Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Insolvenz des Bürgen.

Rn 49 Der Gläubiger kann am Insolvenzverfahren des selbstschuldnerischen Bürgen (§ 773 I Nr 1) – das für diesen zur Schuldbefreiung führen kann (s.o. Rn 7) – nach §§ 38, 41 InsO teilnehmen, auch wenn die Hauptforderung noch nicht fällig ist. Steht dem Bürgen hingegen die Einrede der Vorausklage zu, wird die Bürgschaftsforderung nach §§ 41, 191 InsO als aufschiebend bedingter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Insolvenz.

Rn 5 In der Insolvenz teilen wesentliche Bestandteile das Schicksal des Grundstücks, zu dem sie gehören. Bei Scheinbestandteilen oder sonstigen beweglichen Sachen kommt es darauf an, ob es sich um Zubehör iSd § 97 handelt, welches dem Haftungsverband des Grundstücks unterliegt (§ 1120). Rn 6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Baustofflieferanten, einen verlängerten EV mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

I. Zwangsvollstreckung. Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sicherungsabtretung in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sicherungsgut in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

1. des Sicherungsnehmers. a) Zwangsvollstreckung. Rn 76 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsnehmers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung (BGH NJW 59, 1223, 1224), so steht dem Sicherungsgeber die Drittwiderspruchsklage zu (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 55, 20, 26; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 100, 95, 104; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Das Wide...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Insolvenz (§ 9a V).

Rn 38 Die GdW ist nach § 9a V nicht insolvenzfähig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 16 Die vorrangige Vormerkung schützt auch vor einer Verfügung im Wege der Zwangsvollstreckung, Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter. Die Vormerkung hindert nicht das Zwangsversteigerungsverfahren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Insolvenz.

1. Mieterinsolvenz. a) Überblick. Rn 71 Fällt der Mieter einer unbeweglichen Sache – zB einer Mietwohnung (LG Karlsruhe ZIP 03, 677; AG Köln Info M 10, 494) – in Insolvenz, besteht das Mietverhältnis zunächst fort (§ 108 I 1 InsO); § 108 I InsO verdrängt insoweit § 103 I InsO (BGH NJW 15, 162 Rz 8; NJW 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 8). Die Mietvertragsparteien kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 79 In der Insolvenz des Sicherungsgebers steht dem Sicherungsnehmer nur ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 Nr 1 InsO), das sich ggf in einem Ersatzabsonderungsrecht analog § 48 I InsO fortsetzt (BGH WM 09, 237 Rz 18; 10, 662 Tz 8, s dazu Flöther/Wehner NZI 10, 554 ff; Mitlehner ZIP 10, 1934 ff; BGH WM 15, 1468, Tz 15, 17 u 2246, Rz 9 f; Dresd WM 10, 212, 214). Gleiches g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Insolvenz des Hauptschuldners.

Rn 45 In der Insolvenz des Hauptschuldners ist der Bürge nicht Beteiligter des Insolvenzplans. Daher bestehen die Rechte des Gläubigers gg den Bürgen bei einer Herabsetzung der Hauptschuld durch den Insolvenzplan (§ 254 II 1 InsO) und bei einer Restschuldbefreiung des Hauptschuldners (§ 301 II 1 InsO) unabhängig vom Schicksal der Hauptforderung fort (Einschränkungen des Akze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenz.

Rn 10 In der Insolvenz des Vollmachtgebers gilt § 117 I InsO (BGHZ 155, 87, 90 f zum Gesamtvollstreckungsverfahren gem §§ 5, 7 GesO), der eine Beeinträchtigung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters verhindern soll, wobei str ist, inwieweit die Vorschrift nur klarstellende oder konstitutive Bedeutung hat (Schilken KTS 07, 1, 3 ff). § 117 I InsO ist a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insolvenz eines Gesellschafters (Nr 3).

Rn 5 Es geht nicht um die Insolvenz der GbR selbst (vgl § 729 I Nr 2). Auch nicht erfasst ist die Nachlassinsolvenz über einen vererbten Gesellschaftsanteil. Ausscheidenstatbestand ist der Erlass des Eröffnungsbeschlusses (§ 27 II Nr 3 InsO) gg den Gesellschafter. Dem Eröffnungsbeschluss steht eine Abweisung mangels Masse (§ 26 I InsO) nicht gleich, ebensowenig die Anordnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Insolvenz des Mieters.

Rn 34 Bei Insolvenz des Mieters (Schmitt ZIP 22, 617) hat der Vermieter ein Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Erlös des Pfandobjekts nach § 50 I 1 InsO. § 562a und § 562b gelten für den Vermieter ggü dem Insolvenzverwalter nicht (Staud/Emmerich § 562d Rz 4). Aufgrund der Einschränkung des § 50 II InsO kann das Vermieterpfandrecht für die Miete für eine frühere Zeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 75 BGB – Eintragungen bei Insolvenz.

Gesetzestext (1) 1Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Beschluss, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden ist, sowie die Auflösung des Vereins nach § 42 Absatz 2 Satz 1 sind von Amts wegen einzutragen. 2Von Amts wegen sind auch einzutragenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Insolvenz.

Rn 6 Für Bund und Länder ist das Insolvenzverfahren ausgeschlossen (§ 12 I Nr 1 InsO), für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts dann, wenn das Landesrecht es vorsieht (§ 12 I Nr 2 InsO), was meistens der Fall ist. Nur für die übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts hat daher die Verweisung auf die Insolvenzantragspflicht des § 42 II Bedeutung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 26 Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist gem § 1092 I 1 nicht übertragbar und deshalb nicht pfändbar (§§ 851, 857 I ZPO). Etwas anderes gilt gem § 857 III ZPO dann, wenn die Überlassung der Ausübung an einen anderen (§ 1092 I 2) gestattet ist. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auflösung bei Insolvenz eines Gesellschafters.

Rn 6 Über II wird eine Notgeschäftsführungsbefugnis der anderen Gesellschafter (I 4) auch dann geschaffen, wenn über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird und der Gesellschaftsvertrag gem § 723 I Nr 3 deshalb die Auflösung bestimmt. Besteht hier eine Gefahr für die Gesellschaft oder ihr Gesellschaftsvermögen und sind, weil weder die geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insolvenz der Gesellschaft (Nr 2).

Rn 3 Wird über das Vermögen der rechtsfähigen GbR (§ 11 II Nr 1 InsO) das Insolvenzverfahren eröffnet (§ 27 II Nr 3 InsO: Erlass des Beschlusses), tritt sie zwingend ins Auflösungsstadium. Kein Fall von Nr 2 ist es, wenn die Eröffnung mangels Masse abgelehnt (§ 26 InsO) wird, es kommt aber II Fall 2 in Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Insolvenz

Rn 4 Anders als bei der Sicherungsübereignung darf der Pfandgläubiger die Sicherheit verwerten (§§ 173, 166 II InsO; BAG ZIP 07, 2173, Tz 35). Die Kostenpauschalen nach §§ 170, 171 InsO fallen nicht an.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sonderfall: Insolvenz des Mieters.

Rn 5 Hier besteht ein Absonderungsrecht des Vermieters gem § 50 I InsO. Der Insolvenzverwalter kann das Pfandobjekt gem §§ 166 f InsO verwerten (Lammel § 562d Rz 9).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 6 Der Reisende hat entspr I 1 darzulegen und zu beweisen, dass Reiseleistungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausgefallen sind oder welche Zahlungen er deshalb an Leistungserbringer erbracht hat. Auf die Kausalität der Zahlungsunfähigkeit kommt es nicht mehr an. Der Absicherer hat die Voraussetzungen der Verringerung des Erstattungsanspruch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverschleppung und andere Handlungen im Vorfeld der Insolvenz.

Rn 39 Die Insolvenzverschleppung durch vertretungsberechtigte Organe von Gesellschaften oder Vereinen ist spezialgesetzlich geregelt, zB in §§ 42 II BGB, 15a InsO, ggf iVm § 823 II (§ 823 Rn 241). Daneben spielt § 826 praktisch kaum eine Rolle (s nur BGHZ 75, 96, 114; 96, 231, 235 ff; Rostock NJOZ 06, 2767, 2777 f; Gehrlein WM 21, 1, 6; Ausn: BGHZ 108, 134, 141 ff, krit dazu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Prozessuales/Insolvenz/Steuer.

Rn 24 Die Geltendmachung streitiger Ansprüche erfolgt beim Prozessgericht. Gerichtsstand ist wahlweise der des Beklagten (§§ 12 ff ZPO) oder der der Erbschaft (§ 27 ZPO). Einschränkende letztwillige Schiedsgerichtsklausel sind idR unzulässig (str; München 25.4.16 – 34 Sch 12/15). Es kann kein Prozesskostenvorschuss vom anderen Ehegatten nach §§ 1360a IV, 1361 IV gefordert we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Insolvenz, Einzelzwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung auf Vermieterseite.

Rn 22 Die Barkaution geht zunächst in das Vermögen des Vermieters über. Unterbleibt eine vorgeschriebene gesonderte Anlage, ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution und der Schadenersatzanspruch wegen Unterlassens der gesonderten Anlage im Fall der Vermieterinsolvenz eine einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO (BGH ZMR 08, 280, Eckert ZMR 10, 9, Timme NZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Abtretung und Insolvenz.

Rn 193 Hat der Vermieter eines unbeweglichen Gegenstandes oder von Räumen vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen eine Mietforderung abgetreten, ist diese Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht (§ 110 I 1 InsO; BGH NJW 13, 2429 [BGH 25.04.2013 - IX ZR 62/12] Rz 28). Pfä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Insolvenz und Einzelzwangsvollstreckung auf Mieterseite.

Rn 23 Hat der Mieter als Mietsicherheit ein Kautionssparbuch mit Sperrvermerk zugunsten des Vermieters angelegt, hat dieser im Fall der Mieterinsolvenz ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO, soweit die Pfandrechtsbestellung oder Sicherungsabtretung nach außen erkennbar ist. Zur Tilgungsbestimmung bei der Barkaution vgl LG Hambg ZMR 08, 209 und Hambg ZMR 08, 714. Zur Mieterin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 56 In einer Patronatserklärung verspricht der ›Patron‹ (zB die Konzernmuttergesellschaft) idR ggü dem Gläubiger (zB Bank) eines Dritten (zB der Tochtergesellschaft) – dem Protégé – ein bestimmtes Verhalten, das die Aussichten auf Vertragserfüllung ggü dem Gläubiger (zB Rückzahlung eines Kredits durch die Tochtergesellschaft an die Bank) verbessert (ausführlich BeckOGK/Har...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand.

Rn 2 § 651r zielt darauf, den Preis für eine Reise iSd § 651a (§ 651a Rn 6, 9) für nicht erbrachter Reiseleistungen abzusichern (BGH NJW 02, 2238 [BGH 16.04.2002 - X ZR 17/01]). § 651r gilt nicht, auch nicht analog, wenn der Reisende keine Reise bucht, sondern eigenverantwortlich Buchungen bei verschiedenen Firmen (Fluggesellschaft, Hotelbetreiber, Mietwagenunternehmen) zusa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Objektive Voraussetzungen (Abs 1 S 1).

Rn 10 Objektive Voraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit des Erben oder die Überschuldung des Nachlasses. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Erbe seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann und ist bei Einstellung der Zahlung anzunehmen, § 17 II InsO. Von einer Überschuldung ist nach § 19 II InsO auszugehen, wenn sich bei einer Gegenüberstellung der Aktiva und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Einem Kreditinstitut ist das Wissen aller Mitarbeiter zuzurechnen, die es bei der Bearbeitung eines konkret in Rede stehenden Geschäfts vertreten oder daran bestimmungsgemäß mitgewirkt haben. Diese Voraussetzungen erfüllt insb der Kontobetreuer, der den Verdacht schöpft, dass der Kontoinhaber eingehende Gelder veruntreut (BGH NJW 08, 2245 Rz 18), der Kassenbeamte, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstaltersmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Antragspflicht.

Rn 2 Der endgültige (nicht der ›werdende‹, Köln NZI 12, 1030 [OLG Köln 23.11.2011 - 2 U 92/11]) Erbe (auch der Miterbe) ist verpflichtet, unverzüglich das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen, sobald er Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung des Nachlasses hat, wobei die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gem II der Kenntnis in I gleichsteht. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. 2Verletzt er diese Pflicht, so ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. 3Bei der Bemessung der Zulänglichkeit des Nachlasses bleiben die Verbindlichkeiten au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verbindlichkeiten.

Rn 52 Verbindlichkeiten können nach den Umständen des Einzelfalls (Art, Grund und Zeitpunkt des Entstehens) das anrechenbare Einkommen mindern. Dabei sind die Belange von Unterhaltsgläubiger, Unterhaltsschuldner und Drittgläubiger gegeneinander abzuwägen. Die Abzahlung soll iRe Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgen. Berücksichtigungswürdige Verbindlichkeiten mindern d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Obliegenheit zur Einleitung des Insolvenzverfahrens.

Rn 9 Die monatliche Schuldenbelastung kann durch Einl der Verbraucherinsolvenz mit der späteren Restschuldbefreiung verringert werden. Eine unterhaltsrechtliche Obliegenheit für den Schuldner, von dem Verbraucherinsolvenzverfahren Gebrauch zu machen, kann bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung bestehen (BGH FamRZ 05, 508) Dies gilt nicht bei nur vorübergehender Zahlungsunf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte und Pflichten.

Rn 24 Wegen der besonderen Sachkompetenz auf Seiten der Banken ergeben sich aus der Geschäftsbesorgung idR Auskunfts-, Aufklärungs-, Beratungs- und Warnpflichten ggü dem Kunden. Dabei darf die Eigenverantwortlichkeit des Kunden nicht unberücksichtigt bleiben; Risikogeschäfte sind Teil der Privatautonomie (BGHZ 107, 92; WM 90, 304). Banken dürfen regelmäßig davon ausgehen, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Unternehmer ist Vermittler verbundener Reiseleistungen, wenn er für den Zweck derselben Reise, die keine Pauschalreise ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Für zwei aufeinander folgende Termine.

Rn 19 Wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts genügt ein einmaliger Mietrückstand auch dann nicht, wenn der Mieter erklärt, er könne künftig nicht mehr zahlen (aA Ddorf NJW-RR 91, 1353). Bei Wohnraumiete ist nach § 569 III Nr 1 ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete erheblich, bei Mietverhältnissen über andere Räume gilt dies erst Recht (BGH NJW 15, 2417: im Ausnahmefa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen (§§ 505a–505e).

Rn 1 Art 8 Abs 1 u 2 VerbrKrRL 2008/48/EG verpflichten Darlehensgeber, vor Abschluss des Darlehensvertrages bzw jeder deutlichen nachträglichen Erhöhung des Gesamtkreditbetrags die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers auf ausreichender Informationsgrundlage zu bewerten. Bezweckt wird der Schutz der Verbraucher vor Überschuldung u Zahlungsunfähigkeit durch eine verantwortungsbew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. ›Mitteilung‹.

Rn 131 Der Mieter – jeder einzelne muss Einwendungen erheben, wenn er sich erfolgreich gg eine Nachforderung verteidigen will (§ 425) – kann Einwendungen zwar formlos geltend machen, muss sie aber ›mitteilen‹, also im Einzelnen darstellen (Ddorf ZMR 03, 570; KG ZMR 06, 928; LG Karlsruhe IMR 12, 227; LG Berlin GE 11, 612). Unspezifizierte und/oder unbegründete Einwendungen si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsgegner.

Rn 3 Schuldner kann nur sein, wer eine Schenkung iSv § 2325, die nicht unter § 2330 fällt, vom Erblasser erhalten hat. Grds haftet von mehreren Beschenkten nur der, dessen Schenkung später vollzogen wurde (BGH NJW 83, 1485, 1486 [BGH 10.11.1982 - IVa ZR 29/81]); auf den Zeitpunkt des Schenkungsversprechens kommt es nicht an (Hamm NJW 69, 2148 [OLG Hamm 25.04.1969 - 6 U 300/6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651t BGB – Rückbeförderung; Vorauszahlungen.

Gesetzestext Der Reiseveranstalter darf eine Rückbeförderung des Reisenden nur vereinbaren und Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsfolgen des Insolvenzverfahrens.

Rn 1 Der Verein wird durch Insolvenzeröffnung oder deren Ablehnung mangels Masse aufgelöst (§ 41 Rn 1, 4). Das Insolvenzverfahren ersetzt die bei Auflösung sonst notwendige Liquidation. Insolvenzgründe sind (drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 16–19 InsO). Die Eintragung erfolgt nach § 75. Der Verein besteht als rechtsfähiger bis zum Ende des Insolvenzverfahr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1216 BGB – Ersatz von Verwendungen.

Gesetzestext 1Macht der Pfandgläubiger Verwendungen auf das Pfand, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Verpfänders nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. 2Der Pfandgläubiger ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er das Pfand versehen hat, wegzunehmen. Rn 1 Die Vorschrift, die nicht für Verwendungen zur Nutzungsgewinnung (§ 1213f) gilt, regelt da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subjektive Voraussetzungen.

Rn 13 Der Erbe muss Kenntnis vom Insolvenzgrund haben oder zumindest fahrlässig nicht erkannt haben, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Erbe weiß, dass die nötigen Zahlungsmittel fehlen und er daher dauerhaft außerstande sein wird, die wesentlichen fälligen Forderungen zu erfüllen. Sie ergibt sich aus den Tatsachen, die ihm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313).

Rn 52 Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage kommt in aller Regel nicht in Betracht: Sowohl der unvorhergesehene Vermögensverfall (BGHZ 107, 92, 103 f; s aber Rn 66 zur Kündigungsmöglichkeit) als auch die Zahlungsunwilligkeit des Hauptschuldners (BGHZ 104, 240, 242) werden vom Bürgschaftsrisiko umfasst. Sie fallen in die Risikosphäre des Bürgen (arg §§ 773 I Nr 3, 774 I). Im Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Subsidiarität.

Rn 4 Der Beschenkte haftet nur nachrangig (I: ›soweit‹; vgl Ddorf FamRZ 96, 445). Der Erbe muss aus Rechtsgründen, nicht nur tatsächlich zB wegen Zahlungsunfähigkeit (Schlesw OLGR 99, 369; BeckOKBGB/Müller Rz 11; MüKo/Lange Rz 3; aA AK/Däubler Rz 3; Staud/Olshausen Rz 11), zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet sein. Das ist der Fall, wenn er seine Haftung beschrä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtshandlungen in Benachteiligungsabsicht, die dem Dritten bekannt war (Abs 2).

Rn 9 Anders als nach I sind hier auch entgeltliche Geschäfte umfasst. Die praktische Bedeutung dieser Regelung ist gering, da entgeltliche Geschäfte zumeist nicht vermögensmindernd wirken. In Betracht kommen insb entgeltliche Geschäfte mit Dritten oder Darlehensgewährungen an Dritte, deren Zahlungsunfähigkeit bewusst in Kauf genommen wird, sowie die Veräußerung von Vermögen ...mehr