Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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FoVo 8-9/2015, Zwangssicher... / 2 II. Die Entscheidung

Umdeutung: Beschwerde gegen Eintragung unzulässig Die gegen eine Eintragung gerichtete Beschwerde ist gem. § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO unzulässig. Das OLG deutet sie jedoch in die gem. § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO zulässige Beschwerde um, die darauf gerichtet ist, das Grundbuchamt anzuweisen, einen Widerspruch einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen. Widerspruch als Anspruchsziel Gemäß...mehr

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zfs 8/2015, Fahrtenbuch; Un... / 2 Anmerkung:

Der Entscheidung des HessVGH v. 21.5.2015 ist zuzustimmen. Die Ankündigung des Fahrzeughalters, wonach eine Mitarbeit bei der Ermittlung des Fahrzeugführers erfolgt, darf nicht ignoriert werden. Die in diesem Zusammenhang teilweise zu beobachtende behördliche Praxis, nach der von Behörden geradezu schon reflexartig und schematisch ein Fahrtenbuch angeordnet wird, verbietet s...mehr

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zfs 8/2015, Erteilung des R... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt das Recht, von seiner schwedischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. Er erwarb in den Jahren 1986 und 1987 eine schwedische Fahrerlaubnis der Klassen B, C, BE und CE, die am 16.8.1988 vom Landkreis S umgeschrieben wurde. Am 12.6.1995 erteilte ihm das Landratsamt S die Fahrerlaubnis erneut. Mit rechtkräftigem Strafbefehl v. 21....mehr

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Zerb 8/2015, Mannheimer Unt... / 2. Referat Eichberger

Den zweiten Vortrag des Tages hielt Prof. Dr. Michael Eichberger, der als Richter des Bundesverfassungsgerichts Stellung zu dessen jüngsten Urteil zum Erbschaftsteuergesetz nahm. Einleitend machte Eichberger einige Anmerkungen zu dem Vortrag seines Vorredners Dr. Meister. So stellte er klar, dass, sollte der Gesetzgeber seinen Regelungsauftrag nicht bis zum Stichtag wahrnehm...mehr

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zfs 8/2015, Bindungswirkung... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Beschwerde des ASt. gegen den Beschl. des VG [des Saarl. v. 17.11.2014 – 6 L 1765/14] ist unbegründet." Das VG hat den verfahrensgegenständlichen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch Bescheid der AG v. 22.7.2014 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Bescheid sich bei summaris...mehr

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Zerb 8/2015, Wirksamkeitsvo... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Erbfolge nach dem Testament vom 24.7.2012 bestimmt. 1. Der Senat ist nicht davon überzeugt, dass der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig im Sinne des § 2229 Abs. 4 BGB war. a) Nach der Konzeption des § 2229 BGB, wonach die ...mehr

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Jansen, SGB IV § 5 Einstrah... / 2.5.2 EU-Recht/zwischenstaatliche Abkommen

Rz. 10 § 5 wird durch die Kollisionsnormen verdrängt, soweit er im Widerspruch zu diesen steht (vgl. BSG, Urteil v. 30.4.2003, B 11 AL 53/02 R, SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 1 zu Art. 13 ff. EWGVO 1408/71). Der praktische Anwendungsbereich von § 5 ist daher sehr eng; er beschränkt sich letztlich auf Fallkonstellationen mit asiatischen, afrikanischen und lateinamerikanischen Länder...mehr

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Kein Gutglaubensschutz an das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Festsetzungsverfahren

Leitsatz 1. Das Merkmal "vollständige Anschrift" in § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG erfüllt nur die Angabe der zutreffenden Anschrift des leistenden Unternehmers, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. 2. Sind Tatbestandsmerkmale des Vorsteuerabzugs nicht erfüllt, kann dieser im Festsetzungsverfahren auch dann nicht gewährt werden, wenn der Leistungsempfänger hinsi...mehr

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Öffentliches Recht: Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums

Leitsatz Nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist berechtigt, Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums gegen ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück geltend zu machen. Normenkette §§ 1 Abs. 5, 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem Eine Wohnungseigentümerin beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für die ...mehr

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AGS 7/2015, Kosten für Absc... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Zahlungsantrag der Klägerin sei auf der Grundlage einer 0,8-fachen Geschäftsgebühr in Höhe von 1.756,00 EUR begründet. Dazu hat es ausgeführt: Der Zahlungsanspruch ergebe sich im zuerkannten Umfang aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Versendung des Abschlussschreibens am 28.1.2013 sei erforderlich gewesen und ...mehr

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AGS 7/2015, Ordnungsgemäße ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über Kosten eines Widerspruchsverfahrens. Der im Juni 1980 geborene Kläger, der von dem beklagten Jobcenter laufend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezieht, machte die Übernahme von Energieschulden bei dem Beklagten geltend und schaltete zur Interessenwahrnehmung einen Rechtsanwalt ein. Die Bevollmächtigung umfasste au...mehr

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AGS 7/2015, Ordnungsgemäße ... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und auch im Übrigen zulässig, denn es geht vorliegend um einen Streit über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens und nicht um Kosten des Rechtsstreits, bei denen Berufung und Revision nicht statthaft sind (st. Rspr. vgl. BSG, Urt. v. 21.12.2009 – B 14 AS 83/08 R – SozR 4-1300 § 63 Nr. 11). Die Revision...mehr

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AGS 7/2015, Kosten für Absc... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Zusammenhang mit der Entscheidung des BGH vom 4.2.2010 – I ZR 30/08 [1] zu betrachten. Bereits hier geht der BGH davon aus, dass die für ein Abschlussschreiben entstehende Geschäftsgebühr im Allgemeinen auf der Grundlage von Nr. 2300 VV zu berechnen ist. Im konkreten Fall wurde jedoch die Anwendbarkeit von Nr. 2302 VV – Schreiben einfacher Art – bejaht...mehr

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AGS 7/2015, Kosten für Absc... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagte im Anschluss an eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung auf Erstattung der Kosten eines Abschlussschreibens in Anspruch. Die Klägerin ließ der Beklagten am 6.9.2012 eine als Beschluss ergangene einstweilige Verfügung des LG zustellen, durch die der Beklagten sieben Werbeaussagen für ein Arzneimittel verboten wurden. Nach Widerspruch der B...mehr

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zfs 7/2015, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

"Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis vom 15.12.2014 wiederherzustellen bzw. hinsichtlich der Androhung unmittelbaren Zwangs und der Gebührenfestsetzung anzuordnen, ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg." Der Antrag ist gem. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO statthaft. Der von dem ASt. eingelegte Wider...mehr

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FF 7+8/2015, Ausgleichspfli... / 3 Anmerkung

Auch wenn das Zweikontenmodell im Blickfang des amtlichen Leitsatzes steht: Die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung erwächst nicht aus steuerlichen Aspekten. Im Kern geht es um die verschiedenen Ausgleichsansprüche getrennter Ehegatten, wenn einer von beiden über den Trennungszeitpunkt hinaus die Raten für Darlehen zahlte, die auch im Interesse des anderen aufgenommen ...mehr

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Zerb 7/2015, Die Bewertung ... / cc) Methodenauswahl

Gem. § 11 Abs. 2 S. 2 letzter Hs. BewG ist der Wert (zwingend) unter Anwendung derjenigen Methode zu bestimmen, die auch ein gedachter Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen würde. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass weder willkürlich eine andere, zu höheren Werten führende, Bewertungsmethode vorgegeben noch ein Mittelwert aus verschiedenen Bewertungsmet...mehr

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AGS 7/2015, Vergütungsfests... / 2 Aus den Gründen

Auf die Erinnerung der Erinnerungsführerin wird der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle aufgehoben und die der Erinnerungsführerin durch die Erinnerungsgegnerin zu erstattende Vergütung festgesetzt. Die Erinnerungsführerin kann nach § 11 RVG grundsätzlich die Festsetzung der Vergütung durch das Gericht fordern. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG setzt das Gericht des erst...mehr

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zfs 7/2015, Zeitliche Verkn... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Revisionen der Angeklagten …" [7] III. Revisionen der Staatsanwaltschaft [8] Die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft haben Erfolg. [9] 1. Nach den Feststellungen haben sich die Angeklagten tateinheitlich auch des (gemeinschaftlichen) räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer gem. § 316a Abs. 1 StGB schuldig gemacht. [10] a) Nach der Grundsatzentscheidung des Senats vom 20. N...mehr

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zfs 7/2015, Prüfungsreihenf... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das zulässige Rechtsmittel hat teilweise Erfolg." 1. Zum Schuldspruch verwirft der Senat allerdings das Rechtsmittel auf Antrag der GenStA gem. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 349 Abs. 2 StPO, als offensichtlich unbegründet. a) Die Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechtes erweist sich aus den zutreffenden Gründen der Stellungnahme der GenStA als unbegründet. b) Auch die Rü...mehr

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zfs 7/2015, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… III. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig … ." [8] IV. Die Rechtsbeschwerde ist teilweise begründet. Nicht zu beanstanden ist die tatrichterliche Beurteilung, dass im Streitfall nach der maßgeblichen ex-ante-Sicht mit mehr als zwei Gerichtsterminen nicht zu rechnen war. Auch die Nichtberücksichtigung fiktiver Flu...mehr

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zfs 7/2015, Rechtsprechungs... / F. Verwerfungsurteil

Das Pendant zum Abwesenheitsverfahren ist das Verwerfungsurteil, § 74 Abs. 2 OWiG. Gleich zwei Gerichte[48] befanden die Norm des § 74 Abs. 2 OWIG für rechtsgültig und sahen keinen Widerspruch gegen Art. 6 Abs. 3 EMRK. Ansonsten wartete vor allem das KG Berlin mit reger Rechtsprechungstätigkeit auf. Zunächst einmal konstatierte das KG Berlin[49] zur Frage der unentschuldigten...mehr

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AGS 7/2015, Abhilfemöglichk... / 2 Aus den Gründen

Das Verfahren über das Rechtsmittel des Antragsgegners war unter Aufhebung der Vorlageverfügung des Familienrichters an das AG zur gebotenen Durchführung des Abhilfeverfahrens gem. §§ 572 Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 2, 91a Abs. 2 S. 1 ZPO, 113 Abs. 1, 112 Abs. 1 Nr. 1, 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG zurückzugeben. 1. Wie das AG im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat, erweist sich di...mehr

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Keine Entnahme von Strom für die Elektrolyse, soweit dieser nicht an den Elektroden angelegt wird

Leitsatz 1. Die als abschließend zu betrachtende Aufzählung der Wärmebehandlungen in § 9a Abs. 1 Nr. 3 StromStG bezieht sich auf sämtliche in der Vorschrift genannten Herstellungs- bzw. Bearbeitungsprozesse und somit auch auf die Metallerzeugung und ‐bearbeitung. 2. Die Steuerentlastung nach § 9a Abs. 1 Nr. 1 StromStG für den für die Elektrolyse entnommenen Strom erfasst nur ...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / I. Klage

Rz. 327 Erbringt der Versicherer trotz Fälligkeit und Mahnung die geforderte Leistung nicht, verbleibt dem Versicherungsnehmer nur die Durchführung des Deckungsprozesses. Allein sinnvoll ist eine Klage; die Beantragung eines Mahnbescheides ist wenig sinnvoll und dient nur der Verzögerung, da Versicherer selbst dann gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, wenn sie leis...mehr

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§ 3 Versicherungsvertragsge... / I. Vorbemerkung

Rz. 100 Wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht endgültig abgelehnt hat oder sich in Verzug befindet, ist es wenig sinnvoll, den Erlass eines Mahnbescheides zu beantragen, da Versicherer erfahrungsgemäß stets Widerspruch einlegen, selbst dann, wenn die Forderung anerkannt werden soll. Allein sinnvoll ist daher eine – schlüssige – Deckungsklage.mehr

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§ 6 Hausratversicherung / M. Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2010 – Quadratmetermodell) – Version 1.1.2013

Rz. 32 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Absc...mehr

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§ 10 Haftpflichtversicherung / J. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) – Stand: Januar 2015

Rz. 74 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Umfa...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand: 19.5.2015

Rz. 399 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

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Schutz vor Haftungsrisiken ... / 4.1 Kontinuierliche Überprüfung von Genehmigungen, Registrierungen, Lizenzen und behördlichen Auflagen

Es empfiehlt sich, kontinuierlich zu überprüfen, ob alle für den Geschäftsbetrieb der Tochtergesellschaft in China erforderlichen Genehmigungen, Registrierungen und Lizenzen vorliegen, diese nicht im Widerspruch zueinander stehen und alle behördlichen Auflagen erfüllt sind. Denn Unternehmen – auch ausländisch-investierte Tochtergesellschaften – dürfen nur im Rahmen des in de...mehr

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Schutz vor Haftungsrisiken ... / 4.11 D&O-Versicherungen

Aus der Perspektive des Risikomanagements muss geprüft werden, welche Risiken in China ggfs. versichert werden können. Mit Blick auf die Managerhaftung in China bieten sich D&O-Versicherungen an. Dabei ist zu bedenken, dass China ein sog. "non-admitted" Staat ist. Dies führt im Ergebnis dazu, dass eine lokale D&O-Versicherung in China abgeschlossen werden muss, um auch in Ch...mehr

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zfs 6/2015, Erteilung einer... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Revision ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und auch im Übrigen zulässig. …" [12] Die Revision ist jedoch unbegründet. Das LSG hat die Berufung des Bekl. zu Recht zurückgewiesen und damit zutreffend die Entscheidung des SG bestätigt, dem Kl. stehe ein Freistellungsanspruch i.H.v. 309,40 EUR gegen den Bekl. zu. … [15] 2. Der Kl. hat den gelten...mehr

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zerb 6/2015, Auswahlermesse... / Sachverhalt

Die Klägerin wendet sich gegen zwei Bescheide der Beklagten, mit denen sie zum einen zur Beisetzung ihres verstorbenen Bruder und im Weiteren zur Tragung der Kosten für die Einäscherung und Beisetzung, verpflichtet worden ist. Die Klägerin ist die Schwester des am 11.10.2009 in Frankfurt am Main verstorbenen (...). Der verstorbene hinterlässt neben der Klägerin einen Bruder,...mehr

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zfs 6/2015, Erteilung einer... / Sachverhalt

Der Kl., der von dem beklagten Jobcenter laufend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezogen hatte, machte mit Hilfe seines Rechtsanwalts bei dem Bekl. die Übernahme von Energieschulden geltend. Mit Bescheid v. 23.8.2012 erkannte der Bekl. unter Abhilfe des Widerspruchs des Kl. eine Nachzahlung aufgrund von Nebenkostenabrechnungen i.H.v. insgesam...mehr

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zfs 6/2015, Zulässigkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

" … A. Der Kl. hat gegen den Bekl. ab April 2011 aus § 1 VVG i.V.m. § 1 (1), § 2 BUZ 7.98 einen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. monatlich 687,63 EUR bis längstens zum 1.6.2018." I. Ein Zahlungsanspruch folgt bereits aus dem Anerkenntnis des Bekl. v. 8.8.2011. Zwar hat der Bekl. mit Schreiben v. 8.8.2011 lediglich rückwirkend und zeitlich befristet fü...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung berührt die umstrittene Frage nach der Inhaltskontrolle güterrechtlicher Vereinbarungen. Die Revision gegen die Entscheidung wurde eingelegt,[1] so dass man gespannt sein darf, wie der XII. Zivilsenat des BGH entscheiden wird. Gütertrennung und Kernbereichslehre Das OLG wiederholt zunächst die Grundsätze der Kernbereichslehre aus der grundlegenden Entscheidung...mehr

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zerb 6/2015, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 10

Internationales Privatrecht I, Europäisches Kollisionsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1 – 24) Franz-Jürgen Säcker/Roland Rixecker/Hartmut Oetker (Hrsg.) Verlag C.H.Beck, 6. Aufl., München 2015, 2.795 Seiten, 259 EUR ISBN: 978-3-406-61470-5 Nirgends lässt sich die Entwicklung des IPR so eindrucksvoll nachvollziehen wie bei einem Vergleich der einzelnen...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe

Rz. 4 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Entscheidung trifft nach Abs. 2 die Krankenkasse als Einzugsstelle im sog. Einzugsstellenverfahren. Die Entscheidung umfasst auch die Beitragshöhe in den e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Verletzung der Aufzeichnungspflichten und Summenbescheid

Rz. 5 Bei einem Verstoß gegen die Pflichten nach Abs. 1 gilt Abs. 2, wonach der prüfende Träger der Rentenversicherung insbesondere einen Summenbescheid erlassen kann. Eine schuldhafte Verletzung der Aufzeichnungspflichten ist nicht erforderlich (BSG, Urteil v. 7.2.2002, B 12 KR 12/01 R). Voraussetzung ist, dass die Summe der gezahlten Arbeitsentgelte ermittelt werden kann, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.2 Umfang der Prüfung bei den Arbeitgebern

Rz. 5 Anlässlich der Prüfung beim Arbeitgeber sind durch die Prüfer der Träger der Rentenversicherung alle mit dem Sozialversicherungsverhältnis zusammenhängenden Fragen der beschäftigten und innerhalb des Prüfzeitraumes beschäftigt gewesenen Personen zu prüfen. Weiterhin haben die Rentenversicherungsträger nunmehr auch die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepf...mehr

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Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur

Leitsatz 1. Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher E-Mail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss. 2. § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO sind auf die Ein...mehr

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Beschluss: Begründung einer Unterlassungspflicht?

Leitsatz Es besteht keine Kompetenz für die Begründung einer Unterlassungspflicht durch Beschluss, wenn es nach Gesetz oder Vereinbarung bereits einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung gibt, die durch den Beschluss konstitutiv untersagt wird (Anspruchsverdoppelung). Normenkette § 15 WEG Das Problem An einer Wohnungseigentumsanlage bestehen 5 Wohnungseigentumsrechte. 3 "Ein...mehr

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FoVo 5/2015, Schuldnermotiv... / 2 II. Die Entscheidung

Stundung als Verfahrenshindernis Die Eintragungsanordnung des GV und damit auch der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts (AG) können nicht länger Bestand haben. Eine Eintragung der Schuldnerin in das Schuldnerverzeichnis kommt jetzt nicht mehr in Betracht, nachdem die Parteien eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben. Diese Vereinbarung ist als Stundungsbewilligung i...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / VI. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Eine besondere Art der "Beratung" ist in Teil 2 Abschnitt 1 VV geregelt. Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 2100 VV (Wertgebühr) oder nach Nr. 2102 VV (Rahmengebühr). Erforderlich ist der Auftrag zur Prüfung eines Rechtsmittels, also zu einer Berufung, Revision, Beschwerde oder Rechtsbeschwerde. Für die Prüfung von ...mehr

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FoVo 5/2015, Schuldnermotiv... / 1 I. Der Fall

Gütliche außergerichtliche Einigung vor Eintragung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und beantragte die Abnahme der Vermögensauskunft. Dem kam der Schuldner nicht nach, so dass der Gerichtsvollzieher (GV) eine Eintragungsanordnung erließ. Noch bevor diese unanfechtbar wurde, einigten sich die Vollstreckungsparteien auf eine Ratenzahlungsverein...mehr

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FoVo 5/2015, Schuldnermotiv... / Leitsatz

Trifft der Schuldner mit dem Gläubiger nach dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft und der hierauf ergangenen – noch nicht bestandskräftigen – Eintragungsanordnung außergerichtlich eine Ratenzahlungsvereinbarung, ist einem Widerspruch des Schuldners gegen die Eintragung im Schuldnerverzeichnis stattzugeben. LG Detmold, 11.11.2014 – 3 T 217/14mehr

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FF 5/2015, Anerkennungsfähi... / 1 Gründe:

[1] A. Gegenstand des Verfahrens ist die Nachbeurkundung der Geburt des betroffenen Kindes, das in Kalifornien geboren wurde. Die Beteiligten zu 1 (geb. 1963) und zu 2 (geb. 1964) sind eingetragene Lebenspartner. Sie sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin. Die Beteiligte zu 3 ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin als Aufsichtsbehörde...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / II. Abschleppmaßnahmen

Wurde aufgrund des Parkverstoßes das Fahrzeug sogar abgeschleppt, so ist die Rechtmäßigkeit dieser Ersatzvornahme davon abhängig, ob sie auch verhältnismäßig war. Dies wurde für das Entfernen eines Kraftfahrzeugs ohne gültigen Parkschein bejaht, jedenfalls wenn die Parkzeit an einer Parkuhr in einer verkehrsreichen Innenstadt um mehrere Stunden überschritten wird.[41] Hier s...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 2 II. Die Entscheidung

Begehren des Gläubigers ist begründet Die Erinnerung des Gläubigers gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, die Pfändung ohne die Leistung des Kostenvorschusses in Höhe von 650,00 EUR vorzunehmen, war zulässig und begründet. Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für die beantragte Pfändung lagen vor. Beurteilungsspielraum...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / 1. Der Ausgangspunkt

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs geht zu Recht davon aus, dass Voraussetzung für die begehrte Eintragung beider Lebenspartner als Eltern des Kindes die Anerkennungsfähigkeit des kalifornischen Urteils nach § 108 FamFG ist. Da die (spiegelbildliche) Zuständigkeit des kalifornischen Gerichts wegen des gewöhnlichen Aufenthalts der Leihmutter in Kalifornien unproblematisc...mehr