Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Höhe.

Rn 10 Der Beklagte hat von Anfang an die gesamten Kosten sämtlicher Instanzen geltend zu machen (BGH NJW-RR 05, 148, 149; s. § 112 Rn. 1). Die Rüge mangelnder Sicherheitsleistung für die Kosten der Revisionsinstanz kann grds in dieser Instanz nicht mehr erhoben werden, falls die Voraussetzungen für eine Sicherheitsleistung bereits in der Berufungsinstanz vorlagen, Sicherheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Faires Verfahren.

Rn 41 Im Zusammenwirken von materiellen Grundrechten (insb Art 2 I GG) und dem Rechtsstaatsprinzip hat das BVerfG das verfassungsrechtlich verankerte Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren entwickelt. Ausgangspunkt waren die berühmten Zuschlagsbeschlüsse im Vollstreckungsrecht gewesen (BVerfGE 42, 64; 46, 325; 49, 220; 51, 150). Der Grundsatz soll sicherstellen, dass das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In einem in englischer Sprache geführten Verfahren gilt ein englischsprachiger Schriftsatz, der die Einbeziehung eines Dritten in den Rechtsstreit bewirken soll, als nicht zugestellt, wenn der Dritte die englische Sprache nicht versteht und der Zustellung deshalb binnen zwei Wochen gegenüber dem Gericht widerspricht. Auf das Recht zum Widerspruch nach Satz 1 hat das Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 651 ZPO aF und regelt den Übergang in das streitige Verfahren für den Fall, dass der Antragsgegner zulässige Einwendungen gem § 252 II–IV erhoben hat, sodass ein Hinweis nach § 254 erfolgt ist (vgl aber Oldbg FamRZ 13, 563: auch bei begründeten Einwendungen gg die Zulässigkeit des Verfahrens; ebenso ThoPu/Hüßtege § 255 Rz 1). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Der Gläubiger kann mit der Erinnerung nach § 766 II geltend machen, dass einem Widerspruch des nicht schuldenden Ehegatten oder Lebenspartners nachgegeben wurde, obwohl dieser wegen § 739 unbeachtlich war (Schuschke/Walker/Schuschke § 739 Rz 15). Dagegen kann der Gläubiger nicht mit der Erinnerung geltend machen, ein anderer Gläubiger habe zu Unrecht auf den Gegenstand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unzulässigkeit des Antrags.

Rn 4 Er ist unzulässig, wenn der Arrest rkr aufgehoben, die Hauptsacheklage bereits erhoben oder über sie rkr entschieden ist. Unzulässig ist der Antrag auch dann, wenn das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Dies trifft zu, wenn der Gläubiger auf die Rechte aus dem Arrest unter Herausgabe des Titels an den Schuldner verzichtet hat oder wenn es offensichtlich ist, dass der Arrestbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Abschließender Katalog.

Rn 9 Die staatlichen Gerichte sind an einen Schiedsspruch, der im Verfahren nach §§ 1025 ff ergangen ist, grds gebunden. Eine Aufhebung kann nur unter den Voraussetzungen von § 1059 II, III beantragt werden. Hierbei geht es im Wesentlichen um gravierende Verfahrensmängel, oder einen Widerspruch zur öffentlichen Ordnung (ordre public). Darüber hinaus findet eine Überprüfung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einstweilige Aussetzung (Abs 2).

Rn 8 Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 882d I 2). Nach Abs 2 kann der Schuldner jedoch die einstw Aussetzung beim gem § 764 II zuständigen Vollstreckungsgericht – nicht beim zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h – beantragen, wobei auch diesem Antrag keine aufschiebende Wirkung zukommt. Bindende Wirkung entfaltet erstmalig die stattgebende Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist mit dem Verfahren über die nachgeholte Prozesshandlung zu verbinden. 2Das Gericht kann jedoch das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidung über den Antrag beschränken. (2) 1Auf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags und auf die Anfechtung der Entscheidung sind die Vorschriften anzuwenden, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Drittwiderbeklagter.

Rn 26 Partei des Verfahrens wird der streitgenössische Drittwiderbeklagte. Nach dem in Rn 24 Gesagten ist der Drittwiderbeklagte auch iRd § 184a Abs 3 u 4 als Partei zu behandeln und hat das Recht, die Fortführung des Verfahrens in deutscher Sprache zu beantragen, es sei denn, er hat der Verfahrensführung in englischer Sprache zugestimmt oder sich rügelos eingelassen. Im Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen.

Rn 3 Die Wirkungen nach Abs 1 S 1 sind umfassend und verpflichten die Partei so, als hätte sie die Handlung selbst vorgenommen. Über den Wortlaut hinaus gilt dies auch für Handlungen, die die Partei berechtigen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 4). Ohne Bedeutung ist, ob im Innenverhältnis der Bevollmächtigte seine Befugnis überschreitet, solange die Handlung im Außenverhältnis du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 16 Gemäß § 775 Nr 5 ist die Zwangsvollstreckung dann einzustellen oder zu beschränken, wenn der Einzahlungs- oder Überweisungsnachweis einer Bank oder Sparkasse vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des Gläubigers erforderliche Betrag zur Auszahlung an den Gläubiger angewiesen oder auf dessen Konto eingezahlt worden ist. Wie bei § 775 Nr 4 handelt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt. (2) Wird die Klage gegen den Gläubiger und den Schuldner gerichtet, so sind diese als Streitgenos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Inhalt des Urteils.

Rn 4 Der mögliche Inhalt des Endurteils, mit dem das Widerspruchsverfahren abgeschlossen wird, folgt aus § 925 II. Danach kann das Gericht den im Beschlussverfahren erlassenen Arrestbefehl ganz oder tw bestätigen, abändern oder aufheben. Ferner kann es seine Entscheidung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (Schuschke/Walker/Walker Rz 10; Zö/Vollkommer Rz 7). Im Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einwilligung.

Rn 8 Muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann sich aus sonstigen Umständen ergeben, wenn sicher feststeht, dass der Bekl mit der Rücknahme einverstanden ist (Kobl 11.7.02 5 U 291/01 juris), zB Einlassung auf den Sachantrag (BAG NZA 07, 278) oder Stellung eines Kostenantrags (Celle ZIP 11, 2127). Abs 2 S 4 fingiert die Einwilligung, wenn der Bekl nach Belehrung nicht bi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 96 betrifft neben den §§ 94, 95 einen weiteren Fall der Kostentrennung und damit eine weitere Ausn des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Die Vorschrift ist in allen Instanzen anwendbar, auch im Rechtsmittelverfahren. Ggü der Regelung des § 94 ist sie subsidiär. Ein Bestreiten der Anspruchsberechtigung ist, sofern die Voraussetzungen des § 94 gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 4 Die Partei kann auch im Anwaltsprozess (§ 137 IV) Geständnisse (§ 288) und andere tatsächliche Erklärungen einschließlich der Stellungnahmen zu solchen des Gegners (§ 138 I–IV) ihres Bevollmächtigten widerrufen und berichtigen (Abs 1 S 2). Insoweit gelten die Beschränkungen für den Widerruf des Geständnisses (§ 290) nicht. Die Partei kann auch Tatsachen zugestehen, die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristverlängerung durch Parteivereinbarung.

Rn 2 Die in Abs 1 eröffnete Möglichkeit, dass die Parteien – mit Ausn der Notfristen – gesetzliche und richterliche Fristen (durch Prozessvertrag) abkürzen (also nicht: verlängern) können, dürfte kaum praktische Relevanz haben. Notfristen sind nach der gesetzlichen Definition in S 2 nur diejenigen, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind, also die Rechtsmittelfristen (Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsfolgen bei Verstößen.

Rn 8 Verletzt der Mediator die Offenbarungspflicht des Abs 1 S 1, so verletzt er den Mediatorvertrag und haftet für Schäden gem § 280 BGB. Wird der Mediator (bzw die verbundene Person) ohne Zustimmung nach Abs 1 S 2 oder im Widerspruch zu den Tätigkeitsverboten nach Abs 2 und 3 tätig, so führt dies gem § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags. Ein Verstoß gg Abs 5 kann für die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einzelne Spezialregelungen.

Rn 11 Einzelne Spezialregelungen schließen § 766 aus. Vollstreckungsmaßnahmen des GBA unterliegen den §§ 71 ff, 78 ff GBO; die Erinnerung ist nicht gegeben (so bereits RGZ 48, 242, 243, 244). Im Verfahren zur Abnahme der eV gilt § 900 IV 1 (BGH NJW-RR 11, 1693, 1694 [BGH 17.08.2011 - I ZB 5/11]; vgl § 777 Rn 3). Dem Schuldner steht als Rechtsbehelf nur der Widerspruch zu; de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 7 Die in § 25 III KapMuG beschrieben Grenzen der Bindungswirkung entsprechen der Regelung zur Nebenintervention in § 68 ZPO. Mögliche Einwände des Beigeladenen gg die Bindungswirkung sind daher vornehmlich die verspätete Beiladung, dh erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung oder gar nach Erlass des Musterentscheides (vgl § 68 ZPO Rn 9) sowie die mangelhafte Prozessfü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Beteiligte des Musterverfahrens sind: (2) Musterkläger ist derjenige Kläger, den das Oberlandesgericht nach § 9 Absatz 3 als solchen bestimmt. (3) Musterbeklagte sind die Beklagten der ausgesetzten Ausgangsverfahren. (4) Diejenigen Kläger der ausgesetzten Ausgangsverfahren, die nicht zum Musterkläger bestimmt word...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inkasso (Abs 2 Nr 4).

Rn 6 Zur Vertretung berechtigt sind nur die nach § 10 I Nr 1 RDG registrierten natürlichen oder juristischen Personen, die Inkassodienstleistungen nach § 2 II RDG erbringen sowie Kreditleistungsinstitute (§ 2 II Kreditzweitmarktgesetz), die über eine Erlaubnis nach § 10 I Kreditzweitmarktgesetz verfügen. Die Befugnis gilt nicht für Handlungen in einem streitigen Verfahren un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilungsversteigerung.

Rn 262 Bei Widerspruch gg eine Teilungsversteigerung ist nach § 3 zu schätzen, wobei dem Interesse, eine Verschleuderung zu verhindern, Gewicht zukommt. Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswerts ist auf dieser Grundlage zunächst der Miteigentumsanteil des widersprechenden Eigentümers (BGH NZFam 22, 228; FamRZ 91, 547; Karlsr FamRZ 04, 1221). Auf dieser Grundlage ist e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Örtliche und sachliche.

Rn 9 Für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs solange örtlich und sachlich zuständig, soweit der Rechtsstreit nicht bei einem höheren Gericht anhängig ist (Abs 2). Die Ausstellung einer vollstreckbaren Ausfertigung durch ein höheres Gericht ist technisch nicht möglich, wenn die Akte in erster Instanz elektronisch geführt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmsweise Antragserfordernis.

Rn 3 Bei der Stufenklage (§ 254) nach Abschluss einer Stufe wird nur auf Antrag (auch der beklagten Partei, vgl Karlsr FamRZ 97, 1224) terminiert; ebenso bei Ruhen des Verfahrens (§ 251) und Aussetzung sowie Unterbrechung (vgl § 249). Das gleiche gilt beim Grundurteil, wenn vor Rechtskraft der (positiven) Entscheidung über den Grund zur Höhe verhandelt werden soll (§ 304 II)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Vollmacht.

Rn 15 Ist erkennbar, dass eine andere Person als der im MB bezeichnete Ag den Widerspruch eingelegt hat, ist § 703 zu beachten. Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es nicht (§ 703 S 1). Wer als Bevollmächtigter einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern (§ 703 S 2). Mehr als diese Versicherung darf das Mahngericht nicht verlangen. §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Stellungnahme.

Rn 8 Der Gegner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme durch Übersendung des PKH-Antrags mit der Auflage, innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist Stellung zu nehmen. Die Länge der Frist ist nicht vorgeschrieben, sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und beträgt idR zwei Wochen. In Eilfällen wird die Frist kürzer zu bemessen sein, bei komplizierten Sachverhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschluss des Widerspruchsrechts des Art 21 DSGVO.

Rn 5 Art 21 DSGVO gibt jeder betroffenen Person ein Widerspruchsrecht; sie kann aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gg die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art 6 Abs 1 lit e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einlegen. Aufgrund des Grundsatzes der Erhaltung der Eintragung ist das Widerspruchsrecht des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 3 § 924 ist anwendbar; für die einstweilige Verfügung nach § 942 gibt es keinen Widerspruch, sondern nur das dort geregelte Rechtfertigungsverfahren vor dem Gericht der Hauptsache. § 925 I gilt; § 925 II wird durch § 939 modifiziert. § 926 findet Anwendung; bei presserechtlichen Gegendarstellungen findet aber nach den meisten länderrechtlichen Regelungen kein Hauptsacheve...mehr

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AGS 08/2025, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. Zur Begründung verweise ich zunächst auf unseren Beitrag "Auslagenerstattung nach Einstellung des (Straf-/Bußgeld-)Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses" in AGS 2025, 298 und die dort angeführte obergerichtliche Rspr., zu der sich das AG – ohne nachvollziehbare Begründung – in Widerspruch setzt. Dies ergibt sich aus Folgendem: 1. Grundsätz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Die Art 33–35 EuKoPfVO regeln verschiedene Rechtsbehelfe vornehmlich für den Schuldner. Das Verfahren für die Rechtsbehelfe regelt Art 36 EuKoPfVO (neu gefasst mWv 1.5.25 durch VO [EU] Nr 2023/2844 v 13.12.2023, ABl L v 27.12.23). § 954 trifft ergänzende Bestimmungen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Schuldner durch die Rechtsbehelfe nach den Art 33–35 EuKoPfVO erstm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befriedigung, Stundung.

Rn 13 Als Befriedigung kommen neben der Zahlung auch die Erfüllungssurrogate in Frage, somit Aufrechnung und Hinterlegung. § 775 Nr 4 ist darüber hinaus bei dem Vorliegen von Erlassverträgen oder Verzichtserklärungen anzuwenden; dass eine Erklärung des Gläubigers grds ausreicht, belegt der Hinweis auf die Bewilligung der Stundung; dann allerdings ist von § 775 Nr 4 auch eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verstoß gegen den ordre public.

Rn 41 Nach Art. V Abs 2b UNÜ braucht ein ausländischer Schiedsspruch im Inland nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt zu werden, der der öffentlichen Ordnung iSd ordre public (s § 1059 Rn 60 ff) widerspricht. Dabei unterliegt ein ausländischer Schiedsspruch, der im Inland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden soll, von vornherein nur dem weniger strengen Regi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Neuer Fristlauf.

Rn 8 Erfährt die einstweilige Rechtsschutzanordnung auf Widerspruch oder Rechtsmittel eine wesentliche Änderung, dann muss die abgeänderte Maßnahme erneut vollzogen werden; die Vollziehungsfrist beginnt neu zu laufen (Frankf OLGZ 80, 259; Hamm OLGR 94, 59; Ddorf OLGR 94, 261; Karlsr OLGR 08, 759; Oldbg BauR 08, 1932, 1933; Hambg NJW 15, 2273; Ddorf WRP 15, 764). Dies folgt d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlung.

Rn 2 Bsp: Klage, Rechtsmittel, Widerspruch gg Mahnbescheid, Nebenintervention, Streitverkündung, Behaupten, Bestreiten, Anerkenntnis, Verzicht, Geständnis, Anträge jeder Art (Beweisantrag). Das bloße Nichterscheinen (›Säumnis‹) ist als solche keine Prozesshandlung, hierfür gelten nicht §§ 230 ff, sondern spezielle Vorschriften, vgl zu den Folgen des Nichterscheinens von Zeug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkungen der Zahlungsvereinbarung und Vollstreckungsaufschub (Abs 2 S 2).

Rn 5 Da die Zahlungsvereinbarung keine materiell-rechtliche Wirkung (o Rn 1) auf Fälligkeit und Verzug hat und den weiteren Zinslauf nicht unterbricht, laufen die Zinsen auch nach einer solchen Vereinbarung grds weiter (S/W/K/T/Vuia § 802b Rz 5; BTDrs 16/13432, 42 f; Mroß DGVZ 12, 169). Hauptwirkung des Zahlungsplans ist der Aufschub der Vollstreckung. Solange der Aufschub g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbestehende Verfahrenslage.

Rn 5 Aus der Einheit von Vor- und Nachverfahren folgt auch, dass die Prozesshandlungen des Gerichts und der Parteien im Urkundenprozess grds für das Nachverfahren fortwirken. So gilt eine PKH-Bewilligung für den Urkundenprozess auch für das Nachverfahren. Eine Beweisaufnahme braucht nicht wiederholt zu werden. Die Wirkungen eines Geständnisses oder der Anerkennung der Urkund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendiger Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags.

Rn 4 Auf den Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs ist besondere Sorgfalt zu verwenden, da anderenfalls Rechtsverluste drohen. Nicht zwingend erforderlich, aber unbedingt anzuraten ist die Verbindung von Wiedereinsetzungsgesuch und nachzuholender Prozesshandlung (es sei denn diese ist bereits, wenn auch verspätet vorgenommen worden). Unabdingbar ist die detaillierte Angabe der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 5 Ausgeschlossen sind nur Rechtsmittel, die auf Kosten beschränkt sind. Dazu gehören Berufung, Revision und Beschwerde. Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, soweit sie sich gg eine in dem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache richtet (BGH MDR 10, 342 = NJW-RR 10, 640). Auf and...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Unanwendbarkeit von S 2.

Rn 19 Ansprüche aus dem Vorbehaltseigentum sind demgegenüber nach § 6 S 1, 1. Alt mit dem Wert der Sache anzusetzen (Frankf NJW 70, 334; Rn 5). Beim Widerspruch gg die Teilungsversteigerung gilt § 3 (BGH FamRZ 91, 547). Der Anspruch auf Löschung einer Eintragung im Grundbuch, insb eines Grundpfandrechts, ist von § 6 nicht erfasst, weil es nicht um eine Forderung geht; hier i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verhältnis zum Prozessbevollmächtigten.

Rn 5 Problematisch ist schließlich eine Parteianhörung nach § 141 dann, wenn die Partei bei anwaltlicher Vertretung durch die Fragen des Gerichts in die Situation gerät, dass sie sich in Widerspruch zum schriftsätzlichen Vorbringen des Anwalts bringt. Aus der Sicht des Gerichts ist dies sicherlich ein erwünschter Weg, um den Streitstoff zu klären. Aus der Sicht des Anwalts b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abänderung (Abs 1).

Rn 2 Die Abänderung setzt eine formell rechtskräftige Entscheidung voraus. Ermöglicht wird also die Anpassung der rechtskräftigen Endentscheidung an geänderte Verhältnisse. Die Entscheidung muss eine Dauerwirkung zum Gegenstand haben (insb Duldungs-, Regelungs- oder Unterlassungsanordnungen). Es müssen sich die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen oder die Rechtslag...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / I. Zuständigkeit des staatlichen Gerichts und des Schiedsgerichts

Rz. 95 Ist für die Hauptsache die Zuständigkeit des Schiedsgerichts vereinbart, sind die staatlichen Gerichte trotzdem neben dem Schiedsgericht für Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zuständig (§ 1033 ZPO). Auch das Schiedsgericht selbst kann auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 1041 Abs. 1 ZPO). R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antragsverzicht.

Rn 6 Ein Verzicht auf das Antragrecht aus § 926 I ist möglich; insb bei einer Abschlusserklärung (§ 927 Rn 9) ist dies stets der Fall (BGH NJW 81, 1955 [BGH 05.12.1980 - I ZR 179/78]; Teplitzky/Bacher Kap 43 Rz 5). Ein Kostenwiderspruch (§ 924 Rn 2) kann so auszulegen sein, dass damit nicht nur auf den Widerspruch in der Sache, sondern auch auf das Antragsrecht nach Abs 1 ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll das Verfahren von Amts wegen aussetzen, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Leben die Ehegatten länger als ein Jahr getrennt, darf das Verfahren nicht gegen den Widerspruch beider Ehegatten ausgesetzt werden. (2) Hat der Antragsteller die Aussetzung des Verfahrens beantragt, darf das Gericht die Scheidung der Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 8 Dass ein Urkundenprozess durch mehrere Instanzen geführt wird, ist zwar nicht die Regel, kommt aber durchaus vor (s etwa BGHZ 173, 145 und – selber Prozess! – NJW 09, 2886). Wenn dann auch im Nachverfahren Rechtsmittel eingelegt werden, kann der Rechtsstreit insgesamt erheblich verteuert und verzögert werden. Rechtsmittel iSd Abs 3 sind Berufung und Revision. Erstmalige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Tatsachenvortrag zu den Zulassungsgründen.

Rn 19 Soweit sie nicht in Widerspruch zu den tatbestandlichen Feststellungen des Berufungsurteils und zu sonstigen Feststellungen des Berufungsgerichts stehen, an die das Revisionsgericht bei der Entscheidung über die zugelassene Revision gebunden ist (vgl dazu § 559 Rn 10 ff; vgl auch § 543 Rn 19), können – in den durch § 559 vorgegebenen Grenzen – zur Darlegung der Zulassu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgabe.

Rn 11 Abzugeben ist vAw an das gem §§ 690 I Nr 5, 692 I Nr 1 im MB bezeichnete Gericht (§ 700 III 1). Die Abgabe an ein anderes Gericht (§ 696 I 1 1), als im MB bezeichnet, ist nur möglich, wenn die Parteien dies übereinstimmend vor der Abgabe verlangen (§ 700 III 1). S.a. § 696 Rn 14, 26. Sind Mahn- und streitiges Verfahren bei demselben AG durchzuführen, gelten die Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wesentliche Grundsätze.

Rn 24 Zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehören die Fundamente und Prinzipien unserer Rechtsordnung, also ihre Grundgedanken und die damit verbundenen Gerechtigkeitsvorstellungen (BGHZ 50, 370, 375 f). Damit sind Merkmale der Rechtsordnung gemeint, die so grds sind, dass sie selbst dem Gesetzgeber nur bedingt zur Disposition stehen. Sie sind nicht mit dem ...mehr