Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz vom 5.12.12 (BGBl I 2418) mit Wirkung ab 1.1.14 eingefügt worden. Danach hat nunmehr auch im Zivilverfahren jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Maßgebend für die Berechtigung oder Nichtberechtigung ist der Wille des Geschäftsführers im Zeitpunkt des Beginns der Ausführungshandlung. Das objektive Interesse ist grds nicht relevant. Es erlangt allenfalls Bedeutung, falls der mutmaßliche Wille, mangels Vorliegens eines wirklichen (äußerlich in Erscheinung tretenden) Willens, zu ermitteln ist (MüKo/Schäfer § 678 Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkung.

Rn 10 Zurücknahme des Widerspruchs ist für die Gerichtsgebühren der Klagerücknahme gleichgestellt; die 3,0 Gebühr ermäßigt sich auf 1,0 (KV 1211). Nach Rücknahme steht dem beantragten VB Widerspruch nicht mehr entgegen (§ 699 I 1). Gemäß § 701. darf VB nicht mehr erlassen werden, wenn der Antrag nicht binnen sechsmonatiger Frist gestellt ist, die mit Zustellung des Mahnbesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Distanz gegenüber den Beweismitteln.

Rn 12 Das Gericht hat die erhobenen Beweise stets krit und sorgfältig zu würdigen, selbst wenn ihm im Einzelfall die Sachkunde zur Beurteilung einer entscheidungserheblichen Frage fehlt. So darf das Gericht die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ungeprüft übernehmen, sondern muss feststellen, ob der Sachverständige von der zutreffenden Tatsachengrundlage ausge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die Norm fingiert die Bewilligung des Schuldners für den Zeitpunkt, in dem das vorläufig vollstreckbare Urt erlassen wird (Bewilligungsfiktion). Die Fiktion bezieht sich je nach Anspruchsinhalt auf die Eintragung einer Vormerkung gem § 883 BGB oder eines Widerspruchs gem § 899 BGB. Da die Eintragung selbst keinen Akt der Zwangsvollstreckung darstellt, sind weder Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 879 ZPO – Zuständigkeit für die Widerspruchsklage.

Gesetzestext (1) Die Klage ist bei dem Verteilungsgericht und, wenn der Streitgegenstand zur Zuständigkeit der Amtsgerichte nicht gehört, bei dem Landgericht zu erheben, in dessen Bezirk das Verteilungsgericht seinen Sitz hat. (2) Das Landgericht ist für sämtliche Klagen zuständig, wenn seine Zuständigkeit nach dem Inhalt der erhobenen und in dem Termin nicht zur Erledigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintragung der Hypothek.

Rn 26 Gegen Eintragung der Hypothek richtet sich die Beschwerde entweder auf Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch oder auf Löschung der Hypothek. Auf Löschung allerdings nur, wenn sichergestellt ist, dass ein gutgläubiger Erwerb der Hypothek für die Vergangenheit mangels entsprechender Eintragung im Grundbuch und für die Zukunft aufgrund Eintragung eines Amtswiderspruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtspflicht.

Rn 4 Unter Umständen besteht eine Pflicht zur Einholung eines neuen Gutachtens. Etwa wenn an der Sachkunde des bisherigen Gutachters Zweifel bestehen, wenn das vorliegende Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, Widersprüche enthält oder wenn der neue SV über bessere Forschungsmittel (oder -methoden) verfügt (BGHZ 53, 245, 258 = NJW 70, 946, 949; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

Rn 5 Kraft Gewohnheitsrechts (K. Schmidt HandelsR § 19 III 1a) kann auch an das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben die Fiktion der Annahme durch den Empfänger geknüpft werden (s aber auch die gesetzliche Annahmefiktion in § 362 HGB, s Rn 3). Aus dogmatischer Sicht ist str, ob die Fiktion an das Schweigen des Empfängers anknüpft oder auf einer Rechtsschein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eintragung.

Rn 7 Bei der Eintragung des Widerspruchs müssen das betroffene und das geschützte Recht, sowie dessen Inhalt und Berechtigter genau bezeichnet werden (KGJ 45, 231). Andernfalls ist die Eintragung nach § 53 I 2 GBO vAw zu löschen (BayObLGZ 55, 314). §§ 885 II, 874 gelten entspr. Die Eintragung kann auch während eines Insolvenzverfahrens erfolgen. Die Eintragung erfolgt aufgru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen, an die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Mit dem Widerspruch entsteht ein neuer Verfahrensabschnitt, weil nunmehr streitig verhandelt wird (KG NJW-RR 08, 520). Nach Einlegung eines Widerspruchs ist grds aufgrund mündlicher Verhandlung durch Urt zu entscheiden (§§ 924 II 2, 925 I). Das Gebot der mündlichen Verhandlung ist insofern aber nicht strenger als der im Urteilsverfahren allgemein geltende Mündlichkeitsg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vorbehaltsklausel, Art 40 III.

Rn 20 Art 40 III enthält eine spezielle ordre public-Regelung für Deliktsansprüche, die ggü Art 6 vorrangig, aber wie dieser mit Zurückhaltung anzuwenden ist (s nur Palandt/Heldrich 67. Aufl 08 Art 40 Rz 19). Der vAw zu berücksichtigende Art 40 III greift ein, wenn die Anwendung ausländischen Rechts als Deliktsstatut zu gravierenden Widersprüchen zu den Grundvorstellungen un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 697 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen, nunmehr des streitigen Gerichts, im Anschluss an die Bestimmungen in § 696 zum Widerspruch beim Mahngericht und zu seinen Wirkungen. Nachdem Angaben zur Sache im Mahnverfahren durch Formular und Eingabefelder so beschränkt sind, dass mehr als Individualisierung des Anspruchs nicht möglich ist (§ 690 Rn 20), muss nun für das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entscheidungsmöglichkeiten.

Rn 3 Vgl § 2353 Rn 23 ff. Das Gericht, erachtet die erforderlichen Tatsachen für festgestellt (§ 2359), stellt dieses per Feststellungsbeschl fest und ordnet (ohne Ermessensspielraum; Frankf 17.5.22 – 21 W 39/22 Rz 68) mangels Widerspruchs (§ 352 I FamFG) die Zeugniserteilung an; ein Entlassungsantrag schadet nicht (München FamRZ 10, 1698). Andernfalls weist es mit Begründun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine unverzügliche Auskunft auf Aufforderung.

Rn 20 Nach § 574b I 2 BGB kann nach einem Widerspruch der Vermieter vom Mieter Auskunft über die Gründe des Widerspruchs verlangen. Die Auskunft ist unverzüglich (§ 121 I 1 BGB) zu erteilen. Fordert der Vermieter zur Begründung auf und erteilt der Mieter die Begründung nicht rechtzeitig, so dass der Kl daraufhin in gutem Glauben Räumungsklage erhebt, so sollen den Beklagten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 28 Der Anwalt des ASt erhält im Verfahren über den Widerspruch und den Streitantrag keine gesonderte Vergütung, seine Tätigkeit wird durch die bereits verdiente Gebühr nach Nr 3305 VV RVG mit abgegolten. Erst das streitige Verfahren ist eine gesonderte Gebührenangelegenheit (§ 17 Nr 2 RVG), in der dann die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG entstehen (s Kostenanmerku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 881 ZPO – Versäumnisurteil.

Gesetzestext Das Versäumnisurteil gegen einen widersprechenden Gläubiger ist dahin zu erlassen, dass der Widerspruch als zurückgenommen anzusehen sei. Rn 1 Auch im Verteilungsverfahren gelten die §§ 331 ff, sodass gegen den ausbleibenden Beklagten ein Versäumnisurteil ergehen kann. Abweichend von der sonstigen Tenorierung bestimmt § 881, dass gegen den ausbleibenden Gläubige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit, § 574c II.

Rn 4 (Nur) Bei einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit konnte vom Vermieter jederzeit erneut fristgemäß (§§ 573, 573a) gekündigt werden. 1. Fall: Verlängerung des Mietverhältnisses durch Urt auf unbestimmte Zeit. Hier kann der Mieter unter den erleichterten Voraussetzungen des § 574c II die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Sind die Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Belehrung (Abs 3).

Rn 9 Der Schuldner ist über die Möglichkeit des Widerspruchs (§ 882d I) und des Antrags auf einstw Aussetzung (§ 882d II) mit der Bekanntgabe der Eintragungsanordnung zu belehren (§ 882d III 1). Die Belehrung muss die Gerichtsadresse angeben (LG Karlsruhe DGVZ 14, 260). Das Vollstreckungsgericht (§ 764 II) muss seine Entscheidung über den Widerspruch bzw die Eintragungsausse...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des Bek... / I. Sachverhalt

Das AG hatte auf Antrag der Antragstellerin einen Mahnbescheid gegen die Antragsgegnerin erlassen. Dagegen hat diese, anwaltlich vertreten, Widerspruch eingelegt. Für den Fall des Widerspruchs hatte die Antragstellerin bereits im Mahnantrag die Abgabe an das zuständige LG beantragt. Nach Abgabe an das LG nahm die Antragstellerin ihren Antrag vor Anspruchsbegründung wieder zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 774 setzt das Vorliegen einer Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff BGB voraus. Wenn ein nicht oder nicht allein verwaltender Ehegatte/Lebenspartner mit Zustimmung des anderen ein Erwerbsgeschäft betreibt, haftet für die Geschäftsverbindlichkeiten das Gesamtgut, §§ 1440 S 2, 1462 S 2 BGB. Gemäß § 741 genügt zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen den das Erwerbsgesch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht. (2) Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht, wegen eines persönlichen Anspruchs oder auf Grund eines infolge des Verbots unwirksamen Rechts nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden. 2Auf Grund des Veräußerungsverbots kann nach Maßgabe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Keine Veranlassung.

Rn 4 Darüber hinaus darf der Beklagte für die Klageerhebung keine Veranlassung gegeben haben. Eine solche Veranlassung ist idR dann gegeben, wenn der Beklagte außergerichtlich zu erkennen gegeben hat, dass er ohne gerichtliche Hilfe nicht bereit sein wird, die Klageforderung zu erfüllen. Insbesondere, wenn der Beklagte auf eine Mahnung nicht reagiert hat oder wenn er eine ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Beigeladenen müssen das Musterverfahren in der Lage annehmen, in der es sich im Zeitpunkt der Aussetzung des von ihnen geführten Rechtsstreits befindet. Sie sind berechtigt, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, soweit ihre Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen des Musterklägers nicht in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eingeschränkte Amtsermittlung in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren (Abs 2).

Rn 11 Gem § 127 II dürfen in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren die von den Beteiligten nicht vorgebrachten Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, der Aufrechterhaltung der Ehe zu dienen (›ehefreundliche Tatsachen‹). Das Gericht kann also eheerhaltende Tatsachen vAw uneingeschränkt ermitteln. Diese Beschränkung dient der Aufrechterhaltung der Ehe, da d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Offenbar.

Rn 4 Offenbar ist die Unrichtigkeit, wenn sie sich aus dem Zusammenhang gerade dieses Urteils bzw aus dem Urt selbst (BGHZ 127, 74, 80 f, zB falsche Parteibezeichnung, Rn 6), oder zumindest aus den Vorgängen bei Erlass und Verkündung ohne weiteres, nicht notwendigerweise sofort erkennbar, ergibt (BGHZ 20, 188, 192; NJW-RR 01, 61; BGHR 03, 1168, 1169; BGH NJW 07, 518; BGH NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der widersprechende Gläubiger muss ohne vorherige Aufforderung binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Terminstag beginnt, dem Gericht nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe. 2Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird die Ausführung des Planes ohne Rücksicht auf den Widerspruch angeordnet. (2) Die Befugnis des Gläubigers, der dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung. 2Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind. (2) Ein Recht, wegen dessen ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen ist, steht einem eingetragenen Recht gleich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anderweitige Leistung.

Rn 3 Im Einverständnis der Parteien können Geldleistungen in Naturalleistungen ersetzt werden. Nimmt der Gläubiger solche ohne Widerspruch entgegen, muss er diese auf den Barunterhalt anrechnen lassen. Ansonsten ist eine andere Art der Unterhaltsgewährung nur bei besonderen Gründen möglich. Hier kommen insbes schutzwürdige Interessen des Unterhaltsverpflichteten in Betracht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 23 Die Vorschrift des § 93b II 2 wiederum regelt den Fall, dass der Mieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den §§ 574–574b BGB klagt und er obsiegt, obwohl er entweder keinen Widerspruch erhoben oder er auf Verlangen des Klägers die Gründe des Fortsetzungsverlangens nicht unverzüglich mitgeteilt hatte.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Gegen die Zurückweisung des Eintragungsantrages steht dem Gläubiger Erinnerung gem § 71 I GBO, § 11 I RPflG zu. Der Schuldner kann, wenn er die Eintragung aus vollstreckungsrechtlichen oder grundbuchrechtlichen Gründen für unzulässig hält, nur ggü dem Grundbuchamt anregen, vAw einen Widerspruch einzutragen oder die Löschung vorzunehmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Gericht, welches über den Widerspruch entscheidet, entscheidet mit für das Verteilungsgericht bindender Wirkung. Dieses Urt kann nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, sodass erst nach Rechtskraft vollstreckt werden kann. Wegen der Kosten ist der Ausspruch der vorläufigen Vollstreckbarkeit dagegen möglich. Es ergeben sich je nach Entscheidung unterschiedl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Die praktische Bedeutung der Kostenregelung in Abs 4 dürfte gering sein, da regelmäßig im Wiedereinsetzungsverfahren keine gesonderten Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen (vgl § 15 RVG), bei mündlicher Verhandlung allein über den Wiedereinsetzungsantrag (vgl § 238 I 2) sind Auslagen (Fahrtkosten) denkbar, gesonderte Anwaltskosten allenfalls dann, wenn abgesehen von d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verjährung.

Rn 108 Für alle Bereicherungsansprüche gilt die dreijährige Regelverjährung gem § 195. Die Verjährungsfrist beginnt gem § 199 I Nr 1 frühestens mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, bei der condictio ob rem also erst, wenn endgültig feststeht, dass der Empfänger die vom Leistenden nach der Zweckabrede erwartete Gegenleistung nicht erbringen wird (s ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Räumungsklage des Vermieters gegen den Mieter oder des Mieters gegen den Untermieter muss unbegründet sein, weil der Beklagte nach den §§ 574–574b BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann. Materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ist § 574a BGB, der auf § 574 BGB Bezug nimmt. Diese Vorschrift setzt voraus: 1. Wirksame Kündigung des Vermieters, 2. form...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Hat der Gläubiger eine bewegliche Sache des Schuldners im Besitz, in Ansehung deren ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für seine Forderung zusteht, so kann der Schuldner der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen nach § 766 widersprechen, soweit die Forderung durch den Wert der Sache gedeckt ist. 2Steht dem Gläubiger ein solches Recht in Ansehung der S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übereinstimmende Beendigungserklärung.

Rn 10 Bei einer übereinstimmenden Beendigungserklärung bzw fehlendem Widerspruch gegen eine Beendigungserklärung des ASt ergeht keine Entscheidung mehr. Das Gericht prüft vAw, ob der Verfahrensgegenstand weggefallen ist und das Verfahren dadurch beendet wurde. Sollte der ASt trotz Beendigungserklärung den Antrag weiterverfolgen, so ist dieser zurückzuweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Mahnverfahren.

Rn 15 Im Mahnverfahren ist regelmäßig die Bestellung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Daher haben weder der Antragsteller noch der Widerspruch einlegende Gegner Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, auch nicht, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist (BGH FamRZ 10, 634; LG Stuttg FamRZ 15, 946).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Nebenintervenient muss den Rechtsstreit in der Lage annehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet; er ist berechtigt, Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, insoweit nicht seine Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen. 2Für ihn gelten die §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1In dem Urteil, durch das über einen erhobenen Widerspruch entschieden wird, ist zugleich zu bestimmen, an welche Gläubiger und in welchen Beträgen der streitige Teil der Masse auszuzahlen sei. 2Wird dies nicht für angemessen erachtet, so ist die Anfertigung eines neuen Planes und ein anderweites Verteilungsverfahren in dem Urteil anzuordnen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausn (Abs 3).

Rn 6 Wird während des Aufgebotsverfahrens ein Dritter als Eigentümer eingetragen, kann der Aneignungsberechtigte nicht im Grundbuch eingetragen werden (Soergel/Stürner Rz 3). Ein Widerspruch hindert nicht die Eintragung (KGJ 33 A 212), allerdings kann der Widerspruchsberechtigte durch Nachweis seines Eigentums (§ 891) die Berichtigung des Grundbuchs erreichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Materiell-rechtliche Grundsätze.

Rn 9 Ein mitwirkendes Verschulden des Vollstreckungsschuldners ist zu berücksichtigen (BGHZ 122, 172, 179 = NJW 93, 2685; 90, 2689, 2690; 06, 2557 Rz 23; GRUR 16, 406 Rz 38 – Piadina-Rückruf; NJW 17, 1600 Rz 25). Ein Ausschluss oder eine Minderung des Schadensersatzanspruchs aus § 945 kommt namentlich dann in Betracht, wenn ein schuldhaftes Verhalten des Arrestbeklagten dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Faktischer Vertrag.

Rn 46 Die Lehre vom faktischen Vertrag wurde begründet, um auch in Fällen des Massenverkehrs, in denen die Parteien keine ausdrücklichen Willenserklärungen abgeben, einen Vertragsschluss konstruieren zu können (vgl noch BGHZ 21, 334). Heute wird sie allg abgelehnt, da das gewünschte Ergebnis auch über die Annahme konkludenter Willenserklärungen erreicht werden kann (BGHZ 95,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Jeder Beschluss hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie das Gericht, bei dem diese Rechtsbehelfe einzulegen sind, dessen Sitz und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Über die Sprungrechtsbeschwerde muss nicht belehrt werden.mehr