Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Teilwiderspruch.

Rn 6 Der Widerspruch ist auch nur gg einen Teil des MB zulässig (§ 694 I 1). § 703a II Nr 5 bestätigt, dass er darauf beschränkt werden kann, ›dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten‹. Der Widerspruch kann ferner auf die Kosten beschränkt werden, zB um geltend zu machen, dass bezahlt ist und die Voraussetzungen vorliegen, dem ASt die Kosten des Verfahrens au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Einzelne Wohnungseigentümer können der GdWE im Prozess beitreten und a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zuständigkeit.

Rn 9 Funktionell zuständig für den Erlass des VB ist idR (§ 689 Rn 2) der Rechtspfleger (§ 20 I Nr 1 RPflG) grds des Gerichts, welches den MB erlassen hat. Ist der Rechtsstreit bereits an ein anderes Gericht abgegeben, so erlässt dieses den VB (§ 699 I 3). Die Zuständigkeitsverschiebung des § 699 I 3 tritt auch dann ein, wenn das Mahngericht bei zulässiger formaler Beschränk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Planausführung.

Rn 6 Der Verteilungsplan wird durch Anweisung an die Hinterlegungsstelle ausgeführt, die Beträge laut Plan an die Gläubiger auszuzahlen. Bei Widerspruch wird der Plan insoweit ausgeführt, als er vom Widerspruch nicht betroffen ist (Im Einzelnen: MüKoZPO/Eickmann Rz 14 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtzeitig.

Rn 2 Der Widerspruch ist rechtzeitig erhoben, solange der VB nicht verfügt ist, vgl § 694 Rz 10, 12. Ist VB verfügt, wird der Widerspruch als Einspruch behandelt (§ 694 II; § 694 Rn 17) und es ist gem § 700 III 1 vAw abzugeben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen einen Gläubiger, der in dem Termin weder erschienen ist noch vor dem Termin bei dem Gericht Widerspruch erhoben hat, wird angenommen, dass er mit der Ausführung des Planes einverstanden sei. (2) Ist ein in dem Termin nicht erschienener Gläubiger bei dem Widerspruch beteiligt, den ein anderer Gläubiger erhoben hat, so wird angenommen, dass er diesen Widerspruch nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fehlerhafte Beschlussentscheidung nach mündlicher Verhandlung.

Rn 12 Hat die 1. Instanz trotz mündlicher Verhandlung durch Beschl entschieden, so ist Berufung, nicht Widerspruch, zulässig, weil eine erneute mündliche Verhandlung in der 1. Instanz auch bei richtiger Bezeichnung der Entscheidung nicht möglich wäre (Karlsr NJW 87, 509; aA Meistbegünstigungsgrundsatz entweder Berufung oder Widerspruch St/J/Grunsky Rz 11, 30; Zö/Vollkommer R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wenn im Termin ein Widerspruch nicht erhoben wird, dann wird der festgestellte Plan ausgeführt. Der Widerspruch ist spezieller Rechtsbehelf gg den Teilungsplan. Damit kann sowohl die Behauptung, dem Gläubiger stünde ein besseres Recht zu, als auch die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei Aufstellung des Termins gerügt werden (Wieczorek/Schütze/Storz Rz 10; aA ThoPu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeitpunkt.

Rn 4 Der Widerspruch muss (außer beim schriftlichen Verfahren) in der mündlichen Verhandlung erhoben werden (§ 128 I). Er ist jederzeit widerruflich. Ein Widerspruch in einer früheren mündlichen Verhandlung reicht gem § 332 nicht aus (Wieczorek/Schütze/Olzen § 599 Rz 11; aA Naumbg MDR 94, 1246; Musielak/Voit/Voit § 599 Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Widerspruchsfrist.

Rn 10 Der VB setzt voraus, dass der Ag nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat (§ 699 I 1). Gemäß § 692 I Nr 3 enthält der MB die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen zu begleichen oder den Umfang des Widerspruchs mitzuteilen. § 32 III AVAG legt die Widerspruchsfrist bei Auslandszustellung auf einen Monat fest. Nach § 46a III ArbGG beträgt die in den MB nach § 692 I Nr ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Vertretung des Antragsgegners, Nr. 3307 VV RVG (Widerspruchsgebühr)

Rz. 123 Die Gebühren des Rechtsanwaltes des Antragsgegners im Mahnverfahren richten sich nach Nr. 3307 VV RVG. Er kann für die Einlegung des Widerspruches eine Gebühr von 0,5 Gebühren abrechnen. Diese Gebühren sind auf das spätere Klageverfahren voll anzurechnen. Bei einem Teilwiderspruch richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem zunächst erteilten Auftrag. Wird der Auftrag z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständiges Gericht.

Rn 8 Über den Widerspruch entscheidet das Arrestgericht der ersten Instanz. Dies gilt auch dann, wenn der Arrest auf Rechtsmittel des Gläubigers durch das Beschwerdegericht erlassen wurde (RGZ 37, 368, 369; Ddorf MDR 84, 324 [OLG Düsseldorf 15.12.1983 - 10 U 159/83]; KG NJW-RR 08, 520 [KG Berlin 27.11.2007 - 5 W 278/07]). Ergibt sich erst im Verfahren über den Widerspruch di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Widerspruchsrücknahme.

Rn 6 Die Rücknahme des Widerspruchs ist jederzeit möglich, auch ohne Zustimmung des Gläubigers. Der Widerspruch kann, weil nicht fristgebunden, auch nach Rücknahme erneut eingelegt werden (Kobl MDR 96, 425, 426; München MDR 97, 1067; Frankf BeckRS 12, 23978), es sei denn, es liegt Verzicht, Verwirkung (Zö/Vollkommer Rz 8) oder Rechtsmissbrauch (Frankf BeckRS 12, 23978) vor.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Geltendmachung

Rz. 1063 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat während des gesamten Strafverfahrens darauf zu achten, ob ggf. BVV der Heranziehung von Beweismitteln entgegenstehen. BVV können bereits gegen einen Anfangsverdacht (s. Rz. 124) sprechen. Im Ermittlungsverfahren sind sie zudem im Zusammenhang mit dem erforderlichen Tatverdacht bei der Anordnung von Zwangsmaßnahmen von Bedeutung. BVV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung der Mitteilung.

Rn 3 Soweit der Widerspruch materiell-rechtliche Folgen hat, ist idR der Zugang an den ASt und der Zeitpunkt erheblich. Der dem ASt mitgeteilte Widerspruch ist als ablehnende Entscheidung iSv § 12 VVG aF anzusehen (Köln NJW-RR 03, 890 [OLG Köln 08.04.2003 - 9 U 123/02]). Nach § 15 VVG nF ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Teil eines Anspruchs (Abs 1 S 1 Nr 2).

Rn 10 Der Antrag soll zurückgewiesen werden, wenn der MB nur wegen eines Teiles des Anspruchs nicht erlassen werden kann. Nach allgM ist mit einem ›Teil des Anspruchs‹ nicht gemeint, dass nicht jeder von mehreren im selben Antrag eingetragenen Hauptsacheansprüchen bedenkenfrei ist. Nr 2 greift jedoch ein, wenn bei einer Nebenforderung Bedenken auftreten, dass sie überhöht se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. 2Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aussetzung vAw (Abs 1).

Rn 3 Gem Abs 1 S 1 kommt die Aussetzung des Verfahrens vAw in Betracht, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Dafür, dass die Ehe noch zu retten ist, müssen aber konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die einen solchen Schluss zulassen. Abstrakte Erwägungen über die Versöhnungsaussichten reichen nicht aus (Ddorf FamRZ 1978, 609; H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Erkennt der Beklagte die Klageforderung an und ergeht ein Anerkenntnisurteil, so unterliegt der Beklagte, so dass er an sich nach § 91 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hätte. In Ausn hierzu sieht § 93 vor, dass die Kosten dennoch dem Kl auferlegt werden können, wenn der Beklagte sofort anerkennt und zur Klageerhebung keine Veranlassung gegeben hat. Sinn und Zweck ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 694 bestimmt, dass gg den MB der Ag (ausschließlich) Widerspruch erheben kann. Sofortige Beschwerde findet nur bei zurückgewiesenem Mahngesuch statt, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind (§ 691 III 1). Erinnerung (§ 11 II RPflG) des Ag ist im Fall des § 694 ausgeschlossen (§ 11 III 2 RPflG). Sofern in einem Bundesland gem § 36b I 1 Nr 2 RPflG vom Rechtspfleger wa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Rn 4 Der Kl muss einen zulässigen Widerspruch erhoben haben. Parteien sind der widersprechende Gläubiger als Kl sowie alle den Widerspruch nicht anerkennenden Gläubiger als Beklagte (Kobl WM 18, 1128), auch den Schuldner, sobald er den Widerspruch nicht anerkannt hat (Celle FamRZ 96, 1128). Nach Abtretung des Anspruchs auf Beteiligung am Versteigerungserlös nach Rechtshängig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Sachwalter teilt dem betroffenen Verbraucher und dem Unternehmer in Textform mit, ob sich ein Anspruch nach Prüfung ganz oder teilweise als berechtigt erweist. (2) Der betroffene Verbraucher und der Unternehmer können vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 18 Absatz 3 binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung des Sachwalters widersprechen. Der Widerspruch ist in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht hat den Antragsteller von dem Widerspruch und dem Zeitpunkt seiner Erhebung in Kenntnis zu setzen. 2Gleichzeitig belehrt es ihn über die Folgen des § 697 Absatz 2 Satz 2. 3Wird das Mahnverfahren nicht maschinell bearbeitet, so soll der Antragsgegner die erforderliche Zahl von Abschriften mit dem Widerspruch einreichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Widersprüchlichkeit.

Rn 7 Ist der Tatbestand in sich widersprüchlich, unklar und so lückenhaft, dass er nicht verständlich ist, kann er keine Beweiswirkungen entfalten (BGH VersR 69, 79, 80; BGHZ 144, 370, 377; 140, 335, 339 = NJW 99, 1339). Das gilt auch bei Widerspruch von Tatbestand und in den Gründen getroffenen Feststellungen des Gerichts (BGH NJW 96, 2306 [BGH 13.05.1996 - II ZR 275/94]), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Wenn der Ag keinen Widerspruch einlegt, ist es dem ASt überlassen, ob und wann er das Verfahren mit einem Antrag auf VB fortsetzt. Diese Zeit wird durch § 701 begrenzt. Gleich, worin man den Zweck der Norm sieht, ob darin, den Ag zu schützen, oder den Schwebezustand zu beenden, wenn kein Widerspruch eingelegt ist, oder im Gewinn an Rechtssicherheit, jedenfalls iErg schü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Widerspruchsverzicht.

Rn 7 Ein Verzicht auf den Widerspruch ist möglich. Die Verzichtserklärung muss erkennen lassen, in welchem Umfang der Verzicht erklärt wird. Der Kostenwiderspruch (§ 924 Rn 2) enthält einen teilweisen Rechtsbehelfsverzicht (BGH NJW-RR 03, 1293 [BGH 22.05.2003 - I ZB 38/02] – Prozessgebühr beim Kostenwiderspruch). Mit der Abschlusserklärung (§ 927 Rn 9) wird insgesamt auf ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksam.

Rn 3 Das Mahngericht darf seine Prüfung formal darauf beschränken, ob nach dem äußeren Erscheinungsbild ein wirksamer Widerspruch vorliegt (BGH NJW 98, 235 Rz 3). Die Untersuchung auf rechte Form, zB ob unterschrieben ist (§ 694 Rn 13), ist dem streitigen Gericht zu überlassen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Rechtskraft eines Beschlusses tritt nicht ein, bevor die Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs, des Widerspruchs oder der Erinnerung abgelaufen ist. Der Eintritt der Rechtskraft wird dadurch gehemmt, dass das Rechtsmittel, der Einspruch, der Widerspruch oder die Erinnerung rechtzeitig eingelegt wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit dem weiteren Verfahrensgang nach Einlegung des Widerspruchs. Um einen Instanzverlust zu vermeiden, hat das Eingangsgericht dem Schuldner das bislang nicht eingeräumte rechtliche Gehör durch Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zu gewähren. Der Widerspruch ist deshalb als Rechtsbehelf, nicht als Rechtsmittel ausgestaltet. Abs 3 regelt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang der Einschränkung.

Rn 4 § 177 I durchbricht teilw den Amtsermittlungsgrundsatz für Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft (§ 169 Nr 4). Hintergrund der Beschränkung ist das regelmäßig fehlende öffentliche Interesse an der Beseitigung einer rechtlichen Eltern-Kind-Beziehung, auch wenn es sich um eine Scheinvaterschaft handelt (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 3, 6). Rn 5 Gg den Widerspruch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mangelhafte Prozessführung.

Rn 10 Es schlägt nicht zum Nachteil des Streithelfers aus, wenn er Angriffs- oder Verteidigungsmittel wegen eines Widerspruchs zum Vortrag der Hauptpartei nicht vorbringen konnte. Darum kann der Streithelfer im Folgeprozess Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen, Beweisanträge stellen und Rechtsauffassungen vertreten, die im Vorprozess am Widerspruch der unterstütz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Rechtsbehelfe.

Rn 10 Das AG als Vollstreckungsgericht entscheidet über den Widerspruch ohne notwendige mündliche Verhandlung durch Beschl (vgl § 764 III) (LG Stuttgart 6.9.18 – 19 T 264/18, Rz 14). Die Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren richtet sich nach §§ 91 ff, nicht nach § 788; sie ist nach § 11 II 1 RPflG anfechtbar (AG Schöneberg JurBüro 15, 272). Im Falle eines zulässigen u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gg ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren vgl § 46a A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ziel des Rechtsbehelfs.

Rn 2 Das Ziel des Widerspruchs kann auf Aufhebung oder (tw) Abänderung des Arrestbefehls oder der Lösungssumme gerichtet sein. Die Rechtspraxis hat darüber hinaus die Rechtsfigur des Kostenwiderspruchs entwickelt. Dieser ist ausschließlich auf die Abänderung der Kostenentscheidung ausgerichtet (Teplitzky/Feddersen Kap 55 Rz 9). Um die erstrebte Vergünstigung des § 93 in Ansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Distanz gegenüber den Beweismitteln.

Rn 12 Das Gericht hat die erhobenen Beweise stets krit und sorgfältig zu würdigen, selbst wenn ihm im Einzelfall die Sachkunde zur Beurteilung einer entscheidungserheblichen Frage fehlt. So darf das Gericht die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ungeprüft übernehmen, sondern muss feststellen, ob der Sachverständige von der zutreffenden Tatsachengrundlage ausge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtshängigkeit (Abs 3).

Rn 20 Zur Anhängigkeit s Rn 17. Als rechtshängig gilt die Streitsache mit Zustellung (§ 693) des MB, wenn sie alsbald nach der Erhebung des Widerspruchs abgegeben ist. Der für die Bewertung als ›alsbald‹ maßgebliche Zeitraum bestimmt sich nicht nach der Monatsfrist in § 691 II. Die Erweiterung des für die Beurteilung der rechtzeitigen Zustellung des Mahnbescheids (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ist durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, auf Grund deren eine Eintragung in das Grundbuch, das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister erfolgen soll, so gilt die Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs als bewilligt. 2Die Vormerkung oder der Widerspruch erlischt, wenn das Urteil durch eine vo...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / F. Überleitungsvorschriften bei RVG-Reformen 2021/2025

Rz. 224 Bei regelmäßigen Anpassungen des Gesetztes – insbesondere durch Gebührenerhöhungen – muss die Entscheidung getroffen werden, in welchen Fällen die neuen Vorschriften und wann die alten Vorschriften anzuwenden sind. Die Frage hat der Gesetzgeber im neuen § 60 RVG geregelt: Zitat § 60 RVG Übergangsvorschrift (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über den Rechtsbehelf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (Widerspruch) entscheidet das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Widerspruch des Schuldners gemäß Artikel 33 A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirkung.

Rn 16 Wenn weder ASt noch Ag die DsV beantragen (696 I 1), ist das Verfahren nicht beendet; es gerät in Stillstand (BGH NJW-RR 92, 1021). Die Verjährung ist durch den ›demnächst‹ zugestellten MB gehemmt (§ 204 I Nr 3 BGB). Die letzte Verfahrenshandlung nach Widerspruch, im Zweifel die gerichtliche Nachricht gem § 695 von dem Widerspruch an den ASt (§ 204 II 2 BGB), setzt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 12 Der Widerspruch nach § 882d ist der einzige Rechtsbehelf für den Schuldner, der sich gegen die Anordnung der Eintragung als solche oder den Eintragungsinhalt wendet (LG Stuttgart 28.5.18 – 19 T 162/18, Rz 12; ThoPu/Seiler Rz 7). Der Widerspruch ist begründet, wenn die Eintragung im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung unberechtigt ist, wenn also der GV die Eintragung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorrang des Verteilungsverfahrens.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen des Verteilungsverfahrens vor, dann besteht kein Wahlrecht der Gläubiger, eine andere Verfahrensart oder Klage zu benutzen, um den Streit zu klären. Das Verfahren tritt vAw ein. Während des Verteilungsverfahrens ist eine auf § 812 BGB gestützte Klage auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages durch die Hinterlegungsstelle oder auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antragsgegner (III).

Rn 16 Die Anträge auf Erlass eines MB und eines VB werden dem Ag nicht mitgeteilt (§ 702 III). Der Ag kann gg den MB Widerspruch einlegen und er ist durch den MB gewarnt, dass mit dem VB zu rechnen ist (§ 692 I Nr 4). Problematisch kann es für den Ag bei Parteizustellung werden, wenn der Ag keinen Widerspruch einlegt, weil er zahlt und darauf vertraut, dass sich das Verfahre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz vom 5.12.12 (BGBl I 2418) mit Wirkung ab 1.1.14 eingefügt worden. Danach hat nunmehr auch im Zivilverfahren jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entgegenstehende Rechtskraft oder anderweitige Rechtshängigkeit (Abs 1 Nr 3).

Rn 22 Die ausländische Entscheidung ist nach § 328 I Nr 3 nicht anzuerkennen, soweit sie den inländischen Wirkungen einer früheren gerichtlichen Entscheidung widerspricht. Der Widerspruch kann zu einem Urt eines deutschen Gerichts bestehen, aber auch zum anerkennungsfähigen Inhalt einer früher ergangenen ausl Entscheidung (Anders/Gehle/Schmidt ZPO § 328 Rz 27). Ist die Anerk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbar.

Rn 16 Die Abgabe – nicht die Ablehnung des Antrags auf DsV – erklärt § 696 I 3 Hs 2 für unanfechtbar. Damit ist zugleich die Erinnerung gem § 11 II RPflG zum Richter ausgeschlossen. § 36b III RPflG bestimmt, dass bei Geschäften nach § 696 I die Entscheidung des Prozessgerichts zur Änderung der Entscheidung des UdG (§ 573) nicht nachgesucht werden kann. Das Streitgericht kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 3 § 772 wird sowohl in der Mobiliar- als auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung angewendet. Rn 4 Diese Vorschrift gilt nur für relative gesetzliche und behördliche Veräußerungsverbote. Gesetzliche Veräußerungsverbote enthalten bspw die §§ 88, 156 VVG, 21 I InsO (Musielak/Voit/Lackmann Rz 1; Zö/Herget Rz 1). Behördliche Veräußerungsverbote sind solche nach §§ 938 II, 101...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Widerlegung der Beweiswirkung (S 2).

Rn 9 Nach S 2 ist die Entkräftung der positiven und negativen Beweiswirkung nur durch das Sitzungsprotokoll möglich. Gemeint ist das Sitzungsprotokoll in der zum Urt führenden mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht; ein Hinweis auf Parallelprozesse oder einstweiliges Verfügungsverfahren genügte in keinem Fall. Ein Widerspruch zu Sitzungsprotokollen früherer Termi...mehr