Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 484 Das Gericht entscheidet über den Antrag durch Beschluss (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Ersatzvornahme der Handlung, zu der der Gläubiger ermächtigt wird, konkret bezeichnen. Ggf. ist ein Vorschuss für die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme festzusetzen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Amtliche Register

Rz. 94 Auch können aus diversen amtlichen Registern Informationen über den Schuldner erlangt werden. 1. Einwohnermeldeamt Rz. 95 Durch ein Ersuchen beim Einwohnermeldeamt am letzten bekannten Wohnsitz des Schuldners kann in vielen Fällen die derzeitige aktuelle Anschrift des Schuldners ermittelt werden. Dies gilt allerdings nur dann, sofern sich der Schuldner ordnungsgemäß an-...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Kombi-Auftrag

Rz. 159 Sind dem Gläubiger verwertbare Vermögensgegenstände des Schuldners bekannt, sollte der Gläubiger daher im Rahmen eines Kombi-Antrags den Auftrag unter Modul H mit einem Auftrag in Modul L verbinden: Beispiel:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Gesellschaftsregister

Rz. 111 Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Hierdurch wurde das Gesellschaftsregister eingeführt, welches bei den Amtsgerichten geführt wird. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann sich in dieses Gesellschaftsregister eintragen lassen und dann die (Zusatz-)Bezeichnung eGbR führen. Eine Pflicht zu...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Herausgabe von beweglichen Sachen § 883 ZPO

Rz. 493 Beispiel 1: Der Mandant hat an den Schuldner ein wertvolles Kunstwerk "Las flores" unter Eigentumsvorbehalt verkauft. Da der Schuldner jedoch den Kaufpreis nicht bezahlt hat, kam es zum Rechtsstreit, in dem die Herausgabe des Kunstwerkes begehrt wurde. Antragsgemäß wurde der Beklagte zur Herausgabe des Bildes "Las flores" verurteilt. a) Vollstreckungsgegenstand Rz. 49...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Antragstellung per beA

Rz. 117 Seit dem 1.1.2022 gilt für Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr. Gem. § 130d ZPO sind […] schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt […] eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Auch in der Zwangsvollstreckung müssen seit dem 1.1.2022 Anträge/Aufträge zwingend mittels beA...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Eidesstattliche Versicherung nach § 883 Abs. 2 ZPO

Rz. 501 Wird die herauszugebende Sache vom Gerichtsvollzieher nicht vorgefunden, so muss der Schuldner angeben, dass Der Schuldner muss diese Angaben an Eides statt erklären. Die Abnahme dieser eidesstaatlichen Versicherung erfolgt auch durch den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 503 Zu den unbeweglichen Sachen gehören insbesondere Grundstücke und Wohnungen, aber auch eingetragene Schiffe (was in der täglichen Praxis eher selten vorkommt). § 885 Abs. 2 ZPO regelt daneben aber auch, wie vorgefundene bewegliche Sachen, die eigentliche nicht Gegenstand der Vollstreckung sind, behandelt werden müssen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Qualifizierte Vollstreckungsklausel

Rz. 45 Zuständig für die Erteilung der qualifizierten Klausel ist der Rechtspfleger, § 20 Nr. 12 RPflG bzw. im Falle einer notariellen Urkunde der Notar, der die Urkunde erstellt hat, § 797 Abs. 2 ZPO. a) Titelergänzende Klausel, § 726 ZPO Rz. 46 Eine titelergänzende Klausel ist erforderlich, wenn nach dem Titelinhalt der materielle Anspruch oder seine Vollstreckung bedingt od...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Unterschrift / Signatur

Rz. 194 Zuletzt folgt die Unterschrift bzw. die Signatur des Antragstellers. In das linke Feld ist der vollständig ausgeschriebene Name des Antragstellers einzutragen. Bei Antragstellung durch einen Rechtsanwalt ist hier der Name des Rechtsanwalts einzutragen – nicht der Name der Kanzlei.mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / I. Frist zur Klageerhebung

Rz. 41 Ist zum Zeitpunkt der Beendigung der Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach der Beendigung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Klage erhebt (§ 494a Abs. 1 ZPO). Rz. 42 Kommt der Antragsteller dieser gerichtlichen Anord...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / q) Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021

Rn 61 Mit dem "Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)" hat es im Nachgang an die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 diverse, temporär begrenzte, Re...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / d) Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen

Rn 24 Der Entwurf vom 29.09.2015 verfolgte das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der vormaligen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgingen. Zudem sollten die unter dem geltenden Recht gewährten Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert werden, um übermäßige Belastungen des Geschäftsverkehrs ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Restschuldbefreiung

Rz. 631 In der Verbraucherinsolvenz muss der Antrag auf Restschuldbefreiung entweder zusammen mit dem Eröffnungsantrag, § 305 Abs. 1 Nr. 2 InsO oder spätestens innerhalb der vom Insolvenzgericht gem. § 305 Abs. 3 InsO gesetzten Monatsfrist erfolgen. Anderenfalls gilt der Antrag als zurückgenommen. Anderenfalls muss die Erklärung, dass Restschuldbefreiung nicht beantragt werd...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Vollstreckungsschuldner

Rz. 505 Eine besondere Problematik bei der Räumungsvollstreckung liegt darin, dass bereits im Erkenntnisverfahren ein Titel gegen alle Personen zu erwirken ist, die ggf. Allein- oder Mitgewahrsam an der Wohnung besitzen. Es kommt in der Zwangsvollstreckung eben nicht auf das zugrundeliegende Vertragsverhältnis an, sondern ausschließlich auf den Gewahrsam (= tatsächliche Sach...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Vollstreckungsklausel

Rz. 39 Für die Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme ist die Erteilung einer Vollstreckungsklausel erforderlich. Beispiel der Vollstreckungsklausel: "Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger/Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt". Rz. 40 Die Urschrift des Titels befindet sich in den Gerichtsakten. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt der Gläubiger...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Titelumschreibende Klausel, § 727 ZPO

Rz. 49 Eine titelumschreibende Klausel ist erforderlich, wenn die Vollstreckung für oder gegen den Rechtsnachfolger der im Titel bezeichneten Parteien erfolgen soll. Sinn der Titelumschreibung ist es, einen neuen Rechtsstreit über denselben prozessualen Anspruch zu vermeiden. Soweit eine Umschreibung möglich ist, fehlt für eine neue Klage das Rechtsschutzinteresse. § 727 ZPO ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes übermittelt. Die Vermögensverzeichnisse werden dort gespeichert und können ausschließlich von Gerichtsvollzieher, von Insolvenzgerichten, Vollstreckungsgerichten, Registergerichten und Strafverfol...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Kosten

Rz. 220 Je nach Auftrag des Gläubigers können bei dem Gerichtsvollzieher z.B. folgende Gebühren anfallen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Gewahrsam

Rz. 133 Der Gerichtsvollzieher darf bewegliche Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden, pfänden. Hierbei muss bzw. darf der Gerichtsvollzieher nicht prüfen, ob der Schuldner Eigentümer dieser Sachen ist. Er hat ausschließlich zu prüfen, ob sich die Sachen im Gewahrsam des Schuldners befinden. Lediglich wenn nach außen eindeutig ersichtlich ist, dass der zu pfänden...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Klarstellender Vermerk

Rz. 51 Hat der/die Schuldner(in) aufgrund einer Heirat/Scheidung den Nachnamen geändert, kann weiterhin die Vollstreckung aus dem ursprünglichen Titel – ohne Ergänzung bez. des Namens – erfolgen, wenn für das Vollstreckungsorgan ersichtlich ist, dass Personenidentität besteht. Die schlichte Namensänderung im Wege der Eheschließung/Scheidung stellt nämlich keine Rechtsnachfolg...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 450 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren stehen dem Gläubiger viele Wege offen, seine Forderung im besten Fall erfolgreich durchzusetzen. Auf die Mitwirkung des Schuldners kommt es i.d.R. nicht an. Rz. 451 Bei einigen Titeln hängt jedoch die Durchsetzung des titulierten Anspruchs des Gläubigers einzig von dem Willen des Schuldners ab. Das bedeutet, dass nur der Schuldner ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Zuständigkeit

Rz. 459 Ausschließlich zuständig für die Entscheidung über den Antrag gem. § 888 ZPO ist das Prozessgericht erster Instanz – somit das Gericht, das z.B. das Urteil oder den Beschluss erlassen hat oder das Gericht, vor dem die Parteien einen Prozessvergleich geschlossen haben; bei notariellen Urkunden das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Das Prozessger...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Zur rechten Zeit und am rechten Ort

Rz. 131 Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Sachpfändung muss zur rechten Zeit und am rechten Ort erfolgen. Zur rechten Zeit: Grundsätzlich ist die Zwangsvollstreckung nur zu bestimmten Zeiten, nämlich werktags von 6–21 Uhr (§ 758a Abs. 4 ZPO) zulässig. Um außerhalb dieser Zeiten vollstrecken zu können, benötigt der Gläubiger eine gerichtliche Genehm...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Gläubiger und Schuldner

Rz. 139 Die nachfolgenden Seiten des Auftrags sind in Module aufgeteilt. Modul A und B betreffen die Angaben zum Gläubiger bzw. Schuldner und sind inhaltlich überwiegend identisch. Der Vollstreckungsauftrag enthält Eingabefelder für einen Gläubiger bzw. einen Schuldner. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder – sofern die genutzte B...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Übersicht

Rz. 549 Es stellt sich die Frage: Maßnahme oder Entscheidung? Die konkrete Maßnahme eines Vollstreckungsorgans ist mit der Erinnerung anzufechten (Begründung: die zu beachtenden Verfahrensvorschriften wurden nicht eingehalten). Dies betrifft z.B. Maßnahmen des Gerichtsvollziehers. Eine Vollstreckungsmaßnahme eines Richters oder Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) liegt dann...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Zu pfändende Forderung

Rz. 235 Für eine erfolgreiche Forderungspfändung ist Kreativität und eine möglichst umfassende Informationslage über die Vermögenswerte des Schuldners erforderlich. Die am meisten ausgebrachten Pfändungen betreffen die:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Antrag des Gläubigers

Rz. 457 Um seinen Anspruch durchzusetzen, muss der Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellen. Ist das Prozessgericht in erster Instanz das LG, so besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO). Der Gläubiger muss in diesem Fall einen RA mit der Antragstellung beauftragen, ansonsten würde der Antrag als unzulässig abgewiesen werden. Das Zwangsmittel oder die Zwangshöhe muss der Gl...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 461 Das Gericht entscheidet über den Antrag im Beschlussweg (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Vornahme der Handlung, zu der der Schuldner verpflichtet ist, beinhalten sowie das Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft). Der gem. § 888 ZPO erlassene Beschluss ist ein Vollstreckungstitel gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Rz. 4...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Verfahren

Rz. 422 Die Zwangsversteigerung erfolgt nur auf Antrag. Jeder Gläubiger des Schuldners kann bei einer titulierten Geldforderung die Zwangsversteigerung beantragen. Rz. 423 Voraussetzung für das Zwangsversteigerungsverfahren ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. Sämtliche Vollstreckungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (zu den Voraussetzungen s. Rdn 10 ff.). Bei eine...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 468 In dem Verfahren gem. § 888 ZPO erfolgt die Kostenfestsetzung gem. § 788 Abs. 2 ZPO durch das Prozessgericht (Zustellungskosten des Urteils, vorgerichtliche Aufforderung an den Schuldner, der Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen, Kosten für den Antrag gem. § 888 ZPO). Rz. 469 Sofern Sie aus dem Zwangsgeld bzw. Haftbeschluss Zwangsvollstreckungsmaßnah...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Schuldnerschutz

Rz. 428 Der Schuldner kann gem. § 30a ZVG die Einstellung der Zwangsversteigerung für höchstens sechs Monate beantragen. Der Antrag muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen (§ 30b Abs. 1 ZVG) ab Zustellung des Anordnungs- bzw. Beitrittsbeschlusses durch den Schuldner gestellt werden. Der Antrag muss begründet werden. Der Schuldner muss mit seinem Antrag nach § 30a ZVG n...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Eintritt eines Kalendertages

Rz. 80 Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist, § 751 Abs. 1 ZPO. Das Vollstreckungsorgan hat vor Beginn der Zwangsvollstreckung zu prüfen, ob die Bedingung (Eintritt des Kalendertages) eingetreten ist. Nur bei Fälligkeit darf die Vollstreckungsmaßnahme...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 478 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 887 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Versuch einer gütlichen Erledigung

Rz. 152 Unabhängig davon, welche Aufträge der Gläubiger erteilt, muss der Gerichtsvollzieher zunächst gem. § 802a ZPO versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Schuldner herbeizuführen. Kann der Schuldner glaubhaft machen, dass er die Forderung innerhalb von 12 Monaten begleichen kann, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst einen Vollstreckungsaufschub gewähren...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Pfändung durch einen Unterhaltsgläubiger gem. § 850d ZPO

Rz. 355 Der Unterhaltsgläubiger wird vom Gesetzgeber privilegiert und kann zusätzlich in den sogenannten Vorrechtsbereich vollstrecken. Der Unterhaltsgläubiger ist jedoch nicht verpflichtet, in den Vorrechtsbereich zu vollstrecken, sondern kann auch eine "Normal"Pfändung ausbringen. Will der Gläubiger in den Vorrechtsbereich vollstrecken, so müssen im Formular (Anlage 5 ZVFV...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Inhalt des Anspruchs

Rz. 474 Wie bei jeder Vollstreckungsmaßnahme bedarf es auch hier eines Antrages des Gläubigers. Rz. 475 In der Praxis bereitet es mitunter Schwierigkeiten, abzugrenzen, wann eine Handlung unvertretbar und einzig und allein vom Schuldner vorgenommen werden kann und wann sie vertretbar ist und somit auch durch einen Dritten ausgeführt werden kann (s. Rdn 454). Rz. 476 Vertretbar...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Vorschuss der notwendigen Kosten

Rz. 481 Die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme hat der Schuldner nach § 887 Abs. 1 ZPO zu tragen, dies ist im Beschluss ausdrücklich festzuhalten. Der Gläubiger kann, muss jedoch nicht, in Vorleistung gehen. Er kann auch mit seinem Antrag nach § 887 ZPO vom Schuldner einen Vorschuss über die voraussichtlichen Kosten verlangen. Rz. 482 Als notwendig werden die Kosten angeseh...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag

Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 627 Scheitert jedoch auch der gerichtliche Einigungsversuch, so wird das ruhende Insolvenzantragsverfahren wieder aufgenommen und das Insolvenzgericht eröffnet ein sog. vereinfachtes Insolvenzverfahren. Dies geschieht auch, wenn im Antrag bereits die Einschätzung abgegeben worden ist, dass eine gerichtliche Einigung aussichtslos erscheint und die Fortsetzung der Eröffnun...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Mandant

Rz. 92 Bereits bei Auftragsannahme sollte der Mandant wichtige Informationen zu seinem Kunden einholen bzw. festhalten. Da der Mandant bei Auftragserteilung jedoch nicht davon ausgeht, dass die anstehende Geschäftsbeziehung notleidend wird, geht er häufig zu lasch mit dem Informationsmanagement um. Dabei ist der Mandant immer noch die kostengünstigste Auskunftsquelle. Bei Au...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 11. Pfändung von Bankguthaben

Rz. 362 Die Kontenpfändung gehört auch nach Einführung des Pfändungsschutzkontos im Jahr 2010 zu den meist genutzten und oftmals auch effizientesten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Rz. 363 Häufig meldet sich der Schuldner nach einer Kontenpfändung beim Gläubiger, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und somit wieder frei über sein Konto verfügen zu können. Rz. 364 Seit der Refor...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 485 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 486 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Austauschpfändung

Rz. 156 Neuwertige und besonders wertvolle der oben genannten Sachen können jedoch im Wege der sogenannten Austauschpfändung gem. § 811a ZPO durch einfachere preiswertere Gegenstände ersetzt werden. Beispiel: Der Schuldner besitzt einen neuwertigen großen Fernseher im Wert von 9.000,00 EUR. Ein Fernseher ist grds. unpfändbar, kann jedoch durch einen kleineren – preiswerteren ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Rz. 605 In dieser Phase wird versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Ein solcher Versuch mithilfe eines RA oder einer anderen fachkundigen Stelle (z.B. Schuldnerberatungsstelle) ist zwingende Voraussetzung für das weitere gerichtliche Insolvenzverfahren. Rz. 606 Der außergerichtliche Einigungsversuch unterliegt vom Grundsatz her der Privatauto...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 494 In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Vollstreckungsgegenstand um eine Einzelsache, grds. ist aber auch die Vollstreckung zur Herausgabe einer individuell bestimmten Sachgesamtheit (z.B. einem Warenlager, die Geräte eines Sportstudios oder einer Bibliothek) möglich. Rz. 495 Achtung: Die Herausgabe eines Kindes erfolgt nicht nach § 883 ZPO, sondern vielmehr nac...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 160 Findet der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung pfändbare Gegenstände vor, erfolgt die Inbesitznahme durch den Gerichtsvollziehermehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Voraussetzungen

Rz. 388 Es müssen nachstehende Voraussetzungen gegeben sein, damit ein vorläufiges Zahlungsverbot rechtmäßig ist:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Grundbuchamt

Rz. 104 Insbes. vor Vollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen in Immobilien (Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung) sollte vorher ein Grundbuchausdruck beim betreffenden Grundbuchamt eingeholt werden. Die Grundbuchämter werden bei den AG geführt. Der Grundbuchausdruck ist eine Abschrift aller Einträge im Grundbuch. Rz. 105 Im Antrag auf Erteil...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Schuldnerschutzvorschriften

Rz. 499 Die Schutzvorschriften der § 811 ZPO gelten nur in der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung (Sachpfändung), nicht jedoch in der Herausgabevollstreckung. Bei der Herausgabevollstreckung gibt es nämlich bereits einen titulierten Rechtsanspruch hinsichtlich eines konkreten Gegenstandes, so dass evtl. soziale Aspekte bereits im Erkenntnisverfahren berücksichtigt ...mehr