Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. 2In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widersp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164 Waffen; Verkehrspflichten 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art 3 ROM I 16 Währungsrecht 245 1, 5; Art 9 ROM I 11, 48 Annahmezwang 245 3 Ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erkennbarkeit.

Rn 3 Die Weisungsabhängigkeit des Besitzdieners muss nach außen erkennbar sein (BGHZ 27, 360; aA Baur/Stürner Sachenrecht § 7 Rz 67; MüKo/Schäfer § 855 Rz 10). Die mögliche weite räumliche Entfernung des Besitzdieners zum Besitzherrn steht dazu nicht im Widerspruch (aA MüKo/Schäfer § 855 Rz 11).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Formularzwang.

Rn 3 Zur Frage, ob für den Widerspruch Formularzwang besteht und zur Übermittlungsverpflichtung des Rechtsanwalts und registrierter Personen (§ 10 RDG) gem § 702 II 2 s § 692 Rn 14–15 u § 702 Rn 5.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berichtigung.

Rn 18 Eine unrichtige aber wirksame Eintragung kann nicht nach § 53 GBO vAw gelöscht werden, sondern allein im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 894 beseitigt oder der öffentliche Glaube durch einen Widerspruch nach § 899 zerstört werden (BRHP/Kössinger Rz 21 f). Unwirksame oder inhaltlich unzulässige wie unvollständige Eintragungen müssen dagegen vAw nach § 53 GBO gelös...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antragsgegner.

Rn 17 Dem Ag steht gegen den MB ausschließlich der Widerspruch zu (§ 694 I).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Lastschrift.

Rn 9 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung (Zahler), sondern vom Gläubiger (Zahlungsempfänger) eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). In § 1 XXI ZAG ist der Begriff definiert. Die Definition ist auch für das BGB maßgebend (§ 675c III). Eine Lastschrift ist danach ein Zahlungsvorgang zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 3 EuVTVO – Vollstreckungstitel, die als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden über unbestrittene Forderungen. Eine Forderung gilt als ›unbestritten‹, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Insolvenzverfahren.

Rn 6 Ein Schuldner, gegen den nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein persönlicher Arrest angeordnet oder bestätigt worden ist, kann diese Entscheidungen durch Widerspruch und Berufung anfechten (Ddorf FamRZ 06, 286).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unrichtigkeit.

Rn 2 Zur Unrichtigkeit s § 894 Rn 3 ff. Ist das Grundbuch in mehrfacher Hinsicht unrichtig, muss gegen jede Unrichtigkeit ein Widerspruch eingetragen werden. I. Gelöschte bzw nicht eingetragene Rechte. Rn 3 Gegen zu Unrecht gelöschte oder außerhalb des Grundbuchs bestehende und nicht eingetragene Rechte und Verfügungsbeschränkungen (Staud/Gursky Rz 31) sowie Vormerkungen (RGZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Maßgeblichkeit von Berufungsurteil und Sitzungsprotokoll.

Rn 10 Berücksichtigungsfähig ist nur der erst- und zweitinstanzliche Tatsachenvortrag der Parteien, der im Berufungsurteil wiedergegeben ist oder als mündlicher Parteivortrag in einem Sitzungsprotokoll enthalten ist. Dazu gehören auch in Bezug genommene Teile wie Anlagen, Urkunden, Produkte und Modelle (BGH WRP 07, 1076 [BGH 11.01.2007 - I ZR 198/04] Tz 23 – Handtaschen; Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 In Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1410 ff KV. Jedes Arrest- oder Verfügungsverfahren ist eine eigene Angelegenheit und löst die Gerichtsgebühren gesondert aus. Für das Verfahren entsteht zunächst nach Nr 1410 KV eine 1,5-Gebühr. Diese Gebühr fällt bereits mit der Einreichung des Antrags an, nicht erst mit Erla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rn 2 § 623 gilt für: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung, für ordentliche und außerordentliche, ferner für Änderungskündigung und das ihr zugrunde liegende Änderungsangebot (BAG NZA 19, 1143 [BAG 21.05.2019 - 2 AZR 26/19]; 17, 499 [BAG 26.01.2017 - 2 AZR 68/16]; 12, 628 [BAG 29.09.2011 - 2 AZR 523/10]), die Lossagung des ArbN gem § 12 KSchG (ErfK/Müller-Glöge § 623 Rz 3b)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine Erklärung des entgegenstehenden Willens binnen zwei Wochen.

Rn 7 Die formlose empfangsbedürftige Erklärung des entgegenstehenden Willens, welche durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann, muss der anderen Partei binnen zwei Wochen zugehen. Die rechtzeitige Erklärung ggü dem Gericht ist nicht ausreichend (LG Berlin NZM 01, 40 [LG Berlin 31.03.2000 - 64 S 534/99]). Aus der Erklärung muss für den objektiven Empfänger erkennbar sein, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag nicht fristgemäß.

Rn 2 Die Wirkung des MB, gegen welchen Widerspruch nicht eingelegt ist, fällt sechs Monate nach Zustellung des MB weg, wenn der ASt bis dahin nicht den VB beantragt (§ 701 S 1). Die Frist des § 701 ist eine vAw zu beachtende Ausschlussfrist (BGH NJW 90, 3207 [BGH 09.07.1990 - II ZR 69/89], Rz 8, zu § 612 HGB), die durch das Gericht weder verkürzt noch verlängert und gegen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mündliche Verhandlung.

Rn 12 Eine mündliche Verhandlung muss gem § 495a S 2 stattfinden, wenn dies – auch nur von einer der Parteien – beantragt wird (BVerfG NJW 12, 2262 [BVerfG 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11]). Das gleiche Recht steht dem Nebenintervenienten zu (§ 67 Hs 1). Der Antrag muss sich unmissverständlich auf den Fall der Anordnung des vereinfachten Verfahrens beziehen. Das Übergehen eines s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verfahrenseinleitung vor oder nach Rechtshängigkeit des oder der Hauptsacheverfahren/s.

Rn 7 § 36 I Nr 3 ZPO geht seinem Wortlaut nach davon aus, dass der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Erhebung der Klage gestellt worden ist. Die Vorschrift kann aber auch nach Rechtshängigkeit anwendbar sein, etwa wenn eine Klage gegen weitere Beklagte erweitert wird und der Verfahrensstand einer Bestimmung nicht entgegensteht (stRspr, z.B. BGH Beschl v 14.7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten (S 2).

Rn 13 Kl trägt grds Kosten ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage (BGH NJW 04, 223), denn er hat sich mit der Rücknahme freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben (BGH NJW-RR 05, 1662). Die Regelanordnung des Abs 3 S 2 ist eine Ausprägung des allg den §§ 91, 97 zugrunde liegenden Prinzips, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Widerspruchsfrist.

Rn 6 Der Antrag auf VB darf nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 692 I Nr 3; s § 692 Rn 5, § 694 Rn 10, 17, § 696 Rn 2) gestellt werden und hat gleichzeitig die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen auf den MB geleistet worden sind (§ 699 I 2 Hs 2). Damit sollen Titel vermieden werden, die nur deshalb unberechtigt sind, weil der ASt die Bekanntgabe von Zahlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 4 Die Partei kann auch im Anwaltsprozess (§ 137 IV) Geständnisse (§ 288) und andere tatsächliche Erklärungen einschließlich der Stellungnahmen zu solchen des Gegners (§ 138 I–IV) ihres Bevollmächtigten widerrufen und berichtigen (Abs 1 S 2). Insoweit gelten die Beschränkungen für den Widerruf des Geständnisses (§ 290) nicht. Die Partei kann auch Tatsachen zugestehen, die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sorgerechtsregelung auf Grund vorrangiger anderer Vorschriften.

Rn 70 Mit den in § 1671 IV genannten ›anderen Vorschriften‹ sind die §§ 1666, 1666a und 1667 gemeint (Brandbg FamRZ 15, 1214). Der Hinweis auf deren Vorrang hat lediglich klarstellende Funktion. Denn das FamG muss gem § 1666 einem oder beiden Elternteilen das Sorgerecht vAw entziehen, wenn anders der Kindeswohlgefährdung nicht entgegengewirkt werden kann. Ist die hohe Eingri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit.

Rn 77 Trotz Arbeitsplatzwegfalls ist die betriebsbedingte Kündigung sozial nicht gerechtfertigt, wenn der ArbN an einem anderen freien (auch bei vorübergehender oder beabsichtigter Leiharbeit: LAG Hessen BeckRS 12, 72271) geeigneten Arbeitsplatz im selben Unternehmen (§ 611 Rn 34) im Inland (BAG NZA 15, 1457 [BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14]) weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 8 Die Zwangshypothek entsteht als Sicherungshypothek mit dem gesetzlichen Löschungsanspruch gem § 1179a BGB ggü den vorrangigen Eigentümergrundpfandrechten. Gegenüber vorrangigen Grundschulden wirkt der Löschungsanspruch nicht, sodass hier zur umfassenden Sicherung des nachrangigen Gläubigers neben der Eintragung der Sicherungshypothek noch die Pfändung der Rückgewährsans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Vollmacht.

Rn 15 Ist erkennbar, dass eine andere Person als der im MB bezeichnete Ag den Widerspruch eingelegt hat, ist § 703 zu beachten. Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es nicht (§ 703 S 1). Wer als Bevollmächtigter einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern (§ 703 S 2). Mehr als diese Versicherung darf das Mahngericht nicht verlangen. §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt des Beitritts.

Rn 15 Der Beitritt kann nach Abs 2 innerhalb des Zeitraums der Anhängigkeit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung und darum auch noch nach einer Revisionseinlegung durch die Partei iRd Revisionsbegründung (BGH NJW 99, 2046f [BGH 17.02.1999 - X ZR 8/96]) erklärt werden. Der Beitritt kann mit einem Rechtsmittel – auch einem Einspruch oder Widerspruch – verbunden werden, mu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c)

Rn 64 Der Widerspruch des mindestens 14 Jahre alten Kindes beseitigt die Möglichkeit der Sorgerechtsübertragung gem § 1671 II Nr 2. Das bedeutet aber noch nicht, dass dem übereinstimmendem Willen der Eltern zur Sorgeregelung nicht stattzugeben wäre. Das Kind hat kein Vetorecht. Doch muss der Sorgerechtsantrag nunmehr die Voraussetzungen des § 1671 II Nr 2 erfüllen, insb unte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt.

Rn 25 Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Gefahrübergang (BGH NJW 13, 2182 [BGH 12.04.2013 - V ZR 266/11] Rz 10; BRHP/Faust § 438 Rz 43; Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 39: Genehmigung vollmachtloser Vertretung durch Verkäufer). Damit steht nicht in Widerspruch, dass die Offenbarung bei Grundstückskaufverträgen bei der Beurkundung stattfindet (BGHZ 193, 326; Niesse/Ghassemi-Tabar MDR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Faires Verfahren.

Rn 41 Im Zusammenwirken von materiellen Grundrechten (insb Art 2 I GG) und dem Rechtsstaatsprinzip hat das BVerfG das verfassungsrechtlich verankerte Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren entwickelt. Ausgangspunkt waren die berühmten Zuschlagsbeschlüsse im Vollstreckungsrecht gewesen (BVerfGE 42, 64; 46, 325; 49, 220; 51, 150). Der Grundsatz soll sicherstellen, dass das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Der Schuldner kann gem §§ 777, 766 Erinnerung einlegen. Die Voraussetzungen des § 777 S 1 hat der Schuldner darzulegen und nachzuweisen; diejenigen des § 777 S 2 sind vom Gläubiger zu beweisen. Die Beweislast für eine hinreichende Besicherung sämtlicher Forderungen bzw für das Nichtbestehen oder Erlöschen dieser Forderungen liegt hingegen wieder beim Schuldner (St/J/Mün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Stirbt der Pächter, so sind sowohl seine Erben als auch der Verpächter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt haben, berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen. (2) 1Die Erben können der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pachtverhältniss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweipersonenverhältnisse.

Rn 5 Hat der Verlierende dem Gewinnenden die verlorene Sache nicht geleistet, so ist der Ausgleichsanspruch nach § 951 eine Kondiktion in sonstiger Weise nach § 812 I 1 Alt 2. Die Rechtsgrundlosigkeit dieses Erwerbs ergibt sich aus dessen Widerspruch zur gesetzlichen Eigentumsordnung, der eben nicht allein durch §§ 946 ff beseitigt wird. Beruht im Zweipersonenverhältnis der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Umgehungen (Abs 4).

Rn 12 Das Umgehungsverbot aus § 476 I 2 aF ist aus systematischen Gründen nunmehr in IV normiert, sodass sich dessen Geltungsbereich nicht mehr auf I beschränkt (BTDrs 19/27424, 44), indes ergeben sich in der Sache keine Änderungen. S § 312k. Bsp Umgehung ja/nein: ja: (vgl MüKo/Lorenz Rz 35 ff): die Veräußerung von Sachen durch Unternehmer im Auftrag eines Verbrauchers – and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Gegen das auf den Widerspruch ergangene Endurteil ist unter den allgemeinen Voraussetzungen Berufung zulässig, gegen ein Versäumnisurteil Einspruch (RGZ 20, 330). Für das Berufungsverfahren gelten die allgemeinen Regelungen und Besonderheiten des Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (§ 922 Rn 14). Ein auf Kostenwiderspruch ergangenes Urt ist mit der sofortigen Beschwerd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Prozessuale Bedeutung.

Rn 8 Die Vermutung ist nur durch den Beweis des Gegenteils widerleglich (§ 292 ZPO; BGH DNotZ 06, 364 f), und zwar durch das Grundbuchamt (BayObLG Rpfleger 04, 417; KG NJW 73, 58) und jeden, der ein rechtliches Interesse daran hat (RGZ 92, 70). Ein bloßer Gegenbeweis oder Widerspruch (BGHZ 52, 359; NJW-RR 97, 398) genügen nicht. Es ist zu beweisen, dass die Eintragung im Gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Die Art 33–35 EuKoPfVO regeln verschiedene Rechtsbehelfe vornehmlich für den Schuldner. Das Verfahren für die Rechtsbehelfe regelt Art 36 EuKoPfVO. § 954 trifft ergänzende Bestimmungen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Schuldner durch die Rechtsbehelfe nach den Art 33–35 EuKoPfVO erstmals Gelegenheit erhält, sich rechtliches Gehör zu verschaffen. Deshalb und weil die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt. (2) Wird die Klage gegen den Gläubiger und den Schuldner gerichtet, so sind diese als Streitgenos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Haupt- und Hilfsantrag.

Rn 15 Nach hM kann der Hauptantrag durch Teilurteil abgewiesen werden und das Verfahren über den Hilfsantrag mit weiterem Teilurteil beendet werden (BGHZ 56, 79, 80; BGH NJW 95, 2361; NJW-RR 14, 979 Rz 12); die Entscheidung über den Hilfsantrag kann auch zurückgestellt werden (BGH NJW-RR 14, 979 [BGH 08.05.2014 - VII ZR 199/13] Rz 12). Anders soll es nur sein, wenn zwei selb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1518 BGB – Zwingendes Recht.

Gesetzestext 1Anordnungen, die mit den Vorschriften der §§ 1483 bis 1517 in Widerspruch stehen, können von den Ehegatten weder durch letztwillige Verfügung noch durch Vertrag getroffen werden. 2Das Recht der Ehegatten, den Vertrag, durch den sie die Fortsetzung der Gütergemeinschaft vereinbart haben, durch Ehevertrag aufzuheben, bleibt unberührt. Rn 1 Die Vorschriften der §§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Beweiserhebungen verursachen Kosten (§ 401); ob diese nach Abschluss des Verfahrens beitreibbar sind, ist ungewiss. Deshalb eröffnet § 379 die Möglichkeit, schon vor Verursachung der Kosten deren Begleichung durch den Beweisführer einzufordern, widrigenfalls die beantragte Beweisaufnahme entfällt, und damit auch die hiermit verbundene Kostenverursachung. Andererseits he...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gestaltungsfreiheit.

Rn 3 Art 20 enthält kein Verbot zur Gestaltung der Rechtswahl. Deswegen muss es (wie schon nach Art 15 EVÜ u ex Art 35 I EGBGB , s ex Art 35 EGBGB Rn 4, www.pww-oe.de) gestattet sein, eine indirekte Rechtswahl (Gesamtverweisung) auszusprechen. Für die Schiedsgerichtsbarkeit folgt dies aus Art 1 II lit e – wenn man die Rechtswahl als Teil der Schiedsvereinbarung begreift – (so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Beitritt vollzieht sich in der Form des § 70, so dass der Schriftsatz im Anwaltsprozess der Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt bedarf. Das außerdem notwendige rechtliche Interesse (§ 66) ist regelmäßig in der Streitverkündung zu erkennen (Köln OLGR 05, 219). Der Streitverkündete kann statt dem Streitverkünder dem Gegner beitreten (BGHZ 85, 252, 255 = NJW 83, 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Inhalt des Urteils.

Rn 4 Der mögliche Inhalt des Endurteils, mit dem das Widerspruchsverfahren abgeschlossen wird, folgt aus § 925 II. Danach kann das Gericht den im Beschlussverfahren erlassenen Arrestbefehl ganz oder tw bestätigen, abändern oder aufheben. Ferner kann es seine Entscheidung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (Schuschke/Walker/Walker Rz 10; Zö/Vollkommer Rz 7). Im Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung.

Rn 6 Bei beiderseitiger Erledigungserklärung ist über die Kosten durch Beschl gem § 91a zu entscheiden, und zwar stets ohne Vorbehalt und ohne Beweismittelbeschränkungen im Falle einer etwaigen Beweisaufnahme (München 27.4.07 – 20 U 1522/07; Musielak/Voit/Voit § 595 Rz 7; aA Wieczorek/Schütze/Olzen § 596 Rz 24; Zö/Greger § 596 Rz 11; St/J/Berger § 596 Rz 6). Bei einseitiger ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wirksamkeit.

Rn 3 Beim konventionell geführten Grundbuch muss die Eintragung insb von den – zwei – zuständigen Personen unterschrieben sein (vgl § 44 GBO). Beim maschinell geführten Grundbuch muss die Eintragung in den dafür bestimmten Datenspeicher aufgenommen und dauerhaft unverändert wiederzugeben sein (§§ 129, 130, 127 GBO iVm landesrechtlichen Regelungen). Bei gefälschten oder erpre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auslegungsregel des § 714.

Rn 3 Die Auslegungsregel des § 714 sorgt für den regelmäßigen Gleichlauf von Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht. Zu den verschiedenen Arten der Geschäftsführung vgl § 709 Rn 9, 12, § 710 Rn 1 f. Ist mehrheitliche Gesamtgeschäftsführung iSd § 709 II vereinbart, genügt die Vertretung unter Mitwirkung der entspr Mehrheit (Soergel/Hadding/Kießling § 714 Rz 14; MüKo/S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 §§ 618 III, 62 III HGB verweisen auf § 846. Direkt (also ohne § 846) gilt § 254, soweit den nach §§ 844 f anspruchsberechtigten Dritten ein Eigenverschulden (etwa an der Ausweitung des Schadens) trifft: der Anspruch kann sich, wenn § 846 ebenfalls einschlägig ist, um beide Mitverschuldensbeiträge mindern (Köln NJW-RR 92, 424 [BGH 02.12.1991 - II ZR 274/90]). Zweifelhaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 57 Brüssel IIb-VO – Gründe für die Aussetzung oder Versagung der Vollstreckung nach nationalem Recht.

Gesetzestext Die im Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats vorgesehenen Gründe für die Aussetzung oder Versagung der Vollstreckung gelten, sofern sie nicht mit der Anwendung der Artikel 41, 50 und 56 unvereinbar sind. Rn 1 Art 57 ermöglicht schließlich die Aussetzung der nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats vorgesehenen Gründe, sofern sie nicht im Widerspruch zu A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Recht an einem Grundstück.

Rn 2 Erfasst sind alle dinglichen Rechte an einem Grundstück bis auf das Eigentum selbst (s § 928). § 875 gilt sowohl für alle beschränkten dinglichen Rechte, grundstücksgleichen Rechte (zB 11, 26 ErbbauRG), als auch für die Aufhebung von Rechten an grundstücksgleichen Rechten (MüKo/Lettmaier Rz 7). Die Aufhebung von Miteigentumsbruchteilen ist unzulässig (Staud/Gursky Rz 32...mehr