Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.1 Gegenstand des Zustimmungsrechts

Rz. 59 Nur die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Eine außerordentliche Kündigung ist nur anzunehmen, wenn sie aus wichtigem Grund i. S. d. § 626 BGB erfolgt. Rz. 60 Soweit die Kündigung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG zulässig ist, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, die nicht unter § 103 BetrVG fällt, sondern bei...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 11 Die Regelung ermöglicht es dem Arbeitgeber, die 11-stündige Ruhezeit in bestimmten Beschäftigungsbereichen auf bis zu 10 Stunden zu verkürzen, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird. Aus der Formulierung "um bis zu eine Stunde" er...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.2 Begründetheit des Antrags

Rz. 92 Das Arbeitsgericht ersetzt die Zustimmung des Betriebsrats, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (Abs. 2 Satz 1). Es hat also zu prüfen, ob ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt.[1] Rz. 93 Das Gericht hat bei der Prüfung, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist, alle Umstände zu berü...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Prüfungsmaßstab

Rz. 37 Die Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift möglicher besonderer Fälle, die ausnahmsweise die Zustimmung zur Kündigung ermöglichen, ist nicht abschließend. Der Begriff des besonderen Falles bedarf im Einzelfall der Auslegung und unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Da die persönliche Situation von Arbeitnehmern in El...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Zulässigkeit bei Betriebsstilllegung oder Stilllegung einer Betriebsabteilung

Rz. 123 Die ordentliche Kündigung ist nur ausnahmsweise zulässig, nämlich wenn der Betrieb stillgelegt oder die Betriebsabteilung stillgelegt wird, in der die geschützte Person beschäftigt wird und eine Übernahme in eine andere Betriebsabteilung aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG).[1] Auch für Initiatoren einer Betriebsratswahl nach § 15 Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Verspäteter Widerspruch (Abs 2).

Rn 17 Der Widerspruch ist dem Ag mitzuteilen (§ 695); der verspätete Widerspruch, der als Einspruch (§ 700) behandelt wird (§ 694 II 1), auch demjenigen Ag, der den Widerspruch erhoben hat (§ 694 II 2). Ist vor Erlass des VB nicht erkannt worden, dass ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch vorliegt, ist der Widerspruch in entspr Anwendung von § 694 II als Einspruch zu behan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren bei Widerspruch gegen den Teilungsplan.

Rn 2 Wird im Termin ein Widerspruch gg den Teilungsplan erhoben, so ist die Planausführung gehindert. I. Widerspruchsberechtigung. Rn 3 Widerspruchsberechtigt ist jeder Gläubiger, dessen Recht durch die Zuteilung ganz oder tw verdrängt wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach den vorgelegten Unterlagen dem widersprechenden Gläubiger ein Pfandrecht tatsächlich zusteht (Zö/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Widerspruch.

I. Erklärung. 1. Inhalt. Rn 2 Die Verurteilung des Bekl erfolgt dann nur unter Vorbehalt der Ausführung seiner Rechte, wenn er dem Klageanspruch widersprochen hat. An den Widerspruch sind keine besonderen Anforderungen zu stellen; schon ein Abweisungsantrag reicht aus. Insbesondere braucht der Widerspruch nicht begründet zu werden (BGHZ 82, 115, 119); erst recht kommt es auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Widerspruch.

I. Ziel des Rechtsbehelfs. Rn 2 Das Ziel des Widerspruchs kann auf Aufhebung oder (tw) Abänderung des Arrestbefehls oder der Lösungssumme gerichtet sein. Die Rechtspraxis hat darüber hinaus die Rechtsfigur des Kostenwiderspruchs entwickelt. Dieser ist ausschließlich auf die Abänderung der Kostenentscheidung ausgerichtet (Teplitzky/Feddersen Kap 55 Rz 9). Um die erstrebte Verg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruch der Hauptpartei.

1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe. Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch.

Rn 19 Nach § 574b I BGB ist der Widerspruch des Mieters gg die Kündigung schriftlich zu erklären. Geschieht dies nicht, kann der Kl nicht wissen, ob der Beklagte Fortsetzung verlangen wird und wie er dieses Verlangen ggf begründen wird. Der Kl kann noch nicht einmal von seinem Recht nach § 574b I 2 Gebrauch machen, weil er von dem Widerspruch nichts weiß. Bringt der Beklagte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlender Widerspruch.

Rn 5 An einem Widerspruch fehlt es bei Säumnis und bei vorbehaltlosem Anerkenntnis des Bekl; die Verurteilung des Bekl erfolgt dann ohne Vorbehalt. Bei Säumnis des Bekl im letzten Termin zur mündlichen Verhandlung ergeht auch dann ein normales Versäumnisurteil (und kein Versäumnisvorbehaltsurteil), wenn der Bekl schriftsätzlich oder in einem früheren Termin dem Anspruch wide...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhandlung über den Widerspruch.

Rn 5 Über den Widerspruch ist im Termin zu verhandeln, jeder beteiligte Gläubiger muss sich sofort erklären, weder eine schriftliche Erklärung nach dem Termin noch eine Vertagung kommt in Betracht. Bei anwesenden Beteiligten, die sich nicht erklären, wird gem § 138 III vermutet, dass sie mit der Plan Ausführung einverstanden sind. Bei nicht erschienenen Beteiligten wird gem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 924 ZPO – Widerspruch.

Gesetzestext (1) Gegen den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, findet Widerspruch statt. (2) 1Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Arrestes geltend machen will. 2Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung von Amts wegen zu bestimmen. 3Ist das Arrestgericht ein Amtsgericht, so ist der Widersp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlender Widerspruch des Beklagten oder keine unverzügliche Auskunft.

Rn 26 Voraussetzung ist weiterhin, dass der Widerspruch des Beklagten außergerichtlich nicht erklärt worden ist oder dass er zwar erklärt wurde, aber auf Verlangen des Klägers nicht begründet wurde (s.o. Rn 20).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 696 ZPO – Verfahren nach Widerspruch.

Gesetzestext (1) 1Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 925 ZPO – Entscheidung nach Widerspruch.

Gesetzestext (1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. A. Normzweck. Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit Form und Inhalt der Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 694 ZPO – Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Gesetzestext (1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. (2) 1Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. 2Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen. A. Grundlagen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Widerspruch.

I. Rechtzeitig. Rn 2 Der Widerspruch ist rechtzeitig erhoben, solange der VB nicht verfügt ist, vgl § 694 Rz 10, 12. Ist VB verfügt, wird der Widerspruch als Einspruch behandelt (§ 694 II; § 694 Rn 17) und es ist gem § 700 III 1 vAw abzugeben. II. Wirksam. Rn 3 Das Mahngericht darf seine Prüfung formal darauf beschränken, ob nach dem äußeren Erscheinungsbild ein wirksamer Wider...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 50 Der Wert für den Widerspruch ist mit dem des Arrestverfahrens identisch; bei Kostenwiderspruch: Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332; Hambg JurBüro 98, 150). Für Aufhebungsverfahren nach § 927 gilt das gleiche; hat der Arrest für den Kl nur noch geringeren Wert, ist dieser maßgeblich. Im Fall des § 926 II ist geringerer Wert anzusetzen, wenn die Parteien über die R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Formular für Widerspruch (Nr 5).

Rn 14 Der ›Fall, dass Formulare eingeführt sind‹ (§ 703c), ist bei allen Mahngerichten eingetreten. Die ›Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten‹ (MaschMahnVordrV), BGBl I 78, 705, hat in § 1 I für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten, unter 3. auch für den Wider...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Widerspruch.

Rn 5 Die Bestimmung in § 703a II 1 Nr 1, die besondere Bezeichnung des Bescheids bewirke im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs, dass die Streitsache im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig wird, bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt der Anhängigkeit, sondern darauf, dass das streitige Verfahren ebenfalls in der besonderen Prozessart anhängig wird. § 703a II enthä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Widerspruch und nicht erschienener Gläubiger.

Rn 2 Wenn nach erhobenem Widerspruch eine Einigung nicht gefunden ist, so muss der widersprechende Gläubiger auch den nicht erschienenen Gläubiger verklagen. Es wird fingiert, dass der nicht erschienene Gläubiger den Widerspruch nicht anerkennt. Streitig war, ob in einem solchen Fall der widersprechende Gläubiger außergerichtlich vor Klageerhebung zur Zustimmung auffordern m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren nach wirksamem Widerspruch.

Rn 15 Widerspricht der Dritte wirksam, hat das Gericht nach § 607 Abs 2 die betroffene Partei darüber unverzüglich zu informieren und sie aufzufordern, innerhalb von zwei Wochen eine deutsche Übersetzung des Schriftsatzes einzureichen. Der Wortlaut des Abs 2, der eine Fristsetzung zur Beibringung einer Übersetzung bereits bei einem Widerspruch des Dritten vorsieht, sollte ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benachrichtigung, Widerspruch und Zahlungsrückstand (Abs 3).

Rn 6 Der Gläubiger ist von dem Zahlungsplan und dem Vollstreckungsaufschub unverzüglich zu unterrichten. Der Gläubiger muss vor allem über die Höhe der Zahlung und deren Zeitpunkte informiert werden. Nicht notwendig sein wird die Übersendung einer vollständigen Protokollabschrift, die auch die Tatsachen der Glaubhaftmachung enthält (Mroß DGVZ 12, 169, 170). Widerspricht der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Widerspruch des Beklagten nach den §§ 574–574b BGB.

Rn 17 Grund für die Abweisung der Räumungsklage muss sein, dass der beklagte Mieter berechtigterweise die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Vorschriften der §§ 574–574b BGB verlangt hat und dass das Gericht die Abweisung der Klage auf dieses Verlangen gestützt hat. Das Fortsetzungsverlangen muss nicht die alleinige Verteidigung gewesen sein. So reicht es auch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 111 Nach § 53 I Nr 1 GKG ist das Interesse des Antragstellers maßgeblich. Die Entwicklung seit Erlass der eV ist zu berücksichtigen, so dass der Wert (deutlich) sinken kann (KG JurBüro 02, 479), grds aber nicht muss (Frankf AGS 14, 184). Bei Kostenwiderspruch zählt das Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332). Das Vollziehungsverfahren hatte bis vor dem 1.8.13 einen eige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 157. Widerspruch.

Rn 260 (Grundbuch) §§ 899, 927, 1140 BGB. Maßgeblich nach § 3 ist das Interesse an der Erhaltung der Rechtsposition. Deren Wert ist die Basis von der ein Bruchteil bis zum vollen Betrag zu nehmen ist (Köln JurBüro 61, 458; LG Bayreuth KostRspr § 3 ZPO Nr 463: 1/10; Kobl JurBüro 06, 537: 25 % bei eV). Entspr gilt bei der Löschung. S.a. Einstweilige Verfügung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vormerkung oder Widerspruch (Abs 2).

Rn 3 Das Erfordernis der besonderen Dringlichkeit nach § 942 I entfällt für die Fallgruppe des § 942 II, weil bereits nach materiellem Recht (§§ 885, 899 BGB) die Dringlichkeit unterstellt wird und vielfach Zivilrechtsabteilung und Grundbuchamt in dem selben Amtsgebäude untergebracht sind. Entgegen der Kann-Formulierung muss das angerufene Amtsgericht, wenn die sonstigen Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung des Widerspruchs.

Rn 3 Erachtet das Gericht den Widerspruch als unbegründet, dann weist es die Klage ab, indem der Widerspruch abgewiesen wird. Ohne weitere Anweisung im Urt wird dann der Teilungsplan vom Verteilungsgericht ausgeführt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form des Widerspruchs.

Rn 4 Der Widerspruch kann mündlich im Termin erklärt werden oder schriftlich vor dem Termin oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Spätestens muss der Widerspruch vor Aufstellung des Teilungsplanes im Termin erhoben sein. Der Widerspruch muss nicht begründet werden, allerdings muss der Widersprechende erkennen lassen, welche anderweitige Zuteilung er begehrt und gg wen sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einlegung des Widerspruchs.

Rn 4 Sie erfolgt beim Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 924 II 3), beim LG durch Anwaltsschriftsatz (Kobl NJW 80, 2589; Hamm WRP 92, 724 [OLG Hamm 21.07.1992 - 4 U 128/92]). Auf die Verwendung des Begriffs ›Widerspruch‹ kommt es nicht an, wenn der Wille des Schuldners zur Aufhebung oder Abänderung des Arrests unzweideutig erkennbar ist (RGZ 67,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Stattgabe des Widerspruchs.

Rn 2 Bei stattgebender Entscheidung hat das Gericht die Verteilung entweder selbst neu vorzunehmen oder die Aufstellung eines neuen Planes durch das Verteilungsgerichts anzuordnen. Es besteht Ermessensspielraum, wobei sinnvollerweise bei der Anordnung eines neuen Planes genaue Anweisungen erteilt werden sollten, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Widerspruch gg die neue ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 695 ZPO – Mitteilung des Widerspruchs; Abschriften.

Gesetzestext 1Das Gericht hat den Antragsteller von dem Widerspruch und dem Zeitpunkt seiner Erhebung in Kenntnis zu setzen. 2Gleichzeitig belehrt es ihn über die Folgen des § 697 Absatz 2 Satz 2. 3Wird das Mahnverfahren nicht maschinell bearbeitet, so soll der Antragsgegner die erforderliche Zahl von Abschriften mit dem Widerspruch einreichen. A. Grundlagen. Rn 1 S 2 ist eing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rücknahme des Widerspruchs (Abs 4).

I. Erklärung. Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gg ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsrecht des Dritten.

Rn 10 Wird ein englischsprachiger Schriftsatz zugestellt, hat das Gericht auf das Widerspruchsrecht in deutscher Sprache hinzuweisen (§ 607 Abs 1 S 2). Aus anwaltlicher Sicht empfiehlt es sich zumindest in der ersten Zeit nach Inkrafttreten der Vorschrift, das Gericht auf diesen Umstand hinzuweisen (Flockermann/von Möllendorf GmbHR 25, 1, 3). § 607 Abs 1 begründet keine form...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inhalt.

Rn 2 Die Verurteilung des Bekl erfolgt dann nur unter Vorbehalt der Ausführung seiner Rechte, wenn er dem Klageanspruch widersprochen hat. An den Widerspruch sind keine besonderen Anforderungen zu stellen; schon ein Abweisungsantrag reicht aus. Insbesondere braucht der Widerspruch nicht begründet zu werden (BGHZ 82, 115, 119); erst recht kommt es auf die Schlüssigkeit einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittel.

Rn 8 Der Nebenintervenient ist nicht berechtigt, ein von der Hauptpartei eingelegtes Rechtsmittel zu beschränken oder zurückzunehmen. In dieser Weise kann er aber mit einem von ihm selbst für die untätig gebliebene Partei eingelegten Rechtsmittel verfahren (BGH NJW 84, 2480 [BGH 28.03.1984 - 3 StR 95/84]). Legen die Hauptpartei und der Streithelfer Rechtsmittel ein und nimmt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Wird in dem Termin ein Widerspruch gegen den Plan nicht erhoben, so ist dieser zur Ausführung zu bringen. 2Erfolgt ein Widerspruch, so hat sich jeder dabei beteiligte Gläubiger sofort zu erklären. 3Wird der Widerspruch von den Beteiligten als begründet anerkannt oder kommt anderweit eine Einigung zustande, so ist der Plan demgemäß zu berichtigen. 4Wenn ein Widerspruch sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe.

Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist unwirksam, wenn die vom Streithelfer unterstü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Schriftlich.

Rn 13 § 694 I 1 bestimmt, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben ist. Telefonisch kann er nicht wirksam eingelegt werden (vgl zum fernmündlichen Rechtsmittel BGH NJW-RR 09, 852 [BGH 12.03.2009 - V ZB 71/08]). Beantragt der ASt nach Fristablauf VB, steht dem VB ein Widerspruch nicht entgegen. Dem automatisierten Mahnverfahren wird der Widerspruch erst bekannt, wenn die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit und Verfahren (Abs 1).

Rn 4 Statthaft ist nur der schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegte Widerspruch (BTDrs 16/10069, 39). Der Widerspruch kann vom Schuldner eingelegt werden oder vom unbeteiligten Dritten, der irrtümlich statt des Schuldners eingetragen wurde (AG Mönchengladbach-Rheydt 22.11.19 – 6 M 1887/19, Rz 9). Er muss binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe der Eintragungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Widerspruchsverwirkung.

Rn 5 Eine Verwirkung des Widerspruchs ist möglich, kommt aber nur aufgrund besonderer Umstände in Betracht (vgl BVerfGE 32, 305, 308 = NJW 72, 675 [BVerfG 26.01.1972 - 2 BvR 255/67]; Celle GRUR 80, 945; KG GRUR 85, 237; Saarbr NJW-RR 89, 1513 [OLG Saarbrücken 30.06.1989 - 4 U 2/89]). Bei Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs im einstweiligen Rechtsschutzverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsberechtigte.

Rn 3 Widerspruch kann nicht nur der Schuldner, sondern auch sein Rechtsnachfolger sowie im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners der bestellte Insolvenzverwalter einlegen. Nach Insolvenzeröffnung kann der Widerspruch zur Aufhebung oder Bestätigung eines bereits vollzogenen Arrests führen (vgl BGH NJW 62, 589, 591). Ist der Arrest bei Insolvenzeröffnung noch nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. In Kenntnis setzen.

Rn 2 ›In Kenntnis setzen‹ stellt keinen Anspruch an die Form. Im automatisierten Verfahren verständigt das Mahngericht den ASt regelmäßig durch ein maschinell ausgelöstes Schreiben. Das Original des Widerspruchsschreibens verbleibt beim Mahngericht. Geht ein Widerspruch mit Anlagen oder Erklärungen auf dem Schreiben ein, insb solchen, deren Inhalt nicht in die EDV aufgenomme...mehr

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§ 22 Einzeltestament / III. Widerruf durch späteres Testament mit widersprechendem Inhalt

Rz. 24 Der Erblasser trifft in einem neu verfassten Testament Bestimmungen, die zu denjenigen im früheren Testament im Widerspruch stehen (§ 2258 Abs. 1 BGB). Ein Widerspruch liegt vor, wenn die Inhalte beider Testamente nicht miteinander vereinbar sind und die getroffenen Anordnungen nicht nebeneinander Geltung erlangen können, sondern sich gegenseitig ausschließen.[25] Rz....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. (2) 1Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. 2Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Begründung.

Rn 4 Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben. Das dem Ag übersandte Widerspruchsformular gibt dafür keinen Raum. Eintragungen außerhalb der für sie vorgesehenen Felder sind im automatisierten Verfahren nicht sachdienlich. Sie würden, wenn bemerkt, nur verzögern, dass der Widerspruch erfasst wird. Rn 5 Wer meint, die Widerspruchsbegründung könne die Qualität der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen den Beschluss, durch den ein Arrest angeordnet wird, findet Widerspruch statt. (2) 1Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Arrestes geltend machen will. 2Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung von Amts wegen zu bestimmen. 3Ist das Arrestgericht ein Amtsgericht, so ist der Widerspruch unter A...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Vollstreckungsbescheid, Nr. 3308 VV RVG

Rz. 117 Im gerichtlichen Mahnverfahren löst auch die Beantragung des Vollstreckungsbescheides eine eigene Gebühr nach Nr. 3308 VV RVG in Höhe von 0,5 Gebühren aus. Dafür muss der Antrag auch zulässig sein. Ein Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides vor Ablauf der Widerrufsfrist löst die Gebühr folglich nicht aus. Der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides lös...mehr