlt, ist die Einmalzahlung dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie üblicherweise ausgezahlt worden wäre.mehr

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Insolvenz: Versicherungs- und beitragsrechtliche Wirkung

Zusammenfassung Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bu...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.3 Insolvenz

Bei Insolvenz des Arbeitgebers stellt das Entgeltguthaben nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon Beiträge entrichtet wurden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Mittel für die Beitragszahlung zur Verfügung stehen.[1] Ein Störfall mit der besonderen Beitragsberechnung tritt ein, wenn Mittel für die ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.4 Weiterbeschäftigte Arbeitnehmer

Da das Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nicht durch die Insolvenz des Arbeitgebers beendet wird, besteht dieses auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter. Für die vom Insolvenzverwalter weiterbeschäftigten Arbeitnehmer gilt der Insolvenzverwalter als Arbeitgeber.mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / Zusammenfassung

Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3 Beitragsrechtliche Auswirkungen

3.1 Beitragspflicht/Fälligkeit 3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1] 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflich...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1 Fortbestand des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses

1.1 Versicherungspflicht Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden ge...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4 Weiterbeschäftigte/neu eingestellte Arbeitnehmer

2.4.1 Abmeldung mit dem Tag vor der Insolvenzeröffnung Für die weiterbeschäftigten bzw. neu eingestellten Arbeitnehmer besteht bzw. beginnt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, trotz der Insolvenz. In diesen Fällen ist mit dem Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Abmeldung (Abgabegrund "30") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung und Insolvenz

A. Allgemeines Rz. 1 Neben dem Kostenrecht stellt die Zwangsvollstreckung ein Spezialgebiet der Rechtanwaltsfachangestellten in der Kanzlei dar. Nach Sammlung von Berufserfahrung und ggf. entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen können Rechtsanwaltsfachangestellter die Zwangsvollstreckung in vielen Kanzleien eigenverantwortlich bearbeiten und damit die Rechtsanwälte spürbar entla...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.1 Beitragspflicht/Fälligkeit

3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1] 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zuflus...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / Sozialversicherung

1 Fortbestand des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses 1.1 Versicherungspflicht Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicheru...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Melde... / 1.3 Meldung bei Insolvenz bzw. bei insolvenzgesicherten Wertguthaben

Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers ist nur das Arbeitsentgelt gesondert zu melden, von dem tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Als Meldezeitraum sind der Kalendermonat und das Jahr der Beitragszahlung anzugeben.[1] Wurde aus Vereinfachungsgründen der Beitragssatz des Abrechnungszeitraums angewandt, in dem das Wertguthaben ausgezahlt wurde, ist a...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.3 Beitragszahlung aus Wertguthaben

Im Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers ist der Treuhänder/Insolvenzverwalter verpflichtet, bisher gebildetes Entgeltguthaben möglichst kurzfristig an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Das Wertguthaben ist nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, als davon Beiträge entrichtet werden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem di...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.2 Dienstbereitschaft

Voraussetzung für den Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Insolvenz des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitnehmer dienstbereit ist. Diese Dienstbereitschaft und damit Versicherungspflicht kann in der Regel nicht mehr angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer eine anderweitige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Die Versicherungspflicht aufgrun...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.5 Insolvenzgesicherte Wertguthaben

Bestehen infolge einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen bei Insolvenz des Arbeitgebers Wertguthaben, so ist nur das Arbeitsentgelt gesondert zu melden, von dem tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden.[1] Als Meldezeitraum sind der Kalendermonat und das Jahr der Beitragszahlung anzugeben. Wurde aus Vereinfachungsgründen der Beitragssatz d...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zufluss. Das Zuflussprinzip gilt allerdings nicht, soweit die Einmalzahlung nur wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt wurde[1]. Zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zählt in diesem Sinne nur solches, für das im Rahmen des Insolvenzgeldanspruchs Pflichtbeiträge geltend gemacht werden könne...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.1 Versicherungspflicht

Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden gesetzlichen oder tariflic...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.1 Angabe des Arbeitsentgelts im Beschäftigungszeitraum

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger vertreten daher die Auffassung, dass in den in Insolvenzfällen abzugebenden Entgeltmeldungen für den gesamten maßgeblichen Beschäftigungszeitraum als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt der Betrag anzugeben ist, von dem Beiträge zu zahlen waren, und zwar sowohl für Zeiträume bis zum Tag vor dem Insolvenztag als auch für ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4.1 Abmeldung mit dem Tag vor der Insolvenzeröffnung

Für die weiterbeschäftigten bzw. neu eingestellten Arbeitnehmer besteht bzw. beginnt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, trotz der Insolvenz. In diesen Fällen ist mit dem Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Abmeldung (Abgabegrund "30") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgel...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2 Meldungen

Der Arbeitgeber ist u. a. für die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung verantwortlich. Im Insolvenzfall gilt der Insolvenzverwalter als Arbeitgeber für die von ihm weiterbeschäftigten bzw. von der Arbeit freigestellten oder von ihm neu eingestellten Arbeitnehmer. In die Entgeltmeldung (Abmeldung bzw. Jahresmeldung) ist für jeden Beschäftigten "das beitragspflichtige Ar...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.2 Freigestellte Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter hat in Fällen freigestellter Arbeitnehmer mit dem Tag vor dem lnsolvenztag eine Abmeldung (Abgabegrund "71") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgelt einzutragen, das bis zu diesem Tag gezahlt worden ist, zuzüglich des noch nicht ausgezahlten Arbeitsentgelts, unabhängig...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4.2 Anmeldung mit dem Insolvenztag

Mit dem Insolvenztag ist der Arbeitnehmer neu anzumelden (Abgabegrund "10"). In die spätere Abmeldung (Abgabegrund "30") ist das tatsächlich erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt einzutragen. Sofern der Arbeitnehmer vor dem rechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses freigestellt wird, gelten die Ausführungen zu den freigestellten Arbeitnehmern[1] mit der Maßgabe, ...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.2 Säumniszuschläge während des Insolvenzverfahrens

Säumniszuschläge fallen auch während eines Insolvenzverfahrens an.[1] Daher sind auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Säumniszuschläge zu erheben. Bei Überschuldung des Betriebs kann der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf vor diesem Zeitpunkt begrü...mehr