Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fristablauf.

Rn 3 Der Eigenbesitz muss während der gesamten dreißigjährigen Frist bestehen. Für die Berechnung, Hemmung und Unterbrechung der Frist gelten §§ 939–944, wobei auch die Vermutung nach § 938 gilt (MüKo/Lettmaier Rz 5). Bei Rechtsnachfolge gilt § 943. Die Frist ist so lange gehemmt, wie ein Widerspruch nach § 899 gg die Eintragung eingetragen ist. § 939 gilt entspr für den Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insb ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 242...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Fälle.

Rn 10 Eintragungsantrag und Bewilligung können durch das Ersuchen einer Behörde nach § 38 GBO, insb bei der Genehmigung einer Grundstücksveräußerung, ersetzt werden (zB § 7 II GrdstVG). Ein Ersuchen kann auch das Vollstreckungsgericht nach § 941 ZPO stellen. Wie ein Widerspruch nach § 899 wirkt ein Amtswiderspruch nach § 53 I 1 GBO (nicht nach §§ 18, 23, 24 GBO). Ein Amtswid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. 2Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. 3Ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist das Aufgebotsverfahren nur zuläs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wirksamkeit.

Rn 3 Beim konventionell geführten Grundbuch muss die Eintragung insb von den – zwei – zuständigen Personen unterschrieben sein (vgl § 44 GBO). Beim maschinell geführten Grundbuch muss die Eintragung in den dafür bestimmten Datenspeicher aufgenommen und dauerhaft unverändert wiederzugeben sein (§§ 129, 130, 127 GBO iVm landesrechtlichen Regelungen). Bei gefälschten oder erpre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit.

Rn 77 Trotz Arbeitsplatzwegfalls ist die betriebsbedingte Kündigung sozial nicht gerechtfertigt, wenn der ArbN an einem anderen freien (auch bei vorübergehender oder beabsichtigter Leiharbeit: LAG Hessen BeckRS 12, 72271) geeigneten Arbeitsplatz im selben Unternehmen (§ 611 Rn 34) im Inland (BAG NZA 15, 1457 [BAG 24.09.2015 - 2 AZR 3/14]) weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 §§ 618 III, 62 III HGB verweisen auf § 846. Direkt (also ohne § 846) gilt § 254, soweit den nach §§ 844 f anspruchsberechtigten Dritten ein Eigenverschulden (etwa an der Ausweitung des Schadens) trifft: der Anspruch kann sich, wenn § 846 ebenfalls einschlägig ist, um beide Mitverschuldensbeiträge mindern (Köln NJW-RR 92, 424 [BGH 02.12.1991 - II ZR 274/90]). Zweifelhaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 15 Als Folge des weiten Geltungsbereichs von § 453 (Rn 1) sind sonstige Gegenstände alle Kaufgegenstände, die keine Sachen oder Rechte sind. Sie bestehen aus zwei Gruppen: Unkörperliche, funktional vielfach Sachen ähnliche Vermögenswerte, zB Strom, Know-how, sowie alle Formen von Sachgesamtheiten, va Unternehmen (BTDrs 14/6040, 242), aber auch sonst funktional zusammengeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsschutz.

Rn 6 Die Entscheidung der Urkundsperson über die Aussetzung der Beurkundung ist als Zwischenentscheidung ohne Außenwirkung nicht anfechtbar (Sanders FamRZ 17, 1189, 1191). Der Rechtsschutz zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung ist danach auf den Verwaltungsrechtsweg verlagert. Einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage kommt nach § 84 I Nr 9 AufenthG keine aufschi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Angefochten wird die fehlerhafte Willenserklärung, zulässig auch bei einem nichtigen Rechtsgeschäft (zuletzt zur Lehre von den Doppelwirkungen Schreiber AcP 11, 35, 41). Auch bei einem Vertragsschluss wird nicht der Vertrag, sondern die auf seinen Abschluss gerichtete Erklärung angefochten (Bork AT Rz 915). Gestaltungsrechte, wie der Widerspruch nach § 613a IV (BAG ZIP ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Belastung des Rechts mit dem Recht eines Dritten (Zweigrecht).

Rn 3 Die Belastung eines beschränkten dinglichen Rechts (Stammrecht) kann Nießbrauch (§§ 1068 ff) oder Pfandrecht (§§ 1273 ff), insb an Grundpfandrechten, Dauerwohnrecht und Reallasten sein. § 876 ist analog anzuwenden, wenn gg das Stammrecht ein Widerspruch (str) oder eine Vormerkung eingetragen ist, deren vorgemerkter Anspruch sich auf das Stammrecht bezieht (BayObLG Rpfle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele für eine ordnungsgemäße Verwaltung.

Rn 24 Rechtsstreitigkeiten, einschl der Prozessführung (Hamm BB 76, 671), Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten nach § 2046, sofern sie nicht von einem Konto getilgt werden, das den gesamten Nachlass bildet, dafür aber nicht ausreicht und der Nachlass dadurch überschuldet wird (Celle FamRZ 03, 1224); Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (Saarbr ZFE 07, 439); Benutzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. 2Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen. (2) 1Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden, so kann er die He...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruch auf höhere Zinsen (Abs 3).

Rn 7 Abs III kann va bei Vorliegen einer Individualabrede (BGHZ 104, 337, 339) zum Tragen kommen: Die gesetzlich in anderen Vorschriften festgelegten Zinssätze stimmen entweder mit Abs I 2 überein (§§ 104 I 2 ZPO, 352 HGB) oder sind niedriger (§§ 246, Art 48 I Nr 2, 49 Nr 2 WG, Art 45 Nr 2, 46 Nr 2 ScheckG) und die Fortzahlung eines Vertragszinses kann weder formularmäßig no...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsatz der Gesamtbewertung als Regelfall

..., ist der Einigungsbereich auf der Grundlage des Transferpakets zu bestimmen. ... Rz. 1253 [Autor/Stand] Gesamtbewertung des Transferpakets als gesetzlicher Grundtatbestand. Wie sich aus § 1 Abs. 3b Satz 1 ergibt, ist bei einer Funktionsverlagerung grundsätzlich eine Gesamtbewertung des übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Transferpakets vorzunehmen. Eine Einzelbewer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte.

Rn 2 Gegenstand eines Berichtigungsanspruchs sind alle Grundbucheintragungen die vom öffentlichen Glauben des Grundbuchs erfasst sind (§ 892 Rn 2 ff). § 894 gilt entspr für eine Vormerkung (RGZ 163, 62) und einen zu Unrecht eingetragenen Widerspruch (BGH NJW 69, 93 [BGH 31.10.1968 - V ZR 117/67]). Auch die Eintragung einer altrechtlichen Dienstbarkeit kann nach § 894 verlang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufhebung.

Rn 5 Die spätere Verfügung hebt die frühere nur insoweit auf, als ein Widerspruch besteht. So widerspricht die alleinige Erbeinsetzung des Ehegatten in einem notariellen Testament als bloße Wiederholung nicht einer früheren Erbeinsetzung durch privatschriftliches Testament, auch wenn nun noch Regelungen für den Fall des gleichzeitigen Versterbens oder des Längerlebens des Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abs 3: Alleinsorge der Mutter.

Rn 11 Es ist mit dem GG vereinbar, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern nur unter den in I genannten Voraussetzungen entsteht und andernfalls die Mutter alleinsorgeberechtigt ist. ›Das Kindeswohl verlangt, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Le...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Erfassung des zutreffenden Inlandsgewinns

Rz. 17.7 [Autor/Stand] Auslegung des § 1 nach dem Gesetzeszweck. § 1 soll im Kern verhindern, dass international verbundene Unternehmen unangemessene Verrechnungspreise miteinander vereinbaren und dadurch Gewinne ins Ausland verlagert werden (s. Rz. 12). In diesem Zusammenhang wird bereits in der Gesetzesbegründung zur Einführung des § 1 die Aussage getroffen, dass die Vorsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Rechtsfolge

"[1]Die Absätze 1, 3 bis 4 sind entsprechend anzuwenden, ..." Rz. 2858 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 besteht in der Korrektur des nicht fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises. Die Korrektur erfolgt jedoch nicht durch eine fiktive Anpassung des Verrechnungspreises selbst, sonder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Stirbt der Pächter, so sind sowohl seine Erben als auch der Verpächter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt haben, berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen. (2) 1Die Erben können der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pachtverhältniss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2194 BGB – Anspruch auf Vollziehung.

Gesetzestext 1Die Vollziehung einer Auflage können der Erbe, der Miterbe und derjenige verlangen, welchem der Wegfall des mit der Auflage zunächst Beschwerten unmittelbar zustatten kommen würde. 2Liegt die Vollziehung im öffentlichen Interesse, so kann auch die zuständige Behörde die Vollziehung verlangen. Rn 1 Im Unterschied zu § 2174 hat der aus einer Auflage Begünstigte g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Rechtshandlungen.

Rn 14 Die Nichtigkeit einer Prozesshandlung kann nicht einfach aus § 138 hergeleitet werden, doch führen eigene prozessuale Grundsätze ggf zur Unbeachtlichkeit bzw Unwirksamkeit von Prozesshandlungen (St/J/Leipold vor § 128 Rz 293). Ein Prozessvergleich kann aufgrund seiner Doppelnatur nach § 138 nichtig sein (BGHZ 16, 390; 28, 172). Im Öffentlichen Recht gilt für Verwaltung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 19 Darlegungs- und beweispflichtig für den Leistungsstand und die für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen anzusetzenden Vertragspreise ist nach allg Grundsätzen der Unternehmer. Im Prozess muss er darüber hinaus auch zu den ersparten Aufwendungen und zum anderweitigen Erwerb nachvollziehbar vortragen (Erstdarlegungslast). Anders nur, wenn er sich auf die gesetzliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäftliche Verfügung.

Rn 15 Beeinträchtigende rechtsgeschäftliche Verfügung ist jede Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufgabe (vgl aber MüKo/Lettmaier Rz 53) des mit der Vormerkung belasteten Rechts, wozu auch die Bewilligung und Eintragung einer Vormerkung gehört (Dresd NJW-RR 99, 1177 [OLG Dresden 21.01.1999 - 21 U 2423/98]). Die Verfügung ist erst im Moment ihrer Vollendung (zB Ein...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Normzweck und Allgemeines.

Rn 6 Nach Art 43 I findet zur Beurteilung der dinglichen Rechtslage grds das Recht des Orts Anwendung, an dem sich die fragliche Sache zum Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs befindet. Zur Notwendigkeit der Erweiterung der situs-Regel bei Sachen, die sich auf See befinden (Off-shore-Windparks), Wurmnest RabelsZ 72 (2008), 236; Böttcher RNotZ 11, 589. Die lex rei sitae...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III.

Rn 3 Weitere Voraussetzung für den Herausgabeanspruch ist, dass das Kind dem Berechtigten widerrechtlich vorenthalten wird. Widerrechtlichkeit ist ausgeschlossen, wenn das Herausgabeverlangen einen Missbrauch der elterlichen Sorge darstellt, der unter § 1666 fällt (BayObLG FamRZ 90, 1379, 1381). Stets ist das Wohl des Kindes zu beachten, § 1697a (vgl BayObLG FamRZ 90, 1379, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fremdgeschäftsführungswille des Mieters.

Rn 3 Da § 539 I keine Rechtsfolgen- sondern eine Rechtsgrundverweisung (aA Dötsch NZM 07, 275 u 08, 108) auf die §§ 677 ff enthält, muss auch der Fremdgeschäftsführungswille positiv festgestellt werden. Lediglich bei einem objektiv fremden Geschäft wird der Wille zur Fremdgeschäftsführung vermutet. Zu den Grenzen dieser Vermutung vgl K.W. Lange NZM 07, 785. Selbst bei einem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zu Gunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder die Unrichtigkeit dem Erwerber bekannt ist. 2Ist der Berechtigte in der Verfügung über ein im Grundbuch eingetragenes Recht z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt.

Rn 25 Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Gefahrübergang (BGH NJW 13, 2182 [BGH 12.04.2013 - V ZR 266/11] Rz 10; HP/Faust § 438 Rz 44; Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 39: Genehmigung vollmachtloser Vertretung durch Verkäufer). Damit steht nicht in Widerspruch, dass die Offenbarung bei Grundstückskaufverträgen bei der Beurkundung stattfindet (BGHZ 193, 326; Niesse/Ghassemi-Tabar MDR 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Eintragungen im Aufteilungsplan.

Rn 11 Bezeichnungen des planenden Architekten, die im Aufteilungsplan (§ 7 Rn 14) enthalten sind, sind idR keine Benutzungsvereinbarung (BGH ZMR 17, 818 Rz 11; 17, 317 Rz 17). Soll der Aufteilungsplan ausnw auch die Benutzung verbindlich regeln, muss dies eindeutig aus der Bezugnahme in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (BGH ZMR 17, 317 Rz 17; N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ersterwerb.

Rn 11 Nach hM ist der gutgläubige Ersterwerb einer Vormerkung möglich, und zwar nicht nach § 892, weil die Vormerkung kein dingliches Recht ist, sondern nach §§ 893 Var 2, 892 analog (BGHZ 57, 343; vgl MüKo/Lettmaier § 883 Rz 74 mwN) oder direkt (Staud/Kesseler § 883 Rz 412). Dies gilt nicht nur für die bewilligte, sondern wegen § 898 ZPO auch für die nach § 894 ZPO ersetzte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prüfungsgegenstand.

Rn 3 Prüfungsgegenstand ist nicht das ausl Recht als solches, sondern das konkrete Ergebnis seiner Anwendung in dem zu beurteilenden Fall (s Art 6 EGBGB Rn 14). Erw 37 stellt klar, dass der Eingriff der Vorbehaltsklausel ›außergewöhnliche Umstände‹ voraussetzt. Das Adjektiv ›offensichtlich‹ weist darauf hin, dass ein besonders schwerwiegender Widerspruch zu den Rechtsgrundsä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gestaltungsfreiheit.

Rn 3 Art 20 enthält kein Verbot zur Gestaltung der Rechtswahl. Deswegen muss es (wie schon nach Art 15 EVÜ u ex Art 35 I EGBGB , s ex Art 35 EGBGB Rn 4, shop.wolterskluwer-online.de/code [s Impressum auf S IV]) gestattet sein, eine indirekte Rechtswahl (Gesamtverweisung) auszusprechen. Für die Schiedsgerichtsbarkeit folgt dies aus Art 1 II lit e – wenn man die Rechtswahl als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 704 BGB – Pfandrecht des Gastwirts.

Gesetzestext 1Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gast zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der Auslagen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. 2Die für das Pfandrecht des Vermieters geltenden Vorschriften des § 562 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 562a bis 562d finden entsprechende Anwendung. Rn 1 § 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinzurechnungen (Abs 2).

Rn 7 Zwar ist jeder Ehegatte – abgesehen von den Einschränkungen der §§ 1365, 1367, 1369 – frei, über sein Vermögen zu verfügen. Gewisse illoyale Verfügungen, durch die der Ehegatte sein Vermögen willkürlich und unredlich geschmälert hat, werden jedoch als ungeschehen betrachtet, um auf diese Weise den Zugewinnausgleichsanspruch des anderen zu erhalten. Das ist nicht der Fal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kindesbetreuung.

Rn 8 Die Pflicht des Unterhalt begehrenden Ehegatten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird maßgeblich durch die Notwendigkeit der Kinderbetreuung beeinflusst. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet aus, wenn entspr den zu § 1570 entwickelten Grundsätzen wegen des Alters des oder der Kinder eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Das bis zum Inkrafttreten des UändG pr...mehr

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FF 09/2025, Neue Regeln für... / 2. Neuregelung des Anfechtungsrechts leiblicher Väter

Die Regeln zur Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater eines Kindes sollen überarbeitet werden. Die neuen Regeln sollen es Familiengerichte ermöglichen, den Grundrechten aller Beteiligten Rechnung zu tragen, wenn sie über Anfechtungsanträge leiblicher Väter entscheiden. Die neuen Regeln sollen maßgeblich an das Lebensalter des Kindes anknüp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mehrere Bürgschaftserklärungen für dieselbe Schuld.

Rn 3 Eine Mitbürgschaft setzt Bürgschaftserklärungen von mindestens zwei Bürgen voraus. Vorbehaltlich des allg Formerfordernisses aus § 766 ist die Art und Weise der Bürgschaftserklärungen frei: gemeinschaftlich iSd § 427 oder gesondert in einer oder in mehreren Urkunden oder Erklärungen, gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeitpunkten (Prot II 467f), in Kenntnis oder Unkennt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zulässigkeit.

Rn 4 Eine inhaltlich unzulässige Eintragung ist vAw zu löschen (§ 53 I 2 GBO) und begründet auch vor Löschung keine Vermutung, sofern die Unzulässigkeit offenkundig ist (RGZ 88, 27). Unzulässig ist auch eine unvollständige und damit unbestimmte Eintragung (Frankf Rpfleger 75, 305f) oder Eintragung eines nicht eintragungsfähigen Rechts (BayObLG DNotZ 77, 111f). Ist die Eintra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Pflicht tätig zu werden; Amtspflicht zu konsequentem Handeln.

Rn 22 Ändern sich die Umstände, kann es amtspflichtwidrig sein, wenn die Behörde darauf nicht reagiert. So ergibt sich bspw nach BGH (NJW 92, 2218 [BGH 21.05.1992 - III ZR 158/90]) eine Verpflichtung, ein zunächst verweigertes gemeindliches Einvernehmen nach Veränderung der Sachlage erteilen zu müssen. Rn 23 Eine Pflicht tätig zu werden, ergibt sich auch dann, wenn ein rechts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Auffassung der Rechtsprechung

Rz. 1050 [Autor/Stand] "Alte" Zinsurteile zur Zinsmargenteilung. Nach den "alten" sog. Zinsurteilen des BFH waren die banküblichen Habenzinsen als Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen als Obergrenze für angemessene Zinsen zu beachten, wobei sich "im Zweifel" Darlehensgläubiger und Darlehensschuldner die Spanne zwischen bankenüblichen Haben- und Schuldzinsen teilen soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Der Vermieter hat beim besitzlosen Vermieterpfandrecht nur unter den Voraussetzungen des § 562b I 2 iVm §§ 562, 562a 2 bzw – was aus § 562b II 1 nicht hervorgeht – zum Zwecke der Pfandverwertung ein Recht, die Sache selbst in Besitz zu nehmen. Nimmt der Vermieter verfrüht eine Sache des Mieters in Besitz, kann er ggü einer Vindikation nicht § 986 einwenden. Wird die Sac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Q. Ende der Hemmung und deren Neubeginn (II).

Rn 23 Nach II 1 endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft, sofern das Verfahren nicht ohne eine formelle Rechtskraft fähigen Entscheidung beendet wird; die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO hemmt die Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 5 Nach Eintritt mangels (wirksamen) Widerspruchs hat nur der Eintretende Rechte (auch: Gewährleistungsrechte) aus dem Vertrag (str). Er selbst schuldet gesamtschuldnerisch einen noch nicht gezahlten Reisepreis einschließlich durch den Eintritt verursachter (erforderlicher) Mehrkosten (III 1 – vgl BGH 27.9.16 – X ZR 141/15 Rz 11), zB Kosten und Gebühren für Neu- oder Umbuc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Informationstransparenz

Rz. 225 [Autor/Stand] Prinzip der Informationstransparenz. Die Passage, dass bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes davon auszugehen ist, dass die voneinander unabhängigen Dritten alle wesentlichen Umstände der Geschäftsbeziehung kennen, wurde mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008[2] in das Gesetz aufgenommen (damals in § 1 Abs. 1 Satz 2). Zur Begründung führt...mehr