Rn 25

Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Gefahrübergang (BGH NJW 13, 2182 [BGH 12.04.2013 - V ZR 266/11] Rz 10; BRHP/Faust § 438 Rz 43; Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 39: Genehmigung vollmachtloser Vertretung durch Verkäufer). Damit steht nicht in Widerspruch, dass die Offenbarung bei Grundstückskaufverträgen bei der Beurkundung stattfindet (BGHZ 193, 326; Niesse/Ghassemi-Tabar MDR 13, 569, 571 f): wegen des Schutzes des Käufers kommt es darauf an, dass der Verkäufer bei Gefahrübergang seine Offenbarungspflicht nicht erfüllte (BRHP/Faust aaO).

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