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Hausgeld und Hausgeldverzug (FAQs) /   Zwangsvollstreckung

Dr. Oliver Elzer
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Was für Möglichkeiten hat die Gemeinschaft, wenn der Hausgeldschuldner auch nach entsprechender gerichtlicher Verpflichtung nicht zahlt?

Die Gemeinschaft hat die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Hausgeldschuldner einzuleiten. Es besteht neben der herkömmlichen Zwangsvollstreckung auch die Möglichkeit, die Zwangsverwaltung über das Wohnungseigentum zu beantragen oder gar dessen Zwangsversteigerung. In jedem Fall sollte jedoch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beantragt werden.

 

Wann lohnt denn eine Zwangsverwaltung der Eigentumswohnung?

Zunächst ist zu berücksichtigen, dass der Zwangsverwalter nicht unentgeltlich tätig wird. Vorteilhaft ist die Zwangsverwaltung der Schuldnerwohnung also dann, wenn diese vermietet ist. Dann nämlich werden Einnahmen erwirtschaftet, die zur Tilgung der bestehenden Forderungen und zur Vergütung des Zwangsverwalters zur Verfügung stehen.

 

Ein Wohnungseigentümer, der Hausgeld schuldet, plant den Verkauf seiner Wohnung – ist die Immobiliar-Zwangsvollstreckung jetzt eilig?

Kann man so sehen. Die Zwangsvollstreckung kann aber auch in den Kaufpreis gehen.

 

Kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, eine Vermögensauskunft des Wohnungseigentümers als Schuldner einzuholen?

Ja. Um sich über das Vermögen des Hausgeldschuldners einen Überblick zu verschaffen, muss die GdWE nicht selbst tätig werden. Denn nach § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, eine Vermögensauskunft des Schuldners einzuholen. Eine solche Vermögensauskunft stellt eine selbstständige Vollstreckungsmaßnahme dar, die schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens erfolgen kann und unabhängig von einem erfolglosen Vollstreckungsversuch ist.

 

Welche letzte Möglichkeit besteht nach der Zwangsvollstreckung?

Eine Möglichkeit ist d...

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