Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Form des Widerspruchs, § 574b I.

Rn 2 Der Kündigungswiderspruch ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nunmehr (BEG IV, BGBl 1, 2024, Nr 323 v 29.10.24) in Textform (§ 126b) ggü dem Vermieter erklärt werden muss; zu früheren Besonderheiten bei Erklärung per beA-Schriftsatz vgl Fleindl FS Hannemann 23, S 103. Ein Telefax reicht. Ein Formfehler führt nach § 125 zur Nichtigkeit des Widers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Widersprüche.

Rn 10 Stimmen die Beschreibung des Gegenstandes von SonderE- und/oder gemE in Teilungsvertrag/Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist idR kein Erklärungsinhalt vorrangig. Bei einem durch Auslegung nicht aufklärbaren Widerspruch verbleibt der betroffene Raum gemE (BGH ZMR 04, 206 Rz 16 – juris; München ZMR 12, 30).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung des Widerspruchs.

Rn 2 Aufgrund des begründeten Widerspruchs des Mieters wird das Mietverhältnis trotz der Kündigung nicht beendet; der Widerspruch hat zwar keine rechtsgestaltende Wirkung, er bewirkt nicht die Unwirksamkeit der Kündigung, sondern ist notwendig, wenn der Mieter mehr erreichen will als eine bloße Räumungsfrist. Der Widerspruch ist ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs.

Gesetzestext (1) 1Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist in Textform zu erklären. 2Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen. (2) 1Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 899 BGB – Eintragung eines Widerspruchs.

Gesetzestext (1) In den Fällen des § 894 kann ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen werden. (2) 1Die Eintragung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund einer Bewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Berichtigung des Grundbuchs betroffen wird. 2Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gründe des Widerspruchs, § 574b I 2.

Rn 4 Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Begründung des Widerspruchs oder eine Auskunft über die Gründe des Mieters. Ein mittelbarer Zwang zur Begründung durch den Mieter ergibt sich allerdings aus der Kostennorm des § 93b II ZPO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Widersprüche.

Rn 11 Nicht selten kommt es dabei vor, dass Bauverträge unbeabsichtigt Widersprüche derart enthalten, dass bestimmte geschuldete Funktionalitäten oder Ergebnisse mit den ebenfalls vereinbarten weiteren Vorgaben (etwa zur Beschaffenheit bestimmter Materialien) nicht erreicht werden können. Das daraus resultierende Problem ließe sich theoretisch mit den Werkzeugen des allgemei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Abs 6.

Rn 48 Innerhalb eines Monats nach Zugang ordnungsgemäßer Unterrichtung kann der ArbN dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich (§ 126; begl Abschrift Anwaltsschriftsatz genügt, BAG NZA 06, 1409 [BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05]) widersprechen (VI). Die Frist gilt entspr für Fortsetzungsverlangen ggü dem Erwerber (BAG NZA 11, 1162 [BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09]). Bei g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Löschung.

Rn 12 Der Widerspruch erlischt, wenn er im Grundbuch gelöscht wird oder die zugrunde liegende eV aufgehoben wird (§§ 895 2 ZPO, 25 GBO). Zur Löschung eines Widerspruchs nach II 1 ist die Bewilligung des Begünstigten ausreichend. Zur Löschung eines auf Ersuchen einer Behörde eingetragenen Widerspruchs ist das Ersuchen der Behörde auf Löschung oder ggf Nachweis der Genehmigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist in Textform zu erklären. 2Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen. (2) 1Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung.

Rn 11 Der eingetragene Widerspruch hebt den öffentlichen Glauben hinsichtlich des betroffenen Rechts nach § 892 auf, so dass ein gutgläubiger – lastenfreier – Erwerb hinsichtlich des betroffenen Rechts ausgeschlossen wird. Dies gilt nur für einen Widerspruch, der zugunsten des wirklichen Inhabers eines bestehenden Berichtigungsanspruchs eingetragen ist (Soergel/Kern Rz 10), ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterrichtung der Arbeitnehmer, Abs 5.

Rn 38 Einzelheiten sowie Vorschläge: C Meyer Unterrichtung 21 ff, 235 ff; BLDH/Lingemann Kap 60 Rz 17 ff M 60.1 ff; ordnungsgemäße Unterrichtung s BAG AP BGB § 613a Unterrichtung Nr 15; Lingemann NZA 12, 546. Gem V ist ein ArbN vom bisherigen oder vom neuen ArbG über den Betriebsübergang zu unterrichten. Dadurch soll der ArbN eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Widerspruchsrecht.

Rn 7 Das Widerspruchsrecht nach IV setzt voraus, dass nach dem Gesellschaftsvertrag einer oder mehrere Gesellschafter je Einzelgeschäftsführungsbefugnis haben. Entspr gilt IV, wenn die Geschäftsführung auf mehrere Gesellschaftergruppen aufgeteilt ist und jede Gruppe vorbehaltlich des Widerspruchs der anderen für sich allein handeln darf. Das Widerspruchsrecht bezieht sich nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mehrere Forderungen.

Rn 3 § 396 regelt dem Wortlaut nach sowohl den Fall des Bestehens mehrerer Hauptforderungen wie den Fall mehrerer Aufrechnungsforderungen. Die Vorschrift erfasst aber auch den Fall, dass sich mehrere Hauptforderungen und mehrere Aufrechnungsforderungen gegenüberstehen (BGH NJW 04, 2230, 2232). Wie § 366 gilt § 396 auch dann, wenn mehrere Einzelforderungen auf demselben Schul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Lastschrift.

Rn 27 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung, sondern vom Gläubiger eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). Die Lastschrift wird eingelöst und dem Konto des Schuldners belastet, wenn ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung vorgelegt wird (BGH NJW 96, 988 [BGH 10.01.1996 - XII ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1140 BGB – Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs.

Gesetzestext 1Soweit die Unrichtigkeit des Grundbuchs aus dem Hypothekenbrief oder einem Vermerk auf dem Brief hervorgeht, ist die Berufung auf die Vorschriften der §§ 892, 893 ausgeschlossen. 2Ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs, der aus dem Briefe oder einem Vermerk auf dem Brief hervorgeht, steht einem im Grundbuch eingetragenen Widerspruch gleich. Rn 1 B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vormerkung und Verfügungsbeschränkung.

Rn 5 Ein Widerspruch gg eine nicht wirksam entstandene Vormerkung ist möglich, jedoch unzulässig, wenn der gesicherte Anspruch nicht besteht (BGHZ 25, 24), weil dann ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich ist. Aus demselben Grund ist nur gg zu Unrecht gelöschte, nicht aber gg eingetragene, aber nicht bestehende Verfügungsbeschränkungen ein Widerspruch möglich (KGJ 26, 79f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abs 1 Nr 1: Übertragung auf Grund Zustimmung des anderen Elternteils.

Rn 9 a) Die Zustimmung ist formfrei. Sie kann sogar außergerichtlich erklärt werden, wenn sie sich auf einen konkreten Antrag bezieht und dem Gericht mitgeteilt wird (J/H/A/Lack § 1671 Rz 23), was jedoch praktisch ohne Belang ist. Sie muss unbedingt erklärt werden (Kobl FamRZ 16, 475). Die Zustimmung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung, weshalb ein minderjähriger Elt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahmen.

Rn 3 Das Vermieterpfandrecht erlischt nicht, wenn die Sache ohne Wissen des Vermieters entfernt wurde. Wissen bedeutet die positive Kenntnis des Vermieters von der Entfernung. Grob fahrlässige Unkenntnis steht dem Wissen nicht gleich, da es im Gegensatz zum positiven Wissen nicht darauf schließen lässt, dass der Vermieter bewusst auf sein Pfandrecht verzichtet hat. Rn 4 Das P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eingetragene Rechte.

Rn 4 Gg eingetragene Rechte, die materiell-rechtlich nicht oder so nicht bestehen, ist ein Widerspruch nur möglich, wenn diese überhaupt nach § 892 gutgläubig erworben werden können. Gg nicht übertragbare Rechte (zB Nießbrauch) ist ein Widerspruch wegen des Rechtsverlusts nach §§ 900 ff möglich (Köln DNotZ 58, 489 [OLG Köln 02.01.1958 - 8 W 31/57]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Ein unrichtiges Grundbuch begründet die Gefahr eines gutgläubigen – lastenfreien – Erwerbs bzw Rechtsverlusts nach §§ 892 f, 900 ff. Zur einstweiligen Vermeidung des Rechtsverlusts durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb, ermöglicht § 899 kurzfristig die Eintragung eines Widerspruchs, der die Vermutung nach § 892 aufhebt (RGZ 128, 54f), insb wenn eine Grundbuchberichtigu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gelöschte bzw nicht eingetragene Rechte.

Rn 3 Gg zu Unrecht gelöschte oder außerhalb des Grundbuchs bestehende und nicht eingetragene Rechte und Verfügungsbeschränkungen (Staud/Picker Rz 31) sowie Vormerkungen (RGZ 132, 424) ist die Eintragung eines Widerspruchs möglich. Bei Briefrechten ist ein Widerspruch auch gg einen nicht eingetragenen Briefbesitzer möglich (Frankf Rpfleger 75, 301).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Gründe.

Rn 11 Der Widerspruch des Vermieters ist überdies in folgenden Fällen unbeachtlich: (a) Der Vermieter befindet sich im Annahmeverzug. Er setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch (vgl § 242), wenn er ihm ausreichend angebotene Leistungen nicht annimmt, andererseits aber einer Entfernung widerspricht. (b) Die Entfernung der Sachen erfolgt aufgrund hoheitlicher Ano...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Härte für den Mieter.

Rn 4 Der Widerspruch des Mieters (vgl Harz AnwZert MietR 6/2015 Anm 1) – bei Vertrag zugunsten Dritter auch des Dritten (AG Hambg-Altona ZMR 11, 882) – ist nur dann wirksam, wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeutet (§ 574 I 1). Der Schutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Widerspruchsrecht (II).

Rn 3 Frist: Unverzüglich (BeckOGK/Harke Rz 17). Der Grund in II ist abschließend und kann nicht vertraglich erweitert werden. Unzulässig ist daher, die Ersetzung von einer vorherigen Kostenerstattung abhängig zu machen (LG Frankfurt RRa 12, 76, 77). Reiseerfordernisse können sich ergeben aus der Art (zB Senioren- oder Jugendreise; Flugreise), dem Ziel (gesundheitliche Anford...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Exkurs: Besteuerung von Funktionsverlagerungen bis 2007

Rz. 1121 [Autor/Stand] Anwendung der Regelungen zur Funktionsverlagerung auf VZ vor 2008. Die im Rahmen des UntStRefG 2008 v. 14.8.2007[2] erstmals eingeführten Regelungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen in § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 a.F. waren nach dem Gesetzesbefehl in § 21 Abs. 15 i.d.F. des UntStRefG ab dem VZ 2008 anzuwenden. Nach Auffassung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Maßgebend für die Berechtigung oder Nichtberechtigung ist der Wille des Geschäftsführers im Zeitpunkt des Beginns der Ausführungshandlung. Das objektive Interesse ist grds nicht relevant. Es erlangt allenfalls Bedeutung, falls der mutmaßliche Wille, mangels Vorliegens eines wirklichen (äußerlich in Erscheinung tretenden) Willens, zu ermitteln ist (MüKo/Schäfer § 678 Rz ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Maßgeblichkeit des Medians

..., ist der Median maßgeblich, ... Rz. 1031 [Autor/Stand] Begriff. Der statistische Begriff des Medians ist nicht gleichbedeutend mit dem Mittelwert oder dem Durchschnitt, sondern er ist als Lageparameter "durch die Eigenschaft definiert, dass mindestens 50 % aller Merkmalswerte kleiner oder gleich [...] und mindestens 50 % aller Merkmalswerte auch größer oder gleich" diesem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gelöschtes Recht.

Rn 1 Von S 1 werden alle eintragungsfähigen beschränkten dinglichen Rechte sowie entspr grundstücksgleiche Rechte an einem fremden Grundstück erfasst. Das Recht muss wirksam entstanden, in das Grundbuch eingetragen und später zu Unrecht gelöscht worden sein. Anspruch iSd § 901 ist der Anspruch aus dem gelöschten dinglichen Recht auf Gewährung von Besitz oder Leistungen und n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinweis auf Kündigungswiderspruch (§ 568 II).

Rn 9 Der Vermieter soll auf die Möglichkeit des Kündigungswiderspruchs (§ 574) sowie dessen form- und fristgerechte (§ 574b) Erhebung hinweisen. Für den Hinweis selbst ist keine Form vorgeschrieben. Der Hinweis ist auch nicht Bestandteil der Kündigung, sollte aber in dieser enthalten sein; jedenfalls muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Hinweispfli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Zinssatz unter Zugrundelegung des Ratings der Unternehmensgruppe

„...oder 2. soweit der seitens des Steuerpflichtigen zu entrichtende Zinssatz für eine grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehung mit einer ihm nahestehenden Person den Zinssatz übersteigt, zu dem sich das Unternehmen unter Zugrundelegung des Ratings für die Unternehmensgruppe gegenüber fremden Dritten finanzieren könnte. ...” Rz. 2739 [Autor/Stand] Wirkung des § 1 Abs. 3d Sa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nicht rangfähig.

Rn 4 ISd § 879 sind Verfügungsbeschränkungen (zB Nacherbenvermerk, Zwangsversteigerungsvermerk) (MüKo/Lettmaier Rz 11) Jedoch können Begünstigte von Grundstücksrechten, die nach Wirksamwerden der Verfügungsbeschränkung eingetragen werden sollen, nach §§ 878, 892 geschützt sein. Die Wirksamkeit des späteren Rechts kann durch einen ›deklaratorischen Wirksamkeitsvermerk‹ klarge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abs 1 Nr 1: Übertragung auf Grund Zustimmung der Mutter.

Rn 62 a) Die Zustimmung ist formfrei. Es gelten die Ausführungen zu I Nr 1 (s.o. Rn 9). Rn 63 b) Trotz Zustimmung der Mutter findet noch eine negative Kindeswohlprüfung statt. Denn anders als im Fall des I Nr 1 kommt es bei II Nr 1 zu einem vollständigen Austausch des Sorgeberechtigten (BTDrs 17/11048, 19). Freilich werden die Fälle selten sein, in denen trotz Zustimmung der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

Rn 5 Kraft Gewohnheitsrechts (K. Schmidt HandelsR § 19 III 1a) kann auch an das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben die Fiktion der Annahme durch den Empfänger geknüpft werden (s aber auch die gesetzliche Annahmefiktion in § 362 HGB, s Rn 3). Tatbestandlich gelten folgende Voraussetzungen: (1) Absender und Empfänger des Schreibens müssen Kaufleute sein ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eintragung.

Rn 7 Bei der Eintragung des Widerspruchs müssen das betroffene und das geschützte Recht, sowie dessen Inhalt und Berechtigter genau bezeichnet werden (KGJ 45, 231). Andernfalls ist die Eintragung nach § 53 I 2 GBO vAw zu löschen (BayObLGZ 55, 314). §§ 885 II, 874 gelten entspr. Die Eintragung kann auch während eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Die Eintragung erfolgt aufgru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit, § 574c II.

Rn 4 (Nur) Bei einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit konnte vom Vermieter jederzeit erneut fristgemäß (§§ 573, 573a) gekündigt werden. 1. Fall: Verlängerung des Mietverhältnisses durch Urt auf unbestimmte Zeit. Hier kann der Mieter unter den erleichterten Voraussetzungen des § 574c II die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Sind die Um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entscheidungsmöglichkeiten.

Rn 3 Vgl § 2353 Rn 23 ff. Das Gericht, erachtet die erforderlichen Tatsachen für festgestellt (§ 2359), stellt dieses per Feststellungsbeschl fest und ordnet (ohne Ermessensspielraum; Frankf 17.5.22 – 21 W 39/22 Rz 68) mangels Widerspruchs (§ 352 I FamFG) die Zeugniserteilung an; ein Entlassungsantrag schadet nicht (München FamRZ 10, 1698). Andernfalls weist es mit Begründun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorbehaltsklausel, Art 40 III.

Rn 20 Art 40 III enthält eine spezielle ordre public-Regelung für Deliktsansprüche, die ggü Art 6 vorrangig, aber wie dieser mit Zurückhaltung anzuwenden ist (s nur Palandt/Heldrich 67. Aufl 08 Art 40 Rz 19). Der vAw zu berücksichtigende Art 40 III greift ein, wenn die Anwendung ausländischen Rechts als Deliktsstatut zu gravierenden Widersprüchen zu den Grundvorstellungen un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausn (Abs 3).

Rn 6 Wird während des Aufgebotsverfahrens ein Dritter als Eigentümer eingetragen, kann der Aneignungsberechtigte nicht im Grundbuch eingetragen werden (Soergel/Kern Rz 4). Ein Widerspruch hindert nicht die Eintragung (KGJ 33 A 212), allerdings kann der Widerspruchsberechtigte durch Nachweis seines Eigentums (§ 891) die Berichtigung des Grundbuchs erreichen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem sich die Sache befindet. (2) Gelangt eine Sache, an der Rechte begründet sind, in einen anderen Staat, so können diese Rechte nicht im Widerspruch zu der Rechtsordnung dieses Staates ausgeübt werden. (3) Ist ein Recht an einer Sache, die in das Inland gelangt, nicht schon vorher erworben worden, so sind für e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht. (2) Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unrichtigkeit.

Rn 2 Zur Unrichtigkeit s § 894 Rn 3 ff. Ist das Grundbuch in mehrfacher Hinsicht unrichtig, muss gg jede Unrichtigkeit ein Widerspruch eingetragen werden. I. Gelöschte bzw nicht eingetragene Rechte. Rn 3 Gg zu Unrecht gelöschte oder außerhalb des Grundbuchs bestehende und nicht eingetragene Rechte und Verfügungsbeschränkungen (Staud/Picker Rz 31) sowie Vormerkungen (RGZ 132, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In den Fällen des § 894 kann ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen werden. (2) 1Die Eintragung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund einer Bewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Berichtigung des Grundbuchs betroffen wird. 2Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Lastschrift.

Rn 9 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung (Zahler), sondern vom Gläubiger (Zahlungsempfänger) eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). In § 1 XXI ZAG ist der Begriff definiert. Die Definition ist auch für das BGB maßgebend (§ 675c III). Eine Lastschrift ist danach ein Zahlungsvorgang zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berichtigung.

Rn 18 Eine unrichtige aber wirksame Eintragung kann nicht nach § 53 GBO vAw gelöscht werden, sondern allein im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 894 beseitigt oder der öffentliche Glaube durch einen Widerspruch nach § 899 zerstört werden (HP/Eckert Rz 22f). Unwirksame oder inhaltlich unzulässige wie unvollständige Eintragungen müssen dagegen vAw nach § 53 GBO gelöscht we...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Unbeschadet anderer Vorschriften

Rz. 172 [Autor/Stand] Auslegungsmöglichkeiten. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ist die Vorschrift "unbeschadet anderer Vorschriften" anzuwenden. Wie diese Gesetzespassage konkret zu verstehen ist, ist umstritten. Es ließe sich etwa argumentieren, dass die Anwendung von § 1 auch bei niedrigerem Korrekturbetrag hinter andere Berichtigungsnormen, insbesondere vGA und vE zurücktritt. Den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat. (2) 1Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. 2Für die Höhe der Rent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verjährung.

Rn 108 Für alle Bereicherungsansprüche gilt die dreijährige Regelverjährung gem § 195. Die Verjährungsfrist beginnt gem § 199 I Nr 1 frühestens mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, bei der condictio ob rem also erst, wenn endgültig feststeht, dass der Empfänger die vom Leistenden nach der Zweckabrede erwartete Gegenleistung nicht erbringen wird (s ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 13 Ist eine Klage auf Grundbuchberichtigung rechtshängig, kann der Beklagte den streitbefangenen Gegenstand dennoch veräußern. Ein Urt wirkt nach §§ 265, 325 II ZPO nur gg den Rechtsnachfolger, wenn dieser die Rechtshängigkeit kennt. Ein Rechtshängigkeitsvermerk, der eine Rechtskrafterstreckung des Urt bewirkt, kann im Grundbuch eingetragen werden, und zwar auch neben ein...mehr