Bereits zum 22. Mal werden dieses Jahr die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Nachdem diese letztes Jahr erstmal wieder in Präsenz in Berlin stattgefunden haben, geht es dieses Jahr nach Prag.

Das Spektrum deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, die derzeit in der europäischen Verkehrspolitik diskutiert werden.

Eines der zentralen Themen ist das Internationale Forderungsmanagement. Wenn der Schuldner nicht in Deutschland bzw. dem eigenen Land, sondern im Ausland sitzt, kann das Forderungsmanagement kompliziert werden.

Der prozessuale Opferschutz und die Vereinfachung der Durchsetzung eigener Ansprüche für den Geschädigten ist in den letzten Jahren in Europa deutlich vorangeschritten. Nachdem im prozessualen Ablauf der EuGH entschieden hat, dass die Zustellung einer Klage, die im Wohnsitzstaat des Geschädigten erhoben wird, auch in dessen Staat dem Regulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers zugestellt werden kann, stellt sich jedoch die Frage, wie Forderungen nach einem rechtskräftigen Titel im Wohnsitzstaat, im europäischen Ausland durchgesetzt werden können.

Obwohl einerseits die Geltendmachung und das Verfahren für den Geschädigten bei Verkehrsunfällen vereinfacht wurden, bestehen andererseits Schwierigkeiten bei der Durchsetzung etwaiger Forderungen im Ausland und damit einhergehend ein erhöhtes Risiko von Forderungsausfällen und insbesondere Zahlungsverzögerungen. Das Internationale Forderungsmanagement gewinnt hier zunehmend an Bedeutung und setzt genau an dem Punkt an, an dem die internen inländischen Prozesse und Abläufe aufhören. Hierbei geht es um Fragen, wie die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen EU-Ländern derzeit erfolgt, wie diese zukünftig einheitlich geregelt werden könnte, damit der jeweiligen rechtlichen Situation vor Ort Genüge getan wird und ein finanzielles Ausfallrisiko und Verzögerungen reduziert werden. Auch Schwierigkeiten, die bei einer bestehenden Insolvenz auftauchen können, werden Thema sein. Die Unterschiede zwischen einzelnen Ländern und eine mögliche einheitliche europäische Handhabung werden daher auf dem Kongress diskutiert werden.

Auch mit den Problemen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hervorrufen kann, werden sich die Verkehrsrechtstage dieses Jahr beschäftigen. Die Fragen sind dabei so vielfältig, wie die Zusammenarbeit an sich, so wird es insbesondere um die Fragen gehen, wie die konkreten Aufgaben und Befugnisse von Schadensregulierungsbeauftragten in der täglichen Arbeit aussehen, welche eigenen Kompetenzen bestehen und wie die Zusammenarbeit untereinander von ausländischen Versicherern zu Schadenregulierungsbeauftragten der jeweiligen Länder aussieht. Auch die Bedeutung des Grüne-Karte-Systems sowie die Sicht der Verkehrsunfallopfer wird Thema sein, u.a. auf was ist zu achten, wo können Schwierigkeiten liegen und wie ist eine einfache und schnelle Geltendmachung/ Durchsetzung der Ansprüche zu gewährleisten.

Schließich soll auf den diesjährigen Verkehrsrechtstagen auch das EU-Paket zur Straßenverkehrssicherheit diskutiert werden. Um das bereits erfolgreiche System der KH-Richtlinien der EU-Staaten zu ergänzen und weitere Bereiche abzudecken, wurde von der EU-Kommission am 1.3.2023 ein Straßenverkehrssicherheitspaket mit drei Richtlinienentwürfen vorgestellt. Die Entwürfe befassen sich mit Führerschein, Führerscheinentzug und Verfolgung von Verkehrsverstößen und könnten die Möglichkeit schaffen, das bestehende System zu vereinheitlichen und offene Fragen in dem europäischen System der einzelnen Länder beantworten.

Autor: Verena Bouwmann

RAin Verena Bouwmann, FAin für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht, München

zfs 9/2023, S. 481

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