Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Verluste/Verlustabzug / 4.4 Verlustvortrag

Dipl.-Finw. (FH) Anna M. Nolte
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in die folgenden VZ vorgetragen.[1] Es handelt sich um die Beträge,

  • die im Jahr ihrer Entstehung nicht durch Verrechnung mit positiven Einkünften ausgeglichen und auch
  • die nicht durch Rücktrag in den/die vorangegangenen VZ abgezogen werden konnten oder
  • auf deren Rücktrag der Steuerpflichtige nach § 10d Abs. 1 Satz 6 EStG verzichtet hat.

Ein (teilweiser) Verzicht auf den Verlustvortrag ist nicht möglich. Der am Schluss eines VZ verbleibende Verlustvortrag ist gesondert festzustellen.[2] Verluste nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG sind auch in solche VZ vorzutragen, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG erzielt hat.[3]

Beim Verlustvortrag können grundsätzlich alle Verluste ohne Rücksicht auf die Einkunftsart verrechnet werden, mit Ausnahme von den Einkunftsarten, die besonderen Verlustverrechnungsbeschränkungen unterliegen.[4] Der Verlustvortrag ist betragsmäßig begrenzt: Er ist bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % (VZ 2024 bis einschl. 2027 bis zu 70 %) des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte – vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen – vorzunehmen.[5] Dabei erhöht der in einem VZ ausgenutzte, das Existenzminimum eines Jahres abdeckende Grundfreibetrag nicht den Verlustvortrag.[6] Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern tritt an die Stelle des Betrags von 1 Mio. EUR der Betrag von 2 Mio. EUR. Diese Begrenzung der Höhe nach gilt durch die Verweise auf § 10d EStG auch für die besonderen Verlustv...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      1.023
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      882
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      766
    • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
      737
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      734
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      724
    • Jubiläumszuwendung
      716
    • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
      714
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      710
    • GmbH, Gewinnausschüttung
      689
    • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
      687
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      666
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      657
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      649
    • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
      631
    • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
      628
    • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
      622
    • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
      618
    • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
      612
    • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
      610
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Verluste/Verlustabzug
    Verluste/Verlustabzug

    Zusammenfassung Überblick Verlust ist das Gegenteil von Gewinn und bezeichnet einen Fehlbetrag. Die Summe der Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist größer als die der Betriebseinnahmen oder Einnahmen. Man spricht auch von negativen Einkünften oder von ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren