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Rechtliche Grundlagen der Restrukturierung und Transform ... / 2 Wann ist ein Unternehmen saniert? Zur Bedeutung der unterschiedlichen Begriffe

Joachim Ponseck
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Rechtsfragen drehen sich zum großen Teil um die richtige Auslegung von Begrifflichkeiten. Der Begriff der Restrukturierung etwa meint etwas anderes, je nachdem, ob damit eine "leistungswirtschaftliche Restrukturierung" gemeint ist, oder aber eine "Restrukturierung der Passivseite der Bilanz". Die leistungswirtschaftliche Restrukturierung ist dabei weitgehend deckungsgleich mit dem Begriff der Sanierung, der durch die BGH-Rechtsprechung zur Kreditvergabe in der Krise hinreichend fassbar ist. Die Restrukturierung der Passivseite der Bilanz ist quasi die idealtypische Tätigkeit eines Restrukturierungsanwalts. Hierbei geht es um eine Neuordnung und ggf. sogar Kürzung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft, nicht selten aber auch um die Übernahme der Gesellschaft durch die Fremdkapitalgeber.

Die Begriffe lassen sich gut danach kategorisieren, an welchen Teil der Finanzberichterstattung einer Gesellschaft sie anknüpfen: Bei manchen Begriffen geht es (ausschließlich) um Liquidität, für andere Begriffe kommt es auf den Unternehmenserfolg, also die Gewinn- und Verlustrechnung an und eine wieder andere Betrachtungsweise nimmt die Bilanz einer Gesellschaft in den Blick.

Dazu im Einzelnen:

"Insolvenzreife" beschreibt die finanzielle Situation, bei der eine deutsche Gesellschaft ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter zur Insolvenzantragsstellung verpflichtet ist. Dies ist laut § 15a InsO dann der Fall, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig (§ 17 InsO) oder überschuldet (§ 19 InsO) ist. Das eindeutige Verständnis hinsichtlich der Bedeutung dieser beiden Begriffe ist deshalb so entscheidend, weil gravierende Rechtsfolgen an die Insolvenzreife geknüpft sind: Unterbleibt die bei Insolvenzreife gebotene Insolvenzantragsstellung innerhalb der gesetzlichen Fristen (in ...

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