Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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B. AVB D&O / V. Insolvenz des Versicherten und Insolvenzklauseln (A-5.5 AVB D&O)

Rz. 48 Der D&O-Versicherungsvertrag endet nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Seiten des Versicherten. Der Geschädigte kann grundsätzlich direkt gegen den D&O-Versicherer vorgehen und wegen des Freistellungsanspruchs des in Insolvenz gefallenen Versicherten abgesonderte Befriedigung verlangen (§ 110 VVG). Das heißt, sofern der Freistellungsanspruch besteht,...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 59 Die Haftung des Geschäftsführers setzt voraus, dass er bei der Pflichtverletzung schuldhaft gehandelt hat. Bezugspunkt für das Verschulden ist die Pflichtverletzung, darüber hinaus ist z.B. ein Schädigungsbewusstsein nicht erforderlich.[1] Daher ist es wichtig die Pflichtverletzung bzw. das Verhalten, das diese begründen soll. präzise darzulegen. An diese wird sodann ...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls (B3-3.2 AVB D&O)

Rz. 13 B3-3.2 AVB D&O enthält "einen ganzen Strauß" an Obliegenheiten die der Versicherungsnehmerin und den Versicherten auferlegt werden. Nach der hier vertretenen Auffassung betreffen die Obliegenheiten an die Versicherungsnehmerin nur ihr eigenes versichertes Interesse, also nach den AVB-D&O die Company Reimbursement Klausel (A-3 AVB D&O). Siehe dazu die Ausführungen oben...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 5... / 3.3 Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern

Rz. 29 Minderheitsgesellschaftern, die gegen den Verschmelzungsbeschluss des übertragenden Rechtsträgers Widerspruch erhoben haben, muss für den Erwerb ihrer Anteile eine angemessene Abfindung in bar angeboten werden (§ 29 UmwG). Das Angebot kann binnen zwei Monaten nach der Bekanntmachung der eingetragenen Verschmelzung angenommen werden (§ 31 UmwG). Mit der Annahme des Bar...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Verzicht und Vergleich über Ersatzansprüche

Rz. 5 Bei der AG sind im Vergleich zur GmbH die Organhaftungsansprüche stärker zu Gunsten der AG und insbesondere mittelbar zu Gunsten der Gläubiger vor einem Verzicht oder Vergleich geschützt. Haftungsbeschränkende Vereinbarungen im Vorfeld, z.B. der Ausschluss für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen sind bei der AG wegen der formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 ...mehr

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B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

B3-3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls B3-3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als bes...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Rz. 7 Die Haftung setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus. Die Einschaltung eines Steuerberaters kann, muss aber nicht die grobe Fahrlässigkeit ausschließen. In der Regel ist dies aber Fall, wenn kein Anlass besteht, dessen Empfehlungen nicht zu folgen. Eine grobe Fahrlässigkeit kann nur angenommen werden, wenn sich das Beratungsergebnis als gänzlich unplausibel erwei...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Unternehmerisches Ermessen

Rz. 42 Die Pflichtwidrigkeit entfällt, wenn der Geschäftsführer eine Entscheidung im Rahmen seines unternehmerischen Ermessens trifft. Grundsätzlich besteht bei unternehmerischen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum. Ein Geschäftsführer muss täglich Entscheidungen treffen. Hier sollte er nicht zögerlich sein und befürchten müssen, für Maßnahmen, die sich als nachteil...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 22 PStTG müssen meldende Plattformbetreiber jeden meldepflichtigen Anbieter vor der erstmaligen Meldung und nach der Identifizierung als meldepflichtiger Anbieter über die erhobenen und gemeldeten Informationen informieren. Rz. 2 Hinweis Praxishinweis[1]: Im Rahmen der Anbieterinformation ist auch auf die datenschutzrechtlichen Belange des Anbieters Rücksicht zu ...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.11 Sonderfall: Widerspruch beim Betriebsübergang

Im Falle eines Betriebsübergangs ist es für alle Beteiligten schwierig, den Überblick darüber zu behalten, wer wann von wem was fordern kann. Entsprechend muss auch ein besonderes Augenmerk auf den Ablauf von Ausschlussfristen und der richtigen Geltendmachung von Ansprüchen gelegt werden (siehe Punkt 6.3). Widerspricht nun der Beschäftigte gem. § 613a Abs. 6 BGB, verkomplizi...mehr

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zfs 11/2023, Rechtsmissbräu... / 1 Sachverhalt

Die Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach Widerspruch geltend. Diese Versicherung wurde auf Antrag der Kl. vom 11.5.1999 mit Versicherungsbeginn zum 1.6.1999 nach dem sogenannten Policenmodell des § 5a VVG a.F. abgeschlossen. Die Kl. wurde über ihr Widerspruchsrecht nicht ordnungsgemäß be...mehr

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§ 33 Erlass wegen wesentlic... / I. Wirtschaftliche Verhältnisse des Betriebs

Rz. 36 [Autor/Stand] Weitere Voraussetzung für den Teilerlass der Grundsteuer ist die Unbilligkeit der Einziehung. In der bis 31.12.2024 geltenden Fassung der Norm legt § 33 GrStG Abs. 1 Satz 3 dieses Erfordernis für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke zugrunde. Damit entspricht § 33 Abs. 2 Satz 1 GrStG in dieser Hinsic...mehr

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§ 33 Erlass wegen wesentlic... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift führt bei bestehender materieller Steuerpflicht zwei Erlasstatbestände mit differenzierten Voraussetzungen abschließend auf, bei deren Erfüllung ein Rechtsanspruch besteht.[2] Den beiden Tatbeständen, die einen Erlass der Grundsteuer i.H.v. 25 oder 50 % vorsehen, ist ein übergeordnetes öffentliches Interesse gemeinsam. Mit dem Teilerlass de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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§ 33 Erlass wegen wesentlic... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat ihre Wurzeln in § 26a Ziff. 1 GrStG des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] sowie §§ 7, 10 bis 19 der Grundsteuererlassverordnung (GrStErlVO) vom 26.3.1952[3] und wurde in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 aufgenommen.[4] Durch die Grundsteuerrechtsreform 1973 war bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft vier Fünf...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis wird im Gegensatz zu den vergleichbaren Werk- oder Dienstverträgen dadurch gekennzeichnet, dass der Gläubiger der Arbeitsleistung (der Arbeitgeber) die Art und Weise der Arbeitsleistung einseitig bestimmen kann. Die Befolgung einer Weisung hat wiederum zur Folge, dass die entsprechende Tätigkeit als "Arbeit" im Sinne des § 2 ArbZG gilt.[1] Der Schuldner...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemein gültige Aussagen

Rz. 9 [Autor/Stand] Als maßgebliche Wertzahl ist grundsätzlich auf die von den Gutachterausschüssen für die Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ermittelten Sachwertfaktoren zurückzugreifen (§ 191 Satz 1 BewG). Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Sachwertfaktoren regelmäßig in ihren Grundstücksmarktberichten, sofern sie die Sachwertfaktoren aus der Kaufpreissa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erbschaftsteuer-Richtlinien, -Hinweise und gleich lautende Erlasse

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.6 Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag konkretisieren Arbeitgeber und Beschäftigte im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres rechtlichen Könnens im Rahmen der Rechtsordnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Arbeitsvertrag). Je genauer die einzelnen Pflichten des Beschäftigten bereits im Arbeitsvertrag festgelegt werden, desto weniger Raum bleibt für das Weisungsrecht des Arbeitgebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.1 Übersicht

Rz. 383 Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus seinem Gewinnanteil als Gesellschafter, den Vergütungen (sog. Sondervergütungen) für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft und für die Hingabe von Darlehen und die Überlassung von Wirtschaftsgütern, den Ergebnissen aus der Veränderung (Zu- und Abgänge) von Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Das Gese...mehr

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zfs 11/2023, Obhutspflichte... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die am 0.0.1926 geborene Klägerin begehrt von der Beklagten als Klinikträgerin Schadenersatz für diverse Kleidung und Gegenstände, die ihr nach Einlieferung in die Notaufnahme des Klinikums I. am 18.11.2021 mittels eines Rettungswagens und anschließender Verlegung auf die Station abhandengekommen sein sollen. [2] Die seinerzeit 95-jährige Klägerin begab sich am 18.11.2...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] § 32 GrStG ist seit der Neufassung des GrStG v. 7.8.1973[2] unverändert.[3] Ihre Wurzeln hat § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG in § 26a Ziff. 2 bis 4 GrStG 1951 sowie §§ 8, 9 GrStErlVO v. 26.3.1952.[4] Diese können wiederum zurückverfolgt werden bis zu den Billigkeitsrichtlinien, zuletzt geändert am 22.1.1940.[5] § 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG hat im Wesentlichen die Inh...mehr

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zfs 11/2023, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen:

[7] Das BG hat der nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrten Kl. einen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB zu Recht versagt. [8] 1. Eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts hat das BG ohne Rechtsfehler deshalb bejaht, w...mehr

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ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bestimmung besonders werthaltiger Außenanlagen nach den ErbStR 2019

Rz. 56 [Autor/Stand] Im Rahmen der ErbStR 2019 wurden die Sätze 2 ff. der R B 190.5 ErbStR 2019 überarbeitet. Danach sind bei der Prüfung der 10 %-Grenze (1. Stufe) gemäß R B 190.5 Satz 2 und 5 ErbStR 2019 nur noch die in den ErbStR 2019 aufgeführten Außenanlagen nebst ihrer Regelherstellungskosten[2] heranzuziehen. Dies ist u.E. aus dem Wortlaut der neu gefassten Formulieru...mehr

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zfs 11/2023, Fahrtenbuch; V... / 1 Aus den Gründen:

“Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die Ausführungen der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren, auf die sich die Prüfung des Senats beschränkt, enthalten keine Gründe, aus denen der angegriffene Beschl. des VG abzuändern oder aufzuheben wäre (§ 146 Abs. 4 S. 3 und 6 VwGO). Das VG (VG Mainz, Beschl. v. 17.4.2023 – 3 L 108/23.MZ) hat den auf Gewährung v...mehr

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Leistungsentgelt / 5.2.1 Zielfindung

Die zu vereinbarenden Ziele müssen sich an den mit der Einführung der Leistungsentgelte angestrebten Zielen ausrichten, d. h. die Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen zum Gegenstand haben, um hierdurch die Effizienz zu erhöhen. Zielvereinbarungen werden nicht nur mit einem, sondern mit zahlreichen Mitarbeitern geschlossen. Damit entsteht eine Wechselwirkung zwische...mehr

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zfs 11/2023, Zusammenstoß v... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. [22] 1. Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Beklagtenseite grundsätzlich gemäß §§ 1, 13 HPflG für die Folgen des streitgegenständlichen Unfalls einzustehen hat, weil der Unfallschaden bei dem Betrieb einer Schienenbahn entstanden ist, der Unfall nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist und für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterliste / 1 Zweck der Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste muss nach § 40 GmbHG für alle Gesellschafter diese Angaben enthalten: Name Vorname Geburtsdatum Wohnort Geschäftsanteile (Nennbeträge, laufende Nr. und prozentuale Beteiligung am Stammkapital) Die Gesellschafterliste gehört zu den einsehbaren Unterlagen, wird aber selbst nicht im Handelsregister eingetragen. Praxis-Tipp Bezeichnung als "Gesellschafterliste" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 3.1 Hinzurechnung ­Erbbauzinsen

Wenn Erbbauzinsen beim Gewerbetreibenden zu Betriebsausgaben geführt haben, müssen sie anteilig dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, unabhängig davon, ob sie bereits beim Empfänger als Betriebseinnahmen der Gewerbesteuerpflicht unterlegen haben. Allerdings gilt eine Freigrenze von 200.000 EUR für die Hinzurechnungen von Schuldzinsen zuzüglich der übrigen Finanzierungsant...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterversamm... / 4 Durchführung einer Gesellschafterversammlung

Der Ablauf der Gesellschafterversammlung ist gesetzlich nicht geregelt. Um den ordnungsgemäßen Ablauf einer Gesellschafterversammlung sicherzustellen, empfiehlt es sich jedoch, im Gesellschaftsvertrag die Grundsätze für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung festzuschreiben. In der Regel wird ein Versammlungsleiter bestimmt, erforderlich ist das jedoch nicht. Die he...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (Abs. 2)

Rz. 22 Grundsätzlich hätten nach § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung. D. h. während der Dauer des Verfahrens (Widerspruchs- und/oder Klageverfahren) kann der Bescheid nicht vollzogen werden. Abweichend hiervon ordnet § 13 Abs. 2 ausdrücklich an, dass dem Widerspruch und der Anfechtungsklage in Angelegenheiten nach §§ 1-12 BEEG keine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.1 Ablauf eines Widerspruchsverfahrens

Rz. 18 Bevor eine Klage gegen einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde zulässig erhoben werden kann, ist die Recht- und Zweckmäßigkeit dieser Entscheidung in einem Vorverfahren zu überprüfen (§ 78 Abs. 1 Satz 1 SGG). Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung eines Widerspruchs (§ 83 SGG). Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle einzulegen, die den VA...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Anordnung der aufschiebenden Wirkung/Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 26 Gegen die Wirkung des § 13 Abs. 2 kann der Adressat eines belastenden VA einstweiligen Rechtsschutz beantragen (§§ 86a f. SGG). Haben Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zu beantragen. Dies kann zunächst bei der Elterngeldstelle geschehen. Insoweit kann bei der Behörde, die den B...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.3 Abschluss des Widerspruchsverfahrens

Rz. 21 Die Widerspruchsstelle prüft nach Erhebung eines Widerspruchs dessen Zulässigkeit hinsichtlich Form und Frist. Ist der Widerspruch zulässig, ist die Rechtsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns in der Sache zu überprüfen. Das Vorverfahren findet seinen Abschluss, indem entweder die Widerspruchsstelle einen Abhilfebescheid erlässt (§ 85 Abs. 1 SGG), mit d...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.6 Wertgebühren, §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 2 RVG

Rz. 76 In Verfahren nach § 197a, Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer nach § 202 Satz 2 sowie in Verfahren nach § 200 Abs. 1 fallen Wertgebühren (§ 3 Abs. 1 Satz 2, 3 RVG) an, deren Höhe grundsätzlich nach dem Gegenstandswert bestimmt wird. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren richtet sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.4 Das Merkmal der Freiwilligkeit

Rz. 64 Im Umkehrschluss zu § 27b Abs. 1 S. 2 UStG ist das Betreten von Wohnräumen im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau dann zulässig, wenn der Betroffene den Prüfer freiwillig einlässt. Das erscheint auf einen ersten Blick durchaus systemgerecht, doch wirft es auf einen zweiten Blick viele Fragen auf, weil der Begriff der Freiwilligkeit durchaus weit ist. Voraussetzung der...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.1 Bemessungskriterien des § 14 RVG

Rz. 59 Bei der Bestimmung der Höhe einer Betragsrahmengebühr ist im konkreten Einzelfall von der Mittelgebühr auszugehen, mit der die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem "Normal-/Durchschnittsfall" abgegolten wird. Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach ob...mehr

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Jansen, SGG § 180 Wiederauf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den Vorschriften § 180 und § 181 sind besondere Wiederaufnahmeverfahren geregelt, mit denen der Gesetzgeber in Fällen von Zuständigkeitskonflikten bei Vorliegen bindender oder rechtskräftiger Entscheidungen eigene Verfahrenswege eröffnet. Sinn und Zweck der §§ 180, 181 ist – ebenso wie § 75 Abs. 5 –, verfahrensrechtlich zu ermöglichen, dass im Sozialrecht widersprec...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Bezeichnung AsylbLG ist irreführend, weil das Gesetz nicht nur auf Asylbewerber Anwendung findet (vgl. § 1 Abs. 1). Das BVerfG (Urteil v. 18.7.2012, 1 BvL 10/10) hat hierzu ausgeführt: Zitat Der Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes ist seit 1993 mehrfach erweitert worden und umfasst heute Menschen mit einem sehr unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Die...mehr

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Sommer, SGB V § 333 Überprü... / 2.1 Unterlagen und Informationen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik legt dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Verlangen folgende Unterlagen und Informationen vor: Zulassungen und Bestätigungen nach § 311 Abs. 6, §§ 324, 325 und 327 einschließlich der zugrunde gelegten Dokumentation, eine Aufstellung der nach §§ 329 bis 331 getroffenen Maßnahmen einschließlich der festgestellten Sicherheitsmängel u...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Regelung verfolgt den Zweck, Streitigkeiten nach den §§ 1-12 BEEG den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zuzuweisen (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 10 SGG).[1] Das sind typischerweise Streitigkeiten zwischen Berechtigten und den zuständigen Behörden über das Elterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus. Trotz dieser Regelung bleibt der Rechtsweg in Streitigkeiten na...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.2 Verfahrensgebühr

Rz. 37 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr. Durch diese Gebühr wird jede prozessuale Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Instanz abgegolten, für die das RVG keine sonstige Gebühr vorsieht. Sie entsteht für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG – Tätigkeitsfeld). Sie gilt u. a. für die Prüfung der...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.2 Form und Verfahren der Kostenentscheidung, §§ 161, 158 VwGO

Rz. 72 § 161 Abs. 1 VwGO schreibt für jede Entscheidung (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss), durch die ein anhängiges selbstständiges Verfahren abgeschlossen wird, vor, dass das Gericht von Amts wegen über die Kosten des Verfahrens entscheidet. Der Regelungsinhalt des § 161 Abs. 1 VwGO über Form und Verfahren der Kostenentscheidung ist identisch mit dem der Vorschrift des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Die Feststellung von "Verhältnissen" für andere Steuerarten (§ 27b Abs. 4 UStG)

Rz. 89 Eine bemerkenswerte Erweiterung der Regelung der Umsatzsteuer-Nachschau findet sich in dem Abs. 4 der Vorschrift. Werden danach anlässlich der Umsatzsteuer-Nachschau Verhältnisse festgestellt, die für die Festsetzung und Erhebung anderer Steuern als der USt von Bedeutung sein können, so ist die Auswertung der Feststellungen insoweit zulässig, als ihre Kenntnis für die...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.3 Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung (Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a)

Rz. 33 Die Änderung der Norm durch das HHVG (vgl. Rz. 12g) hat mit der Einfügung von Abs. 1a eine Legaldefinition für Verbandmittel gebracht. Die erneute Änderung des Abs. 1a Satz 2 durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (vgl. Rz. 12j) hat die Definition des Begriffs Verbandmittel zur Klarstellung konkretisiert. Verbandmittel sind Gegenstände eins...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.4 Missbrauchsgebühr nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 8 § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eröffnet die Möglichkeit, einem Beteiligten Kosten entsprechend § 34 BVerfGG aufzuerlegen, wenn die Einlegung des Rechtsbehelfs oder sonstige Verfahrenshandlungen als Missbrauch des kostenfreien sozialgerichtlichen Rechtsschutzes anzusehen sind (BT-Drs. 14/5943 S. 28). Die Regelung stellt eine Schadensersatzregelung dar, die das Privileg der K...mehr