Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Nebenintervenient muss den Rechtsstreit in der Lage annehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet; er ist berechtigt, Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, insoweit nicht seine Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen. 2Für ihn gelten die §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 18 Für das Verfahren über den Widerspruch werden keine gesonderten Gerichtsgebühren erhoben. Auch der Anwalt des ASt erhält keine gesonderten Gebühren. Für den Anwalt des Ag entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 3307 VV RVG, die sich bei mehreren Antragsgegnern gem Nr 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Auftraggeber erhöht. Die Gebühr ist auf die Verfahrensgebühr des strei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Überblick.

Rn 18 Voraussetzung ist weiterhin, dass der Widerspruch des Beklagten außergerichtlich nicht erklärt worden ist oder dass er zwar erklärt wurde, aber auf Verlangen des Klägers nicht begründet wurde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ist Widerspruch nicht erhoben und beantragt der Antragsteller den Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht binnen einer sechsmonatigen Frist, die mit der Zustellung des Mahnbescheids beginnt, so fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg. 2Dasselbe gilt, wenn der Vollstreckungsbescheid rechtzeitig beantragt ist, der Antrag aber zurückgewiesen wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit Form und Inhalt der Entscheidung über den Widerspruch. Konsequenz der nach § 924 stattzufindenden mündlichen Verhandlung ist es, dass die Entscheidung durch Endurteil zu erfolgen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Materiell-rechtliche Grundsätze.

Rn 9 Ein mitwirkendes Verschulden des Vollstreckungsschuldners ist zu berücksichtigen (BGHZ 122, 172, 179 = NJW 93, 2685; 90, 2689, 2690; 06, 2557 Rz 23; GRUR 16, 406 Rz 38 – Piadina-Rückruf; NJW 17, 1600 Rz 25). Ein Ausschluss oder eine Minderung des Schadensersatzanspruchs aus § 945 kommt namentlich dann in Betracht, wenn ein schuldhaftes Verhalten des Arrestbeklagten dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen, so sind die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt des Antrags (Abs 1).

Rn 5 Der Antrag muss auf Erlass eines MB gerichtet sein. Daran wird es wegen der eingeführten Formulare und des Zwangs, sie zu benutzen (§ 703c II, § 691 I 1), selten fehlen. Es besteht kein Anwaltszwang (§ 78 III). Anträge können vor dem UdG abgegeben werden (§ 702 I 1). Im Falle des Formularzwangs ›werden diese ausgefüllt‹ (§ 702 I 2). Im Regelfall wird der UdG nicht nur F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Jeder Beschluss hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie das Gericht, bei dem diese Rechtsbehelfe einzulegen sind, dessen Sitz und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Über die Sprungrechtsbeschwerde muss nicht belehrt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Findet nach § 741 die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut statt, so kann ein Ehegatte oder Lebenspartner nach Maßgabe des § 771 Widerspruch erheben, wenn das gegen den anderen Ehegatten oder Lebenspartner ergangene Urteil in Ansehung des Gesamtgutes ihm gegenüber unwirksam ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grenze der Befugnisse.

Rn 5 Wie in Hs 1 ausdrücklich geregelt, ist der Nebenintervenient an die Lage des Rechtsstreits im Zeitpunkt seines Beitritts gebunden. Er darf sich nach Hs 2 durch seine Prozesshandlungen nicht mit Erklärungen und Handlungen der unterstützen Partei in Widerspruch setzen. Der Streithelfer darf für die Partei mit oder ohne ihren Willen, aber nicht gegen ihren Willen handeln. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zustellungsarten.

Rn 3 Durch Einschreiben mit Rückschein (Abs 2 S 2 Alt 1) oder durch einen gleichwertigen Nachweis (Abs 2 S 2 Alt 2), dh wie nach § 176, soll vorrangig zugestellt werden, wenn eine internationale Vereinbarung dies gestattet. Dies kann eine bilaterale Vereinbarung, aber auch ein multilaterales Abkommen sein (vgl für Einzelheiten www.rechtshilfe-international.de). Nach Art 10 l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, soll nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. 2Der Nacherbe kann nach Maßgabe des § 771 Widerspruch erheben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Insolvenzverfahren.

Rn 6 Ein Schuldner, gg den nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein persönlicher Arrest angeordnet oder bestätigt worden ist, kann diese Entscheidungen durch Widerspruch und Berufung anfechten (Ddorf FamRZ 06, 286).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2, Bereiterklärung.

Rn 3 Diese kann allg erfolgen (St/J/Berger § 407 Rz 5; Anders/Gehle/Gehle § 407 Rz 7; Zö/Greger § 407 Rz 1; aA MüKoZPO/Zimmermann § 407 Rz 3; Musielak/Voit/Huber § 407 Rz 2 mit Wortlautargument) oder für den konkreten Fall. Entspr den allg Regeln genügt bloßes Schweigen auf ein gerichtliches Ersuchen nicht, wohl aber Entgegennahme durch Erscheinen auf Ladung oder Vergleichba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Die praktische Bedeutung der Kostenregelung in Abs 4 dürfte gering sein, da regelmäßig im Wiedereinsetzungsverfahren keine gesonderten Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen (vgl § 15 RVG), bei mündlicher Verhandlung allein über den Wiedereinsetzungsantrag (vgl § 238 I 2) sind Auslagen (Fahrtkosten) denkbar, gesonderte Anwaltskosten allenfalls dann, wenn abgesehen von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mahnverfahren.

Rn 15 Im Mahnverfahren ist regelmäßig die Bestellung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich. Daher haben weder der Antragsteller noch der Widerspruch einlegende Gegner Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, auch nicht, wenn der Gegner anwaltlich vertreten ist (BGH FamRZ 10, 634; LG Stuttg FamRZ 15, 946).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. (2) Das Gericht kann den Arrest ganz oder teilweise bestätigen, abändern oder aufheben, auch die Bestätigung, Abänderung oder Aufhebung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / d) Kein Mutwille

Rz. 154 Der Prozesskostenhilfeantrag ist auch bei bestehenden Erfolgsaussichten zurück zu weisen, wenn die Beantragung mutwillig ist. Als Vergleich ist der selbstzahlende Mandant heranzuziehen, der in diesen Fällen von der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung absehen würde. Der Antragsteller ist also verpflichtet, von zwei Möglichkeiten stets die kostensparendere Weis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechte und Pflichten des Schuldners (Abs 4).

Rn 4b Der Schuldner kann der Terminsbestimmung an einem anderen Ort als in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers innerhalb einer Woche gem Abs 4 S 1 widersprechen. Der Widerspruch erfolgt ggü dem Gerichtsvollzieher und ist formlos und ohne Begründung möglich. Für die Bestimmung des Termins in der Wohnung des Schuldners entspricht dies Abs 2 S 2 aF und trägt dem verfass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Verteidigungsanzeige.

Rn 8 Auf Antrag des Kl ergeht gg Bekl VU im schriftlichen Verfahren (§ 331 III), auch nach vorausgegangenem Mahnverfahren, weil der Widerspruch bzw der Einspruch nicht mehr als Anzeige der Verteidigungsabsicht gilt (§ 697 II 1). Ein unechtes VU gg den Kl setzt mündliche Verhandlung voraus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Formularzwang.

Rn 3 Zur Frage, ob für den Widerspruch Formularzwang besteht und zur Übermittlungsverpflichtung des Rechtsanwalts und registrierter Personen (§ 10 RDG sowie § 10 Kreditzweitmarktgesetz) gem § 702 II 2 s § 692 Rn 14–15 u § 702 Rn 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antragsgegner.

Rn 17 Dem Ag steht gg den MB ausschließlich der Widerspruch zu (§ 694 I).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 110 Der ZuS hat über § 937 mittelbare Bedeutung für die Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache. Der GeS und der ReS bestimmen sich gem § 53 I Nr 1 GKG nach § 3. Ausgangspunkt ist der nach allgem Grundsätzen zu bestimmende Wert der (hypothetischen) Hauptsache (Kobl JurBüro 94, 738: Gedanke des § 6; Brandbg MDR 07, 1225: § 41 I GKG), von dem nach Maßgabe des Interesses a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eingeschränkte Amtsermittlung in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren (Abs 2).

Rn 11 Gem § 127 II dürfen in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren die von den Beteiligten nicht vorgebrachten Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, der Aufrechterhaltung der Ehe zu dienen (›ehefreundliche Tatsachen‹). Das Gericht kann also eheerhaltende Tatsachen vAw uneingeschränkt ermitteln. Diese Beschränkung dient der Aufrechterhaltung der Ehe, da d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Solange ein Veräußerungsverbot der in den §§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Art besteht, soll der Gegenstand, auf den es sich bezieht, wegen eines persönlichen Anspruchs oder auf Grund eines infolge des Verbots unwirksamen Rechts nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden. 2Auf Grund des Veräußerungsverbots kann nach Maßgabe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der widersprechende Gläubiger muss ohne vorherige Aufforderung binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Terminstag beginnt, dem Gericht nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe. 2Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird die Ausführung des Planes ohne Rücksicht auf den Widerspruch angeordnet. (2) Die Befugnis des Gläubigers, der dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Räumungsklage des Vermieters gg den Mieter oder des Mieters gg den Untermieter muss unbegründet sein, weil der Beklagte nach den §§ 574–574b BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann. Materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ist § 574a BGB, der auf § 574 BGB Bezug nimmt. Diese Vorschrift setzt voraus: 1. Wirksame Kündigung des Vermieters, 2. form- und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Normzweck.

Rn 2 Die Norm dient der Durchführung eines redlichen und fairen Verfahrens. Sie soll einen möglichst hohen Grad an Wahrhaftigkeit und Aufrichtigkeit bei der Aufklärung des dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalts sichern. Zudem stellt sie klar, dass sowohl die Dispositionsmaxime als auch der Beibringungsgrundsatz keinen Widerspruch zur Wahrheitsfindung im Zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Hat der Gläubiger eine bewegliche Sache des Schuldners im Besitz, in Ansehung deren ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für seine Forderung zusteht, so kann der Schuldner der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen nach § 766 widersprechen, soweit die Forderung durch den Wert der Sache gedeckt ist. 2Steht dem Gläubiger ein solches Recht in Ansehung der S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Planausführung bei Nichterscheinen.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Planausführung ggü nicht erschienenen beteiligten Gläubigern. Die Vorgehensweise bei Nichterscheinen oder Nichtverhandeln eines Gläubigers ist dahingehend geregelt, dass für diesen, wenn er auch nicht schriftlich vor dem Termin Widerspruch erhoben hat, sein Einverständnis fingiert wird. Da die Vermutung nach der Konstruktion ausdrücklich nur fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übereinstimmende Beendigungserklärung.

Rn 10 Bei einer übereinstimmenden Beendigungserklärung bzw fehlendem Widerspruch gg eine Beendigungserklärung des ASt ergeht keine Entscheidung mehr. Das Gericht prüft vAw, ob der Verfahrensgegenstand weggefallen ist und das Verfahren dadurch beendet wurde. Sollte der ASt trotz Beendigungserklärung den Antrag weiterverfolgen, so ist dieser zurückzuweisen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1In dem Urteil, durch das über einen erhobenen Widerspruch entschieden wird, ist zugleich zu bestimmen, an welche Gläubiger und in welchen Beträgen der streitige Teil der Masse auszuzahlen sei. 2Wird dies nicht für angemessen erachtet, so ist die Anfertigung eines neuen Planes und ein anderweites Verteilungsverfahren in dem Urteil anzuordnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Entscheidungen des Sachwalters im Umsetzungsverfahren können in einem Widerspruchsverfahren überprüft werden. Es ist zweistufig ausgestaltet: Zunächst ist es gem Abs 3 Aufgabe des Sachverwalters, über den Widerspruch zu entscheiden. Anschließend besteht gem Abs 4 die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 23 Die Vorschrift des § 93b II 2 wiederum regelt den Fall, dass der Mieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nach den §§ 574–574b BGB klagt und er obsiegt, obwohl er entweder keinen Widerspruch erhoben oder er auf Verlangen des Klägers die Gründe des Fortsetzungsverlangens nicht unverzüglich mitgeteilt hatte.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsverfahren.

Rn 11 Wird durch Beschl dem Arrestantrag stattgegeben und ein Arrestbefehl erlassen, so kann der Schuldner hiergegen nur Widerspruch einlegen, über den das Eingangsgericht zu befinden hat. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Gericht den Antrag auf Erlass des Arrestes abgelehnt hat und das Beschwerdegericht den Arrest durch Beschl anordnet (BGHZ 154, 102, 103 = NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag nicht fristgemäß.

Rn 2 Die Wirkung des MB, gg welchen Widerspruch nicht eingelegt ist, fällt sechs Monate nach Zustellung des MB weg, wenn der ASt bis dahin nicht den VB beantragt (§ 701 S 1). Die Frist des § 701 ist eine vAw zu beachtende Ausschlussfrist (BGH NJW 90, 3207 [BGH 09.07.1990 - II ZR 69/89], Rz 8, zu § 612 HGB), die durch das Gericht weder verkürzt noch verlängert und gg deren Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Widerspruchsfrist.

Rn 6 Der Antrag auf VB darf nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 692 I Nr 3; s § 692 Rn 5, § 694 Rn 10, 17, § 696 Rn 2) gestellt werden und hat gleichzeitig die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen auf den MB geleistet worden sind (§ 699 I 2 Hs 2). Damit sollen Titel vermieden werden, die nur deshalb unberechtigt sind, weil der ASt die Bekanntgabe von Zahlung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Verfahrenseinleitung vor oder nach Rechtshängigkeit des oder der Hauptsacheverfahren/s.

Rn 7 § 36 I Nr 3 ZPO geht seinem Wortlaut nach davon aus, dass der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Erhebung der Klage gestellt worden ist. Die Vorschrift kann aber auch nach Rechtshängigkeit anwendbar sein, etwa wenn eine Klage gg weitere Bekl erweitert wird und der Verfahrensstand einer Bestimmung nicht entgegensteht (stRspr, z.B. BGH Beschl v 14.7.20 – X...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 185 Wegen § 17 Nr. 4a und b RVG sind Hauptsacheverfahren und einstweiliger Rechtsschutz jeweils eigene Angelegenheiten. Für jedes dieser Verfahren können also Verfahrensgebühr und Termingebühr entstehen. Auch ist in jedem Verfahrensabschnitt eine Einigungsgebühr denkbar. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entsteht mit dem Auftrag zur Vertretung in dem Verfahren. Si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kosten (S 2).

Rn 13 Kl trägt grds Kosten ohne Rücksicht auf die materielle Rechtslage (BGH NJW 04, 223), denn er hat sich mit der Rücknahme freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben (BGH NJW-RR 05, 1662). Die Regelanordnung des Abs 3 S 2 ist eine Ausprägung des allg den §§ 91, 97 zugrunde liegenden Prinzips, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 In Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1410 ff KV. Jedes Arrest- oder Verfügungsverfahren ist eine eigene Angelegenheit und löst die Gerichtsgebühren gesondert aus. Für das Verfahren entsteht zunächst nach Nr 1410 KV eine 1,5-Gebühr. Diese Gebühr fällt bereits mit der Einreichung des Antrags an, nicht erst mit Erla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Maßgeblichkeit von Berufungsurteil und Sitzungsprotokoll.

Rn 10 Berücksichtigungsfähig ist nur der erst- und zweitinstanzliche Tatsachenvortrag der Parteien, der im Berufungsurteil wiedergegeben ist oder als mündlicher Parteivortrag in einem Sitzungsprotokoll enthalten ist. Dazu gehören auch in Bezug genommene Teile wie Anlagen, Urkunden, Produkte und Modelle (BGH WRP 07, 1076 [BGH 11.01.2007 - I ZR 198/04] Tz 23 – Handtaschen; Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mündliche Verhandlung.

Rn 12 Eine mündliche Verhandlung muss gem § 495a S 2 stattfinden, wenn dies – auch nur von einer der Parteien – beantragt wird (BVerfG NJW 12, 2262). Das gleiche Recht steht dem Nebenintervenienten zu (§ 67 Hs 1). Der Antrag muss sich unmissverständlich auf den Fall der Anordnung des vereinfachten Verfahrens beziehen. Das Übergehen eines solchen Antrags stellt eine Verletzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Beitritt vollzieht sich in der Form des § 70, so dass der Schriftsatz im Anwaltsprozess der Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt bedarf. Das außerdem notwendige rechtliche Interesse (§ 66) ist regelmäßig in der Streitverkündung zu erkennen (Köln OLGR 05, 219). Der Streitverkündete kann statt dem Streitverkünder dem Gegner beitreten (BGHZ 85, 252, 255 = NJW 83, 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erfüllung von Ansprüchen.

Rn 3 Der Sachwalter prüft die Ansprüche und leistet am Ende des Umsetzungsverfahrens entsprechende Auszahlungen. Zuvor hat er aber den in Nr 7 genannten Auszahlungsplan zu erstellen, um zu ermitteln, ob die Gesamtsumme zur Deckung aller berechtigten Ansprüche ausreicht. Andernfalls hat er die Parteien gem Nr 8 zu informieren, um dem Kläger die Möglichkeit zu geben, beim Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Verfahrensfehler können vom Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden (BGH v 16.6.16 – I ZB 65/15). Sie ist von dem Nachbesserungsantrag und dem Antrag auf Abgabe einer weiteren Vermögensauskunft abzugrenzen (§ 802c Rn 28). Die Einlegung einer Erinnerung gg die Verpflichtung zur Erteilung der Vermögensauskunft stellt gleichzeitig eine Weigerung zur...mehr