Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Praxis-Beispiele: Insolvenzgeld / 4 Höhe des Anspruchs

Stephan Wilcken
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Sachverhalt

Über ein Unternehmen ist am 7.7. eines Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen fort.

In den Monaten Mai, Juni und Juli haben die Mitarbeiter ihre Vergütung nicht erhalten, ebenso wenig das mit der Abrechnung Juni zu bezahlende zusätzliche Urlaubsgeld. Der Akkordmehrverdienst wird aufgrund einer Betriebsvereinbarung monatlich zeitversetzt im Folgemonat ausbezahlt. Der Akkordmehrverdienst aus dem Monat März, fällig mit der Aprilabrechnung, steht auch noch aus.

Die Mitarbeiter verlangen nun das Monatsentgelt für die Monate Mai und Juni, das ausstehende zusätzliche Urlaubsgeld sowie den Akkordmehrverdienst aus dem Monat März.

Haben die Mitarbeiter Anspruch auf die Zahlung?

Ergebnis

Die Mitarbeiter erhalten sämtliche reklamierten Zahlungen über das Insolvenzgeld in voller Höhe.

Konnte der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht oder nicht vollständig zahlen, wird dies durch das Insolvenzgeld seitens der Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Durch dieses soll der Arbeitnehmer vor dem Risiko des Entgeltausfalls bei Zahlungsunfähigkeit geschützt werden.

Der 3-Monatszeitraum wird rückgerechnet ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Insolvenzgeld für den Zeitraum ab 7.4. bis zum 6.7., soweit er für diesen Zeitraum kein Arbeitsentgelt erhalten hat.

Unter Arbeitsentgelt fallen alle Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis, die in dem entsprechenden Zeitraum fällig waren. Dazu gehören auch Sonderzahlungen.

Das zusätzliche Urlaubsgeld war in dem 3-Monatszeitraum fällig und ist vom Insolvenzgeld umfasst.

Der reklamierte Akkordmehrverdienst wurde zwar im März und somit außerhalb des 3-Monatszeitraums erarbeitet, er war aber nach der Betriebsvereinbarung erst mit der Aprilabrechnung fällig, wird also dem April-Entgelt zugerechnet. Damit ist auch der Akkordmehrverdienst vom Insolvenzgeld abgedeckt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    564
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    222
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    162
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    155
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    130
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    115
  • Sterbegeld
    115
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    112
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    111
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    111
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    103
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    99
  • Vorsorgepauschale
    82
  • Minijob: Geringfügig entlohnte Beschäftigungen in der En ... / 2.1.4 Jubiläumszuwendungen
    78
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    77
  • Abfindung: Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich
    76
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    76
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    76
  • Aufmerksamkeiten
    75
  • Einmalzahlungen: Beitragsberechnung / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Praxis-Tipp: Werbungskostenabzug bei steuerfreiem Insolvenzgeld
Einkommensteuererklärung
Bild: Michael Bamberger

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben (§ 165 SGB III). Können Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die Dauer des Bezugs des Insolvenzgelds geltend gemacht werden?


Umlage U3: Insolvenzgeld 2025: höherer Umlagesatz
Taschenrechner Geld Stift
Bild: INGO HOFFMANN

Die Insolvenzgeldumlage ist mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern, die Arbeitnehmende im Inland beschäftigen, zu zahlen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun bekannt gegeben, dass 2025 wieder der gesetzlich festgeschriebene Umlagesatz von 0,15 Prozent gilt.


Absicherung bei ärztlichem Beschäftigungsverbot: Mutterschutzlohn: Anspruch und Berechnung im individuellen Beschäftigungsverbot
Schwangere Frau im Büro
Bild: Haufe Online Redaktion

Das Mutterschutzgesetz enthält verschiedene Regelungen zur Absicherung von Arbeitnehmerinnen in Mutterschutzzeiten, und zwar auch außerhalb der regulären gesetzlichen Mutterschutzfristen. Diese dienen im Wesentlichen dem Zweck, schwangerschaftsbedingte Einkommenseinbußen während bestehender Beschäftigungsverbote zu verhindern.


Basiswissen: Crashkurs Betriebliches Eingliederungsmanagement
Crashkurs Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bild: Haufe Shop

Der Crashkurs gibt eine Einführung in das Thema BEM und zeigt, wie die herausfordernden Gespräche nach Krankheit für alle Seiten erfolgsversprechend verlaufen können. Die Autorin bietet Gesprächsvorschläge und zahlreiche Praxisbeispiele.


Praxis-Beispiele: Insolvenzgeld
Praxis-Beispiele: Insolvenzgeld

1 Dauer des Anspruchs bei Unkenntnis des Insolvenzereignisses  Sachverhalt Über ein Unternehmen ist zum 5.10. eines Jahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden, der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen fort. Im August des Jahres zahlt der Arbeitgeber ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren